Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
15.09.14, 17:11
Aktualisiert
15.09.14, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 77-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung);
hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 77-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Schreiben weisen die Verfasser auf die Problematik an einigen Tagen dauerhaft beparkter Stellplätze im Bereich der nördlichen Kölner Straße und Auf der Komm hin.
Hierauf wurde bereits in der Ursprungs-RD eingegangen.
Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich Teilflächen vor der Apotheke und der Volksbank im Privateigentum befinden und die Eigentümer sich mit der Einführung der Gebührenpflicht
2005 einverstanden erklärt haben, wenn diese Flächen für Kurzzeitparken von den Kunden der
dortigen Geschäfte, der Bank und der Apotheke genutzt werden können und seinerzeit gegenüber
vor der Bücherei ein weiterer Stellplatz eingerichtet wird.
Insofern besteht hier tatsächlich ein gewisses Mitspracherecht.
2. Rechtliche Würdigung
Da für diese Stellplätze und die Stellplätze „Auf der Komm“ lediglich ein Automat vorhanden ist,
kann nur eine Höchstparkdauer eingestellt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für eine mögliche neue Beschilderung wurden noch nicht ermittelt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Montage einer neuen Beschilderung und die Überwachung der Nutzung könnte mit dem vorhandenen Personal erfolgen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen der Beratungen eine Herausnahme aus der Gebührenpflicht vorzunehmen und diese vier Stellplätze sowie den Stellplatz vor der Bücherei künftig wie
beantragt auf 30 min Höchstparkdauer zu beschränken und die Überwachung durch Parkscheibenpflicht vorzunehmen.
Für die Stellplätze „Auf der Komm“ wird auf den letzten Absatz der Sachverhaltsdarstellung der
Ursprungserläuterung und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag Buchstabe I verwiesen,
da die Verwaltung bereits mit den Verfassern des vorgelegten Schreibens in Kontakt stand.
Da insbesondere Arztbesuche in der Regel nicht innerhalb einer Stunde zu bewerkstelligen sind,
schlägt die Verwaltung vor, für die Stellplätze an der Stadtmauer (Kölner Straße 2 – ehem. Polizei)
wie in der Ursprungserläuterung vorgeschlagen (Buchstabe H) eine Höchstparkdauer von 2,5
Stunden beizubehalten.
Die Beschilderung ist in allen Fällen entsprechend anzupassen und die Höchstparkdauer ist hierauf anzuzeigen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag in der Ursprungs-RD wird um Buchstabe U erweitert:
U.
Seite 3 von Ratsdrucksache 77-X/Z-2
Die Parkplätze vor den Gebäuden Kölner Straße 4 und 5-9 werden künftig auf eine Höchstparkdauer von 30 min. beschränkt. Zur Überwachung wird beim Straßenverkehrsamt die Anordnung
zur Anzeige des Parkbeginns mittels Parkscheibe beantragt.