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Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.10.14, 19:18
Aktualisiert
25.11.14, 14:48
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.10.2014 - Der Bürgermeister Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 81-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages hier: Beschluss der Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel ________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 81-X/Z-2 1. u. 2. Sachverhalt und rechtliche Würdigung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 30.09.2014 die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Ratsfraktionen und der Linken sowie der Verwaltung beschlossen. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand am 20.10.2014 statt. Hierzu wurden den Mitgliedern der Arbeitsgruppe der erarbeitete Entwurf der Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel (siehe Anlage 1) und die Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages (siehe Anlage 2) zur Verfügung gestellt. Folgende Punkte wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe besprochen: Der Text der verwaltungsgerichtlich überprüften Satzung der Stadt Schleiden soll übernommen werden. Die gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Anlage 1 aufgeführten Berufsgruppen und dazugehörigen Vorteilssätze sollen schnellstmöglich in den Fraktionen beraten werden. Deshalb wird diese Zusatzerläuterung vorab im SD-NET frei geschaltet. In die Öffentlichkeit soll das Thema über das Amtsblatt in der Rubrik „Wussten Sie schon….“ anhand von Beispielen und Sachverhalten kommuniziert werden. Der in der Satzung vorgeschlagene Beitragssatz soll ggf. statt mit 0,5 % mit 0,6 % oder 0,7 % angesetzt werden, um eine höhere Einnahme aus dem Fremdenverkehrsbeitrag zu erzielen. Hierzu wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit Mehreinnahmen oberhalb des im HSK eingeplanten Betrages von 150.000 € gezielt für touristische Infrastruktur o. ä. eingesetzt werden kann. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Von den jährlich rd. 400.000 € Tourismusaufwendungen soll absehbar nur noch ein städtischer Eigenanteil von 25 % zu Lasten des allgemeinen Haushaltes verbleiben. Es ist geplant, die übrigen 300.000 € im ersten Schritt zu rd. 50 % über den Fremdenverkehrsbeitrag zu decken. Das verbleibende Delta wird ggf. durch eine gestaffelte Erhöhung des Beitragssatzes auf der Zeitschiene zu schließen sein. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 ff. kann der Rat unter Beachtung des Konsolidierungspfades des ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes andere Schwerpunkte setzen, z. B. im Tourismus. Dann muss aber Aufwand in anderen Bereichen in entsprechender Höhe reduziert werden. Maßgeblich aus dem Haushaltssicherungskonzept ist, dass der Konsolidierungserfolg im Jahr 2022 garantiert bleibt. Ein Hinausschieben dieses Zeitpunktes ist unzulässig. Bei der Beratung über die Höhe der einzelnen Vorteilssätze der Berufsgruppen wird darauf hingewiesen, dass der Stadt ein gewisser Ermessensspielraum zusteht. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reduzierung des Vorteilssatzes bei einer Berufsgruppe andere Berufsgruppen mehr belastet werden. Die Information der Öffentlichkeit soll gem dem als Anlage 3 beigefügten Infoblatt zum Fremdenverkehrsbeitrag erfolgen. Nach den Beratungen in den Fraktionen wird sich die Arbeitsgruppe Fremdenverkehrsbeitrag am 17.11.2014, 17.00 Uhr, im Historischen Ratssaal erneut zur weiteren Vorberatung der Angelegenheit treffen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine Seite 3 von Ratsdrucksache 81-X/Z-2 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages gemäß Anlage 2 zu dieser RD wird zugestimmt. 2. Die Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser RD beigefügten Entwurfes wird beschlossen. Sie tritt mit gem. § 14 der Satzung am 01.01.2015 in Kraft.