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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt)

Daten

Kommune
Titz
Größe
150 kB
Datum
30.09.2013
Erstellt
02.10.13, 18:01
Aktualisiert
02.10.13, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27. Sitzung am 30.09.2013 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:20 Uhr) Anwesend: 1. 1. Stellv. Vorsitzender 2. Mitglied 3. Mitglied 4. Mitglied 5. Mitglied 6. Mitglied 7. Mitglied 8. Sachkundiger Bürger 9. Sachkundige Bürgerin 10. stellv. Mitglied 11. stellv. Mitglied 12. stellv. Mitglied 13. stellv. Mitglied 14. stellv. Mitglied (Anwesenheitsliste entfernt) Bürgermeister Beigeordneter Gemeindeamtsinspektor GET-Geschäftsführer Architekturbüro Holdenried Detlef Cremer Ulrich Goebbels Wilhelm Hintzen Klaus Hüls Andreas Leßenich Stefan Melzener Norbert Schiffer Heinz Dittmer Antonie Hintzen Artur Faulhammer als Vertreter für Sigrid Appenzeller Friederich Schüller als Vertreter für Johannes-Willi Vaehsen Wilhelm Johann Sieben als Vertreter für Toni Schulz Dieter Tambour als Vertreter für Robert Holzportz Hartmut Wasserberg Jürgen Frantzen Christian Canzler Georg Kollenbrandt Michael Biermanns zu TOP 1 Peter Holdenried zu TOP 1 Entschuldigt fehlen: Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Sachkundiger Bürger Johannes-Willi Vaehsen Sigrid Appenzeller Robert Holzportz Toni Schulz Hubert Sieben Thomas Leßenich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt fest. -2Von der Verwaltung wird folgende Ergänzung der Tagesordnung vorgeschlagen: 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik) a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB Nachdem gegen diese Ergänzung keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Vorstellung der Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses Müntz 104/2013 Punkt 2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 109/2013 Titz, Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschluss über den Flächennutzungsplan Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB Punkt 3. Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 110/2013 Punkt 4. 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik) a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB 115/2013 Punkt 5. 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich; hier: Vorrangzonen für Windkraftanlagen 108/2013 Punkt 6. Aufstellung des Landschaftsplanes 11 Titz/Jülich-Ost; hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NRW 112/2013 Punkt 7. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013 Seite 2 -3 Straßenausbauvorhaben Hahnerhof 106/2013  Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen hier: Beteiligung der öffentlichen Stellen 92/2013  Neubau der Landestraße L19n 102/2013 weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Vorstellung der Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses Müntz 104/2013 Dipl.-Ing. Holdenried erläutert die Entwurfsplanung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Müntz. Der Vortrag ist als Anlage der Niederschrift beigefügt (Anlage 1). Bei der Planung sei darauf geachtet worden, dass sich der Raumund Flächenverbrauch auf ein Minimum reduziere und die Kosten sich in einem tragbaren Rahmen halten. Die Planung sei mit der Feuerwehrunfallkasse sowie der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Titz abgestimmt. Die Feuerwehrunfallkasse habe keine Bedenken geäußert. Die Wehrleitung sei mit der Planung einverstanden. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme lägen bei ca. 419.000,00 €. Zur Zeitschiene teilt Bürgermeister Frantzen mit, dass nach Genehmigung der Planung durch die Gremien in diesem Jahr die Baugenehmigung beantragt werde. Mit einer Genehmigung durch den Kreis Düren werde bis Ende des Jahres gerechnet. Danach könne im ersten Quartal 2014 ausgeschrieben und im zweiten Quartal 2014 mit dem Bau begonnen werden. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die durch das Architekturbüro Holdenried vorgestellte Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses Müntz wird freigegeben. Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll nun eine Genehmigungsplanung erstellt sowie sämtliche Anträge (z.B. Baugenehmigung) durch die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET mbH) bzw. dem von ihr beauftragten Architekturbüro gestellt werden. Punkt 2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 109/2013 Titz, Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschluss über den Flächennutzungsplan Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB a) Die Beschlüsse über die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlagen 2 und 3). Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: b) Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz – 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013 Seite 3 -4Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln- wird beschlossen. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: c) Punkt 3. Die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB ist bei der Bezirksregierung zu beantragen. Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB a) 110/2013 Die Beschlüsse über die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlagen 4 und 5). Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: b) Punkt 4. Der Vorhaben- und Erschließungsplan V 3 „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik) a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB 115/2013 Beigeordneter Canzler teilt mit, dass es sich bei dem Änderungsbereich nur um den Bereich des geplanten Kistenlagers handele. Weitere Bereiche, insbesondere an der Prämienstraße, seien von dieser Änderung nicht betroffen. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: a) Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln, Industrie- und Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik) wird beschlossen. b) Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 mit Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Punkt 5. 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich; hier: Vorrangzonen für Windkraftanlagen 108/2013 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Stadt Linnich ist aufzufordern, die von der Gemeinde Titz aufgestellten Beurteilungskriterien (Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (Schutzgut Mensch), insbesondere 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013 Seite 4 -5hinsichtlich des Immissionsschutzes, mit einem Mindestabstand von 1.200 m der Windkraftanlage zu geschlossenen Ortslagen zu beachten. Punkt 6. Aufstellung des Landschaftsplanes 11 Titz/Jülich-Ost; hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NRW 112/2013 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Beschlüsse des Kreistages Düren zu den Eingaben der Gemeinde Titz im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Landschaftsplan 11 Titz/Jülich-Ost werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden keine weiteren Eingaben vorgenommen. Punkt 7. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Anfragen im öffentlichen Teil liegen nicht vor. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung  Straßenausbauvorhaben Hahnerhof 106/2013 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt folgender Empfehlungsbeschluss bei fünf-Nein-Stimmen (W.I.R.-Fraktion): Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung und die anschließende Submission vor der nächsten Sitzungsrunde zum Abschluss zu bringen. Sollten Beratungen und Auftragsvergabe im zuständigen Ausschuss und Rat erforderlich werden, sind diese den Gremien in der kommenden Ausschuss- und Ratssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen hier: Beteiligung der öffentlichen Stellen 92/2013 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Neubau der Landestraße L19n 102/2013 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Weitere Mitteilungen im öffentlichen Teil liegen nicht vor. 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013 Seite 5 -6- Ende der Sitzung: 20:20 Uhr (Cremer) 1. Stellv. Vorsitzender (Kollenbrandt) Schriftführer zur Kenntnis: (Frantzen) Bürgermeister 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 30.09.2013 Seite 6