Daten
Kommune
Jülich
Größe
542 kB
Datum
24.01.2013
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11
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Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Jahresbericht 2012
Stadt Jülich - Der Bürgermeister –
Dezernat V / Amt für Familie, Generationen und Integration
Ltg.: Katarina Esser
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Team der Schulsozialarbeit:
Isa Abdel-Fattah, Elisabeth Fasel-Rüdebusch, Sabine Jacobi, Anja Laux, Yvonne Töpfer
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Jahresbericht 2012
Schulsozialarbeit an Jülicher Schulen
Im November 2010 wurde das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch novelliert. Mit den Neuregelungen sieht
das Gesetz ein Bildungs- und Teilhabepaket vor, zu dem auch die Finanzierung von
zusätzlicher Schulsozialarbeit gehört. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist zunächst auf den
Zeitraum 2011 bis Ende 2013 befristet. Da die gesetzlichen Bestimmungen keine Vorgaben
zu Inhalten und Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets enthalten, legte die Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde im Juli
2011 einen handlungsleitenden Erlass vor. Schulsozialarbeit im Rahmen des BildungsTeilhabepakets ist demnach Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik
und verfolgt die Ziele
− der arbeitsmarktrechtlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung
− des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut
und soziale Exklusion.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (§§ 28 ff. SGB II, §§ 34 ff. SGB XII, § 6a ff.
BKGG) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Finanzierung erfolgt über die dem
Kreis zufließenden Bundesmittel. Im Kreis Düren werden insgesamt 17,5 Stellen für die
Schulsozialarbeit geschaffen. Auf der Grundlage eines abgestimmten Verteilungsschlüssels
erhält der Kreis für die kreiseigenen Schulen 2,5 Stellen. 15 Stellen werden bei den kreisangehörigen Kommunen angesiedelt, davon 3,5 Stellen bei der Stadt Jülich. Der Ausschuss
für Jugend, Familie, Schule und Sport beschließt im September 2011, die Schulsozialarbeit in
eigener Trägerschaft wahrzunehmen und Stellen an den Jülicher Schulen mit Sekundarstufen
einzurichten. Die Fachaufsicht wird dem Amt für Familie, Generationen und Integration
übertragen.
Im Januar 2012 nehmen an allen weiterführenden Schulen in Jülich sozialpädagogische
Fachkräfte ihre Arbeit auf. Zunächst mit einer Befristung von zwei Jahren werden drei Schulsozialarbeiterinnen und ein Schulsozialarbeiter an folgenden Schulen eingesetzt: Schirmerschule des Zweckverbands, städtische Hauptschule Jülich Ruraue, städtische Realschule
Jülich, städtisches Gymnasium Zitadelle sowie die Ersatzschulen Mädchengymnasium Jülich
und Gymnasium Haus Overbach.
Das den Schulen jeweils zugeteilte Stundenkontingent bemisst sich nach der Anzahl der
teilhabeberechtigten Schüler. Aus Datenschutzgründen lassen sich allerdings nur Schätzwerte ermitteln. Das Stundenkontingent variiert zwischen 4 und 35 Wochenstunden. Die
Teamleitung, Koordination, Organisation übergreifender Aufgabenstellungen und Maßnahmen der Berufsorientierung sowie die Qualitätssicherung obliegen der fünften sozialpädagogischen Fachkraft.
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Jahresbericht 2012
An allen Schulen wird erstmals Schulsozialarbeit angeboten. Daher erarbeiten die Fachkräfte
in der Anfangsphase eine Konzeption1 sowie ein Standard-Handbuch. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Träger und Schule werden zudem die wichtigsten Eckpunkte für
die erfolgreiche Arbeit festgelegt.
Mit Ablauf des ersten Jahres erfolgt die Reflexion, wie sich Schulsozialarbeit in den
Schulalltag integrieren lässt.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Da sich die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere an
die Zielgruppe der leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche richtet, wird von den sozialpädagogischen Fachkräften ein großes Fingerspitzengefühl erwartet, damit Stigmatisierungen vermieden und Unterstützungsleistungen von den Eltern und Schülern ohne Bedenken
angenommen werden können.
Die Leistungsberechtigung muss von den Eltern nicht offen gelegt werden. Daher gilt es im
ersten Schritt, die mögliche Zielgruppe zu identifizieren und ihr die Leistungen anzubieten. In
der Vergangenheit stellten Eltern meistens mit der Unterstützung der Lehrer Anträge für die
Mittagsverpflegung sowie für Klassenfahrten. Leistungen wie Nachhilfe, Teilnahme am kulturellen Leben oder Mitgliedschaft in einem Verein wurden nur vereinzelt abgerufen. Durch
Beratung und Unterstützung der Schulsozialarbeiter bei der Antragstellung kann die Zahl der
Anträge bereits im ersten Jahr deutlich erhöht werden. Da die Fachkräfte die Anträge zentral
verwalten und für die rechtzeitige Einreichung, Verlängerung oder Neubeantragung Sorge
tragen, fühlen sich Lehrkräfte und Schulleitungen entlastet. Auch die Kontinuität des
Leistungsbezugs ist somit gewährleistet.
Welche Leistungen berechtigte Familien abrufen können, ist bei den Eltern und in der Schule
wenig bekannt. Zur Information erhalten sie daher ein Informationsblatt zu folgenden
Fragen: Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wie
kann ich Leistungen beantragen? Wer hilft mir bei der Antragstellung? Bei Elternabenden,
Elternsprechtagen, Schulfesten etc. suchen die Schulsozialarbeiter mit den Eltern Kontakt.
Hier ist es wichtig, ihnen Zeit zu lassen und Vertrauen aufzubauen. Diese Arbeit ist ein
Prozess und setzt sich laufend fort, da an jeder Schule immer wieder neue Schüler/-innen
hinzukommen.
Zahlen zur Antragsstellungen bei BuT/Kindergeldzuschlag/Wohngeldberechtigung
Bei den Feedbackgesprächen in den Schulen im November 2012 bestätigen die
Schulleitungen, dass sich die Zahl der Antragstellungen durch die Unterstützung der Schulsozialarbeit signifikant erhöht hat.
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Die Konzeption wurde im März 2012 dem JuFaSS vorgelegt, siehe auch Anhang, S. 15 - 22
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Jahresbericht 2012
− In den drei Gymnasien wurden von Februar bis Dezember ca. 200 Anträge gestellt für
Klassenfahrten, Lernförderung, Schulbedarf, Mittagessen. Die Schulsozialarbeiterin
ist nur mit einem geringen Stundenbudget an den einzelnen Schulen eingesetzt, so
dass etliche Anträge auch von Lehrern oder über das Sekretariat gestellt werden.
Damit liegt die Gesamtzahl der Antragstellungen über 200. Während sich leistungsberechtigte Familien an den Gymnasien bislang häufig scheuten, ihren Bedarf anzumelden, führt das Vertrauen zur Schulsozialarbeiterin dazu, dass sie ihre Ansprüche
eher geltend machen.
− An der Schirmerschule wurden ca. 100 Anträge gestellt; die meisten davon für
Klassenfahrten und Mittagessen, gefolgt von Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, Lernförderung und Schulbedarf.
− Für die Hauptschule wurden 196 Anträge gestellt für Klassenfahrten, Mittagessen
und Lernförderung, gefolgt von Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen und Schulbedarf.
