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Beschlussvorlage (Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
15.09.14, 17:11
Aktualisiert
15.09.14, 17:11
Beschlussvorlage (Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); 
hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores) Beschlussvorlage (Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); 
hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores) Beschlussvorlage (Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); 
hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.09.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 77-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); hier: Schreiben einiger Gewerbetreibenden und Freiberufler im Bereich des Werther Tores __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 77-X/Z-2 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Schreiben weisen die Verfasser auf die Problematik an einigen Tagen dauerhaft beparkter Stellplätze im Bereich der nördlichen Kölner Straße und Auf der Komm hin. Hierauf wurde bereits in der Ursprungs-RD eingegangen. Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich Teilflächen vor der Apotheke und der Volksbank im Privateigentum befinden und die Eigentümer sich mit der Einführung der Gebührenpflicht 2005 einverstanden erklärt haben, wenn diese Flächen für Kurzzeitparken von den Kunden der dortigen Geschäfte, der Bank und der Apotheke genutzt werden können und seinerzeit gegenüber vor der Bücherei ein weiterer Stellplatz eingerichtet wird. Insofern besteht hier tatsächlich ein gewisses Mitspracherecht. 2. Rechtliche Würdigung Da für diese Stellplätze und die Stellplätze „Auf der Komm“ lediglich ein Automat vorhanden ist, kann nur eine Höchstparkdauer eingestellt werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für eine mögliche neue Beschilderung wurden noch nicht ermittelt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Montage einer neuen Beschilderung und die Überwachung der Nutzung könnte mit dem vorhandenen Personal erfolgen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen der Beratungen eine Herausnahme aus der Gebührenpflicht vorzunehmen und diese vier Stellplätze sowie den Stellplatz vor der Bücherei künftig wie beantragt auf 30 min Höchstparkdauer zu beschränken und die Überwachung durch Parkscheibenpflicht vorzunehmen. Für die Stellplätze „Auf der Komm“ wird auf den letzten Absatz der Sachverhaltsdarstellung der Ursprungserläuterung und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag Buchstabe I verwiesen, da die Verwaltung bereits mit den Verfassern des vorgelegten Schreibens in Kontakt stand. Da insbesondere Arztbesuche in der Regel nicht innerhalb einer Stunde zu bewerkstelligen sind, schlägt die Verwaltung vor, für die Stellplätze an der Stadtmauer (Kölner Straße 2 – ehem. Polizei) wie in der Ursprungserläuterung vorgeschlagen (Buchstabe H) eine Höchstparkdauer von 2,5 Stunden beizubehalten. Die Beschilderung ist in allen Fällen entsprechend anzupassen und die Höchstparkdauer ist hierauf anzuzeigen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag in der Ursprungs-RD wird um Buchstabe U erweitert: U. Seite 3 von Ratsdrucksache 77-X/Z-2 Die Parkplätze vor den Gebäuden Kölner Straße 4 und 5-9 werden künftig auf eine Höchstparkdauer von 30 min. beschränkt. Zur Überwachung wird beim Straßenverkehrsamt die Anordnung zur Anzeige des Parkbeginns mittels Parkscheibe beantragt.