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Beschlussvorlage (Anlage 6 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
52 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 6 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 6 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 6 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Von Seiten der Öffentlichkeit wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgeben. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 1 Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel 26.09.2014 Keine Bedenken. 2 Erftverband Bergheim 13.10.2014 Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erft- Die Hinweise werden zur Kenntnis verbandes sind nicht betroffen. Daher bestehen genommen. aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine grundsätzlichen Bedenken. Die vorliegende FNP-Änderung sieht die Änderung der Darstellung GrünWir bitten Sie jedoch im Plangebiet versicke- fläche mit Zweckbestimmung „Friedrungsfördernde Maßnahmen zuzulassen bzw. hof“ in Wohnbaufläche vor. Parallel Zisternen zur Speicherung und Nutzung festzu- zur Änderung des Flächennutzungssetzen. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich planes erfolgt die Aufhebung des hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkarvon Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versi- Friedhof“. ckerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Mit Verbindlichkeit dieser BauleitPflasterung der Wege- und Hofflächen, die An- planverfahren beurteilt sich die plalage von Einstaudächern, Gründächern, Tei- nungsrechtliche Zulässigkeit für den chen, Mulden oder Biotope haben nicht nur ei- Änderungsbereich nach § 34 nen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv BauGB. gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso Vor dem bisher als Friedhof geplan- Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme der Verwaltung zu folgen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. ten Grundstück Gemarkung Kalkar, Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem Mischwasserkanal ein separater Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor der Gewässereinleitung hergestellt. Danach kann und soll das im Falle einer baulichen Nutzung anfallende Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden. Damit wird das Niederschlagswasser entsprechend der Zielsetzung des § 51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt. Da die EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umset- Ausgleichsmaßnahmen werden im zung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht Rahmen der vorgenannten Bauleitzu umgehen und wird in Zukunft Kosten verur- planverfahren nicht erforderlich. sachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 Kreis Euskirchen 28.10.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Untere Wasserbehörde Aus wasserwirtschaftlicher Sicht gilt meine Stellungnahme vom 11.07.2014 weiterhin. Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 11.07.2014: Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans für die Ortslage Kalkar liegt im festgesetzten Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff in der Schutzzone III B. Gemäß § 4 (1) 1 der Schutzgebietsverordnung bedarf es für die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) einer Genehmigung. Die Genehmigung ist in 3-fach Ausfertigung separat zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine geplante Bebauung keine Keller zu errichten sind. Weiter sind Erdwärmebohrungen auf Grund des Schutzgebietes nicht möglich. Durch den Wiederanstieg des Grundwassers in diesem Bereich kann es zu oberflächennahen GW-Ständen kommen. Aus diesen Gründen bestehen vorerst Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Durch diesen Flächennutzungsplan (FNP) ist beabsichtigt, einen ursprünglich als Erweiterungsfläche für den Friedhof ausgewiesenen Bereich als Wohnbaufläche zu nutzen (WGebiet). Der bisher für dieses Gebiet geltende Bebauungsplan Nr. 59 (Friedhof Kalkar) wird aufgehoben. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisher für eine Friedhofsnutzung vorgesehene Fläche einer späteren Wohnnutzung zugeführt werden. Der Bereich liegt im baulichen Innenbereich und ist von einer Wohnbebauung umgeben. Auswirkungen auf das Grundwasser sind, gerade auch im Hinblick auf die bisher zulässige Nutzung, nicht zu erwarten. Die erforderliche Genehmigung wird im weiteren Verfahren beantragt. Die Hinweise bezüglich Keller und Erdwärmebohrungen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen einer späteren Baugenehmigungsplanung berücksichtigt. Vor dem bisher als Friedhof geplanten Grundstück Gemarkung Kalkar, Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem Mischwasserkanal ein separater Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor der Gewässereinleitung hergestellt. Danach kann und soll das im Falle Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Laut Antragsunterlagen ist die Ver- und Entsorgung des Gebietes über die vorhandenen Leitungsnetze gesichert. Da sich in diesem Bereich Mischkanalisation befindet, ist anzunehmen, dass sämtliche anfallenden Wässer dem öffentlichen Mischsystem zugeleitet werden. Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos abführen zu können. Weiterhin muss die Kläranlage ausreichende Kapazitäten besitzen, die zusätzlichen Wässer mitbehandeln zu können. Andere Vorgehensweisen bedürfen der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn Obiges beachtet wird. einer baulichen Nutzung anfallende Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden. Damit wird das Niederschlagswasser entsprechend der Zielsetzung des § 51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt. 4 Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG 27.10.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 5 Industrie- und Handelskammer Aachen 30.10.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 6 Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen Kreisstelle Aachen 06.11.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich.