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Sitzungsvorlage (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW (LPVG NW) und Bestellung von 3 Beisitzern für die erste Sitzung der Einigungsstelle)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
48 kB
Datum
10.01.2013
Erstellt
10.01.13, 11:36
Aktualisiert
10.01.13, 11:36
Sitzungsvorlage (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW 	(LPVG NW) und Bestellung von 3 Beisitzern für die erste Sitzung der Einigungsstelle) Sitzungsvorlage (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW 	(LPVG NW) und Bestellung von 3 Beisitzern für die erste Sitzung der Einigungsstelle)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 10/11 Ml. Jülich, 09.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 24/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 10.01.2013 TOP Ergebnisse Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW (LPVG NW) und Bestellung von 3 Beisitzern für die erste Sitzung der Einigungsstelle Anlg.: ./. I 10/11 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat als oberste Dienstbehörde bestellt als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW mit Zustimmung des Personalrates Herrn Bernhard Gutschmidt, Ditgesend 10, 52428 Jülich, Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NW, Bad Münstereifel Als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle wird gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW mit Zustimmung des Personalrates Herr Robert Ramm, Weideweg 8a, 52372 Kreuzau, Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NW, Bad Münstereifel bestellt. 2. Der Rat bestellt für die nächste Sitzung der Einigungsstelle folgende Personen zu Beisitzern: 1. Frau Kerstin Haffner 2. Herrn Richard Schumacher 3. Herrn Gert Marx Begründung: Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW ist nach der Neuwahl des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden. Auf die unparteiische vorsitzende Person und ihren Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat normalerweise innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Da nunmehr die erste Anrufung der Einigungsstelle bevorsteht, ist umgehend eine Einigung herzustellen. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Ratssitzung ist daher nicht möglich. Der Personalrat hatte bereits Herrn Gutschmidt und Herrn Ramm vorgeschlagen, so dass das Einvernehmen mit dem Personalrat beim entsprechenden Beschluss vorliegt. Beide Personen sind schon seit Jahren vorsitzende Person und Stellvertreter der Einigungsstelle bei der Stadt Jülich und haben sich auch für die neue Wahlperiode bereit erklärt das Amt zu übernehmen. Durch die Neufassung des LPVG NW in 2011 ist eine Änderung dahingehend eingetreten, dass im Vorfeld nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Beisitzern für die jeweilige Wahlperiode des Personalrates benannt werden, aus denen dann die Beisitzer für die jeweilige Sitzung der Einigungsstelle zu nehmen sind, sondern dass nach § 67 Abs.1 letzter Satz LPVG NW nunmehr für jede einzelne Sitzung der Einigungsstelle drei Beisitzer zu benennen sind. Die Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Des Weiteren werden Frau Haffner als Juristin, Herr Schumacher als Leiter des Haupt- und Personalamtes und Herr Marx als Leiter des Schulamtes, als Beisitzer im anstehenden Einigungsstellenverfahren vorgeschlagen. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer 2 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 24/2013 x Der Personalrat ist mit der Bestellung von Herrn Gutschmidt und Herrn Ramm einverstanden. Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. nein nein Seite 2