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Allgemeine Vorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
19.02.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 17.02.2014 Vorlagen-Nr.: 17/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.03.2014 07.04.2014 Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 18.04.2012 wurde der jetzige Gemeindebrandinspektor Guido Klüser mit Wirkung vom 19.04.2012 für höchstens 2 Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt. Die Ernennung und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen, da der Vorgenannte die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllte. Herr Klüser hat mittlerweile die Lehrgänge F/B V Teil 1 und 2 am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert. Da hiermit die erforderliche Qualifikation innerhalb von 2 Jahren erworben wurde, ist eine erneute Anhörung der aktiven Wehr gem. § 11 FSHG nicht erforderlich. Ich schlage Ihnen deshalb vor, Herrn Gemeindebrandinspektor Guido Klüser zum stellvertretenden Wehrführer zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen, wobei die Zeit der kommissarischen Tätigkeit vom 19.04.2012 gem. § 17 (4) LVO FF nicht auf die Dienstzeit von sechs Jahren anzurechnen ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Herr Brandinspektor Guido Klüser aus Kreuzau, Gemeindeteil Stockheim, wird zum stellvertretenden Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 06.04.2020 zum Ehrenbeamten ernannt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-