Daten
Kommune
Jülich
Größe
48 kB
Datum
10.01.2013
Erstellt
10.01.13, 11:36
Aktualisiert
10.01.13, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 10/11 Ml.
Jülich, 09.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 24/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
10.01.2013
TOP
Ergebnisse
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW (LPVG
NW) und Bestellung von 3 Beisitzern für die erste Sitzung der Einigungsstelle
Anlg.: ./.
I
10/11
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat als oberste Dienstbehörde bestellt als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67
Abs. 1 LPVG NW mit Zustimmung des Personalrates
Herrn Bernhard Gutschmidt, Ditgesend 10, 52428 Jülich, Dozent an der Fachhochschule für
Rechtspflege NW, Bad Münstereifel
Als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle wird gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW
mit Zustimmung des Personalrates
Herr Robert Ramm, Weideweg 8a, 52372 Kreuzau, Dozent an der Fachhochschule für
Rechtspflege NW, Bad Münstereifel
bestellt.
2. Der Rat bestellt für die nächste Sitzung der Einigungsstelle folgende Personen zu Beisitzern:
1. Frau Kerstin Haffner
2. Herrn Richard Schumacher
3. Herrn Gert Marx
Begründung:
Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW ist nach der Neuwahl des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden. Auf die unparteiische vorsitzende Person und ihren Stellvertreter haben sich die oberste
Dienstbehörde und der Personalrat normalerweise innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der
Wahlperiode zu einigen. Da nunmehr die erste Anrufung der Einigungsstelle bevorsteht, ist umgehend eine Einigung herzustellen. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Ratssitzung ist daher
nicht möglich. Der Personalrat hatte bereits Herrn Gutschmidt und Herrn Ramm vorgeschlagen, so
dass das Einvernehmen mit dem Personalrat beim entsprechenden Beschluss vorliegt. Beide Personen sind schon seit Jahren vorsitzende Person und Stellvertreter der Einigungsstelle bei der Stadt
Jülich und haben sich auch für die neue Wahlperiode bereit erklärt das Amt zu übernehmen.
Durch die Neufassung des LPVG NW in 2011 ist eine Änderung dahingehend eingetreten, dass im
Vorfeld nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Beisitzern für die jeweilige Wahlperiode des Personalrates benannt werden, aus denen dann die Beisitzer für die jeweilige Sitzung der Einigungsstelle
zu nehmen sind, sondern dass nach § 67 Abs.1 letzter Satz LPVG NW nunmehr für jede einzelne
Sitzung der Einigungsstelle drei Beisitzer zu benennen sind. Die Beisitzer müssen Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.
Des Weiteren werden Frau Haffner als Juristin, Herr Schumacher als Leiter des Haupt- und Personalamtes und Herr Marx als Leiter des Schulamtes, als Beisitzer im anstehenden Einigungsstellenverfahren vorgeschlagen.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer 2
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 24/2013
x
Der Personalrat ist mit der Bestellung von
Herrn Gutschmidt und Herrn Ramm einverstanden. Eine weitere Beteiligung ist nicht
erforderlich.
nein
nein
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