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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (30.06.2014))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.09.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 90-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 24.09.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (30.06.2014) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den Geschäftszahlen zum 30.06.2014 (II. Quartal 2014) und zum 31.08.2014 überreicht. Der Erfolgsplan entwickelt sich günstiger als die Planzahlen. Bei den Ausgaben zeichnet sich ab, dass verschiedene Ansätze unterschritten werden können. Die unbekannte Variable bleibt die Ertragsseite, weil die Schmutzwassergebühren als mit Abstand wichtigste Ertragsquelle maßgeblich vom noch nicht bekannten Wasserverbrauch beeinflusst werden. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW Seite 2 von Ratsdrucksache 90-X 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschluss Der Zwischenbericht des Betriebszweigs Abwasser zum 30.06.2014 (II.Quartal) und 31.08.2014 wird zur Kenntnis genommen.