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Beschlussvorlage (Erneuerungsbedarf Hinweisbeschilderung Wanderparkplätze; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
132 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 13:17
Aktualisiert
13.11.14, 13:17
Beschlussvorlage (Erneuerungsbedarf Hinweisbeschilderung Wanderparkplätze;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014) Beschlussvorlage (Erneuerungsbedarf Hinweisbeschilderung Wanderparkplätze;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-51-21 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 158-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erneuerungsbedarf Hinweisbeschilderung Wanderparkplätze; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Fraktionsantrag beantragt die SPD die Überprüfung und Erneuerung der Beschilderung der Wanderparkplätze. Bei der vorhandenen Beschilderung handelt es sich um einen Altbestand, Änderungen oder Ergänzungen sind in der letzten Zeit nicht erfolgt mit Ausnahme der Parkplätze an der L 165 Nöthener Tannen/Heimstraße und Schießbachstraße (Hundsbendchen). Dort wurden in den vergangenen Jahren die Beschränkungen auf PKW entfernt, damit dort auch Reisebusse abgestellt werden können. Seite 2 von Ratsdrucksache 158-X Aufgrund vorherigem Schriftwechsel zw. der Verwaltung, dem Landesbetrieb und dem Stadtverordneten Michalowksi wurde das Thema bereits in der Verkehrskommission diskutiert und für einen Wanderparkplatz an der Schleidtalstraße eine Korrektur angeordnet, die in Kürze vorgenommen werden wird. In diesem Zusammenhang hat der Landesbetrieb auch mitgeteilt: Sollte festgestellt werden, dass im größeren Umfang eine Überarbeitung oder Austausch der vorhandenen Beschilderung erforderlich ist, wird eine Umsetzung aus personellen und finanztechnischen Gründen aber nur Zug um Zug erfolgen können. 2. Rechtliche Würdigung Für die Aufstellung, Kostentragung und Unterhaltung von VZ 317 StVO (Wanderparkplatz) ist auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes StVG § 5b Abs. 1 derjenige Straßenbaulastträger zuständig, im Zuge dessen Straße die Beschilderung aufgestellt wird oder wurde. Im vorliegenden Fall also der Landesbetrieb für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen. Innerhalb der Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Kommune für Vorrichtungen und Anlagen zur Überwachung der Parkzeit selbst zuständig. Bezüglich der Zuständigkeit für die Aufstellung und Unterhaltung gibt es zwischen VZ 314 „Parkplatz“ und VZ 317 „Wanderparkplatz“ keinen Unterschied. VZ 317 „Wanderparkplatz“ soll an solchen Parkplätzen aufgestellt werden (Autobahnen ausgenommen), die über öffentliche Straßen erreichbar sind und an denen Rundwanderwege beginnen oder enden. In der Verwaltungsvorschrift zu VZ 314 gibt es den Passus „Richtungsbezogene Hinweise zum Auffinden von Parkplätzen erfolgen durch Zusatzzeichen mit schwarzen Richtungspfeilen unter dem VZ 314“. Nur für Parkplätze an Bundesautobahnen ist generell eine Vorankündigung in jeweils 1000 m und 500 m Entfernung vorgesehen. Die Anordnung von Vorankündigungen der Wanderparkplätze in einer Entfernung von 150 m bis 250 m vor der jeweiligen Zufahrt kann die Verkehrssicherheit erhöhen, da es vor allem beim Linksabbiegen zu Situationen kommen kann, dass bedingt durch vorhandenen Gegenverkehr, der Linksabbieger ggf. bis zum Stillstand abbremsen muss. Die Beschilderung von Wanderparkplätzen mit VZ 317 erfordert eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach §§ 44, 45 StVO werden vor Erteilung der Anordnung durch die zuständige Anordnungsbehörde die Kommune, der Straßenbaulastträger und die Kreispolizei am Verfahren beteiligt und die Rahmenbedingungen erörtert. Im Rahmen von Verkehrsschauen werden Verkehrszeichen auf ihre Gültigkeit, ihren Zustand und Notwendigkeit hin begutachtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie unter 2. ausgeführt, sind gem. dem Antrag die Landes- und Bundesstraßen in erster Linie betroffen, so dass Zuständigkeit für die Aufstellung, Unterhaltung und Kostentragung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW liegen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Umsetzungspflicht obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich den Antrag, schlägt jedoch vor, der Ausführung des Landebetriebs entsprechend abhängig vom festgestellten erforderlichen personellen und finanziellen Aufwand die etwaige Erneuerungen Zug um Zug vorzunehmen. Daher wurde der Beschlussvorschlag abweichend vom Fraktionsantrag formuliert. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächsten Beratungen der Verkehrskommission die Überprüfung und Optimierung der Beschilderung der Wanderparkplätze an den Landes- und Bundesstraßen im Stadtgebiet anzumelden und sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für ggf. erforderliche Erneuerung der Beschilderung Zug um Zug einzusetzen und im Ausschuss hierüber zu berichten.