Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
04.12.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 523/2013
Az.: -82.4-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.10.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
03.12.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.11.2013
vorberatend
10.12.2013
beschließend
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
1.1.2
14.239.874,- €
204.756,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
6.282.938,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.000.000,- €
1.1.3
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.1.4
500.000,- €
D
er Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
0,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
203.292,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
1.379.224,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.346.799,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan
Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
des Betriebszweiges
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2014
folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2014 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit
den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für
die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar,
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, Erftstadt-Gymnich.
Entwicklung eines Baugebietes in Bliesheim in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt.
-2-
-
Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in
erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die
Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II, auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen
des Ausbaus der U3-Betreuung und auf die Sanierung der Realschule Liblar verwiesen. Mit der
Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Liblar und weiteren umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in den kommenden Jahren
umfangreiche Aufgaben zu bewältigen.
Im Bereich des Betriebszweiges Hochbau- und Gebäudewirtschaft war die Personalsituation im
Jahr 2013 relativ angespannt. Zum 01.12.2013 können zwei Stellen neu besetzt werden. Damit ist
der Eigenbetrieb in der Lage, die anstehenden Baumaßnahmen zu bewältigen.
Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde,
einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung
des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden
seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen
die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Auch im Jahr 2014 ist es noch nicht
möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
(Erner)
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