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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
174 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:02
Aktualisiert
14.12.15, 18:02
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung am 10.12.2015 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 19:48 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Bürgermeister Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied Jürgen Frantzen Detlef Cremer Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Robert Holzportz Wolfgang Müller Norbert Schiffer Wolfgang Schnitzler Friederich Schüller Hubert Sieben Andreas Dering als Vertreter für Philipp Renker Andreas Leßenich als Vertreter für Christian Waldrich Wilhelm Hintzen als Vertreter für Dieter Tambour Sigrid Appenzeller als Vertreterin für Johannes-Willi Vaehsen Gemeindeoberamtsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirtin Michael Müller Michael Dahlem Kerstin Hesse Nicht anwesend: 1. Stellv. Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Dieter Tambour Philipp Renker Johannes-Willi Vaehsen Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Einstimmig wird Kerstin Hesse zur Schriftführerin bestellt. Bürgermeister Frantzen verweist auf die nachversandten Sitzungsunterlagen, und zwar die erste Ergänzung zur Vorlage 156/2015 und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, -2SPD, W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat zum Filialkonzept der Sparkasse Düren, der als neuen TOP 5 beraten werden soll. Da gegen die Änderung keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz 154/2015 Punkt 2. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 169/2015 Punkt 3. 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 1. Ergänzu ng Punkt 4. Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz 159/2015 Punkt 5. Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen 163/2015 Punkt 6. Anfragen und Mitteilungen  Anfragen  Mitteilungsvorlagen der Verwaltung o Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hunde- und Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz  I. 157/2015 weitere Mitteilungen Öffentlicher Teil Punkt 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz 154/2015 Bürgermeister Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage. Ausschussmitglied Cremer ist der Meinung, die Gemeinde würde den Hundebesitzern nichts entgegen bringen, wie z. B. Auslaufflächen zu schaffen oder Hun8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 Seite 2 -3detoiletten aufzustellen. Weiter merkt er an, dass Züchter u. ä. in ihrem Beruf beeinträchtigt würden. Daher würde die W.I.R.-Fraktion gegen die Erhöhung der Hundesteuer stimmen. Bürgermeister Frantzen entgegnet, dass die Satzung befreite Personenkreise, u. a. Züchter, vorsehen würde und zudem Ermäßigungen u. a. für Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII vorsehe. Ausschussmitglied Schüller erklärt für die SPD-Fraktion, ebenfalls nicht für eine Erhöhung zu stimmen. Er sei auch für eine „Gegenleistung“ für Hundebesitzer, würde einen konkreten Vorschlag aber zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Ausschussmitglied Leßenich informiert, ebenfalls gegen eine Erhöhung der Hundesteuer zu sein, könne aber keinen konkreten Vorschlag einbringen, da ihm keine Zahlen über die registrierten Hunde vorliegen würden. Bürgermeister Frantzen verweist auf die mit der Tagesordnung versandte Mitteilungsvorlage zum Ergebnis der Hundezählung. Weiter könne er zusätzliche Zahlen nennen, die Herr Waldrich ihm gegenüber für die Sitzung gewünscht habe. Hiernach seien 790 Haushalte mit einem Hund registriert, 378 Hunde lebten in Haushalten mit zwei Hunden und 214 Hunde in Haushalten mit drei und mehr Hunden. Ergänzend erklärt er, dass es sich hierbei nur um die steuerpflichtigen Hunde handele; Hunde, für die die genannten Befreiungstatbestände greifen würden, seien in diesen Zahlen nicht enthalten. Ausschussmitglied Holzportz gibt für die CDU-Fraktion zu bedenken, dass sich die Erhöhung auf die „Normalzahler“ reduziere und er diese persönlich als tragbar ansehe. Im Rahmen der Haushaltsberatungen müsse vermutlich über ganz andere Einschränkungen diskutiert werden. Weiter merkt er an, dass im Ortsteil Hasselsweiler Privatpersonen so genannte Hundekotbeutelspender aufgestellt hätten, aus denen mutwillig die Tüten entfernt oder die Tüten samt des Hundekots auf Acker geschmissen würden. Weiter müsse der Bauhof, bei Einführung solcher Beutel, die Boxen leeren, was wiederum höheren Personalaufwand verursache. Abschließend nennt er daher Steuersätze aus Kommunen, die solche Toiletten einsetzen und plädiert für seine Fraktion für eine Erhöhung der Hundesteuer. Bürgermeister Frantzen erinnert an einen Antrag auf Freilaufzonen einer Bürgerin aus 2013, der seinerzeit einstimmig vom Rat abgelehnt worden sei. Herr Cremer macht deutlich, dass er an sich nichts gegen eine Erhöhung habe, jedoch sollte nicht der gesamte Betrag zur Deckung in den Haushalt eingestellt werden. Ausschussmitglied Gilles berichtet, dass in den Nachbarstädten Linnich und Jülich die Steuer für den zweiten und dritten Hund höher wäre, die Hundebesitzer dort für den ersten Hund jedoch weniger zahlen würden. Für ältere Leute, die nichts anderes hätten, sei dies ungerecht. Bürgermeister Frantzen antwortet, dass es wie bereits erwähnt, Ausnahmen für Bezieher von Sozialleistungen geben würde. Für diese Bürger belaufe sich die vorgeschlagene Erhöhung auf lediglich neun Euro im Jahr. Ausschussmitglied Schiffer betont, dass die Hundebesitzer, die nach der Hundezählung registriert worden seien, vorher keine Hundesteuer gezahlt hätten. Bürgermeister Frantzen erklärt abschließend auf den erneuten Einwand von Herrn Cremer, es werde nichts für Hundebesitzer getan, dass für Steuern – im Gegensatz zu Gebühren, die für eine konkrete Leistung zu zahlen seien, Steuern so genannte allgemeine Deckungsmittel darstellen würden und somit keine Zweckbindung bestehe. Im Übrigen sei in den vergangenen vier Jahren (seit der letzten Erhöhung der Hundesteuer) von keiner Fraktion beantragt worden, die Attraktivität der Gemeinde für Hundebesitzer zu erhöhen. Der Rat könne 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 Seite 3 -4jederzeit Vorschläge einbringen, Einrichtungen für Hunde zu errichten; ihm falle jedoch auf, dass entsprechende Diskussionen immer nur geführt würden, wenn – im Abstand mehrerer Jahre – über eine Erhöhung der Hundesteuer beraten würde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit neun Ja-Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Stimme des Bürgermeisters sowie sechs NeinStimmen aus den Fraktionen SPD und W.I.R. bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die 6. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz vom 19.02.1993 zu beschließen. Bürgermeister Frantzen weist daraufhin, dass die gefassten Beschlüsse im Haushaltsentwurf entsprechend ausgewiesen würden. Punkt 2. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 169/2015 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Abfallgebühren wie folgt fest zu setzen: Restmüll 60 l Restmüll 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 84,00 € 108,00 € 144,00 € 264,00 € Biomüll 60 l Biomüll 80 l Biomüll 120 l Biomüll 240 l Biomüll 36,00 € 42,00 € 54,00 € 90,00 € Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen. Punkt 3. 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 1. Ergänzu ng Bürgermeister Frantzen informiert, dass die Höhe der Abwassergebührenhilfe des Landes im Rahmen der Ursprungskalkulation geschätzt worden sei. Inzwischen würde der Bescheid über die Abwassergebührenhilfe vorliegen, so dass die Kalkulation auf Basis der endgültigen Daten korrigiert werden konnte. Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat: 1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 Seite 4 -52. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m².. Punkt 4. Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz 159/2015 Herr Dahlem berichtet über die in der Angelegenheit geführten Gespräche. Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat: Die Gemeinde Titz nimmt die Spende des Trommler- und Pfeiferkorps Titz an und verwendet diese dem Wunsch der Spender entsprechend für die Kinderund Jugendarbeit in der Gemeinde Titz, explizit für die Skateranlage an der PRIMUS-Schule in der Ortslage Titz. Punkt 5. Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen 163/2015 Ausschussmitglied Leßenich unterstützt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der übrigen Fraktionen, möchte ihn jedoch um folgende Ergänzung erweitern: „Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, ebenfalls mit der Raiffeisenbank in Kontakt zu treten, mit der Bitte, die Möglichkeit zu prüfen, in Rödingen eine Geschäftsstelle der Raiffeisenbank einzurichten, bzw. eine SBFiliale einzurichten, wie sie unter Punkt 4 beschrieben ist.“ Er erläutert den Antrag, dass die Sparkasse nicht die einzige Bank sei und es zudem Ziel sei, die Infrastruktur in Rödingen grundsätzlich zu erweitern. Ausschussmitglied Holzportz findet den Antrag grundsätzlich in Ordnung, warnt aber davor, die Angelegenheiten zu vermischen. Schließlich ginge es im Rahmen des diskutierten und von der CDU-Fraktion mitgestellten Antrags konkret um das Filialkonzept der Sparkasse. Ausschussmitglied Schüller erklärt für die SPD-Fraktion ebenfalls, dass es sich im zu beratenden Antrag um die Reaktion auf eine Planung Sparkasse handele. Erst wenn diese die Schließung aufrechterhalte, solle man auf die Raiffeisenbank zugehen. Bürgermeister Frantzen verweist ebenfalls auf die Schließung der Sparkasse als Auslöser für den gemeinsam eingebrachten Antrag. Er halte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar für charmant, warne aber davor, den damit verbundenen Hinweis auf die Raiffeisenbank als Druckmittel auf die kommunal getragene Sparkasse einzusetzen. Er schlage vor, den gestellten Antrag unverändert zu beschließen, der Sparkasse aber nach einer etwaigen Beschlussfassung auch Auszüge aus den Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses und des noch folgenden Gemeinderats zuzusenden, damit über diese der komplette Diskussionsverlauf erkennbar werde. Weiter berichtet er über einen Anruf eines Vorstandsmitglieds der Sparkasse, das nach Versand der Sitzungsunterlagen stattgefunden habe. Er habe dabei über den Antrag der Fraktionen informiert und auch seinen Standpunkt erläutert. Ausschussmitglied Leßenich zieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des Diskussionsverlaufs zurück. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat, den der Vorlage beilie8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 Seite 5 -6genden Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz zu beschließen. Punkt 6. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Anfragen werden keine gestellt. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz 157/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Bürgermeister Frantzen erinnert an die Einladung zur Präventionskonferenz, zu der bisher 60 – 70 Anmeldung vorliegen würden. Sollte noch jemand Interesse haben teilzunehmen, sei eine Anmeldung an Herrn Müller erforderlich. Ende der Sitzung: 19:48 Uhr (Frantzen) Bürgermeister (Hesse) Schriftführerin 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015 Seite 6