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Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 343/2013 Az.: 65 00-24 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.07.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 11.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 20.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Prüfungskosten i. H. v. ca. 30.000 Euro (zzgl. der Per Review Kosten für den Konzernabschluss i. H. v. 5.000 Euro) werden in die Wirtschaftpläne der Jahre 2014 und 2015 eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstr. 73, 50672 Köln wird gemäß § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW i.V.m. § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) vorgeschlagen. Begründung: Aufgrund der komplexen betrieblichen Strukturen und Abläufe im Eigenbetrieb Straßen und der seit dem Jahr 2007 vorhandenen, sehr guten spezifischen Kenntnisse der vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, erneut die Gesellschaft Rödl & Partner mit den Jahresabschlussprüfungen zu beauftragen. Die bei einem Wechsel der Prüfungsgesellschaft anfallenden Mehrkosten für eine Erstprüfung werden aus früheren Erfahrungen heraus mit 30% bis 50% abgeschätzt und könnten mit einer wiederholten Beauftragung von Rödl & Partner vermieden werden. Rechtliche Ausschlussgründe für die erneute Beauftragung der Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit Herrn Thomas Geilenkirchen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer liegen nicht vor, insbesondere bliebe das nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Jahresabschlussprüfungen geforderte Rotationsprinzip mit der geplanten fünften Prüfung im Jahr 2015 durch Herrn Geilenkirchen gewahrt. Wenn auch das Rotationsprinzip einen Wechsel des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Grunde nach erst nach sieben aufeinander folgenden Prüfungen verlangt, könnte ab 2016 gleichwohl wieder eine interne Rotation des verantwortlichen Prüfers innerhalb der Rödl & Partner – Prüfungsgruppe erfolgen. (Erner) -2-