Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt) Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 339/2013 Amt: 32 Az.: 32 Datum: 24.07.2013 gez. Hülsebus Amtsleiter 09.08.2013 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Bemerkungen 05.09.2013 vorberatend 24.09.2013 beschließend Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V V 335/2013 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die AHAG Lechenich hat einen Antrag auf einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag im Bereich des Gewerbegebietes Lechenich, südlich und ostwärts des Bonner Rings am 3. Sonntag im September anlässlich des Feuerwehrfestes der freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Lechenich, gestellt. Dieser Antrag fiel zeitlich mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) zum 18.05.2013 zusammen. Nach dem neuen LÖG dürfen künftig in einer Gemeinde insgesamt nicht mehr als 11 Sonn- oder Feiertage verkaufsoffen sein. Von diesen 11 Sonn- oder Feiertagen dürfen bei einer Unterteilung in Stadtteile/Bezirke oder Handelszweige höchstens 2 Sonntage im Advent liegen. Da die bisherige Satzung nicht mehr mit den Regelungen des neuen LÖG überein kam und der 3. Sonntag im September zudem in Lechenich einen 12. verkaufsoffenen Sonntag im Gemeindegebiet dargestellt hätte, musste ich zunächst Gespräche mit der IWG Liblar und der ISG Erftstadt Center führen. Hier wurden einvernehmliche Lösungen erzielt. Damit ist nun auch der Weg für die Öffnung am 3. Sonntag im September im Gewerbegebiet Lechenich geöffnet. Eine Beschlussfassung war allerdings vor der Sommerpause nicht mehr möglich. Bis zu den nächsten Sitzungen am 05.09.2013 und 24.09.2013 kann aber auch nicht mehr gewartet werden, weil der 3. Sonntag im September auf den 21. September fällt. Die Satzungsänderung ist daher nur im Wege der Dringlichkeit möglich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 339/2013 wird zugestimmt. Erftstadt, den 24.07.2013 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzende/r -2-