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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 17/2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
542 kB
Datum
24.01.2013
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11

Inhalt der Datei

Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Jahresbericht 2012 Stadt Jülich - Der Bürgermeister – Dezernat V / Amt für Familie, Generationen und Integration Ltg.: Katarina Esser Große Rurstraße 17 52428 Jülich Team der Schulsozialarbeit: Isa Abdel-Fattah, Elisabeth Fasel-Rüdebusch, Sabine Jacobi, Anja Laux, Yvonne Töpfer 1 Jahresbericht 2012 Schulsozialarbeit an Jülicher Schulen Im November 2010 wurde das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch novelliert. Mit den Neuregelungen sieht das Gesetz ein Bildungs- und Teilhabepaket vor, zu dem auch die Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit gehört. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist zunächst auf den Zeitraum 2011 bis Ende 2013 befristet. Da die gesetzlichen Bestimmungen keine Vorgaben zu Inhalten und Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets enthalten, legte die Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde im Juli 2011 einen handlungsleitenden Erlass vor. Schulsozialarbeit im Rahmen des BildungsTeilhabepakets ist demnach Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele − der arbeitsmarktrechtlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung − des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (§§ 28 ff. SGB II, §§ 34 ff. SGB XII, § 6a ff. BKGG) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Finanzierung erfolgt über die dem Kreis zufließenden Bundesmittel. Im Kreis Düren werden insgesamt 17,5 Stellen für die Schulsozialarbeit geschaffen. Auf der Grundlage eines abgestimmten Verteilungsschlüssels erhält der Kreis für die kreiseigenen Schulen 2,5 Stellen. 15 Stellen werden bei den kreisangehörigen Kommunen angesiedelt, davon 3,5 Stellen bei der Stadt Jülich. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport beschließt im September 2011, die Schulsozialarbeit in eigener Trägerschaft wahrzunehmen und Stellen an den Jülicher Schulen mit Sekundarstufen einzurichten. Die Fachaufsicht wird dem Amt für Familie, Generationen und Integration übertragen. Im Januar 2012 nehmen an allen weiterführenden Schulen in Jülich sozialpädagogische Fachkräfte ihre Arbeit auf. Zunächst mit einer Befristung von zwei Jahren werden drei Schulsozialarbeiterinnen und ein Schulsozialarbeiter an folgenden Schulen eingesetzt: Schirmerschule des Zweckverbands, städtische Hauptschule Jülich Ruraue, städtische Realschule Jülich, städtisches Gymnasium Zitadelle sowie die Ersatzschulen Mädchengymnasium Jülich und Gymnasium Haus Overbach. Das den Schulen jeweils zugeteilte Stundenkontingent bemisst sich nach der Anzahl der teilhabeberechtigten Schüler. Aus Datenschutzgründen lassen sich allerdings nur Schätzwerte ermitteln. Das Stundenkontingent variiert zwischen 4 und 35 Wochenstunden. Die Teamleitung, Koordination, Organisation übergreifender Aufgabenstellungen und Maßnahmen der Berufsorientierung sowie die Qualitätssicherung obliegen der fünften sozialpädagogischen Fachkraft. 2 Jahresbericht 2012 An allen Schulen wird erstmals Schulsozialarbeit angeboten. Daher erarbeiten die Fachkräfte in der Anfangsphase eine Konzeption1 sowie ein Standard-Handbuch. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Träger und Schule werden zudem die wichtigsten Eckpunkte für die erfolgreiche Arbeit festgelegt. Mit Ablauf des ersten Jahres erfolgt die Reflexion, wie sich Schulsozialarbeit in den Schulalltag integrieren lässt. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Da sich die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere an die Zielgruppe der leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche richtet, wird von den sozialpädagogischen Fachkräften ein großes Fingerspitzengefühl erwartet, damit Stigmatisierungen vermieden und Unterstützungsleistungen von den Eltern und Schülern ohne Bedenken angenommen werden können. Die Leistungsberechtigung muss von den Eltern nicht offen gelegt werden. Daher gilt es im ersten Schritt, die mögliche Zielgruppe zu identifizieren und ihr die Leistungen anzubieten. In der Vergangenheit stellten Eltern meistens mit der Unterstützung der Lehrer Anträge für die Mittagsverpflegung sowie für Klassenfahrten. Leistungen wie Nachhilfe, Teilnahme am kulturellen Leben oder Mitgliedschaft in einem Verein wurden nur vereinzelt abgerufen. Durch Beratung und Unterstützung der Schulsozialarbeiter bei der Antragstellung kann die Zahl der Anträge bereits im ersten Jahr deutlich erhöht werden. Da die Fachkräfte die Anträge zentral verwalten und für die rechtzeitige Einreichung, Verlängerung oder Neubeantragung Sorge tragen, fühlen sich Lehrkräfte und Schulleitungen entlastet. Auch die Kontinuität des Leistungsbezugs ist somit gewährleistet. Welche Leistungen berechtigte Familien abrufen können, ist bei den Eltern und in der Schule wenig bekannt. Zur Information erhalten sie daher ein Informationsblatt zu folgenden Fragen: Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wie kann ich Leistungen beantragen? Wer hilft mir bei der Antragstellung? Bei Elternabenden, Elternsprechtagen, Schulfesten etc. suchen die Schulsozialarbeiter mit den Eltern Kontakt. Hier ist es wichtig, ihnen Zeit zu lassen und Vertrauen aufzubauen. Diese Arbeit ist ein Prozess und setzt sich laufend fort, da an jeder Schule immer wieder neue Schüler/-innen hinzukommen. Zahlen zur Antragsstellungen bei BuT/Kindergeldzuschlag/Wohngeldberechtigung Bei den Feedbackgesprächen in den Schulen im November 2012 bestätigen die Schulleitungen, dass sich die Zahl der Antragstellungen durch die Unterstützung der Schulsozialarbeit signifikant erhöht hat. 1 Die Konzeption wurde im März 2012 dem JuFaSS vorgelegt, siehe auch Anhang, S. 15 - 22 3 Jahresbericht 2012 − In den drei Gymnasien wurden von Februar bis Dezember ca. 200 Anträge gestellt für Klassenfahrten, Lernförderung, Schulbedarf, Mittagessen. Die Schulsozialarbeiterin ist nur mit einem geringen Stundenbudget an den einzelnen Schulen eingesetzt, so dass etliche Anträge auch von Lehrern oder über das Sekretariat gestellt werden. Damit liegt die Gesamtzahl der Antragstellungen über 200. Während sich leistungsberechtigte Familien an den Gymnasien bislang häufig scheuten, ihren Bedarf anzumelden, führt das Vertrauen zur Schulsozialarbeiterin dazu, dass sie ihre Ansprüche eher geltend machen. − An der Schirmerschule wurden ca. 100 Anträge gestellt; die meisten davon für Klassenfahrten und Mittagessen, gefolgt von Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, Lernförderung und Schulbedarf. − Für die