− An der Realschule gab es für die gleichen Positionen rund 120 Anträge.
Fallbeispiele veranschaulichen, wie die Unterstützung bei der Antragsstellung aussieht.
Festzuhalten bleibt, dass die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Familien im Laufe des Jahres kontinuierlich sinkt.
Gründe für diese positive Entwicklung dürften vor allem Information, Beratung und
professionelle Begleitung durch die Schulsozialarbeiter und das daraus erwachsende
Vertrauen sein.
• Lernförderung
Um die Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen, kommt in der Regel
entweder das Kind oder die Mutter zum Schulsozialarbeiter bzw. zur Schulsozialarbeiterin.
Nach Bestätigung des zuständigen Fachlehrers, dass die Lernförderung notwendig ist, wird
ein Nachhilfe-Lehrer beispielsweise durch Aushänge in den Gymnasien der Stadt gesucht. Es
wird eine Liste der interessierten Schülerinnen und Schüler der Oberstufen angelegt mit den
Kontaktdaten und den Nachhilfefächern.
In einem Gespräch mit den Eltern, dem Nachhilfeschüler und dem passenden Nachhilfelehrer werden die notwendigen Formalitäten geklärt und der Antrag zur Lernförderung
vorbereitet. Der Antrag wird später von der Fachkraft bei der Jobcom eingereicht.
Wenn alle Beteiligten miteinander arbeiten möchten, werden die Telefonnummern
ausgetauscht. So kann die Familie direkt die Nachhilfetermine vereinbaren.
• Übernahme des Essensgeldes
Eine Mutter meldet sich telefonisch beim Schulsozialarbeiter bzw. der Schulsozialarbeiterin,
dass das Kind keine Essensmarken mehr hat. Wenn die Familie seit längerem bezugsberechtigt ist, liegt in der Regel eine Vollmacht vor zur Antragstellung bei der Jobcom und es
wird umgehend ein Folgeantrag gestellt.
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In einigen Fällen beobachtet eine Lehrkraft oder die sozialpädagogische Fachkraft , dass ein
Kind selten oder nie ein Pausenbrot dabei hat. Dann spricht sie das Kind an, fragt nach den
Gründen und stellt ggf. den Erstantrag für den Essensbeitrag.
Inzwischen melden sich immer mehr Kinder eigenständig, um Essensmarken zu bestellen.
Weitere Zielgruppen
Um Stigmatisierung einzelner Schüler und Schülerinnen zu vermeiden, stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte allen Kindern und Jugendlichen als Ansprechpersonen zur
Verfügung. Besonders in den Gymnasien wird die Einrichtung der Schulsozialarbeit als
äußerst hilfreich bei der Bewältigung unterschiedlicher Probleme erlebt, da es diese Form
der Unterstützung bisher noch nicht gab.
An allen Schulen ist der Beratungsbedarf in Problem- und Konfliktsituationen groß. Die
betroffenen Kinder und Jugendlichen benötigen Unterstützung bei der Lösung ihrer
Probleme, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Schulsozialarbeit unterstützt
und ergänzt durch ihre ganzheitliche Sicht positiv die Arbeit der Lehrkräfte.
In den Beratungssituationen sind häufig hinter dem vordergründigen Thema weitere
Probleme verborgen, die sich gegenseitig bedingen und manchmal verstärken. Daher muss
jede Situation genau analysiert und möglichst viele Sichtweisen in den Prozess einbezogen
werden. Schulsozialarbeit hat dabei die Aufgabe, die Problemlage neutral zu betrachten,
allparteilich zu bleiben und den Blick der Beteiligten zu öffnen für die Wirkzusammenhänge.
Die aufgeführten Beispiele machen die Vielschichtigkeit der Schulsozialarbeit deutlich:
• Auffälliges Verhalten einer 6. Klasse
Eine Klassenlehrerin spricht die Schulsozialarbeiterin an, weil ihr auffiel, dass die ehemals
offenen und aufgeweckten Schülerinnen und Schüler seit einiger Zeit auffallend still und verschlossen sind. Die Klassenatmosphäre stimme nicht mehr.
Die Schulsozialarbeiterin hospitiert daraufhin während des Unterrichts bei der Klassenlehrerin und im Fachunterricht, um das wechselseitige Verhalten zu analysieren. Sie stellt
fest, dass in der Klasse eine große Unsicherheit herrscht und die Schüler Angst haben, offen
zu reden.
Etwa zeitgleich nimmt eine Mutter Kontakt zur Klassenlehrerin auf. Sie berichtet, dass ihr
Sohn mit blauen Flecken nach Hause kommt. Er und mehrere andere Kinder würden von
Klassenkameraden gemobbt und um Geld und Pausenbrote erpresst.
Gemeinsam mit der Lehrerin setzt die Schulsozialarbeiterin das Programm „No blame
approach2“ ein. Mit Hilfe dieses Ansatzes wird eine Unterstützergruppe zugunsten der
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"No Blame Approach" Ein Interventionsansatz, um Mobbing an der Schule zu stoppen:
Mobbing stellt im schulischen Alltag Lehrkräfte, Sozialpädagogen und das System Schule insgesamt vor große
Herausforderungen. Mobbingfälle erweisen sich als schwer auflösbar. Oft genug sieht die betroffene Schule
zum Schutz des Mobbing-Opfers nur den Schulwechsel als letzten Ausweg. Der "No Blame Approach" ist eine
noch neue, aber zunehmend angewandte Methode, akutem Mobbing zu begegnen. (…) In vielen Fällen konnte
Mobbing innerhalb kurzer Zeit gestoppt werden. Die Wirksamkeit des Ansatzes liegt darin begründet, dass -
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Jahresbericht 2012
Mobbingopfer für die Klasse zusammengestellt. Die Unterstützer werden zunächst in einem
Gruppengespräch von der Schulsozialarbeiterin um ihre Sicht des Sachverhalts gebeten.
Danach gibt es ein Gespräch mit der gesamten Klasse, hier werden die Beobachtungen und
Konflikte offen angesprochen und nach Lösungen gesucht.
So wird beispielsweise die Klassenregel aufgestellt: Jeder soll sich in der Klasse wohlfühlen
und keine Angst haben. Die Unterstützergruppe achtet darauf, dass dies eingehalten wird.
Zum zweiten wird eine Klassenbox aufgehängt, wo jeder seine Anliegen einwerfen kann.
Einmal pro Woche wird die Box geöffnet, die Themen werden besprochen und Lösungen
gesucht. Inzwischen ist das Klassenklima wieder intakt, Konflikte werden nun frühzeitig
angesprochen und es herrscht wieder Offenheit unter den Schülern. Sie wissen, dass sie sich
jederzeit an die Schulsozialarbeiterin und/oder die Klassenlehrerin wenden können.
Für 2013 ist geplant, dass im gesamten 6. Jahrgang der „No blame approach“-Ansatz eingeführt wird, um den Klassenverband zu stärken.
• Ungewollte Schwangerschaft und Mobbing
Die ehemalige Klassenlehrerin eines 13jährigen Mädchens sucht den Kontakt zur Schulsozialarbeiterin. Das Mädchen hat ihr anvertraut, dass sie schwanger ist. Sie möchte das Kind
nicht behalten und auf keinen Fall mit ihren Eltern darüber reden. Da sie in der Herkunftsfamilie bereits Gewalt erfahren hat, hat sie große Angst vor ihren Eltern. Die Lehrerin weiß
nicht, wie sie sich in diesem Fall verhalten soll und erbittet Unterstützung. Die Schulsozialarbeiterin führt mit ihr und dem Mädchen ein Beratungsgespräch, um den ganzen
Sachverhalt offen zu legen.
