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Beschlusstext (3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
56 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
14.03.16, 18:02
Aktualisiert
14.03.16, 18:02
Beschlusstext (3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Beschluss Titz, den 14.03.2016 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 08.03.2016 Top: Punkt 4. 3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stell29/2016 plätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 1. Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll; wird zur Ratssitzung nachgereicht) wird verwiesen. 2. Die 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 30 – Ortslage Müntz „Am Wäldchen“ wird als Satzung mit textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Entwurfsbegründung nach § 9 BauGB wird als Entscheidungsbegründung übernommen.