Hauptschule wurden 196 Anträge gestellt für Klassenfahrten, Mittagessen und Lernförderung, gefolgt von Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen und Schulbedarf. − An der Realschule gab es für die gleichen Positionen rund 120 Anträge. Fallbeispiele veranschaulichen, wie die Unterstützung bei der Antragsstellung aussieht. Festzuhalten bleibt, dass die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Familien im Laufe des Jahres kontinuierlich sinkt. Gründe für diese positive Entwicklung dürften vor allem Information, Beratung und professionelle Begleitung durch die Schulsozialarbeiter und das daraus erwachsende Vertrauen sein. • Lernförderung Um die Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen, kommt in der Regel entweder das Kind oder die Mutter zum Schulsozialarbeiter bzw. zur Schulsozialarbeiterin. Nach Bestätigung des zuständigen Fachlehrers, dass die Lernförderung notwendig ist, wird ein Nachhilfe-Lehrer beispielsweise durch Aushänge in den Gymnasien der Stadt gesucht. Es wird eine Liste der interessierten Schülerinnen und Schüler der Oberstufen angelegt mit den Kontaktdaten und den Nachhilfefächern. In einem Gespräch mit den Eltern, dem Nachhilfeschüler und dem passenden Nachhilfelehrer werden die notwendigen Formalitäten geklärt und der Antrag zur Lernförderung vorbereitet. Der Antrag wird später von der Fachkraft bei der Jobcom eingereicht. Wenn alle Beteiligten miteinander arbeiten möchten, werden die Telefonnummern ausgetauscht. So kann die Familie direkt die Nachhilfetermine vereinbaren. • Übernahme des Essensgeldes Eine Mutter meldet sich telefonisch beim Schulsozialarbeiter bzw. der Schulsozialarbeiterin, dass das Kind keine Essensmarken mehr hat. Wenn die Familie seit längerem bezugsberechtigt ist, liegt in der Regel eine Vollmacht vor zur Antragstellung bei der Jobcom und es wird umgehend ein Folgeantrag gestellt. 4 Jahresbericht 2012 In einigen Fällen beobachtet eine Lehrkraft oder die sozialpädagogische Fachkraft , dass ein Kind selten oder nie ein Pausenbrot dabei hat. Dann spricht sie das Kind an, fragt nach den Gründen und stellt ggf. den Erstantrag für den Essensbeitrag. Inzwischen melden sich immer mehr Kinder eigenständig, um Essensmarken zu bestellen. Weitere Zielgruppen Um Stigmatisierung einzelner Schüler und Schülerinnen zu vermeiden, stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte allen Kindern und Jugendlichen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Besonders in den Gymnasien wird die Einrichtung der Schulsozialarbeit als äußerst hilfreich bei der Bewältigung unterschiedlicher Probleme erlebt, da es diese Form der Unterstützung bisher noch nicht gab. An allen Schulen ist der Beratungsbedarf in Problem- und Konfliktsituationen groß. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen benötigen Unterstützung bei der Lösung ihrer Probleme, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Schulsozialarbeit unterstützt und ergänzt durch ihre ganzheitliche Sicht positiv die Arbeit der Lehrkräfte. In den Beratungssituationen sind häufig hinter dem vordergründigen Thema weitere Probleme verborgen, die sich gegenseitig bedingen und manchmal verstärken. Daher muss jede Situation genau analysiert und möglichst viele Sichtweisen in den Prozess einbezogen werden. Schulsozialarbeit hat dabei die Aufgabe, die Problemlage neutral zu betrachten, allparteilich zu bleiben und den Blick der Beteiligten zu öffnen für die Wirkzusammenhänge. Die aufgeführten Beispiele machen die Vielschichtigkeit der Schulsozialarbeit deutlich: • Auffälliges Verhalten einer 6. Klasse Eine Klassenlehrerin spricht die Schulsozialarbeiterin an, weil ihr auffiel, dass die ehemals offenen und aufgeweckten Schülerinnen und Schüler seit einiger Zeit auffallend still und verschlossen sind. Die Klassenatmosphäre stimme nicht mehr. Die Schulsozialarbeiterin hospitiert daraufhin während des Unterrichts bei der Klassenlehrerin und im Fachunterricht, um das wechselseitige Verhalten zu analysieren. Sie stellt fest, dass in der Klasse eine große Unsicherheit herrscht und die Schüler Angst haben, offen zu reden. Etwa zeitgleich nimmt eine Mutter Kontakt zur Klassenlehrerin auf. Sie berichtet, dass ihr Sohn mit blauen Flecken nach Hause kommt. Er und mehrere andere Kinder würden von Klassenkameraden gemobbt und um Geld und Pausenbrote erpresst. Gemeinsam mit der Lehrerin setzt die Schulsozialarbeiterin das Programm „No blame approach2“ ein. Mit Hilfe dieses Ansatzes wird eine Unterstützergruppe zugunsten der 2 "No Blame Approach" Ein Interventionsansatz, um Mobbing an der Schule zu stoppen: Mobbing stellt im schulischen Alltag Lehrkräfte, Sozialpädagogen und das System Schule insgesamt vor große Herausforderungen. Mobbingfälle erweisen sich als schwer auflösbar. Oft genug sieht die betroffene Schule zum Schutz des Mobbing-Opfers nur den Schulwechsel als letzten Ausweg. Der "No Blame Approach" ist eine noch neue, aber zunehmend angewandte Methode, akutem Mobbing zu begegnen. (…) In vielen Fällen konnte Mobbing innerhalb kurzer Zeit gestoppt werden. Die Wirksamkeit des Ansatzes liegt darin begründet, dass - 5 Jahresbericht 2012 Mobbingopfer für die Klasse zusammengestellt. Die Unterstützer werden zunächst in einem Gruppengespräch von der Schulsozialarbeiterin um ihre Sicht des Sachverhalts gebeten. Danach gibt es ein Gespräch mit der gesamten Klasse, hier werden die Beobachtungen und Konflikte offen angesprochen und nach Lösungen gesucht. So wird beispielsweise die Klassenregel aufgestellt: Jeder soll sich in der Klasse wohlfühlen und keine Angst haben. Die Unterstützergruppe achtet darauf, dass dies eingehalten wird. Zum zweiten wird eine Klassenbox aufgehängt, wo jeder seine Anliegen einwerfen kann. Einmal pro Woche wird die Box geöffnet, die Themen werden besprochen und Lösungen gesucht. Inzwischen ist das Klassenklima wieder intakt, Konflikte werden nun frühzeitig angesprochen und es herrscht wieder Offenheit unter den Schülern. Sie wissen, dass sie sich jederzeit an die Schulsozialarbeiterin und/oder die Klassenlehrerin wenden können. Für 2013 ist geplant, dass im gesamten 6. Jahrgang der „No blame approach“-Ansatz eingeführt wird, um den Klassenverband zu stärken. • Ungewollte Schwangerschaft und Mobbing Die ehemalige Klassenlehrerin eines 13jährigen Mädchens sucht den Kontakt zur Schulsozialarbeiterin. Das Mädchen hat ihr anvertraut, dass sie schwanger ist. Sie möchte das Kind nicht behalten und auf keinen Fall mit ihren Eltern darüber reden. Da sie in der Herkunftsfamilie bereits Gewalt erfahren hat, hat sie große Angst vor ihren Eltern. Die Lehrerin weiß nicht, wie sie sich in diesem Fall verhalten soll und erbittet Unterstützung. Die Schulsozialarbeiterin führt mit ihr und dem Mädchen ein