Daten
Kommune
Titz
Größe
51 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
02.11.15, 18:02
Aktualisiert
02.11.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 02.11.2015
aus der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Titz vom
28.10.2015
Top:
Punkt 1.
Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2014
Einstimmig fasst der Betriebsausschuss folgenden Beschluss:
131/2015
Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung den gemäß § 26
Absatz 1 EigVO von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum
31.12.2014 und den Lagebericht zum 31.12.2014. Er erteilt der Betriebsleitung
für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 EigVO. Den
Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber &
Partner GbR, Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2014. Aus diesem Grund empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014
gemäß § 26 Absatz 3 EigVO festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von
23.940,16 Euro gemäß § 10 Absatz 3 EigVO NRW als Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gemäß § 4
Buchstabe c EigVO zu erteilen.