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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
25.09.14, 13:17
Aktualisiert
25.09.14, 13:17
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-16-30 S Nr. der Ratsdrucksache: 15-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2010 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 15-X/Z-2 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Gesamtabschluss 2010 in seiner Sitzung am 18.09.2014 geprüft. Er schloss sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (siehe Anlage). Im Anschluss hat der RPA einstimmig folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 229.314.226,58 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 10.016.423,32 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und beschließt: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 229.314.226,58 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 10.016.423,32 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.