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Beschlusstext (Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014)

Daten

Kommune
Titz
Größe
51 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
02.11.15, 18:02
Aktualisiert
02.11.15, 18:02
Beschlusstext (Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014)

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Beschluss Titz, den 02.11.2015 aus der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Titz vom 28.10.2015 Top: Punkt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014 Einstimmig fasst der Betriebsausschuss folgenden Beschluss: 131/2015 Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung den gemäß § 26 Absatz 1 EigVO von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht zum 31.12.2014. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 EigVO. Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR, Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2014. Aus diesem Grund empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014 gemäß § 26 Absatz 3 EigVO festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 23.940,16 Euro gemäß § 10 Absatz 3 EigVO NRW als Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gemäß § 4 Buchstabe c EigVO zu erteilen.