Das Mädchen ist nach ärztlicher Bestätigung in der achten Woche schwanger. Ihr 15jähriger
Freund hat bereits mehrere Jugendstrafen erhalten u.a. wegen Gewalttätigkeit. Aufgrund
ihrer negativen Erfahrungen möchte das Mädchen sich von ihrem Freund trennen, hat aber
gleichzeitig Angst davor.
In dem Beratungsgespräch kommt ebenfalls zu Sprache, dass das Mädchen von ihrem ExFreund gemobbt wird. Er hat einen Videofilm zusammengesetzt, in dem das Mädchen angeblich bei Tabledancing zu sehen ist und verbreitet dies über das Handy.
Für die Schulsozialarbeiterin ergeben sich hier mehrere Handlungsebenen:
− Sie nimmt Kontakt zum Jugendpolizisten auf. Er führt ein Gespräch mit dem
Mädchen. Danach spricht er mit dem Ex-Freund, um ihm die rechtlichen Konsequenzen seines Handels zu verdeutlichen und ihn somit zu stoppen.
− Sie recherchiert die rechtlichen Konsequenzen der frühen Schwangerschaft, um zu
prüfen, welchen zwingenden Handlungsbedarf es gibt.
− Sie nimmt Kontakt zur Schwangerschaftskonfliktberatung Donum Vitae auf und
vereinbart einen Beratungstermin.
trotz der schwerwiegenden Problematik - vollständig auf Schuldzuweisungen und Strafen verzichtet wird.
Vielmehr werden die am Mobbing beteiligten Schülerinnen und Schüler in einen Gruppenprozess einbezogen,
der sie konsequent in die Verantwortung für die Behebung des Problems einbezieht. Sie werden als
"Helferexperten" angesprochen und so aktiv in den Lösungsprozess eingebunden. Weitere Informationen:
www.no-blame-approach.de (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de)
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− Nach Rücksprache mit dem Mädchen kann die Schulsozialarbeiterin die beste
Freundin der Mutter als konkrete Unterstützung für das Mädchen (Begleitung zum
Beratungsgespräch etc.) gewinnen.
• Lehrerunterstützung beim Mobbing
Ein Lehrer bittet um Beratung in einem Mobbing-Fall. Die Mutter eines Fünftklässlers
berichtet beim Elternsprechtag davon, dass ihr Sohn gemobbt wird und dass sie das Kind am
liebsten von der Schule abmelden möchte.
Die Schulsozialarbeiterin setzt in der Klasse den „no blame approach“-Ansatz mit Erfolg ein.
Sobald die Probleme und Konflikte offen angesprochen werden und die Kinder gemeinsam
nach Lösungen suchen, lösen sich die Konflikte.
Die Schulsozialarbeiterin hat diesen Ansatz bereits in den Klassen 5 bis 9 erfolgreich
eingesetzt.
• Suizidankündigung
Ein Schüler der 7. Klasse bekommt von seinem Klassenkameraden eine SMS, in der er seine
Selbstmordabsichten äußert. Der Schüler wendet sich hilfesuchend an den Schulsozialarbeiter. Dieser klärt zunächst mit der Klassenlehrerin, ob es weitere Hinweise auf eine Suizidgefährdung gibt.
Schulsozialarbeiter und Klassenlehrerin bitten die Mutter des Jungen zu einem Gespräch und
erfahren, dass der Sohn bereits früher diese Absichten geäußert hat. In der Familie habe es
bereits einen Selbstmord gegeben. Der Junge befindet sich seit einiger Zeit in sozialpädagogischer Betreuung.
Der Schulsozialarbeiter nimmt Kontakt zu dem Jungen auf, der wenig Bereitschaft zur
Zusammenarbeit zeigt. Daher vereinbart der Schulsozialarbeiter einen Termin mit der sozialpädagogischen Betreuerin des Jungen, um das weitere Vorgehen mit ihr als Vertrauensperson des Jungen abzustimmen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
• Computersucht
Ein Elternpaar bittet die Schulsozialarbeiterin um ein Gespräch aus Sorge um ihren
16jährigen Sohn. Der Junge beschäftigt sich in seiner Freizeit fast ausnahmslos mit dem
Computer und zeigt depressive Tendenzen. Etwa zeitgleich meldet sich die ev. Pastorin bei
ihr und berichtet ebenfalls vom zunehmenden depressiven Verhalten des Jungen.
Die Schulsozialarbeiterin recherchiert zunächst die Indizien für Computersucht. Sie bittet die
Eltern, einen Test durchzuführen. Das Ergebnis fällt positiv aus, daher vermittelt die
Schulsozialarbeiterin die Eltern an die Suchtberatung Düren und einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
• Gefahr von Ehrenmord
Eine muslimische Abiturientin hat auf eigenen Wunsch mit Unterstützung der
Schulsozialarbeiterin ihre Familie verlassen und lebt anonym in einer Außenwohngruppe der
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Jugendhilfe in einer benachbarten Stadt, um einer drohenden Ehrenmordgefahr zu
entgehen.
Die Schulsozialarbeiterin nimmt Kontakt zu der Fachstelle in Dortmund auf, die dem
Mädchen bei diesem Schritt geholfen hat.
Damit das Mädchen sein Abitur in Jülich beenden kann, sind drei Lehrerinnen der Schule
bereit, es täglich an einem vereinbarten Treffpunkt abzuholen, da es sonst keine Möglichkeit
hat, mit dem Nahverkehr die Schule zu erreichen.
• Unterstützungsnetzwerk für ein Mädchen
Eine Zwölfjährige (Klasse 7) fällt durch ihr Verhalten und ihre schlechten Noten auf. Die
Schulsozialarbeiterin führt zunächst ein Gespräch mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer. Dann bittet sie die Mutter zu einem Gespräch. In diesem Gespräch erfährt sie, dass
die Mutter alleinerziehend ist und im Einzelhandel im Schichtdienst arbeitet. Das Arbeitsverhältnis dort ist sehr stressbelastet. Das bedeutet für die Tochter, dass sie wechselweise
jeweils eine Woche lang morgens oder abends auf sich allein gestellt ist und von der Mutter
keine Unterstützung beispielsweise bei den Hausaufgaben erhält. Auch fällt es der Mutter
schwer, Grenzen in der Erziehung zu setzen. Da das Einkommen der Mutter geringfügig über
den Sozialhilfesatz liegt, erhält sie keine finanzielle Unterstützung und kann somit keine
Nachhilfe finanzieren.
Die Schulsozialarbeiterin findet gemeinsam mit dem Mädchen und der Mutter folgende
Lösungen:
− Das Mädchen kann nach der Schule in der Nachbarschaft zu einer befreundeten
Familie gehen.
− Eine Mitschülerin, die ebenfalls nachmittags alleine zuhause ist, bietet an, dass sie
gemeinsam Hausaufgaben machen.
Da die Mutter Unterstützung bei der Erziehung benötigt, stellt die Schulsozialarbeiterin den
Kontakt zur Erziehungsberatung her und die Mutter erhält innerhalb von 14 Tagen einen
Termin.
