Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 14 I,
Tannenweg, in Erftstadt-Liblar
___________________________________________________________________
BEGRÜNDUNG
_____________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
1.
Ausgangslage, Planverfahren
2.
Planzielsetzungen
3.
Plangebietsbeschreibung
4.
Planungsvorgaben
5.
Ver- und Entsorgung
6.
Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 BauGB
6.1
Art der baulichen Nutzung
6.2
Maß der baulichen Nutzung
6.3
Überbaubare Grundstücksfläche, Baugrenze, Bauweise
6.4
Verkehrsfläche/Erschließung
7.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86
BauONRW)
7.1
Versiegelung
8.
Ausgleichsmaßnahmen
8.1
Externe Ausgleichsflächen
8.2
Kostenerstattungsbeträge und Erschließungsbeiträge
9.
Belange der Wasserwirtschaft
10.
Flächenbilanz
Anlagen: Eingriffs- Ausgleichs- Bilanz
Bebauungsplan Nr. 14 I, E. - Liblar, Tannenweg
1.
Ausgangslage, Planverfahren
Die Verwaltung der Stadt Erftstadt wurde am 12.06.2012 beauftragt, in einem vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB, auf der Grundlage eines Antrages der Eigentümer des Grundstücks Tannenweg 13
eine überbaubare Grundstücksfläche für eine zukünftig zu realisierende Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich festzusetzen. Als mehrere Eigentümer der benachbarten Grundstücke ebenfalls diesen
Wunsch äußerten und der Geltungsbereich sich dadurch erheblich vergrößerte entsprachen die Anforderungen nicht mehr einer Vereinfachten Änderung. Es ist erforderlich hier ein Verfahren nach § 13a
BauGB durchzuführen.
Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren nach § 13a BauGB gilt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von Flächen,
die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich entwickelt werden.
Diese Bebauungspläne bedürfen u. a. keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie keines
Umweltberichtes nach § 2a BauGB; darüber hinaus gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gem. § 13a BauGB als erfolgt oder zulässig. Daneben kann im
„beschleunigten Verfahren“ auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgesehen werden.
Da zudem mit dem Bebauungsplan keine Grundfläche (gem. § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung) größer als 20.000 qm festgesetzt wird, sind die Voraussetzung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren erfüllt.
2.
Planungszielsetzungen
Durch den Bebauungsplan 14 I, E. –Liblar, Tannenweg, soll entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen, einer nachhaltigen und ökologisch orientierten Stadtplanung sowie dem sinnvollen Ziel einer
Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen werden.
3.
Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Südosten der Ortslage bzw. des Siedlungsschwerpunktes Liblar in der Nähe
des Bahnhofs.
Das ca. 2,0 ha große Plangebiet wird im Norden durch den Tannenweg, im Süden, Osten und im Westen durch die vorhandene Bebauung begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplan (Maßstab 1: 1.000) oder dem Anlageplan (Maßstab 1 : 2.500) zu entnehmen.
4.
Planungsvorgaben
Das Plangebiet liegt nach dem gültigen Gebietsentwicklungsplan, Region Köln, im „Allgemeinen
Siedlungsbereich“ Liblar. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der
Stadtteil Liblar als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Das Plangebiet selbst ist im FNP als
„Wohnbaufläche“ dargestellt.
Der Stadtteil Liblar und somit auch das geplante Wohngebiet liegt im Einzugsgebiet bzw. im zukünftigen Wasserschutzgebiet (Wasserschutzzone III B) des Wasserwerkes Dirmerzheim.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen nicht vor bzw. sind dem Altlastenkataster des
Rhein-Erft-Kreises nicht zu entnehmen.
5.
Ver- und Entsorgung
2
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 14 I, E. - Liblar, Tannenweg
Die Versorgung mit Elektrizität und die Anbindung an die zentrale Wasserversorgung sowie an die
Kanalisation werden sichergestellt.
Das Plangebiet ist im genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung und Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der Stadt Erftstadt – Stand 9/2009, von der Bezirksregierung Köln
für einen Anschluss der Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.
Auf die gem. § 51 a Landeswassergesetz vorgeschriebene Versickerung des Oberflächenwassers
vor Ort bzw. ortsnah wird verzichtet, da sie aufgrund der Plangebietsgröße in einem technisch und wirtschaftlich unverhältnismäßig hohem Aufwand steht.
6.
Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
6.1
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend den Zielen der Planung, den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der benachbarten
Nutzung wird als "Art der baulichen Nutzung" ein "Allgemeines Wohngebiet" gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Die ausnahmsweise im „Allgemeinen Wohngebiet“ zulässigen Nutzungen
• Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes
• Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
• Nr. 4 Gartenbaubetriebe
• Nr. 5 Tankstellen
werden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen.
Diese Nutzungen sind wegen ihres Flächenbedarfs und ihrer verkehrsträchtigen Nutzung innerhalb eines
Baugebietes mit der Hauptnutzung „Wohnen“ nicht verträglich und städtebaulich in diesem Bereich nicht
erwünscht.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Das "Maß der baulichen Nutzung" wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl (GRZ), die
Geschossigkeit und einer maximalen Firsthöhe der baulichen Anlagen bestimmt.
Im gesamten Plangebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 festgesetzt. Das unterschreitet die
vorgegebene Obergrenze (GRZ 0,4) gem. § 17 BauNVO für „Allgemeine Wohngebiete“ gem. § 4
BauNVO .
Die städtebauliche Plankonzeption sieht im Plangebiet entsprechend der vorhandenen umliegenden
Bebauung eine max. zweigeschossige Einzelhausbebauung vor. Die Firsthöhe wird auf max. 8,50 m ü.
OK ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche im Scheitel.. Als Bezugshöhe für Grundstücke, die nicht an
eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen wird die natürliche Geländeoberfläche festgesetzt. Die natürliche Geländeoberfläche wird bei dem jeweilig zu bebauenden Grundstück in der Mitte der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche ermittelt.
Diese Höhe passt sich an das höchste bestehende Gebäude an.
6.3
Überbaubare Grundstücksfläche, Baugrenze, Bauweise
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan durch die Baugrenze bestimmt. Die
überbaubare Grundstücksfläche wurde so festgesetzt, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen
Gebäude eine Bebauung im rückwärtigen Bereich möglich ist. Die Baufenstertiefen sind aus den vorherrschenden Bedingungen entwickelt und ermöglichen eine individuelle Ausnutzung der GRZ.
Entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Schaffung einer aufgelockerten Einfamilienhaus3
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 14 I, E. - Liblar, Tannenweg
bebauung, wird eine "offene Bauweise" festgesetzt.
6.4
Verkehrsfläche / Erschließung
Die äußere und innere Anbindung / Erschließung des Gebietes erfolgt über die Anbindung an den
Tannenweg. Dieser schließt im Nordwesten an den Schlunkweg an, welcher im Osten zum Bahnhof und
im Westen über die Theodor-Heuss-Straße zum Einkaufszentrum Erftstadt führt. Die Erschließung der
rückwärtigen vorhandenen Grundstücksflächen erfolgt über private Flächen, die mit Geh-, Fahr und
Leitungsrechten zu Gunsten der an der Erschließung beteiligten Ver- und Entsorgungsträger sowie an
die Flächen angrenzenden Gründstücke.
7.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86
BauONW)
7.1
Versiegelungen
Entsprechend der Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtplanung ist die Versiegelung im Plangebiet mit
einer GRZ von 0,3 beschränkt. Der Bebauungsplan enthält außerdem eine Festsetzung, nach der Bodenbefestigungen auf die unbedingt notwendigen Flächen zu beschränken sind.
8.
Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 und § 9 Abs. 1a BauGB
8.1
Externe Ausgleichsflächen
Da die zu erwartenden Eingriffe durch neue Wohnbauflächen im Plangebiet nicht ausgeglichen werden
können, werden die laut Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation der Eingriffe notwendigen 399 m²
Laubwaldfläche auf einem Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 124) gem. § 1 a Abs. 3 BauGB festgesetzt.
8.2
Kostenerstattungsbeträge und Erschließungsbeiträge
Die Flächen zum Ausgleich der Eingriffe durch die Wohnbebauung werden den Grundstücken, auf denen die Eingriffe zu erwarten sind, gemäß Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Satzung der Stadt
Erftstadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis c BauGB (Naturschutzkostensatzung) anteilig zugeordnet.
