Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
19.02.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 17.02.2014
Vorlagen-Nr.: 17/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.03.2014
07.04.2014
Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 18.04.2012 wurde der jetzige
Gemeindebrandinspektor Guido Klüser mit Wirkung vom 19.04.2012 für höchstens 2 Jahre zum
kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
bestellt.
Die Ernennung und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis konnte zum damaligen Zeitpunkt
nicht erfolgen, da der Vorgenannte die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllte.
Herr Klüser hat mittlerweile die Lehrgänge F/B V Teil 1 und 2 am Institut der Feuerwehr in Münster
erfolgreich absolviert. Da hiermit die erforderliche Qualifikation innerhalb von 2 Jahren erworben
wurde, ist eine erneute Anhörung der aktiven Wehr gem. § 11 FSHG nicht erforderlich.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, Herrn Gemeindebrandinspektor Guido Klüser zum
stellvertretenden Wehrführer zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen, wobei
die Zeit der kommissarischen Tätigkeit vom 19.04.2012 gem. § 17 (4) LVO FF nicht auf die
Dienstzeit von sechs Jahren anzurechnen ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Herr Brandinspektor Guido Klüser aus Kreuzau, Gemeindeteil Stockheim, wird zum
stellvertretenden Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr bestellt und unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 06.04.2020 zum Ehrenbeamten ernannt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
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Enthaltungen: ________
-2-