Wie den Fallbeispielen zu entnehmen ist, richtet sich die Beratungsarbeit sowohl an die
Schüler und Schülerinnen und die Eltern als auch an die Lehrkräfte. Schulsozialarbeit handelt
immer zugunsten eines verbesserten und differenzierten Verhältnisses zwischen den
Akteuren. Durch die objektive Sicht auf das Geschehen eröffnen sich neue Handlungsspielräume und Ressourcen können besser genutzt werden.
Berufsorientierung
Der Arbeitsauftrag der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
beinhaltet die Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Da die
meisten Schulen bereits eine intensive Berufsorientierung durchführen, wird zunächst eine
Bestandsaufnahme aller Maßnahmen vorgenommen, um das Betätigungsfeld eingrenzen zu
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können und sich den Bereichen zuzuwenden, in denen noch Handlungsbedarf besteht. In der
Real- und Hauptschule beispielsweise besteht Bedarf bei der Unterstützung von Jugendlichen im 10. Schuljahr, die bisher ohne Ausbildungsstelle sind.
In der Hauptschule bietet der Schulsozialarbeiter einmal pro Woche im Anschluss an den
Unterricht im Berufsorientierungsbüro eine Sprechstunde für unversorgte Zehntklässler an.
Vier bis sechs Jugendliche kommen regelmäßig zu ihm. Zunächst wird eine Checkliste erstellt
mit den anstehenden Aufgaben und den Fristen, die einzuhalten sind. In Gesprächen werden
die Neigungen und Wünsche der Jugendlichen ergründet und Informationen zu passenden
Berufen, schulischen Voraussetzungen etc. recherchiert. Hierbei erhalten die Jugendlichen
vom Schulsozialarbeiter die notwendige Unterstützung, um auch einen Alternativplan
aufzustellen. Im nächsten Schritt verfassen sie aussagekräftige Bewerbungsschreiben. In
Rollenspielen bereiten sie sich auf das Bewerbungsgespräch vor und trainieren die
telefonische Kontaktaufnahme zu den Betrieben.
Im Schuljahr 2012/2013 wird das bestehende Übergangs-Netzwerk in Jülich immer stärker
aktiviert mit dem Ziel, dass alle Jugendlichen entweder in eine passende Ausbildung oder
eine Anschluss-Maßnahme übergeleitet werden.
In der Schirmerschule setzt die Berufsorientierung schon früh ein. Die Schulsozialarbeiterin
leistet Berufsorientierung durch die Leitung des Handwerklichen Trainingsraums, ein
Programm zur Förderung von Arbeitstugenden, wie beispielsweise der Verbesserung der
Konzentration und Ausdauer. Ebenfalls werden einige Jugendlichen in der Oberstufe (ab
Klasse 8) durch das Berufsförderprogramm „Fit for Life“ auf ihr weiteres Leben vorbereitet.
An den Gymnasien wird Berufsorientierung in einem wesentlich kleineren Rahmen
angeboten. Auch hier wird das Netzwerk Übergang Schule / Beruf bei der Beratung und
Begleitung einzelner Jugendlicher genutzt.
An allen Schulen (ausgenommen am Gymnasium Haus Overbach) gibt es seit einigen Jahren
Schülerfirmen, die ebenfalls von der Schulsozialarbeit unterstützt werden.
Über die schulspezifischen und individuellen Beratungs- und Trainingsangebote hinaus
beteiligen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte an präventiven Projekten zur Berufsorientierung:
Der Mädchen-Technik-Tag ist ein Angebot für Mädchen des 7. Jahrgangs. Im Forschungszentrum durchlaufen sie einen Technik-Parcours und erhalten Rückmeldungen zu ihren
handwerklichen Fähigkeiten. Die Erkenntnisse können sie für ihre weitere Berufsorientierung
nutzen.
Im Erlebnisparcours „Komm auf Tour“ setzen sich annähernd 500 Siebtklässler mit ihren
Stärken auseinander. An sechs Stationen lösen sie spielerisch zahlreiche Aufgaben, die
Rückschlüsse auf die jeweiligen Stärken zulassen. Die Erkenntnisse werden in der Schule für
die anschließende Berufsorientierung genutzt.
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Der Berufsinfo-Markt in Jülich richtet sich an die künftigen Schulabgänger. Hier können sie
sich bei potentiellen Ausbildungsbetrieben informieren. Die Sozialpädagogen bereiten die
Schüler gemeinsam mit den Lehrern auf den Besuch vor und unterstützen sie vor Ort bei der
Kontaktaufnahme.
Präventionsarbeit: Soziale Projekte zur Stärkung des Schulklimas
Präventive Projekte können in vielen Fällen die Entstehung und Verfestigung von Problemen
und Konflikten verhindern. Sie tragen zu einem erheblichen Teil zu einem guten Schulklima
bei.
• Klassenpaten an der Schirmerschule
Ziel: jahrgangstufenübergreifendes soziales Lernen
Mit dem Eintritt in die Schirmerschule treffen die Kinder auf eine fremde Klassengemeinschaft und eine große Schule mit unterschiedlichen Bereichen, Räumen, Lehrkräften und
älteren Schülern und Schülerinnen.
Die Klassenpaten sind für die Kinder eine Integrationshilfe auf verschiedenen Ebenen.
Mittelstufen-Schüler/-innen übernehmen für die Fünftklässler eine Patenschaft und sorgen
mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin und den Fachlehrern für einen "sanften Einstieg" sowie ein gutes und lernorientiertes Klima in der Klasse. Sie helfen den Jüngeren, sich
in der neuen Schule zurechtzufinden und zu integrieren.
Die älteren Schüler/-innen lernen, Verantwortung zu übernehmen und Initiative für andere
zu ergreifen. Ihr freiwilliges Engagement wird gefördert und zudem anerkannt und durch
Vermerk im Zeugnis bestätigt. Organisatorisches Handeln wird neben der Team- und Kommunikationsfähigkeit geschult, Zuverlässigkeit trainiert und das Selbstwertgefühl gesteigert.
Sie lernen eine Fülle von Basiskompetenzen.
• Sozialtraining in der Mittelstufe
Ziel: Wut und Gefühle zeigen und benennen können, mit Gefühlen umgehen können
Das Training umfasst 10 Unterrichtsstunden und ist aus aktuellem Anlass entstanden.
Zwischen vier Kindern entstanden immer wieder Konflikte, die sich in Wutanfällen aus
unterschiedlichen Gründen äußerten. In dem Sozialtraining ging es zunächst darum, dass die
Kinder die Ursachen und Ausdrucksformen der Wut bei sich und den anderen erkennen und
benennen können. Im zweiten Schritt wurden Lösungsstrategien erarbeitet, um eine
Eskalation zu verhindern und zukünftige Umgangsregeln wurden miteinander vereinbart.
• Selbstbehauptungstraining für Mädchen
Ziel: Mädchen stärken
Das Training umfasst 10 Unterrichtsstunden. Die Mädchen lernen ihre Grenzen zu erkennen
und sie zu benennen. Sie machen sich ihre Bedürfnisse bewusst. In verschiedenen Übungen
lernen sie „nein“ zu sagen und sich gegen Forderungen Dritte abzugrenzen.
