Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
31.10.13, 15:08
Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission) Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission) Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission) Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission)

öffnen download melden Dateigröße: 113 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 318/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Termin 12.11.2013 21.10.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Konzept für eine Unfallkommission Finanzielle Auswirkungen: Einstellung von ca. 20.000,00 Euro/ Jahr für kleinere bauliche Maßnahmen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt das erarbeitete Konzept der Kinderunfallkommission entsprechend umzusetzen. Begründung: Die Kinderunfallkommission soll gemäß der Empfehlungen der Koordinationsstelle des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) aus ständigen Vertretern der Verwaltung (Schulamt, Ordnungsamt, Jugendamt, EB Straßen), der Polizeibehörde und Vertretern der Schulen zusammengesetzt sein. Weiterhin können der ADFC, ADAC, der Landesbetrieb Straßenbau NRW (als Baulastträger), der örtliche Kinderschutzbund und die Deutsche Verkehrswacht hinzugezogen werden. Auf Ebene der Verwaltung wird der Aufgabenbereich institutionalisiert (Vernetzung der einzelnen Fachbereiche) Ziel der Kommission soll sein, die sichere und eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die Zahl der Kinderverkehrsunfälle zu verringern. Die Sitzungen der Kinderunfallkommission finden regelmäßig zweimal jährlich statt. Zu Beginn jeden Jahres mit Vorliegen der Jahresstatistik und eine weitere Sitzung mit Vorliegen der Halbjahreszahlen um ggf. die Schwerpunkte der Verkehrssicherheitsarbeit neu auszurichten. Handlungsfelder der Kinderunfallkommission sind u.a. die 1. Verkehrsraum- und Wohnumfeldgestaltung. Das Stadtgebiet soll sowohl bezüglich der Schulwegsicherheit, als auch die Sicherheit der Freizeitwege betreffend, ganzheitlich durch die Kinderunfallkommission untersucht werden. Als Grundlage für diese Arbeit sind bereits Schulwegpläne (Erstellung durch die jeweilige Schule) angefordert worden. Auch Pläne der Freizeitwege (Erarbeitung durch die Verwaltung) und eine Erhebung der Kinderunfalldaten der letzten fünf Jahre (durch die Polizei) dienen als Datenpool. In der nächsten Sitzung der Kinderunfallkommission soll die polizeiliche Analyse der Kinderunfälle auf der Basis der erarbeiteten Pläne in Form einer Kinderunfallkarte vorgestellt werden. Diese wird Grundlage für die regelmäßige Bereisung durch die Vertreter der Kommission sein. Zeitnah zu den Sitzungen der Kinderunfallkommission sollen anschließend die Bereisungen mit den Teilnehmern stattfinden. Es hat sich in anderen Kommunen als zweckmäßig erwiesen, dass die Polizei die Logistik der Bereisungen übernimmt. Zu den Bereisungen sind die betreffenden Kinderunfallanzeigen mitzuführen. Eine Bilddokumentation ist ebenfalls sinnvoll. Mögliche Kinderunfallbrennpunkte bestehen z.B. bei mangelhaftem Rückschnitt von Bewuchs, parkenden Autos oder falschem Verkehrsverhalten. Vorort sollen diese Unfallgefahrenstellen besprochen, analysiert und notwendige Lösungen erarbeitet und in einer Niederschrift (Verwaltung) festgehalten werden. Nach Abarbeitung der 5-Jahres-Daten analysiert die Polizei in der Folge ständig zeitnah die eingehenden Kinderunfälle auf Hinweise zu örtlichen, unfallbegünstigende Faktoren. Bei entsprechenden Erkenntnissen sind solche Stellen schon vor dem Erreichen der Richtwerte in die Bereisung aufzunehmen Ein weiterer Schwerpunkt der Kinderunfallkommission ist die 2. Verkehrsüberwachung. Regelmäßige Kontrollen in Form von Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei und Sichtkontrollen