Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
225 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Stufe II der Lärmkartierung
Sachstandsbericht zur Lärmsituation
für die
Stadt
Erftstadt
Erstellt im Juni/Juli 2013
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
GKZ: 05362020
NUTS3_EU: DEA27
Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
01.07.2013
Bericht zur Lärmsituation für die Stadt
Erftstadt
Die Prüfung der Lärmsituation auf Grundlage der Berechnungen des nordrheinwestfälischen Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV)
mit den geltenden Grenzwerten hat ergeben, dass im Stadtgebiet Erftstadt keine
erheblichen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Sinne der EUUmgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vorhanden sind.
Mit einem „Bericht zur Lärmsituation“ nutzt die Stadtverwaltung Erftstadt die
Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens, das im Rahmen des Runderlasses
des Landesumweltministeriums möglich ist. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung ist für diesen Bericht nicht erforderlich.
1
Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen
Die Stadt Erftstadt liegt westlich angrenzend zu den großen Ballungsräumen Köln und Bonn
am Südrand der Niederrheinischen Bucht. Weniger als 20% der Gesamtfläche ist bebaut, die
restlichen gut 80% nehmen Freiraumbereiche ein; im Westen überwiegend Äcker, im mittleren
Teil Auenbereiche der Erft und des Rotbachs, im östlichen Rand eine rekultivierte Wald-SeenLandschaft, die ein attraktives Naherholungsgebiet für die Erftstädter sowie für die Bevölkerung aus den Ballungsräumen darstellt. In diesem Freiraum eingebettet liegen die einzelnen
Ortsteile Erftstadts.
Erftstadt ist sehr gut an das überregionale Fernstraßennetz angebunden durch die Autobahnen A1 von Nordosten kommend und A61 vom Nordwesten kommend, die anschließend zusammengeführt zur sechsspurigen A1/A61 das Stadtgebiet zentral nach Süden durchlaufen
und am Bliesheimer Kreuz im Süden wieder auseinander führen. Am Bliesheimer Kreuz besteht eine weitere Autobahn, die A553, die am südöstlichen Rand des Stadtgebietes nach
Brühl verläuft. Zudem stellt die Bundesstraße 265 bzw. B265n eine direkte Verbindung mit
dem Oberzentrum Köln dar. Verbindungen zwischen den Stadtteilen und dem überregionalen
Straßennetz werden durch sieben Landes- und fünf Kreisstraßen im Stadtgebiet hergestellt,
von der im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie insbesondere die L163 relevant ist.
In dem Bericht sind die relevanten Lärmquellen, die Ergebnisse der Lärmberechnung aus dem
Jahre 2012 des nordrheinwestfälischen Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) an Hauptverkehrstrassen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Anzahl der
hiervon betroffenen Personen und Wohnungen dargestellt. Daneben werden die „Ruhigen
Gebiete“ definiert, dargestellt und deren Schutz erläutert. Im Bericht werden zahlreiche Lärmminderungsmaßnahmen dargestellt, die bereits durchgeführt wurden bzw. es werden zukünftig
erwünschte Maßnahmen aufgeführt. Im Anhang werden die Ergebnisse detailliert graphisch
auf Stadtteilebene aufgeführt, bewertet und Problembereiche besonders hervorgehoben.
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NUTS3_EU: DEA27
Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
01.07.2013
Hauptlärmquellen, welche auf die Stadtteile und die Wohnbevölkerung einwirken, sind:
> Haupt-Straßenverkehr
Name
A1 / A61
A1
A61
A553
B265
L163
Kfz/a
Lage im Stadtgebiet
ca. 32 Mio.
ca. 19 Mio.
ca. 20 Mio.
ca. 10 Mio.
ca. 6 Mio.
ca. 3 Mio.
zentral (Nord-Süd-Richtung)
5,9 km
Nordosten und Süden
5,2 km
Nordwesten und Südosten
7,4 km
Südosten
2,9 km
zentral (Ost-Südwest)
13,1 km (relevant 1,6 km)
Osten
10,5 km (relevant 1,7 km)
> Haupt-Schienenverkehr
Name
Züge/a
Lage
Strecke (Trier - Gerolstein)
– Euskirchen – Köln
ca. 26 000
östliche Stadtrandlage
Name
Bewegung/a
Lage
Flughafen Köln / Bonn
über 50 000
ca. 30 km östlich des Stadtgebietes
Militärflughafen Nörvenich
k. A.
ca. 10 km westlich des Stadtgebietes
> Flughafen
Flughafen Köln / Bonn
Die Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als 50.000
Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt. Der nächste Großflughafen in der
Umgebung des Stadtgebietes von Erftstadt befindet sich ca. 30 km östlich in Köln-Porz-Wahn,
es handelt sich um den Flughafen Köln-Bonn. Für Erftstadt ergibt sich dabei an keiner Stelle
eine Belastung von mehr als 55 dB(A) durch den Flugverkehr ausgehend vom Köln-BonnerFlughafen. Des Weiteren sind Schutzziele in rechtsverbindlicher Weise für den Fluglärm in §
14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt.
Militärflughafen Nörvenich
In der nordwestlich angrenzenden Gemeinde Nörvenich besteht der Militärflughafen Nörvenich. Hierfür wurden u. a. auch auf dem Stadtgebiet Erftstadts Lärmschutzzonen A, B und C
eingerichtet gemäß „Landesentwicklungsplan Schutz vor Fluglärm“ vom 24.09.1997. Die
Schutzzonenabgrenzung A und B entsprechen dabei den Schutzzonen 1 und 2 der seit
13.06.1996 rechtskräftigen „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches (gem. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm) für den militärischen Flugplatz Nörvenich“. Als Bewertungsmaßstab für die Abgrenzung der Lärmschutzzonen wird der äquivalente Dauerschallpegel Leq der 6 verkehrsreichsten Monate zugrunde gelegt. Er beträgt in der Zone A über 75 dB (A), in der Zone B über 67 dB (A) und in der Zone C
über 62 dB (A).
Das o. g. Lärmschutzgebiet bzw. dessen Schutzzonen A, B und C berühren lediglich die
nordwestlich liegenden landwirtschaftlichen Flächen um Gymnich und liegen außerhalb der
bebauten Stadtteile der Stadt Erftstadt. Planerisch soll damit erreicht werden, dass sich keine
stärkeren Lärmbeeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung ergeben. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass reale kritische Lärmbelastungen durch Einzelereignisse des militärischen
Flugverkehrs für Gymnicher Bürger vorhanden sind.
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
01.07.2013
Zuständige Behörde
Stadt Erftstadt; Holzdamm 10; 50374 Erftstadt; Telefon: 02235-409-0: Fax: 02235-409505,
Homepage: www.erftstadt.de
3
Verweis auf Ort der Veröffentlichung (z.B. Internetseite)
Dieser Lärmbericht soll auf der Homepage der Stadt Erftstadt veröffentlicht werden.
4
Rechtlicher Hintergrund
Durch das Europäische Parlament und den Rat wurde die "Richtlinie 2002/49/EG über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) verabschiedet, um ein europaweit einheitliches Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen
durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Richtlinie wurde im
Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34.
BImSchV) national umgesetzt. Das Land NRW hat einen Runderlass zur Durchführung der
Lärmaktionsplanung herausgegeben.
Hiernach ist die Stadt Erftstadt in der zweiten Stufe der Lärmkartierung verpflichtet, für Straßen im Stadtgebiet, die mehr als 3 Mio. KFZ/Jahr aufweisen, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Ähnliches gilt für Lärmbelastungen von Verkehrsflugzeugen und an Eisenbahnstrecken. Letztere stellen aber im Zusammenhang mit der Umgebungslärmrichtlinie für Erftstadt
vorerst keine erheblichen Lärmquellen dar.
Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen aufzustellen.
Die Einzelheiten zur Durchführung der Lärmaktionsplanung sind aber von der Betroffenheit im Stadtgebiet abhängig. Da im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie
2002/49/EG in Erftstadt keine erheblichen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorhanden sind, nutzt die Stadtverwaltung Erftstadt mit einem „Bericht zur Lärmsituation“
die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens, das im Rahmen des Runderlasses des
Landesumweltministeriums möglich ist. Ein Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für diesen Bericht nicht erforderlich.
