Daten
Kommune
Titz
Größe
174 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:02
Aktualisiert
14.12.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
8. Sitzung am 10.12.2015
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 19:48 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Bürgermeister
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
Jürgen Frantzen
Detlef Cremer
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Robert Holzportz
Wolfgang Müller
Norbert Schiffer
Wolfgang Schnitzler
Friederich Schüller
Hubert Sieben
Andreas Dering als Vertreter für Philipp Renker
Andreas Leßenich als Vertreter für Christian Waldrich
Wilhelm Hintzen als Vertreter für Dieter Tambour
Sigrid Appenzeller als Vertreterin für Johannes-Willi Vaehsen
Gemeindeoberamtsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirtin
Michael Müller
Michael Dahlem
Kerstin Hesse
Nicht anwesend:
1. Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Dieter Tambour
Philipp Renker
Johannes-Willi Vaehsen
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Einstimmig wird Kerstin Hesse zur Schriftführerin bestellt.
Bürgermeister Frantzen verweist auf die nachversandten Sitzungsunterlagen, und zwar die
erste Ergänzung zur Vorlage 156/2015 und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU,
-2SPD, W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat zum Filialkonzept der Sparkasse Düren, der
als neuen TOP 5 beraten werden soll.
Da gegen die Änderung keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz
154/2015
Punkt 2.
11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10. Dezember 2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
169/2015
Punkt 3.
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
1. Ergänzu
ng
Punkt 4.
Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz
159/2015
Punkt 5.
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz
hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren
Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen
163/2015
Punkt 6.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
o Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten
Hunde- und Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz
I.
157/2015
weitere Mitteilungen
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz
154/2015
Bürgermeister Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage.
Ausschussmitglied Cremer ist der Meinung, die Gemeinde würde den Hundebesitzern nichts entgegen bringen, wie z. B. Auslaufflächen zu schaffen oder Hun8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015
Seite 2
-3detoiletten aufzustellen. Weiter merkt er an, dass Züchter u. ä. in ihrem Beruf
beeinträchtigt würden. Daher würde die W.I.R.-Fraktion gegen die Erhöhung
der Hundesteuer stimmen. Bürgermeister Frantzen entgegnet, dass die Satzung
befreite Personenkreise, u. a. Züchter, vorsehen würde und zudem Ermäßigungen u. a. für Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII vorsehe.
Ausschussmitglied Schüller erklärt für die SPD-Fraktion, ebenfalls nicht für eine
Erhöhung zu stimmen. Er sei auch für eine „Gegenleistung“ für Hundebesitzer,
würde einen konkreten Vorschlag aber zu einem späteren Zeitpunkt einbringen.
Ausschussmitglied Leßenich informiert, ebenfalls gegen eine Erhöhung der
Hundesteuer zu sein, könne aber keinen konkreten Vorschlag einbringen, da
ihm keine Zahlen über die registrierten Hunde vorliegen würden. Bürgermeister
Frantzen verweist auf die mit der Tagesordnung versandte Mitteilungsvorlage
zum Ergebnis der Hundezählung. Weiter könne er zusätzliche Zahlen nennen,
die Herr Waldrich ihm gegenüber für die Sitzung gewünscht habe. Hiernach
seien 790 Haushalte mit einem Hund registriert, 378 Hunde lebten in Haushalten mit zwei Hunden und 214 Hunde in Haushalten mit drei und mehr Hunden.
Ergänzend erklärt er, dass es sich hierbei nur um die steuerpflichtigen Hunde
handele; Hunde, für die die genannten Befreiungstatbestände greifen würden,
seien in diesen Zahlen nicht enthalten.
Ausschussmitglied Holzportz gibt für die CDU-Fraktion zu bedenken, dass sich
die Erhöhung auf die „Normalzahler“ reduziere und er diese persönlich als tragbar ansehe. Im Rahmen der Haushaltsberatungen müsse vermutlich über ganz
andere Einschränkungen diskutiert werden. Weiter merkt er an, dass im Ortsteil
Hasselsweiler Privatpersonen so genannte Hundekotbeutelspender aufgestellt
hätten, aus denen mutwillig die Tüten entfernt oder die Tüten samt des Hundekots auf Acker geschmissen würden. Weiter müsse der Bauhof, bei Einführung
solcher Beutel, die Boxen leeren, was wiederum höheren Personalaufwand verursache. Abschließend nennt er daher Steuersätze aus Kommunen, die solche
Toiletten einsetzen und plädiert für seine Fraktion für eine Erhöhung der Hundesteuer.
Bürgermeister Frantzen erinnert an einen Antrag auf Freilaufzonen einer Bürgerin aus 2013, der seinerzeit einstimmig vom Rat abgelehnt worden sei.
Herr Cremer macht deutlich, dass er an sich nichts gegen eine Erhöhung habe,
jedoch sollte nicht der gesamte Betrag zur Deckung in den Haushalt eingestellt
werden.
Ausschussmitglied Gilles berichtet, dass in den Nachbarstädten Linnich und Jülich die Steuer für den zweiten und dritten Hund höher wäre, die Hundebesitzer dort für den ersten Hund jedoch weniger zahlen würden. Für ältere
Leute, die nichts anderes hätten, sei dies ungerecht. Bürgermeister Frantzen
antwortet, dass es wie bereits erwähnt, Ausnahmen für Bezieher von Sozialleistungen geben würde. Für diese Bürger belaufe sich die vorgeschlagene Erhöhung auf lediglich neun Euro im Jahr.
Ausschussmitglied Schiffer betont, dass die Hundebesitzer, die nach der Hundezählung registriert worden seien, vorher keine Hundesteuer gezahlt hätten.