durch Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes dienen der ständigen Verkehrsbeaufsichtigung. In einigen Gemeinden/Städten führte die örtliche Polizeibehörde insbesondere vor den Schulen Verkehrsmessungen in Kooperation mit dem ADAC und in Zusammenarbeit mit einigen Schülern durch. Eine Gruppe Kinder half den Polizeibeamten beim Bedienen der Geschwindigkeitsmessgeräte und der roten Polizeikelle. Anschließend verteilten die Kinder Stofftiere (bei angemessenen Geschwindigkeiten) bzw. Zitronen (bei zu schnellem Fahren). Hier können kindgerecht aufbereitete Informationen zu den Themen „Bremsweg“ und „Geschwindigkeit“ den Schüler(inne)n die Gefahren aufzeigen, die durch unangemessene Fahrgeschwindigkeit entstehen können. Da sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, dass die Schulwegsicherheit im Winter Defizite aufgezeigt hat, soll die Kontrolle auch bei winterlichen Straßenverhältnissen (Satzungsgemäße Freiräumung der Gehwege durch die Anlieger) regelmäßig stichprobenartig durchgeführt werden. Bei der Verkehrsüberwachung sollte besonders auf Gurtkontrollen (bzw. Kontrollen der Kindersitze) bei Kindern als Mitfahrer, auf Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Schulen, Kindergärten und anderen Orten, an denen sich Kinder vermehrt aufhalten, auf die Überwachung der Kraftfahrzeugführer an Fußgängerüberwegen und auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs (verstärkt auf Fußgänger gefährdendes Parken) geachtet werden. Das dritte wichtige Handlungsfeld der Kinderunfallkommission ist die 3. Öffentlichkeitsarbeit Die breite Öffentlichkeit soll über die Aktivitäten des Netzwerks fortlaufend informiert werden. Mittels Presseinformationen stellt sich die Kinderunfallkommission vor. -2- Hier sind sowohl die Zielsetzung, die Zusammensetzung, als auch Informationen über das richtige Verhalten im Straßenverkehr Teil der Aufklärung für alle Verkehrsteilnehmer. Sowohl Eltern, als auch Kinder sollen aufgefordert werden besondere Gefahrenstellen zu melden. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erlangen. Sie soll das Bewusstsein für ein vorausschauendes und faires Verhalten bei den Bürgern fördern und kann in Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde erarbeitet werden. Sinnvoll ist ein leicht einprägsames Motto (z.B. „Erftstadt fährt fair“), bzw. ein Maskottchen (z.B. „Verkehr-Bär“) welches den Wiedererkennungswert steigert. Das vierte Handlungsfeld, die 4. Mobilitätserziehung löst die althergebrachte Verkehrserziehung ab. Bei der reinen Verkehrserziehung ging es vor allem darum, den Kindern richtiges Verhalten im Straßenverkehr beizubringen. Bei der Mobilitätserziehung geht es um mehr: Kinder sollen hier nicht nur lernen, wie sie sich sicher im Verkehr verhalten, sondern auch das Mobilitätsverhalten an sich wird thematisiert und kritisch beleuchtet. Schüler setzen sich mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Fortbewegungsmöglichkeiten auseinander. Sie lernen ihre Umgebung besser kennen und setzen sich kritisch mit ihr auseinander. Mobilitätserziehung ist fächer- und schulübergreifend und projektorientiert, wobei die Kinder mitplanen und mitreden dürfen. Eine umfassende Mobilitätserziehung soll Kinder dazu befähigen, sich sicher, selbstbewusst und umweltfreundlich in der Stadt zu bewegen. Dies fördert die Unabhängigkeit der Kinder, die dann nicht mehr auf das „Elterntaxi“ angewiesen sind. Kinder, die zu Fuß oder mit Roller und Fahrrad unterwegs sind, haben deutlich mehr Bewegung als Mitfahrer im Auto. Dies leistet einen Beitrag zur Gesundheitserziehung, die Kinder haben z.B. weniger Übergewicht. Außerdem lernen sie ihr Wohnumfeld besser kennen und der Orientierungssinn wird geschult. Das morgendliche Zu-FußGehen fördert die Konzentration in der Schule. Außerdem treffen die Kinder unterwegs oft