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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Absatz 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 hier: Antwort des Kreises Düren auf die Versagung des Benehmens der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
47 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
30.05.17, 18:01
Aktualisiert
30.05.17, 18:01
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Absatz 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 
hier:	Antwort des Kreises Düren auf die Versagung des Benehmens
	der Gemeinde Titz)

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Beschluss Titz, den 30.05.2017 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 18.05.2017 Top: Punkt Herstellung des Benehmens nach § 55 Absatz 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 hier: Antwort des Kreises Düren auf die Versagung des Benehmens der Gemeinde Titz Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 54/2017