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Jahresbericht 2012
Außerschulische Aktionen
Schulsozialarbeit wird nicht nur innerhalb der Schule tätig, sondern initiiert Projekte bzw.
beteiligt sich an verschiedenen Projekten, die die Stadt Jülich im Rahmen der Jugendarbeit
durchführt:
Herbstfreizeit in der Jugendherberge Rurberg
Die schulübergreifende Ferienfreizeit für Jugendliche richtete sich in erster Linie an
leistungsberechtigte Familien. Unter dem Motto „Action & Relaxen“ fuhren 21 Jugendliche
aus GHS Jülich Ruraue, Schirmerschule und Realschule Jülich unter der Leitung von zwei
Schulsozialarbeitern für eine Woche in die Jugendherberge. Auf dem Programm standen
erlebnispädagogische Unternehmungen, um die Jugendlichen für ihren Alltag und die
weitere Lebensplanung zu stärken. Zu den Inhalten der Freizeit gehörten verschiedenen
Spielen zur Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit, Problemlösungskompetenz und
Phantasie. Im Kletterwald ging es um die Stärkung der Gruppenzugehörigkeit sowie um
Vertrauen, Kooperation und Verlässlichkeit. Diese Aufgabe erledigte jeder Einzelne und die
Gruppe als Ganzes mit Bravour. Die Jugendlichen hatten eine erlebnisreiche und spannende
Zeit miteinander. Im nächsten Jahr ist eine weitere Fahrt geplant.
•
• Mädchentag
Mädchen ab 10 Jahren wird ein Tag angeboten, an dem sie sich in vielfältigen kreativen
Tätigkeiten ausleben und erproben können, ohne dass ihr Tun einer Bewertung unterliegt
oder der Konkurrenz ausgesetzt ist. Gerade in den Jahren rund um die Pubertät geraten sie
oft in das Dilemma, innerlich verunsichert zu sein und gleichzeitig dem anderen Geschlecht
gefallen zu wollen. Diese Unfreiheit ist am Mädchentag aufgehoben, wenn sie ganz unter
sich sein können und spüren, wie viele Fähigkeiten in ihnen stecken. Neben zahlreichen
Referentinnen bieten die Schulsozialarbeiterinnen einen Workshop an.
Die Organisation eines Jungentages wird bereits vom Schulsozialarbeiter und den
Fachkräften der Jugendheime diskutiert.
• Jugendschutzveranstaltung Altweiber-Zeltdisco
In Kooperation mit zahlreichen Helfern aus Jugendarbeit, Schule und weiteren Institutionen
wird für Jugendliche ab 12 Jahren am Fettdonnerstag eine Party organisiert, auf der sie
ungestört feiern können. In dieser Schutzzone verringert sich beispielsweise auffälliges
Verhalten unter Alkoholeinfluss.
Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit braucht bestimmte Rahmenbedingungen, damit sie verlässlich arbeiten
kann. So stehen jedem Mitarbeiter ein eigenes Büro zur Verfügung sowie ein Ablagefach im
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Lehrerzimmer zum Austausch von Informationen. Vom Träger werden Laptop und Handy
gestellt, damit die Schulsozialarbeiter auch unabhängig von der Schule erreichbar sind.
Schülerinnen und Schüler, die Beratungsbedarf haben, können ihre Termine direkt mit
dem/der Schulsozialarbeiter/-in vereinbaren bzw. werden von den Lehrkräften zu einem
Ersttermin geschickt. Da die Beratung freiwillig in Anspruch genommen wird, bestimmen die
Kontaktsuchenden den Umfang der Zusammenarbeit. Je nach Situation und Fragestellung
werden die Ratsuchenden an das Beratungsnetzwerk in Jülich und Düren weitervermittelt.
Im Beratungskontakt ist die Schweigepflicht3 wichtiger Bestandteil und kann nur durch den
Ratsuchenden aufgehoben werden. Hierfür gibt es Vordrucke4, die ggf. von allen Beteiligten
unterzeichnet werden.
Austausch und Feedbackgespräche
Um Schulsozialarbeit in den Schulen zu einem verlässlichen Angebot zu machen, bedarf es
des kontinuierlichen Austausches zwischen allen Beteiligten. Daher werden regelmäßige
Gespräche zwischen Schulsozialarbeit und Schulleitung durchgeführt. Die Teilnahme an den
unterschiedlichen Konferenzen in den Schulen ist für den Schulsozialarbeiter und die
Schulsozialarbeiterinnen selbstverständlich.
Sie sind regelmäßig im Lehrerzimmer präsent, um im ständigen Austausch über das aktuelle
Geschehen in den Schulen zu stehen und bei Bedarf Unterstützung anzubieten.
Einmal wöchentlich treffen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte mit der Teamleitung,
um die übergeordnete Arbeit zu planen und ihr Handeln zu reflektieren. In regelmäßigen
Abständen findet Supervision mit einem externen Berater statt.
Viermal im Jahr gibt es Vernetzungs- und Planungstreffen mit den Fachkräften der offenen
Kinder- und Jugendarbeit im städtischen Jugendheim, der Mobilen Offenen Jugendarbeit
und dem Jugendparlament.
Zweimal jährlich findet ein Arbeitstreffen mit allen Schulsozialarbeitern des Kreises Düren
statt. Hier werden aktuelle Themen aus der Arbeit aufgegriffen und vertieft.
Einmal jährlich bzw. nach Bedarf gibt es ein Feedbackgespräch zwischen Träger, Schulleitung
und Schulsozialarbeit.
Fazit der einjährigen Arbeit und Ausblick
Im Rückblick auf das vergangene Jahr wird deutlich, dass Schulsozialarbeit in allen Schulen
einen wichtigen Platz eingenommen hat und inzwischen ein fester Bestandteil des
Schullebens geworden ist.
3
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Siehe Anhang: Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung, S. 24 - 25
Siehe Anhang: Beratungs-Dokumentation, S. 26
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Jahresbericht 2012
Die Zahl der Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket auch für Leistungen, die bisher
weniger abgerufen wurden, ist deutlich gestiegen.
Durch den Vertrauensaufbau von Schulsozialarbeit ist es für Schüler und Schülerinnen,
Lehrkräfte und Eltern einfacher geworden, Probleme anzusprechen und nach Lösungen zu
suchen. Die wertschätzende Einstellung und die Lösungsansätze ohne Verlierer unterstützen
den Aufbau eines positiven Klimas an den Schulen. Präventionsarbeit verhindert die Entstehung und/oder Verfestigung von Problemen und Konflikten und muss daher ein fester
Bestandteil der Schulsozialarbeit sein.
Die ganzheitliche Sichtweise der Schulsozialarbeit bezieht die geänderten Ansprüche und
Anforderungen der heutigen Lebenswelt der Jugendlichen und ihren Familien in die Arbeit
mit ein und verändert somit auch den Blickwinkel der Institution Schule. Sie stellt durch ihre
Lebensweltorientierung eine wertvolle pädagogische Ressource und professionelle Hilfe dar.
Die Institution Schule befindet sich im Wandel. Daher wird Schulsozialarbeit auch für den
Ausbau der Ganztagsbetreuung an den weiterführenden Schulen immer wichtiger. Sie kann
bei der konzeptionellen Entwicklung und Verankerung des gebundenen Ganztages der
Schulleitung wertvolle Unterstützung anbieten bei
•
der Schaffung von Möglichkeiten zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung und
sinnvollen Gestaltung des Nachmittags
•
der bedarfsgerechte Entwicklung und Initiierung von Arbeitsgemeinschaften am
Nachmittag sowie bei der Anleitung spezieller Angebote und Projekte
Daher wünschen alle Beteiligten – Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler und
Schülerinnen, dass Schulsozialarbeit einen festen Platz im Jülicher Schulsystem findet, um
Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben und bei
persönlichen Problemen zu unterstützen.
