Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
34 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 17:37
Aktualisiert
13.11.14, 17:37
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Satzung vom ____________
zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt
Bad Münstereifel
(Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung)
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am ___________folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der
Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
(Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad
Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) vom 17.07.2013, wird wie
folgt geändert:
1. § 2 erhält folgende Fassung:
§2
Besucher
1.) Die Benutzung des eifelbades ist grundsätzlich jedermann gestattet.
2.) Die Benutzung des eifelbades ist nur zusammen mit eine geeigneten Begleitperson
gestattet:
a.) Kindern unter 7 Jahren,
b.) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können.
3.) Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet:
a.) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im
Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert
werden) oder offenen Wunden leiden,
b.) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
c.) Personen, die Tiere mit sich führen,
d.) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen
Zwecken nutzen wollen.
2. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
2.) Geld, Wertsachen und Ausweise sind in den dafür vorgesehenen
Wertfachschränken vom Badegast zu verschließen. Für Geld, Wertsachen und
Ausweispapiere übernimmt die Stadt keine Haftung.
3. Die Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
– Gebührensatzung – erhält folgende Fassung:
Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
- Gebührensatzung -
Tarif-Nr. Gebührenart
Gebühr €
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Erwachsene
Tageskarte
Zeittarif (bis 3 Stunden)
Sporttarif (bis 75 Minuten)
Abendtarif (ab 18.30 Uhr)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
6,40
4,90
3,50
3,50
0,50
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
Tageskarte
Sporttarif (bis 3 Stunden)
Zeittarif (bis 75 Minuten)
Abendtarif (ab 18.30 Uhr)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
4,30
3,30
2,30
2,30
0,50
3
3.1
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mindestens 1 Kind ab 3
Jahre)
Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3 Jahre
3.2
4
4.1
4.2
4.3
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
6
6.1
6.2
6.3
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht ermäßigten
Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10% Rabatt)
Wertkarte 100,00 € (15% Rabatt)
Bürgerkarte 100,00 € (20% Rabatt)
Zehnercoins
Erwachsene (bis 3 Stunden) –ermäßigtKinder und Jugendliche ab 3 Jahre (bis 3 Stunden) –
ermäßigtErwachsene (bis 75 Minuten) –ermäßigtKinder und Jugendliche ab 3 Jahre (bis 75 Minuten) –
ermäßigt
Frühschwimmer, montags von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr (nur als
Zehnercoin erhältlich)
Vergünstigungen
Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab einem Grad der
Behinderung von mindestens 50% mit amtlichem Ausweis
Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen
Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Bad
Münstereifel
Kurkarteninhaber
15% Rabatt auf
den Einzeltarif
18,00
45,00
85,00
80,00
45,00
32,00
31,50
20,70
32,00
20% Nachlass
50% Nachlass
20% Nachlass
7
Notwendige geeignete Begleitperson von Behinderten mit
einem Grad der Behinderung ab 50%
freier Eintritt
8
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der
Behinderung ab 50% mit entsprechendem Ausweis
freier Eintritt
9
9.1
9.2
9.3
9.4
Sonstige Gebühren
Ersatz für verlorenen Schlüssel
Verlust von Wertkarte oder Coin
Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer Wertkarte
Pfand bei Neukauf einer Wertkarte
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
10,00
5,00
5,00
5,00