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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 15:03
Aktualisiert
04.12.13, 06:16
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 523/2013 Az.: -82.4- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.10.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 03.12.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.11.2013 vorberatend 10.12.2013 beschließend Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 1.1.2 14.239.874,- € 204.756,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 6.282.938,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.000.000,- € 1.1.3 Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.1.4 500.000,- € D er Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 203.292,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 1.379.224,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.346.799,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. des Betriebszweiges 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2014 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2014 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar, - Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, Erftstadt-Gymnich. Entwicklung eines Baugebietes in Bliesheim in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt. -2- - Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim. In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II, auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung und auf die Sanierung der Realschule Liblar verwiesen. Mit der Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Liblar und weiteren umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Im Bereich des Betriebszweiges Hochbau- und Gebäudewirtschaft war die Personalsituation im Jahr 2013 relativ angespannt. Zum 01.12.2013 können zwei Stellen neu besetzt werden. Damit ist der Eigenbetrieb in der Lage, die anstehenden Baumaßnahmen zu bewältigen. Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Auch im Jahr 2014 ist es noch nicht möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. (Erner) -3-