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Jahresbericht 2012
Anhang
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Jahresbericht 2012
Konzeption der Jülicher Schulsozialarbeit
1. Gesellschaftliche Grundlagen
Die moderne bundesrepublikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine große
Heterogenität und Pluralität der Lebensentwürfe aus. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in
der Familie, der Keimzelle der Gesellschaft, wieder. Heutige Familien orientieren sich nicht
mehr nur am klassischen Rollenmodell Vater, Mutter und Kind, sondern sind ebenfalls durch
eine große Heterogenität und Pluralität gekennzeichnet. Alleinerziehende Mütter oder
Väter, unverheiratete Paare mit Kindern oder Familien mit Kindern aus vorherigen
Partnerschaften (Patchworkfamilien) sind keine Seltenheit und gewinnen immer mehr an
Zuspruch.
Auch das Arbeitsleben hat eine tiefgreifende Veränderung durchlaufen. Lebenslange
Beschäftigung, im Idealfall im erlernten Beruf und nur in einem Betrieb wird immer seltener,
der Arbeitsmarkt zeichnet sich vielmehr durch eine große Unsicherheit und eine Vielzahl an
Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Arbeitslosigkeit oder eine Beschäftigung in prekären
Arbeitsverhältnissen ist für viele Familien zum Normalfall geworden. Jugendspezifisch sind
noch die neuen Medien, sowie der immer früher einsetzende Beginn der Pubertät zu
nennen. Die skizzierte Entwicklung trifft die betroffenen Jugendlichen mit großer Intensität
und ist natürlich auch innerhalb der Schule spürbar.
An der Schule manifestieren sich dadurch vielfältige neue Herausforderungen, die in dieser
Form zu anderen Zeiten weniger Einfluss auf den Schulablauf hatten. Heute beeinflussen
diese schulfremden Herausforderungen den Schulalltag teilweise massiv und müssen daher
auch mit neuen Lösungsansätzen angegangen werden. Ein probates Mittel, um die neuen
Herausforderungen an der Schule adäquat und im Sinne aller Beteiligten zu meistern, ist die
Schulsozialarbeit.
2. Rechtliche Grundlagen
Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) nach dem SGB II, SGB XII und
dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) in Kraft. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und
kreisfreien Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung von
Schulsozialarbeit.
Eine explizite gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT fehlt. Die
Landesregierung NRW hat deshalb handlungsleitende Empfehlungen für die Umsetzung von
Schulsozialarbeit in diesem Rahmen veröffentlicht (AZ II B 4, Juli 2011).
Demnach ist die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Teil einer
präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt die Ziele der
arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und des Abbaus der
Folgen wirtschaftlicher Armut insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.
Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und
Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab.
15
Jahresbericht 2012
Hieraus erfolgt die Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und
teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen. Als zentrale Aufgaben nennt die
Landesregierung beispielweise die Vermittlung von Leistungen nach dem BUT und die
Begleitung im Übergang Schule/Beruf.
Bestehende Rechtsvorschriften zur Schulsozialarbeit, wie sie etwa im Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und für das Land NRW in der BASS 21 – 36 Nr. 6 normiert sind,
bleiben vom Erlass des Landes NRW unberührt. Wichtig ist, dass es sich bei der Förderung
der
Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT um ein zusätzliches Angebot handelt, welches
bestehende Angebote der Jugend- und Sozialarbeit keinesfalls finanziell kompensieren darf.
In den bestehenden Rechtsvorschriften werden Leitgedanken und professionelles
Selbstverständnis der Schulsozialarbeit zum Ausdruck gebracht. Sie bilden insofern durchaus
einen inhaltlich-fachlichen Referenzrahmen auch für die Schulsozialarbeit im Rahmen des
BUT. An dieser Stelle sei im Besonderen § 13 KJHG genannt. Nach § 13 KJHG sollen „jungen
Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der
Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche
Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern."
3. Definition
Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und an
den Lebenslagen der Schüler orientierten Förderung, Beratung und Begleitung.
Durch Schulsozialarbeit wird ein neues und zusätzliches Element von Zielsetzungen,
Aktivitäten, Methoden und Herangehensweisen in die Schule eingeführt. Insofern stellt
Schulsozialarbeit eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar.
Schulsozialarbeit, verstanden als „Sozialarbeit in der Schule“, vermittelt zwischen den
verschiedenen Erfahrungsbereichen von Jugendlichen in und außerhalb der Schule. Die
ständige Präsenz von Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialarbeitern in der Schule ermöglicht
eine permanente Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrer am Ort Schule und gewährleistet
damit ein niederschwelliges Angebot. Schwerpunkt ist dabei die stärkende Unterstützung
und soziale Integration.
• Schulsozialarbeit beschäftigt sich vorrangig mit Jugendlichen, die in ihrer
persönlichen Entwicklung Beratung, Unterstützung und Förderung benötigen.
• Sie möchte ihren Beitrag zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und ihrer Öffnung
ins Gemeinwesen leisten.
• Sie soll innerhalb des Systems Schule sozialpädagogische Methoden und
Kompetenzen vermitteln und diese zielgerichtet zur Lösung von Problemen einsetzen
oder den involvierten Lehrerkräften als Rüstzeug weitergeben.
16
Jahresbericht 2012
4. Primäre Ziele der Schulsozialarbeit
4.1. Prävention als Leitgedanke der Schulsozialarbeit
Mit Hilfe des ganzheitlichen Ansatzes werden Gefährdungen von Jugendlichen frühzeitig
erkannt und durch sozialpädagogische Einheiten wirkungsvoll angegangen. Die Angebote
werden nach den umweltbedingten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet. Die,
sich durch die Pubertät ergebenden Entwicklungskonflikte werden durch Information und
Aufklärung prophylaktisch angegangen, damit sich bestimmte Entwicklungen und
Verhaltensmuster mittelfristig nicht negativ verfestigen können. Getreu dem ganzheitlichen
Ansatz wird bei der Prävention nicht nur das System Schule, sondern auch frühzeitig das
soziale Umfeld der Jugendlichen miteinbezogen.
Durch Projekte innerhalb der Schule soll deren Akzeptanz bei den Schülern gefördert
werden. Die Schüler können zudem mithilfe der Gruppenarbeit ihre soziale Kompetenz und
ihr Gruppenzugehörigkeitsgefühl verbessern.
4.2. Integration als übergeordnetes Ziel
Alle Jugendlichen sollen soweit möglich in die Strukturen und den Alltag der Schule integriert
sein. Mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten auch Jugendliche mit finanziell
knappen Mitteln die Gelegenheit, sich an den Aktivitäten ihrer Klasse und Schule und
darüber hinaus zu beteiligen. Jeder Schüler kann daher am Mittagessen teilzunehmen und
kein Jugendlicher versäumt aus finanziellen Gründen Klassenfahrten oder Ausflüge. Die
negativen Begleiterscheinungen einer möglichen Exklusion werden minimiert.
