Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
163 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 13:17
Aktualisiert
13.11.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 151-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 151-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die SPD-Fraktion die Beratung über Maßnahmen zur Verbesserung der der Ortsdurchfahrt, Wendelinusstraße, Landesstraße 113 (L 113) in Scheuren.
2. Rechtliche Würdigung
Wie die Antragstellerin selbst ausführt, müssen entsprechende Maßnahmen vom Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen angeordnet und durch den Straßenbaulastträger –hier der Landesbetrieb Straßenbau NRW– umgesetzt werden. Zuvor ist die Verkehrspolizei zu beteiligen.
Gleichzeitig wird in der Regel die örtliche Ordnungsbehörde angehört.
3. Finanzielle Auswirkungen
Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch
Wechsel der Leuchtmittel vor.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Im Bereich der engen Ortsdurchfahrt soll die Geschwindigkeit mit einem Tempolimit von 30 km/h
gedrosselt werden. Vorgeschlagen wird, in diesem Streckenabschnitt die Höchstgeschwindigkeit
mit Zeichen 274 anzuordnen:
Um eine Verkehrsentlastung zusätzlich herbeizuführen, soll die überregionale Wegweisung an der
Einmündung L 113 / L 498 sowie am Kreisverkehr der L 113 / L 234 (nahe Scheuerheck) verändert werden. Aus Rheinbach kommend an der Einmündung L 113 / L 498 wird der Zielverkehr
Richtung Schuld durch Scheuren geleitet. Die Wegweisung am Kreisverkehr L 113 / L 234 zeigt
den Weg zur Autobahn und Rheinbach/Euskirchen über Scheuren an.
Als unwesentlich längere Alternativstrecke bietet sich für die Wegweisung die Route über die
Kombination L 498 / L 234 an, welche durch nahezu unbewohntes Waldgebiet führt. Daher macht
es Sinn den Richtungsverkehr Schuld - Rheinbach über diese Variante auszuweisen und damit
eine Umfahrung und Entlastung der Ortsdurchfahrt Scheuren herbeizuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In diesem Jahr hat die Verwaltung in Scheuren aufgrund des Antrages vom April mit einem Seitenradargerät die Verkehrsbelastung und die tatsächlichen Geschwindigkeiten in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Bei einem befürwortenden Ausschussbeschluss und nach Auswertung der
Messungen soll ein Ortstermin mit der Verkehrskommission erfolgen, um die Vorschläge vor Ort
zu beraten.
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Die Straßenbeleuchtung soll optimiert werden, damit Fußgänger in der Dunkelheit besser erkennbar sind sowie der Straßenverlauf für die Kraftfahrer besser ersichtlich wird. Hierbei sollen die drei
alten aufgesetzten Leuchtkörper mit Leuchtstoffröhren gegen hellere orange-leuchtende Kofferleuchten ausgetauscht werden, wie sie auch im weiteren Straßenverlauf angebracht sind. Diese
Maßnahme kann ohne Beteiligung des Landesbetriebs Straßenbau NRW umgesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Tiefbauabteilung prüft derzeit die technische Umsetzung und ermittelt die Kosten und die Kostenträger.
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Hierbei ist auch die Frage der Kostentragung zu prüfen. Eine kostenneutrale Auswechslung ist
aufgrund der vertraglichen Bindung vermutlich erst beim nächsten anstehenden Wartungs- und
Erneuerungsintervall möglich.
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Ausschließliche Sanierung der schadhaften Fahrbahndecke durch den Straßenbaulastträger
(Landesbetrieb Straßenbau NRW)
Die Verwaltung soll sich dafür einsetzen, dass eine Sanierung in das Erhaltungsprogramm Landesstraßen des Landesverkehrsministeriums NRW aufgenommen wird. Maßnahmen, welche Anliegerkosten verursachen, sollen unterbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach entsprechendem Ausschussvotum wird die Verwaltung sich wie vorgeschlagen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Sanierung einsetzen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung:
1.
Nach Auswertung der Verkehrsmessungen, sich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einzusetzen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen hierzu vorliegen.
2.
Den vorgeschlagenen Austausch von drei Leuchtmittel an vorhandenen Straßenleuchten zu prüfen. Hierbei ist auch die Frage der Kostentragung zu prüfen.