Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Titz
Größe
51 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:02
Aktualisiert
14.12.15, 18:02
Beschlusstext (11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Titz, den 14.12.2015 aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Titz vom 10.12.2015 Top: Punkt 2. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Sat169/2015 zung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Abfallgebühren wie folgt fest zu setzen: Restmüll 60 l Restmüll 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 84,00 € 108,00 € 144,00 € 264,00 € Biomüll 60 l Biomüll 80 l Biomüll 120 l Biomüll 240 l Biomüll 36,00 € 42,00 € 54,00 € 90,00 € Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen.