Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 381/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
19.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
06.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 112 C, E.-Liblar, Bolzplatz;
Vereinfachte Änderung "Jugendtreff"
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 13 Baugesetzbuch wird beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 112 C, E.Liblar, Bolzplatz, in einem vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Anlageplan und der Vorentwurf
der Bebauungsplanänderung nebst Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.
Wesentliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Aufnahme der Zweckbestimmung:
„Jugendtreff“ und „Streuobstwiese“ auf der bisher festgesetzten öffentlichen Grünfläche.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs.1 BauGB wird
gem. § 13 Abs. 2 Nr. BauGB abgesehen und eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Im Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss (10.07.2013) und der Ausschuss für Stadtentwicklung (10.09.2013)
haben im Ergebnis der Beratungen zu V 55/2013 (Jugendtreff in Erftstadt-Liblar) beschlossen, für
die Einrichtung eines Jugendtreffs in Liblar den Standort 2 (am südlichsten Ende des Bolzplatzes
am Baugebiet Willy-Brandt-Straße) weiter zu verfolgen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.
Der Standort der geplanten Jugendtreffs liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 112 C, E.-Liblar, Bolzplatz. Auf der Grundlage des o.a. Beschlusses und in
Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Familie und Soziales, dem Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises soll der
Jugendtreff auf der im Bebauungsplan bisher für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Fläche
eingerichtet werden (s. Anlageplan); damit liegt der Jugendtreff mehr als 150 m von der
nächstgelegenen Wohnbebauung an der Willy-Brandt-Straße entfernt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Jugendtreffs ist
eine Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 Baugesetzbuch erforderlich.
Im vereinfachten Verfahren soll gem. §13 BauGB eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
werden und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben werden.
(Erner)
-2-