Beratungsgespräch, um den ganzen Sachverhalt offen zu legen. Das Mädchen ist nach ärztlicher Bestätigung in der achten Woche schwanger. Ihr 15jähriger Freund hat bereits mehrere Jugendstrafen erhalten u.a. wegen Gewalttätigkeit. Aufgrund ihrer negativen Erfahrungen möchte das Mädchen sich von ihrem Freund trennen, hat aber gleichzeitig Angst davor. In dem Beratungsgespräch kommt ebenfalls zu Sprache, dass das Mädchen von ihrem ExFreund gemobbt wird. Er hat einen Videofilm zusammengesetzt, in dem das Mädchen angeblich bei Tabledancing zu sehen ist und verbreitet dies über das Handy. Für die Schulsozialarbeiterin ergeben sich hier mehrere Handlungsebenen: − Sie nimmt Kontakt zum Jugendpolizisten auf. Er führt ein Gespräch mit dem Mädchen. Danach spricht er mit dem Ex-Freund, um ihm die rechtlichen Konsequenzen seines Handels zu verdeutlichen und ihn somit zu stoppen. − Sie recherchiert die rechtlichen Konsequenzen der frühen Schwangerschaft, um zu prüfen, welchen zwingenden Handlungsbedarf es gibt. − Sie nimmt Kontakt zur Schwangerschaftskonfliktberatung Donum Vitae auf und vereinbart einen Beratungstermin. trotz der schwerwiegenden Problematik - vollständig auf Schuldzuweisungen und Strafen verzichtet wird. Vielmehr werden die am Mobbing beteiligten Schülerinnen und Schüler in einen Gruppenprozess einbezogen, der sie konsequent in die Verantwortung für die Behebung des Problems einbezieht. Sie werden als "Helferexperten" angesprochen und so aktiv in den Lösungsprozess eingebunden. Weitere Informationen: www.no-blame-approach.de (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de) 6 Jahresbericht 2012 − Nach Rücksprache mit dem Mädchen kann die Schulsozialarbeiterin die beste Freundin der Mutter als konkrete Unterstützung für das Mädchen (Begleitung zum Beratungsgespräch etc.) gewinnen. • Lehrerunterstützung beim Mobbing Ein Lehrer bittet um Beratung in einem Mobbing-Fall. Die Mutter eines Fünftklässlers berichtet beim Elternsprechtag davon, dass ihr Sohn gemobbt wird und dass sie das Kind am liebsten von der Schule abmelden möchte. Die Schulsozialarbeiterin setzt in der Klasse den „no blame approach“-Ansatz mit Erfolg ein. Sobald die Probleme und Konflikte offen angesprochen werden und die Kinder gemeinsam nach Lösungen suchen, lösen sich die Konflikte. Die Schulsozialarbeiterin hat diesen Ansatz bereits in den Klassen 5 bis 9 erfolgreich eingesetzt. • Suizidankündigung Ein Schüler der 7. Klasse bekommt von seinem Klassenkameraden eine SMS, in der er seine Selbstmordabsichten äußert. Der Schüler wendet sich hilfesuchend an den Schulsozialarbeiter. Dieser klärt zunächst mit der Klassenlehrerin, ob es weitere Hinweise auf eine Suizidgefährdung gibt. Schulsozialarbeiter und Klassenlehrerin bitten die Mutter des Jungen zu einem Gespräch und erfahren, dass der Sohn bereits früher diese Absichten geäußert hat. In der Familie habe es bereits einen Selbstmord gegeben. Der Junge befindet sich seit einiger Zeit in sozialpädagogischer Betreuung. Der Schulsozialarbeiter nimmt Kontakt zu dem Jungen auf, der wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigt. Daher vereinbart der Schulsozialarbeiter einen Termin mit der sozialpädagogischen Betreuerin des Jungen, um das weitere Vorgehen mit ihr als Vertrauensperson des Jungen abzustimmen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten. • Computersucht Ein Elternpaar bittet die Schulsozialarbeiterin um ein Gespräch aus Sorge um ihren 16jährigen Sohn. Der Junge beschäftigt sich in seiner Freizeit fast ausnahmslos mit dem Computer und zeigt depressive Tendenzen. Etwa zeitgleich meldet sich die ev. Pastorin bei ihr und berichtet ebenfalls vom zunehmenden depressiven Verhalten des Jungen. Die Schulsozialarbeiterin recherchiert zunächst die Indizien für Computersucht. Sie bittet die Eltern, einen Test durchzuführen. Das Ergebnis fällt positiv aus, daher vermittelt die Schulsozialarbeiterin die Eltern an die Suchtberatung Düren und einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. • Gefahr von Ehrenmord Eine muslimische Abiturientin hat auf eigenen Wunsch mit Unterstützung der Schulsozialarbeiterin ihre Familie verlassen und lebt anonym in einer Außenwohngruppe der 7 Jahresbericht 2012 Jugendhilfe in einer benachbarten Stadt, um einer drohenden Ehrenmordgefahr zu entgehen. Die Schulsozialarbeiterin nimmt Kontakt zu der Fachstelle in Dortmund auf, die dem Mädchen bei diesem Schritt geholfen hat. Damit das Mädchen sein Abitur in Jülich beenden kann, sind drei Lehrerinnen der Schule bereit, es täglich an einem vereinbarten Treffpunkt abzuholen, da es sonst keine Möglichkeit hat, mit dem Nahverkehr die Schule zu erreichen. • Unterstützungsnetzwerk für ein Mädchen Eine Zwölfjährige (Klasse 7) fällt durch ihr Verhalten und ihre schlechten Noten auf. Die Schulsozialarbeiterin führt zunächst ein Gespräch mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer. Dann bittet sie die Mutter zu einem Gespräch. In diesem Gespräch erfährt sie, dass die Mutter alleinerziehend ist und im Einzelhandel im Schichtdienst arbeitet. Das Arbeitsverhältnis dort ist sehr stressbelastet. Das bedeutet für die Tochter, dass sie wechselweise jeweils eine Woche lang morgens oder abends auf sich allein gestellt ist und von der Mutter keine Unterstützung beispielsweise bei den Hausaufgaben erhält. Auch fällt es der Mutter schwer, Grenzen in der Erziehung zu setzen. Da das Einkommen der Mutter geringfügig über den Sozialhilfesatz liegt, erhält sie keine finanzielle Unterstützung und kann somit keine Nachhilfe finanzieren. Die Schulsozialarbeiterin findet gemeinsam mit dem Mädchen und der Mutter folgende Lösungen: − Das Mädchen kann nach der Schule in der Nachbarschaft zu einer befreundeten Familie gehen. − Eine Mitschülerin, die ebenfalls nachmittags alleine zuhause ist, bietet an, dass sie gemeinsam Hausaufgaben machen. Da die Mutter Unterstützung bei der Erziehung benötigt, stellt die Schulsozialarbeiterin den Kontakt zur Erziehungsberatung her und die Mutter erhält innerhalb von 14 Tagen einen Termin. Wie den Fallbeispielen zu entnehmen ist, richtet sich die Beratungsarbeit sowohl an die Schüler und Schülerinnen und die Eltern als auch an die Lehrkräfte. Schulsozialarbeit handelt immer zugunsten eines verbesserten und differenzierten Verhältnisses zwischen den Akteuren. Durch die objektive Sicht auf das Geschehen eröffnen sich neue Handlungsspielräume und Ressourcen können besser genutzt werden. Berufsorientierung Der Arbeitsauftrag der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beinhaltet die Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Da die meisten Schulen bereits eine intensive Berufsorientierung durchführen, wird zunächst eine Bestandsaufnahme aller Maßnahmen vorgenommen, um das Betätigungsfeld