5
Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG
Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter:
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany
/dezip/_EN_1.0_&a=d
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany
/reporting2005_d2002-49/_DE_1.0_&a=d
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
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Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden vom LANUV ermittelt und im Internet unter
www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht. Gemäß § 47 c Abs. 1 Satz 2 BImSchG sind bis
zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume sowie,
für sämtliche Hauptverkehrsstraßen zu erstellen beziehungsweise vorhandene Lärmkarten zu
überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Eine Hauptverkehrsstraße ist gemäß § 47 b Abs. 3
BImSchG eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder sonstige grenzüberschreitende Straße,
jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahnbundesamt die
Lärmkartierung durch. Die Veröffentlichung erfolgt unter: http://www.eisenbahnbundesamt.de/Service/laerm/laerm_karten.htm. Für den in Erftstadt relevanten Schienenweg
„Bahnstrecke Köln – Trier“ werden die Ergebnisse der Lärmkartierung erst Ende des Jahres
2013 vorliegen.
Es wurden seitens des LANUV graphische Darstellungen durch Isophonenflächen und Isophonenlinien für die Lärmimmissionen im Stadtgebiet erstellt. Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Erftstadt sowie von ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung. Im Anhang dieses Berichts werden die graphischen Darstellungen auf der Ebene der Erftstädter Stadtteile
dargelegt mit besonderem Gewicht der beiden lärmkritischen Bereiche in Liblar (L163)
und Kierdorf (Augustinusweg).
Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden
in 4 m Höhe über dem Erdboden in einem 10m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet. Als Auslösepegellinien sind in
den Karten insbesondere die Pegel Lden = 70 dB(A) bzw. Lnight = 60 dB(A) eingezeichnet. Sie
kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen oder eingeführt werden.
7
Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen
Für das Stadtgebiet Erftstadt werden im Rahmen dieses Berichtes die Lärmquellen von Straßenverkehrswegen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr bewertet. Es handelt sich hierbei um
die Bundesautobahnen A1, A61 und A553 bzw. die Bundesstraße 265 sowie die L163 im
Ortsdurchfahrtsbereich von Erftstadt-Liblar. Diese Verkehrswege durchziehen die Landschaft
mit einem Lärmband mit abgestuften Lärmpegelbereichen.
Lärmprobleme - im Sinne des § 47d Abs. 1 BImSchG - liegen auf jeden Fall vor, wenn an
Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von
70 dB(A) oder ein LNIGHT von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten
nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart. Die Werte in den kritischen Bereichen von über 70 dB(A) und LNIGHT über 60 dB(A) sind in den Darstellungen und
Auszügen der Lärmkarten mit roter Farbe kenntlich gemacht bzw. sind die betroffenen Wohngebäude in den Grafiken in der Anlage 2 mit einem gelben Kreuz markiert.
Es existieren gemäß Lärmkarten keine Schulen oder Krankenhäuser im Stadtgebiet an denen
kritische Werte von erreicht werden. In lediglich zwei Bereichen (Liblar an der L163 und in
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
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Kierdorf am „Augustinusweg“) wurden Wohngebäudefassaden ermittelt, die die o. g. kritischen
LDEN-Werte bzw. LNIGHT- Werte überschreiten.
Problembereich Augustinusweg in Kierdorf
Im Stadtteil Kierdorf handelt es sich hierbei um Teile der Wohnbebauung am „Augustinusweg“,
etwa 50m entfernt von der A1. Hier wird die A1 in Troglage geführt, was bereits zu einer gewissen Lärmminderung führt. An und auf den Böschungsbereichen existieren dichte Gehölzstrukturen, die zumindest die Lärmquelle visuell abschirmen. Dennoch sind laut der Ergebnisse der Lärmkartierung zwei Wohngebäude mit kritischen Lärmbeeinträchtigungen von LDEN
über 70 dB(A) betroffen und sechs Wohngebäude mit einem Nachtpegel (L-night) von über 60
dB(A) (siehe Anlage 2). Um eine Minderung der Lärmbelastung in diesem Bereich herbeizuführen, sollte in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger über eine zusätzliche Lärmschutzwand auf der Böschungskante der A1 verhandelt werden. Wenn diese Schallschutzmaßnahme nicht zum Tragen kommt, sollten Lösungen über passive Maßnahmen mit den
Wohnungseigentümern gesucht werden.
