Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
52 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgeben.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
1
Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
26.09.2014 Keine Bedenken.
2
Erftverband
Bergheim
13.10.2014 Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erft- Die Hinweise werden zur Kenntnis
verbandes sind nicht betroffen. Daher bestehen genommen.
aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine grundsätzlichen Bedenken. Die vorliegende FNP-Änderung sieht
die Änderung der Darstellung GrünWir bitten Sie jedoch im Plangebiet versicke- fläche mit Zweckbestimmung „Friedrungsfördernde Maßnahmen zuzulassen bzw. hof“ in Wohnbaufläche vor. Parallel
Zisternen zur Speicherung und Nutzung festzu- zur Änderung des Flächennutzungssetzen. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich planes erfolgt die Aufhebung des
hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkarvon Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versi- Friedhof“.
ckerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Mit Verbindlichkeit dieser BauleitPflasterung der Wege- und Hofflächen, die An- planverfahren beurteilt sich die plalage von Einstaudächern, Gründächern, Tei- nungsrechtliche Zulässigkeit für den
chen, Mulden oder Biotope haben nicht nur ei- Änderungsbereich
nach
§
34
nen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv BauGB.
gestaltet sind, werten sie die Gebäude und
Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso Vor dem bisher als Friedhof geplan-
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme der
Verwaltung zu folgen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur
Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc.
eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
ten Grundstück Gemarkung Kalkar,
Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem
Mischwasserkanal ein separater
Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor
der Gewässereinleitung hergestellt.
Danach kann und soll das im Falle
einer baulichen Nutzung anfallende
Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden.
Damit wird das Niederschlagswasser
entsprechend der Zielsetzung des §
51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt.
Da die EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem
festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines
„guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten
die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu
gehören neben den notwendigen Maßnahmen
zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst
oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umset- Ausgleichsmaßnahmen werden im
zung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht Rahmen der vorgenannten Bauleitzu umgehen und wird in Zukunft Kosten verur- planverfahren nicht erforderlich.
sachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt
anfallende Kosten zu vermeiden als auch den
Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich,
die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits
jetzt an die Gewässer zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des
Plangebietes kein Gewässer befindet, können
für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im
Kreisgebiet einbezogen werden.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
3
Kreis Euskirchen
28.10.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Untere Wasserbehörde
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht gilt meine Stellungnahme vom 11.07.2014 weiterhin.
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
vom 11.07.2014:
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans für die Ortslage Kalkar liegt im festgesetzten Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff
in der Schutzzone III B. Gemäß § 4 (1) 1 der
Schutzgebietsverordnung bedarf es für die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) einer Genehmigung. Die Genehmigung ist in 3-fach Ausfertigung separat zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eine geplante Bebauung keine Keller zu errichten sind.
Weiter sind Erdwärmebohrungen auf Grund des
Schutzgebietes nicht möglich. Durch den Wiederanstieg des Grundwassers in diesem Bereich
kann es zu oberflächennahen GW-Ständen
kommen.
Aus diesen Gründen bestehen vorerst Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans.
Durch diesen Flächennutzungsplan (FNP) ist
beabsichtigt, einen ursprünglich als Erweiterungsfläche für den Friedhof ausgewiesenen
Bereich als Wohnbaufläche zu nutzen (WGebiet). Der bisher für dieses Gebiet geltende
Bebauungsplan Nr. 59 (Friedhof Kalkar) wird
aufgehoben.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisher für eine
Friedhofsnutzung vorgesehene Fläche einer späteren Wohnnutzung
zugeführt werden.
Der Bereich liegt im baulichen Innenbereich und ist von einer Wohnbebauung umgeben. Auswirkungen
auf das Grundwasser sind, gerade
auch im Hinblick auf die bisher zulässige Nutzung, nicht zu erwarten.
Die erforderliche Genehmigung wird
im weiteren Verfahren beantragt.
Die Hinweise bezüglich Keller und
Erdwärmebohrungen werden zur
Kenntnis genommen und im Rahmen
einer späteren Baugenehmigungsplanung berücksichtigt.
Vor dem bisher als Friedhof geplanten Grundstück Gemarkung Kalkar,
Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem
Mischwasserkanal ein separater
Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor
der Gewässereinleitung hergestellt.
Danach kann und soll das im Falle
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zu
berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Laut Antragsunterlagen ist die Ver- und Entsorgung des Gebietes über die vorhandenen Leitungsnetze gesichert.
Da sich in diesem Bereich Mischkanalisation
befindet, ist anzunehmen, dass sämtliche anfallenden Wässer dem öffentlichen Mischsystem
zugeleitet werden.
Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend
leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos
abführen zu können. Weiterhin muss die Kläranlage ausreichende Kapazitäten besitzen, die
zusätzlichen Wässer mitbehandeln zu können.
Andere Vorgehensweisen bedürfen der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine
Bedenken, wenn Obiges beachtet wird.
einer baulichen Nutzung anfallende
Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden.
Damit wird das Niederschlagswasser
entsprechend der Zielsetzung des §
51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt.
4
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG
27.10.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
5
Industrie- und Handelskammer Aachen
30.10.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
6
Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen
Kreisstelle Aachen
06.11.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.