Daten
Kommune
Titz
Größe
150 kB
Datum
30.09.2013
Erstellt
02.10.13, 18:01
Aktualisiert
02.10.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Ausschuss für Bauen, Planen
und Umwelt
27. Sitzung am 30.09.2013
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 20:20 Uhr)
Anwesend:
1.
1. Stellv. Vorsitzender
2.
Mitglied
3.
Mitglied
4.
Mitglied
5.
Mitglied
6.
Mitglied
7.
Mitglied
8.
Sachkundiger Bürger
9.
Sachkundige Bürgerin
10. stellv. Mitglied
11. stellv. Mitglied
12. stellv. Mitglied
13. stellv. Mitglied
14. stellv. Mitglied
(Anwesenheitsliste entfernt)
Bürgermeister
Beigeordneter
Gemeindeamtsinspektor
GET-Geschäftsführer
Architekturbüro Holdenried
Detlef Cremer
Ulrich Goebbels
Wilhelm Hintzen
Klaus Hüls
Andreas Leßenich
Stefan Melzener
Norbert Schiffer
Heinz Dittmer
Antonie Hintzen
Artur Faulhammer als Vertreter für Sigrid Appenzeller
Friederich Schüller als Vertreter für Johannes-Willi Vaehsen
Wilhelm Johann Sieben als Vertreter für Toni Schulz
Dieter Tambour als Vertreter für Robert Holzportz
Hartmut Wasserberg
Jürgen Frantzen
Christian Canzler
Georg Kollenbrandt
Michael Biermanns zu TOP 1
Peter Holdenried zu TOP 1
Entschuldigt fehlen:
Vorsitzender
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Sachkundiger Bürger
Johannes-Willi Vaehsen
Sigrid Appenzeller
Robert Holzportz
Toni Schulz
Hubert Sieben
Thomas Leßenich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt
fest.
-2Von der Verwaltung wird folgende Ergänzung der Tagesordnung vorgeschlagen:
8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet
(ehemalige Zuckerfabrik)
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Nachdem gegen diese Ergänzung keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Vorstellung der Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses Müntz
104/2013
Punkt 2.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
109/2013
Titz, Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
Punkt 3.
Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen
und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
110/2013
Punkt 4.
8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage
Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik)
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 3
Abs. 2 BauGB
115/2013
Punkt 5.
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich;
hier: Vorrangzonen für Windkraftanlagen
108/2013
Punkt 6.
Aufstellung des Landschaftsplanes 11 Titz/Jülich-Ost;
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 27 c
Landschaftsgesetz NRW
112/2013
Punkt 7.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013
Seite 2
-3
Straßenausbauvorhaben Hahnerhof
106/2013
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
hier: Beteiligung der öffentlichen Stellen
92/2013
Neubau der Landestraße L19n
102/2013
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Vorstellung der Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses Müntz
104/2013
Dipl.-Ing. Holdenried erläutert die Entwurfsplanung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Müntz. Der Vortrag ist als Anlage der Niederschrift beigefügt
(Anlage 1). Bei der Planung sei darauf geachtet worden, dass sich der Raumund Flächenverbrauch auf ein Minimum reduziere und die Kosten sich in einem
tragbaren Rahmen halten. Die Planung sei mit der Feuerwehrunfallkasse sowie
der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Titz abgestimmt. Die Feuerwehrunfallkasse habe keine Bedenken geäußert. Die Wehrleitung sei mit der Planung
einverstanden. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme lägen bei ca.
419.000,00 €.
Zur Zeitschiene teilt Bürgermeister Frantzen mit, dass nach Genehmigung der
Planung durch die Gremien in diesem Jahr die Baugenehmigung beantragt werde. Mit einer Genehmigung durch den Kreis Düren werde bis Ende des Jahres
gerechnet. Danach könne im ersten Quartal 2014 ausgeschrieben und im zweiten Quartal 2014 mit dem Bau begonnen werden.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die durch das Architekturbüro Holdenried vorgestellte Entwurfsplanung des
Feuerwehrgerätehauses Müntz wird freigegeben. Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll nun eine Genehmigungsplanung erstellt sowie sämtliche Anträge
(z.B. Baugenehmigung) durch die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET mbH) bzw. dem von ihr beauftragten
Architekturbüro gestellt werden.
Punkt 2.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
109/2013
Titz, Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
a)
Die Beschlüsse über die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Niederschrift als Anlage beigefügt
(Anlagen 2 und 3).
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
b)
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz –
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013
Seite 3
-4Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln- wird beschlossen.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
c)
Punkt 3.
Die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6
BauGB ist bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen
und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
a)
110/2013
Die Beschlüsse über die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Niederschrift als Anlage beigefügt
(Anlagen 4 und 5).
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
b)
Punkt 4.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan V 3 „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage
Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik)
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 3
Abs. 2 BauGB
115/2013
Beigeordneter Canzler teilt mit, dass es sich bei dem Änderungsbereich nur um
den Bereich des geplanten Kistenlagers handele. Weitere Bereiche, insbesondere an der Prämienstraße, seien von dieser Änderung nicht betroffen.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
a) Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage
Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik) wird beschlossen.
b) Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 mit Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2
BauGB ist durchzuführen.
Punkt 5.
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich;
hier: Vorrangzonen für Windkraftanlagen
108/2013
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Stadt Linnich ist aufzufordern, die von der Gemeinde Titz aufgestellten Beurteilungskriterien (Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) zur Sicherung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (Schutzgut Mensch), insbesondere
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013
Seite 4
-5hinsichtlich des Immissionsschutzes, mit einem Mindestabstand von 1.200 m
der Windkraftanlage zu geschlossenen Ortslagen zu beachten.
Punkt 6.
Aufstellung des Landschaftsplanes 11 Titz/Jülich-Ost;
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 27 c
Landschaftsgesetz NRW
112/2013
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Beschlüsse des Kreistages Düren zu den Eingaben der Gemeinde Titz im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Landschaftsplan
11 Titz/Jülich-Ost werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung werden keine weiteren Eingaben vorgenommen.
Punkt 7.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Anfragen im öffentlichen Teil liegen nicht vor.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Straßenausbauvorhaben Hahnerhof
106/2013
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt folgender Empfehlungsbeschluss
bei fünf-Nein-Stimmen (W.I.R.-Fraktion):
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung und die anschließende
Submission vor der nächsten Sitzungsrunde zum Abschluss zu bringen.
Sollten Beratungen und Auftragsvergabe im zuständigen Ausschuss und
Rat erforderlich werden, sind diese den Gremien in der kommenden
Ausschuss- und Ratssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen
hier: Beteiligung der öffentlichen Stellen
92/2013
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Neubau der Landestraße L19n
102/2013
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
weitere Mitteilungen
Weitere Mitteilungen im öffentlichen Teil liegen nicht vor.
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013
Seite 5
-6-
Ende der Sitzung: 20:20 Uhr
(Cremer)
1. Stellv. Vorsitzender
(Kollenbrandt)
Schriftführer
zur Kenntnis:
(Frantzen)
Bürgermeister
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013
Seite 6