Bei Erstellung oder Änderung eines B-Plans sind artenschutzrechtliche Anforderungen gem. § 44
BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu erfüllen. Die betroffene Änderungsfläche wurde im
Rahmen einer Begehung im Frühjahr 2013 durch eine fachkundige Person faunistisch begutachtet. Es
wurden keine planungsrelevanten Arten festgestellt und es gab auch keinerlei Hinweise für das Vorkommen dieser Arten. Aufgrund der bestehenden Biotopausstattung im Eingriffsbereich und im näheren
Umfeld sowie des vorhandenen hohen Störungseinflusses durch Freizeitnutzung erscheint der Planbereich nicht dazu geeignet, planungsrelevanten Arten als Lebensraum zu dienen.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG werden voraussichtlich nicht berührt.
9.
Belange der Wasserwirtschaft
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Bei Planungen und Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ist der den Trägern
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.07.1998 zugegangene Entwurf der ordnungsbehördlichen
4
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 14 I, E. - Liblar, Tannenweg
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim (Wasserschutzgebietsverordnung E. - Dirmerzheim) zu
beachten. Mit dem im Bebauungsplan enthaltenen Hinweis soll den o. g. wasserrechtlichen Belangen
Rechnung getragen werden.
10. Flächenbilanz
Plangebietsgröße (gesamt)
davon
Fläche für die Wohnbebauung
davon
Flächen mit Geh-, Fahr-, Leitungsrecht belastet
2,0
öffentliche Verkehrsfläche
1,8
ha
0,2
ha
0,2
ha
ha
____________________________________________________________________________________
Der Bebauungsplan 14 I, Erftstadt – Liblar, Tannenweg, hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch in der Zeit vom ...................... bis ..................... einschließlich, öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
Anlage:
5
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Flurstücks-.
nummer
6
Gesamt
9
1403
9c
1404
10
1688, 1687
10 b
1690, 1989
11
1129
12
1659
12 d
1660
Keine Nr. vergeben
1389
13
1396, 1395
14
1124
15
1123
16
1386
16 a
1385
17
1344
Haus Nr.
16.876
FlächenGröße
m²
1623
684
1028
848
1859
763
686
641
1605
1551
1673
1105
780
2030
846
alt: mögliche max. neu: mögliche Differenz alt zu neu
der max.
Versiegelung max. Versiegelung
(Baufenster 100%)
bei GRZ 0,3
bebaubaren Flächen
389
486,9
97,9
0
205,2
205,2
423
308,4
-114,6
0
254,4
254,4
336
557,7
221,7
412
228,9
-183,1
0
205,8
205,8
0
192,3
192,3
338
481,5
143,5
465,3
465,3
0
458
501,9
43,9
409
331,5
-77,5
0
234
234
609
609
0
Ausgleichsverpflichtung über Ökokonto mit finanzieller Ablöse der jeweiligen Eingriffsverursacher
vorhandene
Biotoptypen
Wohnhaus möglich
Scherrasen, Versiegelungen, Einzelgehölze
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
Wohnhaus möglich
Scherrasen
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
Wohnhaus möglich
Gehölze, Rasen
Wohnhaus möglich
Scherrasen, tlw. Geb äude, Einzelgehölze
Wohnhaus möglich
50% Scherrasen, 50% Gebäude
Wohnhaus möglich
Scherrasen, Gebäude
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
k.Wohnbebauung mögl.
nicht relevant
Wohnhaus möglich
50% Scherrasen, 50% Gebäud e
vermutliche
zukünftige Nutzung
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zum BP Nr. 14 i , Erftstadt-Liblar, Tannenweg
2; 0
5; 2
2; 0; 3
2; 0
2; 0
2
2; 0; 4
3.474
869
1.995 €
Biotoptyp
Biotopwertverlust
Ausgleichsbedarf [m²] bei Kosten von
Wert
(Biotoptypwert mal
Ökokontofläche
5,00 € / m²
(gemittelt) neue mögl. Versiegelung) Friesheimer Busch* Ökokontofläche
2
195,8
48,95
245 €
0
0
0€
0
0
0€
0
0
0€
2
443,4
110,85
554 €
0
0
0€
0
0
0€
3,5
673,05
168,2625
841 €
1,67
239,645
59,91125
300 €
1
0
0
0€
1
43,9
10,975
55 €
0
0
0€
0
0
0€
1
0
0
0€
*beim Ökokonto Friesheimer Busch fand eine Aufwertung um 4 Wertpunkte pro m ² statt
Biotoptyp
Werte
Bebauungsplan Nr. 14 I, E. - Liblar, Tannenweg
Anlage:
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt