Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 192/2013
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 23.04.2013
gez. Dr. Risthaus
05.08.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
vorberatend
Antrag zur Anbringung von Aschenbechern an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus § 41 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergibt sich, dass für die Bereitstellung und den
Aushang der Fahrpläne und Tarife sowie für das Aufstellen des Verkehrszeichens 224 (H-Schild)
das jeweilige Verkehrsunternehmen, im Rhein-Erft-Kreis somit die REVG, zuständig ist. Die hierfür
anfallenden Kosten werden auch von der REVG getragen.
Für die weitere Ausstattung der Haltestellen ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Wenn
Wartehallen, Sitzgelegenheiten und, wie im Antrag gewünscht, neben den Straßenpapierkörben
auch Aschenbecher installiert werden, so entfallen die Kosten auf die Gemeinde.
Nach §5 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) umfasst die Entsorgungspflicht der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger die Aufstellung, die Unterhaltung und die Entleerung von
Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die
Entsorgungsträger regeln die Abfallentsorgung durch Satzung.
Nach der Satzung zur Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt gehören die Aufwendungen für die
Anbringung von Aschern an den vorhandenen Straßenpapierkörben bzw. der zukünftige Kauf von
neuen Straßenpapierkörben mit Ascherschacht zu den ansatzfähigen Kosten und erfolgt die
Finanzierung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Abfallbeseitigungsgebühren). Hierbei
ist nach § 1 Abs. 3 LAbfG unter Beachtung der bevorstehenden Ziele und Grundsätze eine
möglichst kostengünstige Lösung anzustreben.
In der Gebührenkalkulation für 2013 sind keine Mittel für zusätzliche Straßenpapierkörbe incl.
Ascher berücksichtigt. Die Kosten pro Behälter betragen derzeit ohne Ascherschacht 105,00 €. Mit
Ascherschacht innen würde die Stadt Erftstadt 177,95 € pro Behälter zahlen. Sollen entsprechend
ausgestattete Papierkörbe inkl. Ascherschacht angeschafft werden, müsste dies in der Kalkulation
für 2014 berücksichtigt werden.
Es sollte eine sukzessive Umrüstung erfolgen, wobei zunächst die stark frequentierten Haltestellen
(ca. 30 Papierkörbe) berücksichtigt würden. Man würde dann Erfahrungswerte erhalten, ob die
Ascher von den Rauchern auch angenommen werden.
(Erner)
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