Die Schulsozialarbeit verfolgt generell das Ziel, allen Jugendlichen alle Möglichkeiten
innerhalb der Schule zu eröffnen. Die Selektion von Schülern ist nach ihrem
Selbstverständnis nicht vertretbar im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
4.3. Intervention als klassisches Handlungsfeld
Die Schulsozialarbeit wird bei akuten Anlässen und Entwicklungen unmittelbar aktiv. Durch
die Bereitstellung pädagogischer Handlungsmethoden wie der Moderation von
unterschiedlichen Ansichten und der Mediation von Streit sollen Konflikte sachlich, fair und
schnell gelöst werden.
Durch eine gezielte Hilfeplanung für die involvierten Jugendlichen sowie der Vermittlung von
Hilfen und Beratung durch Netzwerkpartner wird eine positive und nachhaltige Veränderung
möglich.
4.4. Empowerment als machbare Utopie
Im Vordergrund der Schulsozialarbeit steht der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Jugendliche
brauchen Unterstützung und Anleitung, um bestimmte Entwicklungsaufgaben bewältigen zu
können ohne Bevormundung seitens ihrer erwachsenen Umwelt. Ansonsten besteht die
Gefahr, dass Jugendliche den Glauben an ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten
verlieren. Die Jugendlichen sollen vielmehr mit Hilfe des Stärkenansatzes in ihren
17
Jahresbericht 2012
vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen bestärkt werden und sich ihrer
Selbstwirksamkeitsmechanismen bewusst sein. Mittel- und langfristig sollen sie ihre
Angelegenheiten selbständig und kompetent regeln und autonom auf Veränderungen
reagieren können.
4.5. Partizipation als demokratisches Grundrecht
Durch die sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten die Jugendlichen im Idealfall
die für sie optimalen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen sollen dadurch befähigt
werden, ihren Handlungsspielraum zu erweitern und ihre Mitbestimmung effektiv
wahrzunehmen. Diese Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf die Konzipierung und
Gestaltung der Angebote, aber auch auf mitbestimmte Vereinbarungen bei individuellen
Unterstützungsmaßnahmen.
5. Zielgruppen
Schulsozialarbeit hat eine ganzheitliche Sichtweise und ist daher am gesamten
Lebenszusammenhang der Schüler interessiert. Deshalb integriert die Schulsozialarbeit alle
beteiligten Personen und Institutionen, die am Prozess der Gestaltung des Systems Schule
direkt oder indirekt involviert sind. Die Einbeziehung aller Akteure ist ein Kernelement von
Schulsozialarbeit und essentiell für ihr Gelingen. Im Einzelnen lassen sich folgende primäre
Zielgruppen benennen:
5.1. Schülerinnen und Schüler
An erster Stelle der Schulsozialarbeit stehen naturgemäß die Schüler. Primäre Aufgabe der
Schulsozialarbeit ist es, die Jugendlichen kompetent und emphatisch bei allen anstehenden
Entwicklungsaufgaben zu unterstützen.
5.2. Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Eltern sind ein weiterer Baustein im Tätigkeitsprofil der Schulsozialarbeiter. Die Beratung
und Unterstützung von Eltern bei Fragen zu Erziehungsaufgaben ist ein wichtiger Punkt im
Rahmen der Schulsozialarbeit und deckt einen weiteren Abschnitt der Lebensumwelt der
Jugendlichen ab. Die Eltern können ebenfalls die Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit
nutzen.
5.3. Lehrerinnen und Lehrer
Die dritte Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Lehrer. Schulsozialarbeit berät und
unterstützt die Lehrer adäquat bei anstehenden Aufgaben. Alle Angebote im Rahmen der
Schulsozialarbeit stehen grundsätzlich auch Lehrern offen.
6. Methoden und Angebote der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit bedient sich der gesamten Bandbreite methodischer Instrumente der
Sozialen Arbeit. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Schulen eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Analyse vorzunehmen, welche
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Jahresbericht 2012
Angebote sinnvoll und durchführbar sind. Im Folgenden werden die Methoden und die
damit verbundenen Angebote vorgestellt, die im Rahmen der Schulsozialarbeit angewandt
werden.
6.1. Einzelfallhilfen
Einzelfallhilfe richtet sich an einzelne Personen und Systeme, die der Unterstützung
bedürfen. Im Falle von Schulsozialarbeit ist ein Hauptschwerpunkt der Arbeit die Beratung
von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen.
Hauptanlässe für die Beratung von Jugendlichen, Eltern und Lehrern sind:
• schulische Angelegenheiten (Verhalten, Noten, Lehrer, Mitschüler)
• private Situation (Familie, Freunde, Kindeswohlgefährdung)
• Informationsanlässe (Fragen und Antragsbearbeitung zum Bildungs- und Teilhabepaket, Frage bei spezifischen Anlässen wie Gewalt, Mobbing, ADS/ADHS, Hochbegabung, Drogenmissbrauch u.v.m.
• Gesundheitliche Gefährdungen wie Suizidalität (Selbstmordgefährdung),
psychosomatische Erscheinungen (Depression, Magersucht, Bulimie, Anorexie, Binge
Eating, Ängste, Zwänge)
6.2. Gruppenarbeit
Unter den Begriff Gruppenarbeit fallen sowohl die sozialpädagogische Gruppenarbeit als
auch freizeitpädagogischen Angebote. Hier werden Anreize für die Schüler geschaffen, sich
durch, in und mit der Gruppe zu entwickeln. Eigene Fähigkeiten und Potenziale können
entdecken werden und zur besseren Integration beitragen. Gruppenangebote fördern
Schlüsselkompetenzen und erleichtern somit auch den Einstieg in das Arbeitsleben.
Angebote und Projekte, die unterstützend wirken:
• Sozialtraining in den Klassen, um das Klassenklima zu verbessern
• Training bei verschiedenen herausfordernden Verhaltensweisen der Schüler/-innen
(Anti-Aggressionstraining, Lerntraining, Kommunikationstraining,
Suchtpräventionsprojekte, Schulverweigerungsprojekte)
• Berufsorientierung (Kompetenzchecks, Bewerbungstraining, Arbeitserprobung)
• Themenbezogene präventive Projekte (Sucht, Kriminalität, AIDS, Rassismus, Chancen
und Gefahren moderner Medien)
Im freizeitpädagogischen Bereich:
• Medienprojekte
• Sportprojekte
• Erlebnispädagogische Projekte, Ferienfreizeiten
• Mädchenarbeit, Jungenarbeit
• AG-Angebote
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Jahresbericht 2012
6.3. Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit setzt an dem Lebensumfeld des Jugendlichen an und hat den Auftrag,
die äußeren Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies macht eine intensive Netzwerkarbeit
notwendig. Hierbei unterstützt Schulsozialarbeit die Schulen.
• Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (Beratungsstellen, Institutionen, Betrieben,
Bildungseinrichtungen …)
• Vermittlung an Fachstellen
• Akquise neuer Partner
• Öffentlichkeitsarbeit
7. Allgemeine Rahmenbedingungen
Schulsozialarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie andere pädagogische Möglichkeiten hat
als das System Schule. "Die besondere Wirkung der Tätigkeit von Jugendsozialarbeitern an
der Schule liegt gerade in der anderen kompetenten Fachdisziplin mit ihren eigenen
Möglichkeiten. Daher liegt auch die Fachaufsicht beim Anstellungsträger." (Broschüre KVJS S.
