Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 343/2013
Az.: 65 00-24
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.07.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
11.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
20.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des
Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Prüfungskosten i. H. v. ca. 30.000 Euro (zzgl. der Per Review Kosten für den Konzernabschluss
i. H. v. 5.000 Euro) werden in die Wirtschaftpläne der Jahre 2014 und 2015 eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstr. 73, 50672 Köln wird gemäß § 5
der Eigenbetriebsverordnung NRW i.V.m. § 1 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen - jeweils in der
derzeit gültigen Fassung - für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) vorgeschlagen.
Begründung:
Aufgrund der komplexen betrieblichen Strukturen und Abläufe im Eigenbetrieb Straßen und der
seit dem Jahr 2007 vorhandenen, sehr guten spezifischen Kenntnisse der vorgeschlagenen
Prüfungsgesellschaft, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, erneut die Gesellschaft Rödl & Partner
mit den Jahresabschlussprüfungen zu beauftragen. Die bei einem Wechsel der
Prüfungsgesellschaft anfallenden Mehrkosten für eine Erstprüfung werden aus früheren
Erfahrungen heraus mit 30% bis 50% abgeschätzt und könnten mit einer wiederholten
Beauftragung von Rödl & Partner vermieden werden.
Rechtliche Ausschlussgründe für die erneute Beauftragung der Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit
Herrn Thomas Geilenkirchen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer liegen nicht vor, insbesondere
bliebe das nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Jahresabschlussprüfungen
geforderte Rotationsprinzip mit der geplanten fünften Prüfung im Jahr 2015 durch Herrn
Geilenkirchen gewahrt. Wenn auch das Rotationsprinzip einen Wechsel des verantwortlichen
Wirtschaftsprüfers einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Grunde nach erst nach sieben
aufeinander folgenden Prüfungen verlangt, könnte ab 2016 gleichwohl wieder eine interne
Rotation des verantwortlichen Prüfers innerhalb der Rödl & Partner – Prüfungsgruppe erfolgen.
(Erner)
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