eingrenzen zu 8 Jahresbericht 2012 können und sich den Bereichen zuzuwenden, in denen noch Handlungsbedarf besteht. In der Real- und Hauptschule beispielsweise besteht Bedarf bei der Unterstützung von Jugendlichen im 10. Schuljahr, die bisher ohne Ausbildungsstelle sind. In der Hauptschule bietet der Schulsozialarbeiter einmal pro Woche im Anschluss an den Unterricht im Berufsorientierungsbüro eine Sprechstunde für unversorgte Zehntklässler an. Vier bis sechs Jugendliche kommen regelmäßig zu ihm. Zunächst wird eine Checkliste erstellt mit den anstehenden Aufgaben und den Fristen, die einzuhalten sind. In Gesprächen werden die Neigungen und Wünsche der Jugendlichen ergründet und Informationen zu passenden Berufen, schulischen Voraussetzungen etc. recherchiert. Hierbei erhalten die Jugendlichen vom Schulsozialarbeiter die notwendige Unterstützung, um auch einen Alternativplan aufzustellen. Im nächsten Schritt verfassen sie aussagekräftige Bewerbungsschreiben. In Rollenspielen bereiten sie sich auf das Bewerbungsgespräch vor und trainieren die telefonische Kontaktaufnahme zu den Betrieben. Im Schuljahr 2012/2013 wird das bestehende Übergangs-Netzwerk in Jülich immer stärker aktiviert mit dem Ziel, dass alle Jugendlichen entweder in eine passende Ausbildung oder eine Anschluss-Maßnahme übergeleitet werden. In der Schirmerschule setzt die Berufsorientierung schon früh ein. Die Schulsozialarbeiterin leistet Berufsorientierung durch die Leitung des Handwerklichen Trainingsraums, ein Programm zur Förderung von Arbeitstugenden, wie beispielsweise der Verbesserung der Konzentration und Ausdauer. Ebenfalls werden einige Jugendlichen in der Oberstufe (ab Klasse 8) durch das Berufsförderprogramm „Fit for Life“ auf ihr weiteres Leben vorbereitet. An den Gymnasien wird Berufsorientierung in einem wesentlich kleineren Rahmen angeboten. Auch hier wird das Netzwerk Übergang Schule / Beruf bei der Beratung und Begleitung einzelner Jugendlicher genutzt. An allen Schulen (ausgenommen am Gymnasium Haus Overbach) gibt es seit einigen Jahren Schülerfirmen, die ebenfalls von der Schulsozialarbeit unterstützt werden. Über die schulspezifischen und individuellen Beratungs- und Trainingsangebote hinaus beteiligen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte an präventiven Projekten zur Berufsorientierung: Der Mädchen-Technik-Tag ist ein Angebot für Mädchen des 7. Jahrgangs. Im Forschungszentrum durchlaufen sie einen Technik-Parcours und erhalten Rückmeldungen zu ihren handwerklichen Fähigkeiten. Die Erkenntnisse können sie für ihre weitere Berufsorientierung nutzen. Im Erlebnisparcours „Komm auf Tour“ setzen sich annähernd 500 Siebtklässler mit ihren Stärken auseinander. An sechs Stationen lösen sie spielerisch zahlreiche Aufgaben, die Rückschlüsse auf die jeweiligen Stärken zulassen. Die Erkenntnisse werden in der Schule für die anschließende Berufsorientierung genutzt. 9 Jahresbericht 2012 Der Berufsinfo-Markt in Jülich richtet sich an die künftigen Schulabgänger. Hier können sie sich bei potentiellen Ausbildungsbetrieben informieren. Die Sozialpädagogen bereiten die Schüler gemeinsam mit den Lehrern auf den Besuch vor und unterstützen sie vor Ort bei der Kontaktaufnahme. Präventionsarbeit: Soziale Projekte zur Stärkung des Schulklimas Präventive Projekte können in vielen Fällen die Entstehung und Verfestigung von Problemen und Konflikten verhindern. Sie tragen zu einem erheblichen Teil zu einem guten Schulklima bei. • Klassenpaten an der Schirmerschule Ziel: jahrgangstufenübergreifendes soziales Lernen Mit dem Eintritt in die Schirmerschule treffen die Kinder auf eine fremde Klassengemeinschaft und eine große Schule mit unterschiedlichen Bereichen, Räumen, Lehrkräften und älteren Schülern und Schülerinnen. Die Klassenpaten sind für die Kinder eine Integrationshilfe auf verschiedenen Ebenen. Mittelstufen-Schüler/-innen übernehmen für die Fünftklässler eine Patenschaft und sorgen mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin und den Fachlehrern für einen "sanften Einstieg" sowie ein gutes und lernorientiertes Klima in der Klasse. Sie helfen den Jüngeren, sich in der neuen Schule zurechtzufinden und zu integrieren. Die älteren Schüler/-innen lernen, Verantwortung zu übernehmen und Initiative für andere zu ergreifen. Ihr freiwilliges Engagement wird gefördert und zudem anerkannt und durch Vermerk im Zeugnis bestätigt. Organisatorisches Handeln wird neben der Team- und Kommunikationsfähigkeit geschult, Zuverlässigkeit trainiert und das Selbstwertgefühl gesteigert. Sie lernen eine Fülle von Basiskompetenzen. • Sozialtraining in der Mittelstufe Ziel: Wut und Gefühle zeigen und benennen können, mit Gefühlen umgehen können Das Training umfasst 10 Unterrichtsstunden und ist aus aktuellem Anlass entstanden. Zwischen vier Kindern entstanden immer wieder Konflikte, die sich in Wutanfällen aus unterschiedlichen Gründen äußerten. In dem Sozialtraining ging es zunächst darum, dass die Kinder die Ursachen und Ausdrucksformen der Wut bei sich und den anderen erkennen und benennen können. Im zweiten Schritt wurden Lösungsstrategien erarbeitet, um eine Eskalation zu verhindern und zukünftige Umgangsregeln wurden miteinander vereinbart. • Selbstbehauptungstraining für Mädchen Ziel: Mädchen stärken Das Training umfasst 10 Unterrichtsstunden. Die Mädchen lernen ihre Grenzen zu erkennen und sie zu benennen. Sie machen sich ihre Bedürfnisse bewusst. In verschiedenen Übungen lernen sie „nein“ zu sagen und sich gegen Forderungen Dritte abzugrenzen. 10 Jahresbericht 2012 Außerschulische Aktionen Schulsozialarbeit wird nicht nur innerhalb der Schule tätig, sondern initiiert Projekte bzw. beteiligt sich an verschiedenen Projekten, die die Stadt Jülich im Rahmen der Jugendarbeit durchführt: Herbstfreizeit in der Jugendherberge Rurberg Die schulübergreifende Ferienfreizeit für Jugendliche richtete sich in erster Linie an leistungsberechtigte Familien. Unter dem Motto „Action & Relaxen“ fuhren 21 Jugendliche aus GHS Jülich Ruraue, Schirmerschule und Realschule Jülich unter der Leitung von zwei Schulsozialarbeitern für eine Woche in die Jugendherberge. Auf dem Programm standen erlebnispädagogische Unternehmungen, um die Jugendlichen für ihren Alltag und die weitere Lebensplanung zu stärken. Zu den Inhalten der Freizeit gehörten verschiedenen Spielen zur Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit, Problemlösungskompetenz und Phantasie. Im Kletterwald ging es um die Stärkung der Gruppenzugehörigkeit sowie um Vertrauen, Kooperation und Verlässlichkeit. Diese Aufgabe erledigte jeder Einzelne und die Gruppe als Ganzes mit Bravour. Die Jugendlichen hatten eine erlebnisreiche und spannende Zeit miteinander. Im nächsten Jahr ist eine weitere Fahrt geplant. • • Mädchentag