24)
Für die Stadt Jülich ist dies das Amt für Familie, Generationen und Integration. Die
Fachaufsicht beinhaltet die fachliche Verantwortung für die Anleitung, Unterstützung und
Fortbildung der Fachkräfte. Die enge Kooperation der Fachdisziplinen erfordert den
kontinuierlichen Austausch und verbindliche Absprachen.
7.1. Grundbedingungen
Die besten Methoden und Angebote erzielen dann die gewünschten Erfolge, wenn die
Grundbedingungen gegeben sind.
Selbstverständnis: Schulsozialarbeit arbeitet selbstständig und im Interesse von Schülern
und versteht sich als deren Anwalt. Sie setzt an den Stärken der Jugendlichen an. Die
Grundhaltung ist wertschätzend und respektvoll.
Das Prinzip der Freiwilligkeit: Alle Angebote können von Schülern, Lehrern und Eltern
freiwillig für sich persönlich in Anspruch genommen werden. Keine der Personen kann und
darf zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Die Schulsozialarbeit sucht Jugendliche auf, wo
Unterstützungsbedarf angezeigt ist und bietet diesen eine Beratung an. Die Jugendlichen
können nach diesem Erstkontakt entscheiden, ob sie die Unterstützung in Anspruch nehmen
wollen.
Gesetzliche Schweigepflicht: Die Schulsozialarbeit unterliegt einer gesetzlichen
Schweigepflicht. Sie darf keine Informationen ohne Einverständnis an einen Dritten
weitergeben.
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Jahresbericht 2012
7.2. Arbeitszeitgestaltung:
Unabhängig von den spezifischen Arbeitsumfängen der einzelnen Schulsozialarbeiter der
Stadt Jülich gibt es bei der Strukturierung der Arbeitszeit unterschiedliche Zeitabschnitte in
der Arbeit:
Feste und flexible Kontaktzeiten
• regelmäßige Beratungszeiten für Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen
• gruppenpädagogische Angebote
• freizeitpädagogische Angebote
• Hausbesuche
• Kriseninterventionen
Vor- und Nachbereitungszeiten
• Beratung und Berichtswesen
• pädagogische Angebote, Projekte, AG’s
• Freizeiten
• sonstige Arbeitszeiten
• Gremienarbeit
• Kontakte zu anderen Fachdiensten
• Verwaltungsarbeiten
• Anleitung von Praktikanten, Honorarkräften etc.
Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ist als feste Kontaktzeit innerhalb des regulären
Schulablaufes festgelegt. Insgesamt ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit steht als Vorund Nachbereitungszeit zur Verfügung.
7.3. Fortbildung/Reflexion
Die Notwendigkeit der systematischen Reflexion des beruflichen Handelns ergibt sich aus
dem komplexen Anforderungsprofil an die Schulsozialarbeit. Die Mitarbeiter haben daher
regelmäßige Teamgespräche und Supervision. Es besteht die Möglichkeit zur Fortbildung
und zur kollegialen Beratung. Zudem haben sie Zugang zur Fachliteratur.
7.4. Zusammenarbeit mit Schule
Schule und Schulsozialarbeit
• haben einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag,
• haben eine i. d. R. unterschiedliche Sichtweise von Kindern und Jugendlichen - beide
Sichtweisen zusammen ergeben ein Ganzes,
• arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen.
Das Gelingen von Schulsozialarbeit in den Schulen hängt im Wesentlichen von einer
konstruktiven Kooperation von Schulleitung, Kollegium und sozialpädagogischer Fachkraft
ab.
21
Jahresbericht 2012
Für eine erfolgreiche Kooperation ist erforderlich, dass
• Multiprofessionalität als Chance gesehen wird - Kooperation auf Augenhöhe
• sich alle Professionen der gemeinsamen, ergänzenden und unterschiedlichen
gesellschaftliche Aufträge bewusst sind, die sie, mit teilweise unterschiedlichen
gesetzlichen Grundlagen, Arbeitsfeldern, Handlungsmaximen und Methoden zu
erfüllen haben.
• eine Gesprächsbereitschaft und die Bereitschaft vorhanden sind, sich aufeinander
einzulassen und voneinander zu lernen.
• die Einbindung der Schulsozialarbeit in schulische Gremien, Teilnahme an
Gesamtlehrer- und Klassenkonferenzen u. a. schulischen Gremiensitzungen
ermöglicht wird.
• regelmäßige Kooperationsgespräche zwischen der Schulleitung und dem
Schulsozialarbeiter stattfinden. An Kooperationsgesprächen wird in regelmäßigen
Abständen auch die Leitung des Amts für Familie, Generationen und Integration
teilnehmen.
• eine Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen, am runden Tisch etc. und damit
Vernetzung gewünscht ist.
• in das Gemeinwesen hinein gewünscht und unterstützt wird.
8. Evaluation
Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und Dokumentation
der Arbeit. Anhand der erarbeiteten Reflexions- und Arbeitshilfen wird die Qualität der
eigenen Arbeit dokumentiert und permanent weiterentwickelt. Die jeweiligen Schwerpunkte
sind von Schule zu Schule und Jahr zu Jahr unterschiedlich. Sie werden im Team geplant und
reflektiert.
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Jahresbericht 2012
Formblätter
Schweigepflichtsentbindung für Erziehungsberechtigte, für Schüler/-innen
Beratung - Dokumentation
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Jahresbericht 2012
Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
- Für Erziehungsberechtigte Hiermit entbinde(n) ich/ wir
(Vorname, Nachname der Erziehungsberechtigten)
wohnhaft in
(Straße, Ort)
Erziehungsberechtigte von
__________________________________________________________________________
(Name und Geburtsdatum des Schülers)
_____________________________________, Schulsozialarbeiter/-in der Stadt Jülich sowie
(Name)
Herrn/ Frau
(Name der/des Adressaten/Institution)
von der gegenseitigen Schweigepflicht.
Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Ort
Datum
Unterschrift
24
Jahresbericht 2012
Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
- Für Schüler/-innen Ich,
_____________________________________________________________________
(Name)
Adresse:
___________________________________________________________
Geburtsdatum:
___________________________________________________________
willige für den Zeitraum
von ______________ bis _________________ ein,
dass die genannten Personen:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
sich mit folgenden Personen:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
über die nachfolgende Daten austauschen dürfen:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht kann ich - auch ohne Angabe
von Gründen - jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ich wurde
darüber informiert, dass ein Widerruf eine Einschränkung der Wahrnehmung der Aufgaben
der Unterstützung zur Folge haben kann.
_____________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________
Unterschrift
25
Jahresbericht 2012
Beratung - Dokumentation:
Datum:______________________
□ Erstgespräch
□ Folgegespräch
□ Telefonat
Teilnehmer:
1. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
2. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
3. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
4. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
5. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
6. ________________________________________________________________________
_
Name
Rolle des TLN
Thematik:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Gesprächsinhalte:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
____
__________________________________________________________________________
________
______________________________________________________________________
____________
__________________________________________________________________
________________
______________________________________________________________
Vereinbarung:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
____
__________________________________________________________________________
________
______________________________________________________________________
__
____________________________________________________________________________
Unterschrift Protokollant/in
Bei Bedarf Unterschrift der Beteiligten:
_
_____________________________________________________________________________
26
Jahresbericht 2012
_
__
_____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
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