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Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich von-Leerodt-Straße, Marienstraße und Kirchpfad (Teilbereich I) a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
53 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
08.03.13, 18:03
Aktualisiert
08.03.13, 18:03
Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich von-Leerodt-Straße, Marienstraße und Kirchpfad (Teilbereich I)
a) 	Aufstellungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) 	Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 
	BauGB)

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Beschluss Titz, den 07.03.2013 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 28.02.2013 Top: Punkt 12. 3. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage 13/2013 Hasselsweiler, gelegen im Bereich von-Leerodt-Straße, Marienstraße und Kirchpfad (Teilbereich I) a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB Einstimmig werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 – Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich von-Leerodt-Straße, Marienstraße und Kirchpfad (Teilbereich I) wird beschlossen. b) Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 mit Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.