Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2014
- Der Bürgermeister Az: S 2
Nr. der Ratsdrucksache: 176-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anstehender Verkauf der Kurt-Schumacher-Akademie
hier: Anträge von SPD, UWV und Bündnis 90/ Die Grünen
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Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 176-X
1. Sachverhalt:
Der Vorstand der Friedrich-Ebert-Stiftung hat beschlossen, die Kurt-Schumacher-Akademie in Bad
Münstereifel zum Ende des Jahres 2014 aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Die Liegenschaft soll veräußert werden.
Am 26.9.2014 fand im Rathaus ein Gespräch mit einer Interessentengruppe, LifeSpring aus Köln,
statt. Diese ist an einem Ankauf interessiert, um in dem Gebäude eine wohl hochwertige psychosomatische Privatklinik, wie man sie bereits anderen Orts betreiben würde, unter zu bringen.
Verwaltungsseitig wurde der Bebauungsplan Nr. 9 „Obere Windhecke II“, in dem das Areal liegt,
vorgestellt. In diesem ist es als SO, Sondergebiet für Kuraufenthalt, ausgewiesen. Ob das geplante Vorhaben nach dieser Festsetzung zulässig sei, wurde offen gelassen. Hierzu wurden die Interessenten gebeten Unterlagen einzureichen, anhand denen man gerade auch dies prüfen könne.
Grundsätzlich müsse man jedoch mit der Politik sprechen, ob anderweitige Überlegungen, wie z.
B. die Realisierung des Bebauungsplans, aufgegriffen werden sollen. Grundsätzlich wolle man mit
den Unterlagen die Politik in einer Planungskommission befassen.
Die beigefügten Unterlagen wurden am 26. Oktober übermittelt.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da der Bebauungsplan weitergehende Bebauung mit einer Straßenanbindung an die Nöthener
Straße beinhaltet, wäre nun die Gelegenheit gegeben, diese Inhalte weiter zu verfolgen. Dabei
müsste die Planung ggf. den heutigen Erfordernissen und Rahmenbedingungen angepasst werden. Insbesondere sollten dann auch grundsätzliche Überlegungen zur Entwicklung der Stadt, wie
die zu freien Bauflächen und zum Kurgebiet, mit einfließen. Auch das in unmittelbarer Nähe ebenfalls zum Verkauf stehende Areal des Hauses Maria Königin lohnt einer Mitbetrachtung.
Eine inhaltliche Diskussion in diese Richtung bedürfte einer Vorbereitung mit Aussagen zu Erschließung, Auswirkungen im Allgemeinen und besonders zum Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dies
würde naturgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Auf der anderen Seite ist eine fast nahtlose Nutzungsfortsetzung ein Vorteil für die Stadt, der mit
beachtet werden muss. Dabei stärken weitere Übernachtungsgäste in einer Klinik den gewünschten Gesundheitssektor der Kurstadt.
Diese beiden Lösungsansätze gilt es gegeneinander abzuwägen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Auswirkungen auf den demographischen Wandel sind bei einer weitergehenden Betrachtung
mit einzubeziehen.
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 9 „Obere Windhecke II“, insbesondere zu Erschließung, Auswirkungen im All-
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gemeinen und zum Kosten-Nutzen-Verhältnis, näher zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen
und das Ergebnis im Ausschuss vor zu stellen.