Bürgermeister Frantzen erklärt abschließend auf den erneuten Einwand von
Herrn Cremer, es werde nichts für Hundebesitzer getan, dass für Steuern – im
Gegensatz zu Gebühren, die für eine konkrete Leistung zu zahlen seien, Steuern so genannte allgemeine Deckungsmittel darstellen würden und somit keine
Zweckbindung bestehe. Im Übrigen sei in den vergangenen vier Jahren (seit
der letzten Erhöhung der Hundesteuer) von keiner Fraktion beantragt worden,
die Attraktivität der Gemeinde für Hundebesitzer zu erhöhen. Der Rat könne
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015
Seite 3
-4jederzeit Vorschläge einbringen, Einrichtungen für Hunde zu errichten; ihm falle
jedoch auf, dass entsprechende Diskussionen immer nur geführt würden, wenn
– im Abstand mehrerer Jahre – über eine Erhöhung der Hundesteuer beraten
würde.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit neun Ja-Stimmen aus
der CDU-Fraktion und der Stimme des Bürgermeisters sowie sechs NeinStimmen aus den Fraktionen SPD und W.I.R. bei einer Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, die 6. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Titz vom 19.02.1993 zu beschließen.
Bürgermeister Frantzen weist daraufhin, dass die gefassten Beschlüsse im
Haushaltsentwurf entsprechend ausgewiesen würden.
Punkt 2.
11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10. Dezember 2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
169/2015
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Abfallgebühren wie folgt fest
zu setzen:
Restmüll
60 l Restmüll
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
84,00 €
108,00 €
144,00 €
264,00 €
Biomüll
60 l Biomüll
80 l Biomüll
120 l Biomüll
240 l Biomüll
36,00 €
42,00 €
54,00 €
90,00 €
Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen.
Punkt 3.
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
1. Ergänzu
ng
Bürgermeister Frantzen informiert, dass die Höhe der Abwassergebührenhilfe
des Landes im Rahmen der Ursprungskalkulation geschätzt worden sei. Inzwischen würde der Bescheid über die Abwassergebührenhilfe vorliegen, so dass
die Kalkulation auf Basis der endgültigen Daten korrigiert werden konnte.
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat:
1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen.
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015
Seite 4
-52. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw.
überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m²..
Punkt 4.
Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz
159/2015
Herr Dahlem berichtet über die in der Angelegenheit geführten Gespräche.
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat:
Die Gemeinde Titz nimmt die Spende des Trommler- und Pfeiferkorps Titz an
und verwendet diese dem Wunsch der Spender entsprechend für die Kinderund Jugendarbeit in der Gemeinde Titz, explizit für die Skateranlage an der
PRIMUS-Schule in der Ortslage Titz.
Punkt 5.
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz
hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren
Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen
163/2015
Ausschussmitglied Leßenich unterstützt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
den Antrag der übrigen Fraktionen, möchte ihn jedoch um folgende Ergänzung
erweitern: „Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, ebenfalls mit der Raiffeisenbank in Kontakt zu treten, mit der Bitte, die Möglichkeit zu prüfen, in
Rödingen eine Geschäftsstelle der Raiffeisenbank einzurichten, bzw. eine SBFiliale einzurichten, wie sie unter Punkt 4 beschrieben ist.“ Er erläutert den Antrag, dass die Sparkasse nicht die einzige Bank sei und es zudem Ziel sei, die
Infrastruktur in Rödingen grundsätzlich zu erweitern.
Ausschussmitglied Holzportz findet den Antrag grundsätzlich in Ordnung, warnt
aber davor, die Angelegenheiten zu vermischen. Schließlich ginge es im Rahmen des diskutierten und von der CDU-Fraktion mitgestellten Antrags konkret
um das Filialkonzept der Sparkasse.
Ausschussmitglied Schüller erklärt für die SPD-Fraktion ebenfalls, dass es sich
im zu beratenden Antrag um die Reaktion auf eine Planung Sparkasse handele.
Erst wenn diese die Schließung aufrechterhalte, solle man auf die Raiffeisenbank zugehen.
Bürgermeister Frantzen verweist ebenfalls auf die Schließung der Sparkasse als
Auslöser für den gemeinsam eingebrachten Antrag. Er halte den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar für charmant, warne aber davor, den
damit verbundenen Hinweis auf die Raiffeisenbank als Druckmittel auf die
kommunal getragene Sparkasse einzusetzen. Er schlage vor, den gestellten
Antrag unverändert zu beschließen, der Sparkasse aber nach einer etwaigen
Beschlussfassung auch Auszüge aus den Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses und des noch folgenden Gemeinderats zuzusenden, damit
über diese der komplette Diskussionsverlauf erkennbar werde. Weiter berichtet
er über einen Anruf eines Vorstandsmitglieds der Sparkasse, das nach Versand
der Sitzungsunterlagen stattgefunden habe. Er habe dabei über den Antrag der
Fraktionen informiert und auch seinen Standpunkt erläutert.
Ausschussmitglied Leßenich zieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des Diskussionsverlaufs zurück.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat, den der Vorlage beilie8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015
Seite 5
-6genden Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der
FDP im Rat der Gemeinde Titz zu beschließen.
Punkt 6.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Anfragen werden keine gestellt.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz
157/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
weitere Mitteilungen
Bürgermeister Frantzen erinnert an die Einladung zur Präventionskonferenz, zu
der bisher 60 – 70 Anmeldung vorliegen würden. Sollte noch jemand Interesse
haben teilzunehmen, sei eine Anmeldung an Herrn Müller erforderlich.
Ende der Sitzung: 19:48 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
(Hesse)
Schriftführerin
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2015
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