Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,7 MB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Stadt Erftstadt
Lärmbericht 2013
Lärmkarten (stadtteilbezogen)
24-h-Pegel (L-den)
Nachtpegel (L-night)
Schallquellen und
Schallhindernisse
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Gymnich
A 61
L 495
2
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Gymnich - 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend von der L 495 im
Süden bis zur Kleinen Erft im Norden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Wohnbebauung in
Gymnich
3
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Gymnich – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend von der L 495 im
Süden bis zur Kleinen Erft im Norden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
4
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Dirmerzheim
A 61
5
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Dirmerzheim – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend vom Rotbach im
Süden bis Höhe Tilmannshof im Norden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Wohnbebauung in
Dirmerzheim
6
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Dirmerzheim – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmwand entlang der A 61 ausgehend vom Rotbach im
Süden bis Höhe Tilmannshof im Norden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
7
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Lechenich
A 1 / A61
B 265n
8
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Lechenich – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
- auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Bauleitplanerische Maßnahmen (Festsetzung von Gewerbegebieten in den autobahnnahen
Bereichen im Osten und Südosten von Lechenich)
- Lärmschutzwälle entlang der B 265 im Süden Lechenichs
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
A1 / A61
Lechenich-Süd
B 265n
9
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Lechenich – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen:
- Lärmschutzwälle entlang der B 265 im Süden
Lechenichs
- Bauleitplanerische Maßnahmen
● Festsetzung von Gewerbegebieten im Osten
und Südosten von Lechenich
A1 / A61
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im
Rahmen der EU-UmgebungslärmRichtlinie 2002/49/EG
B 265n
10
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Bliesheim
11
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Bliesheim – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
- auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - dicht bepflanzte Lärmschutzwälle an der A1/A61 und A553
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Bliesheim
12
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Bliesheim – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - dicht bepflanzte Lärmschutzwälle an der A1/A61 und A553
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
13
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Liblar
B 265n
L 163
14
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Liblar – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird in Liblar an 10 Wohngebäuden entlang der
L 163 (Bliesheimer Straße im nördlichen Abschnitt) erreicht – siehe Folgeblatt
Bisherige Maßnahmen in Liblar:
- Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n
- Lärmschutzwälle in Teilabschnitten der
Bliesheimer Straße
- private Lärmschutzwände im nördlichen Bereich
der Bliesheimer Straße
- Bauleitplanung:
● keine Erweiterung der Wohnbebauung Richtung
Westen zur A1/A61
● überwiegend Gewerbegebiete entlang der B265n
Geplante Maßnahmen:
- Weitere aktive und evtl.
passive Maßnahmen im
Bereich der Bliesheimer
Straße
B 265n
L 163
15
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte
Bliesheimer Straße (L163) in Liblar
– 24-h-Pegel (L-den)
XX
X XX
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X = Wohngebäude mit
Schallimmission über
70 dB (A)
10 Wohngebäude
entlang der Bliesheimer
Straße in Liblar betroffen
X
X
X
16
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Liblar – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an 12 Wohngebäuden entlang der
L 163 (Bliesheimer Straße) im nördlichen Bereich erreicht
Bisherige Maßnahmen in Liblar:
- Troglage und Lärmschutzwände an
der B 265 n
- hoch bepflanzte Lärmschutzwälle in
Teilabschnitten der Bliesheimer Str.
- Private Lärmschutzwände im nördl.
Bereich der Bliesheimer Straße
- Bauleitplanung:
● keine Erweiterung Wohnbebauung
Richtung Westen zur A1/A61
● überwiegend Gewerbegebiete e
entlang der B265n
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Geplante Maßnahmen:
- Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bliesheimer
Straße
X
X = Wohngebäude mit
Schallimmission über
60 dB (A)
12 Wohngebäude
entlang der Bliesheimer
Straße in Liblar betroffen
17
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erftstadt-Liblar
Bilddokumentation einiger betroffener Gebäude, an denen die Auslösewerte
überschritten werden
Abb. 1: Bliesheimer Straße, nördlicher Ab- Abb. 2: Bliesheimer Straße, nördlicher Ab- Abb. 3: siehe Abbildung 2
Schnitt, Kurvenbereich zur Grachtstraße
schnitt, Wohnhäuser ohne private Lärmschutzeinrichtungen
18
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und Schallhindernisse - Erftstadt-Blessem
A1 / A 61
L 163
B 265n
19
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Blessem/Frauenthal – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n
- Lärmschutzwall an der A1 /A61 (westlich bzw. südwestlich von Blessem)
Geplante Maßnahmen: - Erhöhung der Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Wand im südlichen Abschnitt auf 6,50 m
- Erweiterung des Lärmschutzwalles in nördlicher Richtung ab Brücke Frauenthaler Straße
Blessem
20
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Blessem/Frauenthal – Nachtpegel
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n
- Lärmschutzwall an der A1 /A61 (westlich bzw. südwestlich von Blessem)
Geplante Maßnahmen: - Erhöhung der Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Wand im südlichen Abschnitt auf 6,50 m
- Erweiterung des Lärmschutzwalles in nördlicher Richtung ab Brücke Frauenthaler Straße
21
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Köttingen
A1
B 265n
A1 / A 61
22
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt- Köttingen – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
- auch der verminderte Auslösewert von 65 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n
- Abstand der A1 bzw. im Norden Troglage der A1
- Bauleitplanung: Wohngebietsentwicklungen nur nach Osten und Süden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Köttingen
Industriegebiet
dicht bepflanzte
Lärmschutzwälle
an der A1
Köttingen
Wohngebiete
Köttingen
Industriegebiet
Köttingen
Wohngebiet
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EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Köttingen – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an keinem Wohngebäude erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage und Lärmschutzwände an der B 265 n
- Lärmschutzwälle an der A1 bzw. im Norden Troglage der A1
- Bauleitplanung: Wohngebietsentwicklungen nur nach Osten und Süden
Geplante Maßnahmen: keine Notwendigkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Köttingen
Industriegebiet
Köttingen
Wohngebiete
Köttingen
Wohngebiete
24
EU-Umgebungslärmrichtlinie – Schallquellen und -hindernisse - Erftstadt-Kierdorf
L 495
A1
A 61
25
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Kierdorf – 24-h-Pegel (L-den)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 70 dB (A) wird an 2 Wohngebäuden am Augustinusweg erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage der A1 im Südwesten und tlw. Lärmschutzwälle an der A1 im Süden
- Bauleitplanung: Abstand der Wohnbebauung zur L495
Geplante Maßnahmen: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtungen entlang der A1 im Bereich Augustinusweg
X
X
X
X
X = Wohngebäude mit
Schallimmission über
70 dB (A)
2 Wohngebäude am
Augustinenweg betroffen
26
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkarte Erftstadt-Kierdorf – Nachtpegel (L-night)
Ergebnisse: - der Auslösewert von 60 dB (A) wird an 6 Wohngebäuden am Augustinusweg erreicht
Bisherige Maßnahmen: - Troglage der A1 im Südwesten und tlw. Lärmschutzwälle an der A1 im Süden
- Bauleitplanung: Abstand der Wohnbebauung zur L495
Geplante Maßnahmen: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtungen entlang der A1 im Bereich Augustinusweg
X
X
X
X
X
X
X
X = Wohngebäude
mit
X
Schallimmission über 60 dB (A)
6 Wohngebäude am
Augustinenweg betroffen
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EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erftstadt-Kierdorf
Bilddokumentation einiger betroffener Gebäude, an denen die Auslösewerte
überschritten werden
Abb. 1: Wohnhaus am Augustinusweg,
Abb. 2: Wohnhäuser am Augustinusweg
rechts dahinter Ackerstreifen an den sich
das Straßenbegleitgrün der A1 (in Troglage)
anschließt
Abb. 3: Hausgarten am Augustinusweg, Feld
und Straßenbegleitgrün der A1 (in Troglage)
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