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Beschlussvorlage (Anlage 2 (Lärmkarten/Stadtteilbezogen))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,7 MB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06

Inhalt der Datei

Anlage 2 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Stadt Erftstadt Lärmbericht 2013 Lärmkarten (stadtteilbezogen) 24-h-Pegel (L-den) Nachtpegel (L-night) Schallquellen und Schallhindernisse EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Gymnich A 61 L 495 2 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Gymnich - 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend von der L 495 im Süden bis zur Kleinen Erft im Norden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG Wohnbebauung in Gymnich 3 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Gymnich – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend von der L 495 im Süden bis zur Kleinen Erft im Norden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG 4 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Dirmerzheim A 61 5 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Dirmerzheim – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend vom Rotbach im Süden bis Höhe Tilmannshof im Norden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG Wohnbebauung in Dirmerzheim 6 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Dirmerzheim – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend vom Rotbach im Süden bis Höhe Tilmannshof im Norden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG 7 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Lechenich A 1 / A61 B 265n 8 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Lechenich – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht - auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Bauleitplanerische Maßnahmen (Festsetzung von Gewerbegebieten in den autobahnnahen Bereichen im Osten und Südosten von Lechenich) - Lärmschutzwälle entlang der B 265 im Süden Lechenichs Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG A1 / A61 Lechenich-Süd B 265n 9 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Lechenich – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwälle entlang der B 265 im Süden Lechenichs - Bauleitplanerische Maßnahmen ● Festsetzung von Gewerbegebieten im Osten und Südosten von Lechenich A1 / A61 Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-UmgebungslärmRichtlinie 2002/49/EG B 265n 10 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Bliesheim 11 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Bliesheim – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht - auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - dicht bepflanzte Lärmschutzwälle an der A1/A61 und A553 Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG Bliesheim 12 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Bliesheim – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - dicht bepflanzte Lärmschutzwälle an der A1/A61 und A553 Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG 13 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Liblar B 265n L 163 14 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Liblar – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird in Liblar an 10 Wohngebäuden entlang der L 163 (Bliesheimer Straße im nördlichen Abschnitt) erreicht – siehe Folgeblatt Bisherige Maßnahmen in Liblar: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - Lärmschutzwälle in Teilabschnitten der Bliesheimer Straße - private Lärmschutzwände im nördlichen Bereich der Bliesheimer Straße - Bauleitplanung: ● keine Erweiterung der Wohnbebauung Richtung Westen zur A1/A61 ● überwiegend Gewerbegebiete entlang der B265n Geplante Maßnahmen: - Weitere aktive und evtl. passive Maßnahmen im Bereich der Bliesheimer Straße B 265n L 163 15 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Bliesheimer Straße (L163) in Liblar – 24-h-Pegel (L-den) XX X XX X X X X X X X X X X X X X = Wohngebäude mit Schallimmission über 70 dB (A)  10 Wohngebäude entlang der Bliesheimer Straße in Liblar betroffen X X X 16 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Liblar – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an 12 Wohngebäuden entlang der L 163 (Bliesheimer Straße) im nördlichen Bereich erreicht Bisherige Maßnahmen in Liblar: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - hoch bepflanzte Lärmschutzwälle in Teilabschnitten der Bliesheimer Str. - Private Lärmschutzwände im nördl. Bereich der Bliesheimer Straße - Bauleitplanung: ● keine Erweiterung Wohnbebauung Richtung Westen zur A1/A61 ● überwiegend Gewerbegebiete e entlang der B265n X X X X X X X X X X X Geplante Maßnahmen: - Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bliesheimer Straße X X = Wohngebäude mit Schallimmission über 60 dB (A)  12 Wohngebäude entlang der Bliesheimer Straße in Liblar betroffen 17 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erftstadt-Liblar Bilddokumentation einiger betroffener Gebäude, an denen die Auslösewerte überschritten werden Abb. 1: Bliesheimer Straße, nördlicher Ab- Abb. 2: Bliesheimer Straße, nördlicher Ab- Abb. 3: siehe Abbildung 2 Schnitt, Kurvenbereich zur Grachtstraße schnitt, Wohnhäuser ohne private Lärmschutzeinrichtungen 18 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Blessem A1 / A 61 L 163 B 265n 19 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Blessem/Frauenthal – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - Lärmschutzwall an der A1 /A61 (westlich bzw. südwestlich von Blessem) Geplante Maßnahmen: - Erhöhung der Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Wand im südlichen Abschnitt auf 6,50 m - Erweiterung des Lärmschutzwalles in nördlicher Richtung ab Brücke Frauenthaler Straße Blessem 20 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Blessem/Frauenthal – Nachtpegel Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - Lärmschutzwall an der A1 /A61 (westlich bzw. südwestlich von Blessem) Geplante Maßnahmen: - Erhöhung der Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Wand im südlichen Abschnitt auf 6,50 m - Erweiterung des Lärmschutzwalles in nördlicher Richtung ab Brücke Frauenthaler Straße 21 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Köttingen A1 B 265n A1 / A 61 22 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt- Köttingen – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht - auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - Abstand der A1 bzw. im Norden Troglage der A1 - Bauleitplanung: Wohngebietsentwicklungen nur nach Osten und Süden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG Köttingen Industriegebiet dicht bepflanzte Lärmschutzwälle an der A1 Köttingen Wohngebiete Köttingen Industriegebiet Köttingen Wohngebiet 23 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Köttingen – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n - Lärmschutzwälle an der A1 bzw. im Norden Troglage der A1 - Bauleitplanung: Wohngebietsentwicklungen nur nach Osten und Süden Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG Köttingen Industriegebiet Köttingen Wohngebiete Köttingen Wohngebiete 24 EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Kierdorf L 495 A1 A 61 25 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Kierdorf – 24-h-Pegel (L-den) Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an 2 Wohngebäuden am Augustinusweg erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage der A1 im Südwesten und tlw. Lärmschutzwälle an der A1 im Süden - Bauleitplanung: Abstand der Wohnbebauung zur L495 Geplante Maßnahmen: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtungen entlang der A1 im Bereich Augustinusweg X X X X X = Wohngebäude mit Schallimmission über 70 dB (A)  2 Wohngebäude am Augustinenweg betroffen 26 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Kierdorf – Nachtpegel (L-night) Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an 6 Wohngebäuden am Augustinusweg erreicht Bisherige Maßnahmen: - Troglage der A1 im Südwesten und tlw. Lärmschutzwälle an der A1 im Süden - Bauleitplanung: Abstand der Wohnbebauung zur L495 Geplante Maßnahmen: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtungen entlang der A1 im Bereich Augustinusweg X X X X X X X X = Wohngebäude mit X Schallimmission über 60 dB (A)  6 Wohngebäude am Augustinenweg betroffen 27 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erftstadt-Kierdorf Bilddokumentation einiger betroffener Gebäude, an denen die Auslösewerte überschritten werden Abb. 1: Wohnhaus am Augustinusweg, Abb. 2: Wohnhäuser am Augustinusweg rechts dahinter Ackerstreifen an den sich das Straßenbegleitgrün der A1 (in Troglage) anschließt Abb. 3: Hausgarten am Augustinusweg, Feld und Straßenbegleitgrün der A1 (in Troglage) 28