Mädchen ab 10 Jahren wird ein Tag angeboten, an dem sie sich in vielfältigen kreativen Tätigkeiten ausleben und erproben können, ohne dass ihr Tun einer Bewertung unterliegt oder der Konkurrenz ausgesetzt ist. Gerade in den Jahren rund um die Pubertät geraten sie oft in das Dilemma, innerlich verunsichert zu sein und gleichzeitig dem anderen Geschlecht gefallen zu wollen. Diese Unfreiheit ist am Mädchentag aufgehoben, wenn sie ganz unter sich sein können und spüren, wie viele Fähigkeiten in ihnen stecken. Neben zahlreichen Referentinnen bieten die Schulsozialarbeiterinnen einen Workshop an. Die Organisation eines Jungentages wird bereits vom Schulsozialarbeiter und den Fachkräften der Jugendheime diskutiert. • Jugendschutzveranstaltung Altweiber-Zeltdisco In Kooperation mit zahlreichen Helfern aus Jugendarbeit, Schule und weiteren Institutionen wird für Jugendliche ab 12 Jahren am Fettdonnerstag eine Party organisiert, auf der sie ungestört feiern können. In dieser Schutzzone verringert sich beispielsweise auffälliges Verhalten unter Alkoholeinfluss. Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit braucht bestimmte Rahmenbedingungen, damit sie verlässlich arbeiten kann. So stehen jedem Mitarbeiter ein eigenes Büro zur Verfügung sowie ein Ablagefach im 11 Jahresbericht 2012 Lehrerzimmer zum Austausch von Informationen. Vom Träger werden Laptop und Handy gestellt, damit die Schulsozialarbeiter auch unabhängig von der Schule erreichbar sind. Schülerinnen und Schüler, die Beratungsbedarf haben, können ihre Termine direkt mit dem/der Schulsozialarbeiter/-in vereinbaren bzw. werden von den Lehrkräften zu einem Ersttermin geschickt. Da die Beratung freiwillig in Anspruch genommen wird, bestimmen die Kontaktsuchenden den Umfang der Zusammenarbeit. Je nach Situation und Fragestellung werden die Ratsuchenden an das Beratungsnetzwerk in Jülich und Düren weitervermittelt. Im Beratungskontakt ist die Schweigepflicht3 wichtiger Bestandteil und kann nur durch den Ratsuchenden aufgehoben werden. Hierfür gibt es Vordrucke4, die ggf. von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Austausch und Feedbackgespräche Um Schulsozialarbeit in den Schulen zu einem verlässlichen Angebot zu machen, bedarf es des kontinuierlichen Austausches zwischen allen Beteiligten. Daher werden regelmäßige Gespräche zwischen Schulsozialarbeit und Schulleitung durchgeführt. Die Teilnahme an den unterschiedlichen Konferenzen in den Schulen ist für den Schulsozialarbeiter und die Schulsozialarbeiterinnen selbstverständlich. Sie sind regelmäßig im Lehrerzimmer präsent, um im ständigen Austausch über das aktuelle Geschehen in den Schulen zu stehen und bei Bedarf Unterstützung anzubieten. Einmal wöchentlich treffen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte mit der Teamleitung, um die übergeordnete Arbeit zu planen und ihr Handeln zu reflektieren. In regelmäßigen Abständen findet Supervision mit einem externen Berater statt. Viermal im Jahr gibt es Vernetzungs- und Planungstreffen mit den Fachkräften der offenen Kinder- und Jugendarbeit im städtischen Jugendheim, der Mobilen Offenen Jugendarbeit und dem Jugendparlament. Zweimal jährlich findet ein Arbeitstreffen mit allen Schulsozialarbeitern des Kreises Düren statt. Hier werden aktuelle Themen aus der Arbeit aufgegriffen und vertieft. Einmal jährlich bzw. nach Bedarf gibt es ein Feedbackgespräch zwischen Träger, Schulleitung und Schulsozialarbeit. Fazit der einjährigen Arbeit und Ausblick Im Rückblick auf das vergangene Jahr wird deutlich, dass Schulsozialarbeit in allen Schulen einen wichtigen Platz eingenommen hat und inzwischen ein fester Bestandteil des Schullebens geworden ist. 3 4 Siehe Anhang: Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung, S. 24 - 25 Siehe Anhang: Beratungs-Dokumentation, S. 26 12 Jahresbericht 2012 Die Zahl der Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket auch für Leistungen, die bisher weniger abgerufen wurden, ist deutlich gestiegen. Durch den Vertrauensaufbau von Schulsozialarbeit ist es für Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern einfacher geworden, Probleme anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Die wertschätzende Einstellung und die Lösungsansätze ohne Verlierer unterstützen den Aufbau eines positiven Klimas an den Schulen. Präventionsarbeit verhindert die Entstehung und/oder Verfestigung von Problemen und Konflikten und muss daher ein fester Bestandteil der Schulsozialarbeit sein. Die ganzheitliche Sichtweise der Schulsozialarbeit bezieht die geänderten Ansprüche und Anforderungen der heutigen Lebenswelt der Jugendlichen und ihren Familien in die Arbeit mit ein und verändert somit auch den Blickwinkel der Institution Schule. Sie stellt durch ihre Lebensweltorientierung eine wertvolle pädagogische Ressource und professionelle Hilfe dar. Die Institution Schule befindet sich im Wandel. Daher wird Schulsozialarbeit auch für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den weiterführenden Schulen immer wichtiger. Sie kann bei der konzeptionellen Entwicklung und Verankerung des gebundenen Ganztages der Schulleitung wertvolle Unterstützung anbieten bei • der Schaffung von Möglichkeiten zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung und sinnvollen Gestaltung des Nachmittags • der bedarfsgerechte Entwicklung und Initiierung von Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag sowie bei der Anleitung spezieller Angebote und Projekte Daher wünschen alle Beteiligten – Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler und Schülerinnen, dass Schulsozialarbeit einen festen Platz im Jülicher Schulsystem findet, um Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben und bei persönlichen Problemen zu unterstützen. 13 Jahresbericht 2012 Anhang 14 Jahresbericht 2012 Konzeption der Jülicher Schulsozialarbeit 1. Gesellschaftliche Grundlagen Die moderne bundesrepublikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine große Heterogenität und Pluralität der Lebensentwürfe aus. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Familie, der Keimzelle der Gesellschaft, wieder. Heutige Familien orientieren sich nicht mehr nur am klassischen Rollenmodell Vater, Mutter und Kind, sondern sind ebenfalls durch eine große Heterogenität und Pluralität gekennzeichnet. Alleinerziehende Mütter oder Väter, unverheiratete Paare mit Kindern oder Familien mit Kindern aus vorherigen Partnerschaften (Patchworkfamilien) sind keine Seltenheit und gewinnen immer mehr an Zuspruch. Auch das Arbeitsleben hat eine tiefgreifende Veränderung durchlaufen. Lebenslange Beschäftigung, im Idealfall im erlernten Beruf und nur in einem Betrieb wird immer seltener, der Arbeitsmarkt zeichnet sich vielmehr durch eine große Unsicherheit und eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Arbeitslosigkeit oder eine Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen ist für viele Familien zum Normalfall geworden. Jugendspezifisch sind noch die neuen Medien, sowie der immer früher einsetzende Beginn der Pubertät zu nennen. Die skizzierte Entwicklung trifft die betroffenen Jugendlichen mit großer Intensität und ist natürlich auch innerhalb der Schule spürbar. An der Schule manifestieren sich dadurch vielfältige neue Herausforderungen, die in dieser Form zu anderen Zeiten weniger Einfluss auf den Schulablauf hatten. Heute beeinflussen diese schulfremden Herausforderungen den Schulalltag teilweise massiv und müssen daher auch mit neuen Lösungsansätzen angegangen werden. Ein probates Mittel, um die neuen Herausforderungen an der Schule adäquat und im Sinne aller Beteiligten zu meistern, ist die Schulsozialarbeit. 2. Rechtliche Grundlagen Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) nach dem SGB II, SGB XII und dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) in Kraft. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit. Eine explizite gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT fehlt. Die Landesregierung NRW hat deshalb handlungsleitende Empfehlungen für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in diesem Rahmen veröffentlicht (AZ II B 4, Juli 2011). Demnach ist die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab. 15 Jahresbericht 2012 Hieraus erfolgt die Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen. Als zentrale Aufgaben nennt die Landesregierung beispielweise die Vermittlung von Leistungen nach dem BUT und die Begleitung im Übergang Schule/Beruf. Bestehende Rechtsvorschriften zur Schulsozialarbeit, wie sie etwa im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und für das Land NRW in der BASS 21 – 36 Nr. 6 normiert sind, bleiben vom Erlass des Landes NRW unberührt. Wichtig ist, dass es sich bei der Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT um ein zusätzliches Angebot handelt, welches bestehende Angebote der Jugend- und Sozialarbeit keinesfalls finanziell kompensieren darf. In den bestehenden Rechtsvorschriften werden Leitgedanken und professionelles Selbstverständnis der Schulsozialarbeit zum Ausdruck gebracht. Sie bilden insofern durchaus einen inhaltlich-fachlichen Referenzrahmen auch für die Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT. An dieser Stelle sei im Besonderen § 13 KJHG genannt. Nach § 13 KJHG sollen „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern." 3. Definition Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und an den Lebenslagen der Schüler orientierten Förderung, Beratung und Begleitung. Durch Schulsozialarbeit wird ein neues und zusätzliches Element von Zielsetzungen, Aktivitäten, Methoden und Herangehensweisen in die Schule eingeführt. Insofern stellt Schulsozialarbeit eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar. Schulsozialarbeit, verstanden als „Sozialarbeit in der Schule“, vermittelt zwischen den verschiedenen Erfahrungsbereichen von Jugendlichen in und außerhalb der Schule. Die ständige Präsenz von Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialarbeitern in der Schule ermöglicht eine permanente Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrer am Ort Schule und gewährleistet damit ein niederschwelliges Angebot. Schwerpunkt ist dabei die stärkende Unterstützung und soziale Integration. • Schulsozialarbeit beschäftigt sich vorrangig mit Jugendlichen, die in ihrer persönlichen Entwicklung Beratung, Unterstützung und Förderung benötigen. • Sie möchte ihren Beitrag zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und ihrer Öffnung ins Gemeinwesen leisten. • Sie soll innerhalb des Systems Schule sozialpädagogische Methoden und Kompetenzen vermitteln und diese zielgerichtet zur Lösung von Problemen einsetzen oder den involvierten Lehrerkräften als Rüstzeug weitergeben. 16 Jahresbericht 2012 4. Primäre Ziele der Schulsozialarbeit 4.1. Prävention als Leitgedanke der Schulsozialarbeit Mit Hilfe des ganzheitlichen Ansatzes werden Gefährdungen von Jugendlichen frühzeitig erkannt und durch sozialpädagogische Einheiten wirkungsvoll angegangen. Die Angebote werden nach den umweltbedingten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet. Die, sich durch die Pubertät ergebenden Entwicklungskonflikte werden durch Information und Aufklärung prophylaktisch angegangen, damit sich bestimmte Entwicklungen und Verhaltensmuster mittelfristig nicht negativ verfestigen können. Getreu dem ganzheitlichen Ansatz wird bei der Prävention nicht nur das System Schule, sondern auch frühzeitig das soziale Umfeld der Jugendlichen miteinbezogen. Durch Projekte innerhalb der Schule soll deren Akzeptanz bei den Schülern gefördert werden. Die Schüler können zudem mithilfe der Gruppenarbeit ihre soziale Kompetenz und ihr Gruppenzugehörigkeitsgefühl verbessern. 4.2. Integration als übergeordnetes Ziel Alle Jugendlichen sollen soweit möglich in die Strukturen und den Alltag der Schule integriert sein. Mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten auch Jugendliche mit finanziell knappen Mitteln die Gelegenheit, sich an den Aktivitäten ihrer Klasse und Schule und darüber hinaus zu beteiligen. Jeder Schüler kann daher am Mittagessen teilzunehmen und kein Jugendlicher versäumt aus finanziellen Gründen Klassenfahrten oder Ausflüge. Die negativen Begleiterscheinungen einer möglichen Exklusion werden minimiert. Die Schulsozialarbeit verfolgt generell das Ziel, allen Jugendlichen alle Möglichkeiten innerhalb der Schule zu eröffnen. Die Selektion von Schülern ist nach ihrem Selbstverständnis nicht vertretbar im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 4.3. Intervention als klassisches Handlungsfeld Die Schulsozialarbeit wird bei akuten Anlässen und Entwicklungen unmittelbar aktiv. Durch die Bereitstellung pädagogischer Handlungsmethoden wie der Moderation von unterschiedlichen Ansichten und der Mediation von Streit sollen Konflikte sachlich, fair und schnell gelöst werden. Durch eine gezielte Hilfeplanung für die involvierten Jugendlichen sowie der Vermittlung von Hilfen und Beratung durch Netzwerkpartner wird eine positive und nachhaltige Veränderung möglich. 4.4. Empowerment als machbare Utopie Im Vordergrund der Schulsozialarbeit steht der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Jugendliche brauchen Unterstützung und Anleitung, um bestimmte Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können ohne Bevormundung seitens ihrer erwachsenen Umwelt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Jugendliche den Glauben an ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten verlieren. Die Jugendlichen sollen vielmehr mit Hilfe des Stärkenansatzes in ihren 17 Jahresbericht 2012 vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen bestärkt werden und sich ihrer Selbstwirksamkeitsmechanismen bewusst sein. Mittel- und langfristig sollen sie ihre Angelegenheiten selbständig und kompetent regeln und autonom auf Veränderungen reagieren können. 