Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 342/2013
Az.: 61. 21-20/14 I
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.07.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
28.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan 14 I, E.-Liblar, Tannenweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2014), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 14 I, Erftstadt –
Liblar, Tannenweg, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahme vom 31.07.2013)
Der Anregung, einen Hinweis bzgl. versickerungsfördernder Maßnahmen aufzunehmen, wurde
bereits durch eine Festsetzung im Bebauungsplan Rechnung getragen.
Dem Hinweis bzgl. der Niederschlagswasserbehandlung kann nicht entsprochen werden.
I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 09.08.2013)
Der Anregung bezüglich der Kampfmittelbeseitigung wird durch Aufnahme eines entsprechenden
Hinweises Rechnung getragen.
I.3 Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 10 07 09, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 13.08.2013)
Die Hinweise bzgl. der Telekommunikationslinien (Gewährleistung des Bestandes und Betriebes)
und der Vorlage der endgültigen Ausbaupläne bei der Deutsche Telekom Technik GmbH (für
Maßnahmen bzgl. evtl. notwendiger Sicherungen der Leitungen) werden im Bebauungsplan
aufgenommen.
Der Hinweis, bei geplanten Baumanpflanzungen die einschlägigen Normen und Richtlinien
ausreichend zu berücksichtigen, wird in die Vereinfachte Änderung aufgenommen.
Der
Hinweis,
dass
zur
Sicherstellung
der
rechtzeitigen
Versorgung
mit
Kommunikationsanschlüssen die Deutsche Telekom Technik GmbH TI NL West, PTI 22, Innere
Kanalstr. 98, 50672 Köln, über den Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im
Plangebiet möglichst frühzeitig informiert wird, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen
konkreter Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
I.4 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat , 70, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 21.08.2013)
Der Anregung, die artenschutzrechtliche Vorprüfung gem. § 44 BNatSchG in die Begründung
aufzunehmen, ist bereits entsprochen.
Der Hinweis bzgl. der Wasserschutzzone ist bereits im Plan aufgenommen.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E. – Liblar, Tannenweg wird gemäß §§ 2 und 10
BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I.
genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung beschlossen
Begründung:
Zu I.1: Das Plangebiet ist im genehmigten Abwasserbeseitigungs- (5. Fortschreibung) und
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der Stadt Erftstadt – Stand 9/2009 enthalten und für einen
Anschluss im Mischsystem vorgesehen. Auf die im § 51 a Landeswassergesetz vorgeschriebene
Versickerung des Oberflächenwassers wird verzichtet, da sie aufgrund der Plangebietsgröße und
der in wesentlichen Teilen bereits vorhandenen Bebauung und Erschließung nur mit einem technisch
und wirtschaftlich unverhältnismäßig hohem Aufwand zu betreiben ist.
Für die zu erwartenden Eingriffe werden auf der Grundlage der Ausgleichsbilanzierung zur
Kompensation der Eingriffe 399 m² Laubwaldfläche auf einem Teilstück der Ökokontofläche
„Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 124)
gem. § 1 a Abs. 3 BauGB angepflanzt.
Das Gesamtkonzept des Erftstädter Ökokontos beruht auf den prioritären Zielsetzungen
‚Waldvermehrung’ und ‚ökologische Maßnahmen im Umfeld von Gewässern’. Demzufolge ist
geplant, dass nach Realisierung der o. g. Waldvermehrungsfläche zukünftige
Ausgleichsmaßnahmen wieder im Umfeld von Fließgewässern erfolgen.
Insofern ist seitens der Stadt Erftstadt im Rahmen zukünftiger erforderlicher
Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet, dass diese in hohem Maße direkt an oder im Umfeld von
Gewässern realisiert werden.
Zu II.: Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am
13.03.2012 (V73/2012) beschlossen, in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB den
Bebauungsplans Nr. 15A, E.-Liblar, Tannenweg, zu ändern. Am 02.07.2013 (V 244/2013) wurde
vom Rat der Stadt Erftstadt aufgrund einer nachträglichen Erweiterung des Geltungsbereiches die
Durchführung eines beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Da die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt,
wurde von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und von der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 29.07.2013 bis einschl.
28.08.2013 in Form einer Offenlage durchgeführt.
Aufgrund des Ergebnisses der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr der
Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg, unter Berücksichtigung
der
Beschlussfassung zu I. als Satzung beschlossen werden.
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(Erner)
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