Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Pachtvertrag
Zwischen der Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch den Bürgermeister,
Marktstr. 15, 53902 Bad Münstereifel,
nachfolgend „Verpächter“ genannt,
und
nachfolgend „Pächter“ genannt,
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Pachtgegenstand
Der Verpächter verpachtet dem Pächter das Grundstück:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Größe Nutzungsart
Bezeichnung
für die Dauer vom 11.11.20___ bis zum 10.11.20___.
Der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf des Pachtvertrages schriftlich gekündigt wird.
§ 2 Pachtzins
Die Pacht beträgt jährlich __________€ einschließlich Nebenkosten,
in Worten: _____________EURO.
Die Pacht ist in einer Summe, spätestens am 11.11. eines jeden Jahres für das abgelaufene
Pachtjahr, auf das Konto des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel zu zahlen.
Bankverbindung: Kreissparkasse Euskirchen, BLZ 382 501 10; Konto-Nr. 155 58 95.
§ 3 Nutzung
Der Pächter haftet für eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung.
Dieser Verpachtung liegen die “Allgemeinen Bedingungen für die Verpachtung stadteigener
Grundstücke der Stadt Bad Münstereifel zur landwirtschaftlichen Nutzung” sowie die Anlage
hierzu zugrunde, die vom Pächter durch Unterzeichnung dieses Vertrages anerkannt werden.
§ 4 Weitere Vereinbarungen
1.
2.
3.
Die Bestimmungen des Landschaftsplanes sowie der übergeordneten Gesetze und
Verordnungen sind zu beachten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 585 ff. BGB, unbeschadet der in
§ 1 festgelegten Vertragsdauer, insbesondere das außerordentliche fristlose
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 594 e BGB.
Auf städtischen Flächen darf nur selbst erzeugte Gülle und selbst erzeugter Festmist
ausgebracht werden. Gülle darf nur im Schlitz- oder Schleppschlauchverfahren
ausgebracht werden.
Das Ausbringen von Gärresten ist verboten.
individuelle Auflagen
H:\82\Forstbetrieb\Landverpachtung und Verwaltung\Vorlagen\Musterpachtvertrag.doc
§ 5 Prämienrechte
Der Pächter erhält vom Vorbewirtschafter der Fläche unentgeltlich eine der Flächengröße
entsprechende Anzahl von GAP-Zahlungsansprüchen.
Die Übertragung erfolgt dabei unentgeltlich mit Ausnahme des betriebsspezifischen
Zuschlages (sog. „TOP UP“ auf die Flächenprämie). Hierfür erhält der Pächter vom
Nachfolgebewirtschafter bis zum Ende der Abschmelzung einen Geldausgleich in Höhe des
jährlich zur Auszahlung kommenden Betrages für die „TOP UP`s“.
Es ist beabsichtigt, dass die gegenwärtigen GAP-Zahlungsansprüche eingezogen und neue
GAP-Zahlungsansprüche oder vergleichbare Flächenprämienansprüche an die Bewirtschafter
landwirtschaftlicher Flächen zugeteilt werden.
Der Pächter ist daher verpflichtet, diese neuen GAP-Zahlungsansprüche zu beantragen und
nach Ablauf des Pachtvertrages an den Verpächter bzw. nach dessen Weisung an den
Nachbewirtschafter unentgeltlich zu übertragen.
Die beantragten und genehmigten Prämienrechte sind dem Verpächter schriftlich
nachzuweisen.
Die auf der Fläche liegenden Prämienrechte verbleiben im Eigentum der Stadt Bad
Münstereifel.
Bad Münstereifel, den ___________
Stadt Bad Münstereifel:
Der Pächter:
Der Bürgermeister:
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