Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 339/2013
Amt: 32
Az.: 32
Datum: 24.07.2013
gez. Hülsebus
Amtsleiter
09.08.2013
Datum Freigabe -100-
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Bemerkungen
05.09.2013
vorberatend
24.09.2013
beschließend
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V V 335/2013
wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW
beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die AHAG Lechenich hat einen Antrag auf einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag im Bereich des
Gewerbegebietes Lechenich, südlich und ostwärts des Bonner Rings am 3. Sonntag im September
anlässlich des Feuerwehrfestes der freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Lechenich, gestellt. Dieser Antrag
fiel zeitlich mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) zum 18.05.2013 zusammen.
Nach dem neuen LÖG dürfen künftig in einer Gemeinde insgesamt nicht mehr als 11 Sonn- oder Feiertage
verkaufsoffen sein. Von diesen 11 Sonn- oder Feiertagen dürfen bei einer Unterteilung in Stadtteile/Bezirke
oder Handelszweige höchstens 2 Sonntage im Advent liegen. Da die bisherige Satzung nicht mehr mit den
Regelungen des neuen LÖG überein kam und der 3. Sonntag im September zudem in Lechenich einen 12.
verkaufsoffenen Sonntag im Gemeindegebiet dargestellt hätte, musste ich zunächst Gespräche mit der IWG
Liblar und der ISG Erftstadt Center führen. Hier wurden einvernehmliche Lösungen erzielt. Damit ist nun
auch der Weg für die Öffnung am 3. Sonntag im September im Gewerbegebiet Lechenich geöffnet.
Eine Beschlussfassung war allerdings vor der Sommerpause nicht mehr möglich. Bis zu den nächsten
Sitzungen am 05.09.2013 und 24.09.2013 kann aber auch nicht mehr gewartet werden, weil der 3. Sonntag
im September auf den 21. September fällt.
Die Satzungsänderung ist daher nur im Wege der Dringlichkeit möglich.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 339/2013
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 24.07.2013
(Erner)
Bürgermeister
(Zerres)
Ausschussvorsitzende/r
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