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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.09.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
04.12.13, 06:16
Aktualisiert
04.12.13, 06:16
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.09.2013)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 468/2013 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 09.10.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 10.12.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 28.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.09.2013 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2013 – 30.09.2013 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2013 / 2014 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Erner)