4.5. Partizipation als demokratisches Grundrecht Durch die sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten die Jugendlichen im Idealfall die für sie optimalen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen sollen dadurch befähigt werden, ihren Handlungsspielraum zu erweitern und ihre Mitbestimmung effektiv wahrzunehmen. Diese Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf die Konzipierung und Gestaltung der Angebote, aber auch auf mitbestimmte Vereinbarungen bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen. 5. Zielgruppen Schulsozialarbeit hat eine ganzheitliche Sichtweise und ist daher am gesamten Lebenszusammenhang der Schüler interessiert. Deshalb integriert die Schulsozialarbeit alle beteiligten Personen und Institutionen, die am Prozess der Gestaltung des Systems Schule direkt oder indirekt involviert sind. Die Einbeziehung aller Akteure ist ein Kernelement von Schulsozialarbeit und essentiell für ihr Gelingen. Im Einzelnen lassen sich folgende primäre Zielgruppen benennen: 5.1. Schülerinnen und Schüler An erster Stelle der Schulsozialarbeit stehen naturgemäß die Schüler. Primäre Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, die Jugendlichen kompetent und emphatisch bei allen anstehenden Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. 5.2. Eltern und Erziehungsberechtigte Die Eltern sind ein weiterer Baustein im Tätigkeitsprofil der Schulsozialarbeiter. Die Beratung und Unterstützung von Eltern bei Fragen zu Erziehungsaufgaben ist ein wichtiger Punkt im Rahmen der Schulsozialarbeit und deckt einen weiteren Abschnitt der Lebensumwelt der Jugendlichen ab. Die Eltern können ebenfalls die Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit nutzen. 5.3. Lehrerinnen und Lehrer Die dritte Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Lehrer. Schulsozialarbeit berät und unterstützt die Lehrer adäquat bei anstehenden Aufgaben. Alle Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit stehen grundsätzlich auch Lehrern offen. 6. Methoden und Angebote der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit bedient sich der gesamten Bandbreite methodischer Instrumente der Sozialen Arbeit. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Analyse vorzunehmen, welche 18 Jahresbericht 2012 Angebote sinnvoll und durchführbar sind. Im Folgenden werden die Methoden und die damit verbundenen Angebote vorgestellt, die im Rahmen der Schulsozialarbeit angewandt werden. 6.1. Einzelfallhilfen Einzelfallhilfe richtet sich an einzelne Personen und Systeme, die der Unterstützung bedürfen. Im Falle von Schulsozialarbeit ist ein Hauptschwerpunkt der Arbeit die Beratung von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen. Hauptanlässe für die Beratung von Jugendlichen, Eltern und Lehrern sind: • schulische Angelegenheiten (Verhalten, Noten, Lehrer, Mitschüler) • private Situation (Familie, Freunde, Kindeswohlgefährdung) • Informationsanlässe (Fragen und Antragsbearbeitung zum Bildungs- und Teilhabepaket, Frage bei spezifischen Anlässen wie Gewalt, Mobbing, ADS/ADHS, Hochbegabung, Drogenmissbrauch u.v.m. • Gesundheitliche Gefährdungen wie Suizidalität (Selbstmordgefährdung), psychosomatische Erscheinungen (Depression, Magersucht, Bulimie, Anorexie, Binge Eating, Ängste, Zwänge) 6.2. Gruppenarbeit Unter den Begriff Gruppenarbeit fallen sowohl die sozialpädagogische Gruppenarbeit als auch freizeitpädagogischen Angebote. Hier werden Anreize für die Schüler geschaffen, sich durch, in und mit der Gruppe zu entwickeln. Eigene Fähigkeiten und Potenziale können entdecken werden und zur besseren Integration beitragen. Gruppenangebote fördern Schlüsselkompetenzen und erleichtern somit auch den Einstieg in das Arbeitsleben. Angebote und Projekte, die unterstützend wirken: • Sozialtraining in den Klassen, um das Klassenklima zu verbessern • Training bei verschiedenen herausfordernden Verhaltensweisen der Schüler/-innen (Anti-Aggressionstraining, Lerntraining, Kommunikationstraining, Suchtpräventionsprojekte, Schulverweigerungsprojekte) • Berufsorientierung (Kompetenzchecks, Bewerbungstraining, Arbeitserprobung) • Themenbezogene präventive Projekte (Sucht, Kriminalität, AIDS, Rassismus, Chancen und Gefahren moderner Medien) Im freizeitpädagogischen Bereich: • Medienprojekte • Sportprojekte • Erlebnispädagogische Projekte, Ferienfreizeiten • Mädchenarbeit, Jungenarbeit • AG-Angebote 19 Jahresbericht 2012 6.3. Gemeinwesenarbeit Gemeinwesenarbeit setzt an dem Lebensumfeld des Jugendlichen an und hat den Auftrag, die äußeren Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies macht eine intensive Netzwerkarbeit notwendig. Hierbei unterstützt Schulsozialarbeit die Schulen. • Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (Beratungsstellen, Institutionen, Betrieben, Bildungseinrichtungen …) • Vermittlung an Fachstellen • Akquise neuer Partner • Öffentlichkeitsarbeit 7. Allgemeine Rahmenbedingungen Schulsozialarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie andere pädagogische Möglichkeiten hat als das System Schule. "Die besondere Wirkung der Tätigkeit von Jugendsozialarbeitern an der Schule liegt gerade in der anderen kompetenten Fachdisziplin mit ihren eigenen Möglichkeiten. Daher liegt auch die Fachaufsicht beim Anstellungsträger." (Broschüre KVJS S. 24) Für die Stadt Jülich ist dies das Amt für Familie, Generationen und Integration. Die Fachaufsicht beinhaltet die fachliche Verantwortung für die Anleitung, Unterstützung und Fortbildung der Fachkräfte. Die enge Kooperation der Fachdisziplinen erfordert den kontinuierlichen Austausch und verbindliche Absprachen. 7.1. Grundbedingungen Die besten Methoden und Angebote erzielen dann die gewünschten Erfolge, wenn die Grundbedingungen gegeben sind. Selbstverständnis: Schulsozialarbeit arbeitet selbstständig und im Interesse von Schülern und versteht sich als deren Anwalt. Sie setzt an den Stärken der Jugendlichen an. Die Grundhaltung ist wertschätzend und respektvoll. Das Prinzip der Freiwilligkeit: Alle Angebote können von Schülern, Lehrern und Eltern freiwillig für sich persönlich in Anspruch genommen werden. Keine der Personen kann und darf zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Die Schulsozialarbeit sucht Jugendliche auf, wo Unterstützungsbedarf angezeigt ist und bietet diesen eine Beratung an. Die Jugendlichen können nach diesem Erstkontakt entscheiden, ob sie die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Gesetzliche Schweigepflicht: Die Schulsozialarbeit unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht. Sie darf keine Informationen ohne Einverständnis an einen Dritten weitergeben. 