Problembereich Bliesheimer Straße (L163) in Liblar
Bei der Bliesheimer Straße in Liblar handelt es sich um die Ortsdurchfahrt der Landesstraße
163. Die hohe Verkehrsbelastung dieses Straßenabschnittes resultiert aus innerörtlichem Zielund Quellverkehr und dem ab- bzw. zufließenden Verkehr von/zur B265n, die wiederum als
Zubringer zu den Autobahnen A1 und A61 fungiert.
Die von erhöhten Lärmpegelbereichen betroffenen Wohngebäude (10 Gebäude mit kritischen
Lärmbeeinträchtigungen von LDEN über 70 dB[A], 12 Gebäude mit einem Nachtpegel (L-night)
von über 60 dB[A]; siehe Anlage 2) befinden sich vorwiegend im nördlichen Abschnitt der
L163 in unmittelbarer Straßenrandnähe und weisen keine Lärmschutzeinrichtungen auf.
Um eine Minderung der Belastungen herbeizuführen, werden - in Absprache mit den Wohnungseigentümern - vermutlich eher passive Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen
Gebäuden in Frage kommen. Die Errichtung von Lärmschutzwänden oder –wällen sind in
Teilbereichen aufgrund der Lage der Gebäude nicht möglich oder sind in Teilbereichen städtebaulich nicht erwünscht.
Im weiteren Verlauf der Straße erkennt man bei den jüngeren Gebäuden, dass das Lärmproblem seit den 1990er-Jahren seitens der Stadtverwaltung und der Bauherren bzw. der Hauseigentümer mehr Gewicht bekam: die Wohngebäude liegen unter den kritischen Lärmpegelbereichen aufgrund von Lärmschutzwällen, die im Rahmen von Bebauungsplänen festgesetzt
wurden oder privaten Lärmschutzmauern sowie einem ausreichenden Abstand gegenüber
der Lärmquelle. Hieran ist abzulesen, dass für die Verbesserung der Lärmsituation an den
Wohngebäuden entlang der Bliesheimer Straße bereits einiges getan wurde.
Weiterhin gibt es in Erftstadt autobahnnahe Wohngebiete, die gemäß der graphischen Darstellung der Lärmkarten dicht unterhalb der Schwelle der kritischen Werte liegen. Neben der oben
genannten Situation in Kierdorf-Süd (Augustinusweg) bestehen trotz Unterschreiten der empfohlenen maßgeblichen Werte aus dem Runderlass des MUNLV auch mittelfristig weiterer
Handlungsbedarf für die autobahnnahen Siedlungsbereiche Gymnich-Ost, Dirmerzheim-Ost,
Blessem-Nordwest und Bliesheim-Ost. In all diesen Bereichen bestehen derzeit schon Maßnahmen zur Verringerung der Schallübertragung in Form von Schutzwällen, -wänden oder
dichten Bepflanzungen. Hier muss zukünftig geklärt werden, durch welche zusätzlichen Maßnahmen die Lärmsituation weiter verbessert werden kann. Die Stadt wird daher im Dialog mit
dem Straßenbaulastträger, mit betroffenen Behörden, mit der Öffentlichkeit und den betroffenen Anwohnern geeignete Maßnahmen diskutieren und prüfen, um die Lärmbelastungen weiter zu vermindern.
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Gemeindegebiet der Stadt Erftstadt
auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 keine erheblich relevanten Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festzustellen sind.
8
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Ein Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für diesen Bericht zur Lärmsituation nicht erforderlich. Allerdings wurde die Bevölkerung bei konkreten Maßnahmen zur
Lärmminderung seitens des Straßenbaulastträgers oder der Stadtverwaltung in der Presse
und tlw. bei Bürgerinformationsveranstaltungen informiert (siehe auch Anlage 3).