Mitschüler und haben sich das wichtigste bereits erzählt, wenn der Unterricht beginnt. Durch weniger motorisierten Verkehr wir darüber hinaus die Umwelt entlastet. Um junge Menschen für alternative Verkehrsmittel zu gewinnen, müssen die Schulen sicherstellen, dass Schüler(innen) mit Spaß und Begeisterung an der Mobilitätserziehung teilnehmen und dass Aktivitäten im Klassenzimmer auch auf das „wirkliche Leben“ übertragbar sind. Besonders wichtig ist auch das Vorbild der Eltern, denn wenn diese ausschließlich mit dem Auto fahren, prägen sie bereits frühzeitig das spätere Mobilitätsverhalten ihrer Kinder. Nicht zuletzt bedeutet weniger motorisierter Individualverkehr mehr Sicherheit für die Kinder auf der Straße. Bei der Mobilitätserziehung werden unter anderem folgende Inhalte thematisiert: Der Schulweg unter verschiedensten Aspekten (Geschichten schreiben, malen, Gefahrenstellen erkunden, Schulwege früher und heute, verschiedene Verkehrsmittel, ihre Vor- und Nachteile). Ebenso können Radwegdedektive (Schüler/innen) eingesetzt werden, um das Schulumfeld genauer zu untersuchen. Verkehrssicherheit, Bremswege von Autos bei verschiedenen Geschwindigkeiten, Geschwindigkeitsmessungen, eigenes Verhalten im Verkehr und das Verhalten anderer können bei Aktionstagen vermittelt werden. Denkbar sind Verkehrssicherheittage, Radfahrschulungen mit Geschicklichkeitsparcour und Fahrradsicherheitsüberprüfungen. Auch die richtige und sichere Kleidung (Fahrradhelm, reflektierende Bekleidung) Die deutsche Verkehrswacht Rhein-Erft-Kreis hat eine Broschüre zum Thema Abbiegeunfälle herausgegeben. Die Aktion „Toter Winkel“ ist eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen. Die Stadt Brühl hat im Rahmen ihrer Brühler Verkehrssicherheitstage durch Aufstellung eines LKWs den Schülergruppen zeigen können, dass eine ganze Schulklasse in dessen toten Winkel Platz hat. Eine weitere Ergänzung ist die Einberufung einer Elterninitiative als Alternative zum „Elterntaxi“. Ein bis zwei Erwachsene pro Schulklasse oder Klassenstufe begleiten dabei eine Gruppe Kinder -3- auf ihrem Schulweg. Dabei werden – wie beim Bus – nach einem festen Fahrplan verschiedene Haltestellen/Treffpunkte angelaufen, an denen sich weitere Kinder dem „Walking Bus“ anschließen können. Beim "Walking-Bus" steht kein Bus im eigentlichen Sinne zur Verfügung, sondern 8 bis 14 Kinder werden von 2 Erwachsenen (Eltern) zu Fuß zur Schule und auch wieder auf dem Heimweg begleitet. Die vorderen 2 bis 4 Kinder sind die „Busfahrer“, die letzten beiden Kinder die „Schaffner“; die Begleitpersonen haben reine Kontrollfunktion. An sogenannten „BusStopps“ werden die einzelnen Kinder aufgesammelt. Ausgestattet mit Leucht-Equipment, Trapezen, Ponchos und Mützen für Kinder und Erwachsene laufen die Kinder so jeden Tag sicher bei jedem Wetter zur Schule. Der „Walking-Bus“ sollte für Erst- und Zweitklässler einer Grundschule angeboten werden. Das Projekt basiert auf einer reinen Elterninitiative und muss auch von der Elternschaft getragen werden. Hier könnten auch Verkehrshelfer für Grundschulen eingesetzt werden. Ein Pilotprojekt der Kinderunfallkommission der Stadt Kaiserslautern bezieht hierfür Senioren und Seniorinnen ein, diese werden in Kooperation mit dem Seniorenbeirat als ehrenamtliche Schulweghelfer ausgesucht. Die so ausgewählten Verkehrshelfer sind zwingend im Versicherungsrecht und sozialer Kompetenz zu schulen. Die Ausbildung (2 x 4,0 Std.) und Ausstattung (Bezug von Signaljacke oder –weste über verkehrswacht oder Unfallkasse) wird als kostenneutral dargestellt. Weiterhin sollen auch Sponsoren (z.B. Autohäuser) gewonnen werden. Mein hier aufgeführtes Konzept orientiert sich (ebenso, wie in anderen Gemeinden/Städten) an den Rahmenempfehlungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg GmbH. (Erner) -4-