20 Jahresbericht 2012 7.2. Arbeitszeitgestaltung: Unabhängig von den spezifischen Arbeitsumfängen der einzelnen Schulsozialarbeiter der Stadt Jülich gibt es bei der Strukturierung der Arbeitszeit unterschiedliche Zeitabschnitte in der Arbeit: Feste und flexible Kontaktzeiten • regelmäßige Beratungszeiten für Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen • gruppenpädagogische Angebote • freizeitpädagogische Angebote • Hausbesuche • Kriseninterventionen Vor- und Nachbereitungszeiten • Beratung und Berichtswesen • pädagogische Angebote, Projekte, AG’s • Freizeiten • sonstige Arbeitszeiten • Gremienarbeit • Kontakte zu anderen Fachdiensten • Verwaltungsarbeiten • Anleitung von Praktikanten, Honorarkräften etc. Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ist als feste Kontaktzeit innerhalb des regulären Schulablaufes festgelegt. Insgesamt ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit steht als Vorund Nachbereitungszeit zur Verfügung. 7.3. Fortbildung/Reflexion Die Notwendigkeit der systematischen Reflexion des beruflichen Handelns ergibt sich aus dem komplexen Anforderungsprofil an die Schulsozialarbeit. Die Mitarbeiter haben daher regelmäßige Teamgespräche und Supervision. Es besteht die Möglichkeit zur Fortbildung und zur kollegialen Beratung. Zudem haben sie Zugang zur Fachliteratur. 7.4. Zusammenarbeit mit Schule Schule und Schulsozialarbeit • haben einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag, • haben eine i. d. R. unterschiedliche Sichtweise von Kindern und Jugendlichen - beide Sichtweisen zusammen ergeben ein Ganzes, • arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen. Das Gelingen von Schulsozialarbeit in den Schulen hängt im Wesentlichen von einer konstruktiven Kooperation von Schulleitung, Kollegium und sozialpädagogischer Fachkraft ab. 21 Jahresbericht 2012 Für eine erfolgreiche Kooperation ist erforderlich, dass • Multiprofessionalität als Chance gesehen wird - Kooperation auf Augenhöhe • sich alle Professionen der gemeinsamen, ergänzenden und unterschiedlichen gesellschaftliche Aufträge bewusst sind, die sie, mit teilweise unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, Arbeitsfeldern, Handlungsmaximen und Methoden zu erfüllen haben. • eine Gesprächsbereitschaft und die Bereitschaft vorhanden sind, sich aufeinander einzulassen und voneinander zu lernen. • die Einbindung der Schulsozialarbeit in schulische Gremien, Teilnahme an Gesamtlehrer- und Klassenkonferenzen u. a. schulischen Gremiensitzungen ermöglicht wird. • regelmäßige Kooperationsgespräche zwischen der Schulleitung und dem Schulsozialarbeiter stattfinden. An Kooperationsgesprächen wird in regelmäßigen Abständen auch die Leitung des Amts für Familie, Generationen und Integration teilnehmen. • eine Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen, am runden Tisch etc. und damit Vernetzung gewünscht ist. • in das Gemeinwesen hinein gewünscht und unterstützt wird. 8. Evaluation Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und Dokumentation der Arbeit. Anhand der erarbeiteten Reflexions- und Arbeitshilfen wird die Qualität der eigenen Arbeit dokumentiert und permanent weiterentwickelt. Die jeweiligen Schwerpunkte sind von Schule zu Schule und Jahr zu Jahr unterschiedlich. Sie werden im Team geplant und reflektiert. 22 Jahresbericht 2012 Formblätter Schweigepflichtsentbindung für Erziehungsberechtigte, für Schüler/-innen Beratung - Dokumentation 23 Jahresbericht 2012 Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht - Für Erziehungsberechtigte Hiermit entbinde(n) ich/ wir (Vorname, Nachname der Erziehungsberechtigten) wohnhaft in (Straße, Ort) Erziehungsberechtigte von __________________________________________________________________________ (Name und Geburtsdatum des Schülers) _____________________________________, Schulsozialarbeiter/-in der Stadt Jülich sowie (Name) Herrn/ Frau (Name der/des Adressaten/Institution) von der gegenseitigen Schweigepflicht. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Ort Datum Unterschrift 24 Jahresbericht 2012 Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht - Für Schüler/-innen Ich, _____________________________________________________________________ (Name) Adresse: ___________________________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________________________ willige für den Zeitraum von ______________ bis _________________ ein, dass die genannten Personen: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ sich mit folgenden Personen: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ über die nachfolgende Daten austauschen dürfen: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht kann ich - auch ohne Angabe von Gründen - jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ich wurde darüber informiert, dass ein Widerruf eine Einschränkung der Wahrnehmung der Aufgaben der Unterstützung zur Folge haben kann. _____________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________ Unterschrift 25 Jahresbericht 2012 Beratung - Dokumentation: Datum:______________________ □ Erstgespräch □ Folgegespräch □ Telefonat Teilnehmer: 1. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN 2. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN 3. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN 4. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN 5. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN 6. ________________________________________________________________________ _ Name Rolle des TLN Thematik: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Gesprächsinhalte: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ____ __________________________________________________________________________ ________ ______________________________________________________________________ ____________ __________________________________________________________________ ________________ ______________________________________________________________ Vereinbarung: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ____ __________________________________________________________________________ ________ ______________________________________________________________________ __ ____________________________________________________________________________ Unterschrift Protokollant/in Bei Bedarf Unterschrift der Beteiligten: _ _____________________________________________________________________________ 26 Jahresbericht 2012 _ __ _____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ 27 Jahresbericht 2012