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Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
39 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen Von Seiten der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgeben. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 1. Bezirksregierung Köln 24.06.2014 Keine Bedenken. Allgemeine Landeskultur Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 2. Straßen NRW 27.06.2014 Keine Bedenken. Regionalniederlassung Ville-Eifel Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 3. Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Euskirchen 09.07.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 4. Industrie- und Handelskammer Aachen 11.07.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 5. Kreis Euskirchen 11.07.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. Zu 5a. Zu 5a. 5a. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Die Hinweise der Unteren Boden- Der Ausschuss empschutzbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu genommen. berücksichtigen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung LBodSchG zu erfassenden schädlichen Boden- Die Belange des Bodenschutzes veränderungen bzw. entsprechenden Verwerden gewahrt. dachtsflächen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken Nach den Ausführungen im Kapitel 4.0 wird keine zusätzliche Versiegelung gegenüber der heutigen zulässigen Nutzung geplant. Dies bedarf einer entsprechenden Darstellung im weiteren Verfahren im Zuge der Erstellung des Umweltberichtes. Hinweis: Ausweisung von besonders schutzwürdigen Boden im Plangebiet aufgrund der Archivfunktion. 5b. Untere Wasserbehörde Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans für die Ortslage Kalkar liegt im festgesetzten Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff in der Schutzzone III B. Gemäß § 4 (1) 1 der Schutzgebietsverordnung bedarf es für die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) einer Genehmigung. Die Genehmigung ist 3-fach Ausfertigung separat zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine geplante Bebauung keine Keller zu errichten sind. Weiter sind Erdwärmebohrungen auf Grund des Schutzgebietes nicht möglich. Durch den Wiederanstieg des Grundwassers in diesem Bereich kann es zu oberflächennahen GW-Ständen kommen. Aus diesen Gründen bestehen vorerst Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Zu 5b. Zu 5b. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisher für eine Friedhofsnutzung vorgesehene Fläche einer späteren Wohnnutzung zugeführt werden. Der Bereich liegt im baulichen Innenbereich und ist von einer Wohnbebauung umgeben. Auswirkungen auf das Grundwasser sind, gerade auch im Hinblick auf die bisher zulässige Nutzung, nicht zu erwarten. Die erforderliche Genehmigung wird im weiteren Verfahren beantragt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Die Hinweise bezüglich Keller und Erdwärmebohrungen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen einer späteren Baugenehmigungsplanung berücksichtigt. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Durch diesen Flächennutzungsplan (FNP) ist beabsichtigt, einen ursprünglich als Erweiterungsfläche für den Friedhof ausgewiesenen Bereich als Wohnbaufläche zu nutzen (WGebiet). Der bisher für dieses Gebiet geltende Bebauungsplan Nr. 59 (Friedhof Kalkar) wird aufgehoben. Laut Antragsunterlagen ist die Ver- und Entsorgung des Gebietes über die vorhandenen Leitungsnetze gesichert. Da sich in diesem Bereich Mischkanalisation befindet, ist anzunehmen, dass sämtliche anfallenden Wässer dem öffentlichen Mischsystem zugeleitet werden. Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos abführen zu können. Weiterhin muss die Kläranlage ausreichende Kapazitäten besitzen, die zusätzlichen Wässer mitbehandeln zu können. Andere Vorgehensweisen bedürfen der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn Obiges beachtet wird. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Vor dem bisher als Friedhof geplanten Grundstück Gemarkung Kalkar, Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem Mischwasserkanal ein separater Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor der Gewässereinleitung hergestellt. Danach kann und soll das im Falle einer baulichen Nutzung anfallende Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden. Damit wird das Niederschlagswasser entsprechend der Zielsetzung des § 51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt. Zu 5c. Zu 5c. 5c. Untere Landschaftsbehörde Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empGegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der fiehlt dem Rat, die nommen. Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken Stellungnahme zur Die Kompensation ist im Rahmen des B-Planes Kenntnis zu nehmen. abzuarbeiten. Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 6. Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG 16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich.