Daten
Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 11.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 34/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
TOP
Ergebnisse
Grundsanierung Schulzentrum
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
Die Maßnahme „Grundsanierung Schulzentrum“ umfasste 2009 ein Gesamtinvestitionsvolumen
von rd. 22,8 Mio €. Dieses teilte sich auf in nicht-energetische Maßnahmen mit rd. 11,5 Mio € und
Maßnahmen zur energetischen Erneuerung mit rd. 11,3 Mio €. Für diese energetischen Maßnahmen
erging am 20.11.2009 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rd. 7,5 Mio €.
Durch günstige Ausschreibungsergebnisse (insbesondere Fensteranlagen) haben sich die voraussichtlichen Ausgaben der als zuwendungsfähig anerkannten energetischen Maßnahmen nach jetzigem Stand auf rd. 8,2 Mio € verringert. Dies hätte eine Reduzierung des Zuschusses um rd. 2 Mio €
auf 5,5 Mio € bedeutet.
In intensiven Verhandlungen mit der Bezirksregierung und dem Ministerium ist der Zuschussgeber
bereit, einige bisher noch nicht als energetisch anerkannte Maßnahmen als unmittelbare energetische Folgemaßnahmen in einer Höhe von rd. 1,8 Mio € für zuwendungsfähig anzuerkennen. Somit
ergäbe sich für die zuwendungsfähigen energetischen Maßnahmen ein Betrag von rd. 10 Mio €, auf
den eine Zuwendung in Höhe von rd. 6,7 Mio € gewährt werden könnte (soweit s. Mitteilung PUB
22.11.12 Vorlagen-Nr. 514/2012)
Mit Schreiben vom 27.11.2012 kündigte die Bezirksregierung einen Zuwendungsänderungsbescheid
für die Maßnahme „Energetische Sanierung Schulzentrum Jülich“ an. Auf der Grundlage der aktualisierten Kostenaufstellung für die Maßnahme kommt die erneute baufachliche Stellungnahme der
Bezirksregierung zu dem Ergebnis, dass nunmehr nur noch von 9.962.702,37 € zuwendungsfähigen
Kosten für die Maßnahme auszugehen ist. Im Gegensatz zum ursprünglich Zuwendungsbescheid
vom 20.11.2009 (zuwendungsfähige Kosten von 11.405.640,89 €) liegt somit eine Kostenreduzierung von rd. 1,44 Mio. € vor.
Hierdurch bedingt ergibt sich ein neuer Zuwendungsbetrag (2/3 der zuwendungsfähigen Kosten)
von 6.642.000,- €. Somit fällt der neue Zuwendungsbetrag insgesamt um 872.000,- € geringer aus
als im Zuwendungsbescheid vom 20.11.09 (7.514.000,- €).
Im Hinblick darauf, dass derzeit noch nicht alle Auftragserteilungen für die Maßnahme erfolgt sind
(z. Z. ca. 80 – 90 %) und sich hierdurch noch Veränderungen bei den z. Z. erst geschätzten Kostenpositionen ergeben können, war die Bezirksregierung jedoch bereit, vorerst nur eine Kürzung der
Zuwendung um 672.000,- € zu verfügen. Dies erfolgte jedoch mit der Auflage, spätestens Mitte
2013 eine endgültige Neuberechnung (unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Ausschreibungen) vorzulegen. Hierdurch könnten eventuell bisher nicht erwartete Mehrkosten bei den ausstehenden Ausschreibungen noch aufgefangen werden. Nach jetzigen Stand kommt die Bezirksregierung jedoch zu der Auffassung, dass sich hierdurch keine wesentliche Änderung in den zuwendungsfähigen Gesamtkosten mehr bis Mitte 2013 ergeben wird, so dass von einer Reduzierung der
Zuwendung um insgesamt 872.000,- € auszugehen ist.
Mit Änderungsbescheid der Bezirksregierung vom 17.12.2012 wurde insofern eine entsprechende
Kürzung der Zuwendung um 672.000,- € festgesetzt. Über den sich nach heutigem Stand darüber
hinaus ergebende weitere Reduzierung um 200.000,- € wird, wie oben ausgeführt, Mitte 2013 von
der Bezirksregierung entschieden werden. Insofern ist derzeit insgesamt von einer Zuwendungskürzung für die Gesamtmaßnahme von 872.000,. € auszugehen.
Da das Gesamtinvestitionsvolumen der Grundsanierung Schulzentrum durch zusätzliche Ausgaben
im Bereich der nicht-energetischen Maßnahmen (z.B. Estrich, Sekundarstufe, Musikschule) jedoch
insgesamt bei rd. 22,8 Mio € nach jetzigem Stand geblieben ist, ergibt sich nach dem bisherigen
Finanzierungsplan ein Defizit in Höhe der verringerten Zuschüsse in Höhe von 872.000,- €. Da diese Finanzierungslücke im Haushalt 2013/2014 nicht mehr in vollem Umfang aufgefangen werden
kann, muss versucht werden, dieses Defizit im nicht-energetischen Teil der Grundsanierung durch
Streichungen von Teil-Maßnahmen zu reduzieren.
Es ist vorgesehen, durch die folgenden Einsparmaßnahmen das o.g. Defizit um rd. 600.000,- € zu
reduzieren, wodurch sich das Gesamtkostenvolumen auf 22,2 Mio. € verringert:
Lehrküche
Es waren 2 Lehrküchen geplant, jeweils eine für Realschule und Hauptschule. Aufgrund der Umplanung zur Sekundar- und Musikschule kann auf eine Lehrküche verzichtet werden
EDV-Räume
In den EDV- Unterrichtsräumen des 2. + 3. BA wird auf eine Klimatisierung verzichtet.
Ausstattung naturwissenschaftliche Räume
Anstelle der geplanten deckenhängenden Medieninstallation wird die kostengünstigere Variante mit
bodenständigen Mediensäulen ausgeführt. Weiterhin werden vorhandene, derzeit 6 Jahre alte Medieneinrichtungen (Steuerschrank, Mediensäulen, Lehrerarbeitstische, Digestorium usw.) aus dem
Realschulgebäude, Am Aachener Tor, im Schulzentrum wiederverwendet.
Lichtkuppelverdunklungen
Auf motorisch betriebene Lichtkuppelverdunklungen in den 4 EDV-Unterrichtsräumen kann verzichtet werden. Als Alternative werden Lichtrasterplatten in die abgehängten Decke eingebaut.
Sitzungsvorlage 34/2013
Seite 2
Discokeller
Auf den geplanten Ausbau eines Kellerraumes zur Schuldiskothek wird verzichtet. Dieser Raum
bleibt Kellerraum.
Biologiegarten
Das Roden der derzeit verwilderten Fläche des Biologiegartens wird zurückgestellt.
Außensportanlage
Die Sanierung der Außensportanlage, bestehend aus 3 Kunststoffspielfelder und eine 100mKunststofflaufbahn, wird zurückgestellt.
Parkplatz
Die Sanierung des Parkplatzes wird zurückgestellt.
Ausstattung Außenanlagen
Auf Einrichtungen wie z.B. Sitzgelegenheiten, Basketballkörbe, Fußballtore etc. wird verzichtet.
Biologiegarten, Außensportanlage und Parkplatz sind in sich abgegrenzte Bereiche innerhalb der
Außenanlage. Je nach Gesamtkostenentwicklung können diese Maßnahmen wieder aufgenommen
und ausgeführt werden.
Der 2. Bauabschnitt befindet sich in der Ausführung und soll im Juli 2013 zum Ende des Schuljahres 2012/2013, fertig gestellt sein. Mit dem 3. Bauabschnitt und der Sanierung der Außenanlage
wird während der Sommerferien im August 2013 begonnen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme und die Innutzungnahme des sanierten Gebäudes durch die Sekundar- und Musikschule ist
zum Ende des Schuljahres 2013/2014, somit für Juli 2014 geplant.
Eine Aussage über die Gesamtkostenentwicklung kann aufgrund des noch durchzuführenden Sanierungsumfangs voraussichtlich erst zum Ende 2013 getroffen werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 34/2013
Seite 3