9
[x]
Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
Verkehrsplanung
– Verzicht auf den Neubau der Osttangente (K45n östlich von Liblar.
[]
[]
[x]
Raumordnung
auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen
Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung
– lärmoptimierter Straßenbelag A1
[x]
Verringerung der Schallübertragung
– zahlreiche Lärmschutzwälle bzw. –wände entlang der Autobahnen A1, A61, A553, entlang der
B265 und B265n sowie der L163 in Liblar
[]
[x]
verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize
sonstige:
- Stadtplanung: auf Neuausweisung autobahnnaher Wohngebiete wurde und wird zukünftig
verzichtet.
10
Aktivitäten im Stadtgebiet Erftstadt seit dem Lärmbericht 2009
Bereits im Lärmbericht 2009 wurden verschiedene Lärmprobleme - im Sinne des § 47d Abs. 1
BImSchG - dargelegt. In einigen dieser kritischen Bereiche wurden seitdem verschiedene erfolgreiche Maßnahmen zur Reduktion des Umgebungslärms vorgenommen:
• Im Bereich Dirmerzheim-Südost wurden bereits vor 2009 Lärmschutzwände errichtet. Im
Sommer/Herbst 2009 wurde ein weiterer, ca. 200m langer Lärmschutzwall mit aufgesetztem
Wand nach Norden gebaut, um im Bereich Gymnich/Dirmerzheim einen Lückenschluss der
Lärmschutzeinrichtungen zu erlangen. Dies führte zu einer deutlichen Reduktion des Verkehrslärms in den autobahnnahen Wohnbereichen im Nordosten von Dirmerzheim, was auch
in den 2012er-Lärmkarten nachvollzogen werden kann.
• Auf den Neubau der ehemals geplanten Osttangente im Ortsteil Liblar (K45n) vom Bahnhof
zur B265 wurde verzichtet, insbesondere auch zur Vermeidung weiteren Verkehrslärms für die
angrenzende Wohnbebauung in Liblar-Ost und zum Schutz der Naherholungslandschaft des
Waldseengebietes der Ville als „ruhigem Gebiet“.
• Im Bereich Blessem-West wird spätestens bis Herbst 2014 seitens Straßen NRW eine Erhöhung der Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Wand im südlichen Abschnitt auf 6,50 m Höhe soSeite: 7
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
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wie eine Erweiterung des Lärmschutzwalles in nördlicher Richtung ab Brücke Frauenthaler
Straße errichtet (siehe Zeitungsartikel, Anlage 3).
• Zwischen Kerpen-Türnich (A61) und dem Erfttal-Dreieck (A1/A61) wurde im Herbst 2009 der
Straßenbelag saniert. Der alte Belag wurde durch einen leiseren, neuen Asphalt („lärmoptimierter Asphalt“) ersetzt. Davon sollen vor allem die Bürger von Blessem profitieren (siehe
Zeitungsartikel, Anlage 3).
• Im Frühjahr 2013 wurde entlang der B265 als Ortsumgehung für den Erftstädter Ortsteil Erp
auf einer Länge von 550 m eine 4m hohe Lärmschutzwand errichtet. Dieser Straßenabschnitt
weist immerhin noch eine Verkehrsbelastung von etwa 2 Mio. Fahrzeugen im Jahr auf. Insbesondere die Bewohner an der Kranichstraße, die unmittelbar an die B265 heranreicht, wurden
damit stark entlastet (siehe Zeitungsartikel, Anlage 3).
• Zur Vermeidung und Minderung von Lärmproblemen versucht die Stadt Erftstadt weiterhin
durch eine vorausschauende städtebauliche Entwicklung Lärmprobleme zu vermeiden oder zu
mindern:
- Das neue Gewerbegebiet in Lechenich (Bebauungsplan Nr. 141 und 141 A) weist eine direkte Anbindung an die Autobahn A1/A61 auf, so dass kein oder wenig zusätzlicher innerörtlicher
Verkehr entsteht). Durch die autobahnnahe Ausweisung des Gewerbegebietes wird gleichzeitig ein Puffer zwischen Lärmquelle Autobahn und der Wohnbebauung geschaffen.
- Um zusätzliche über- und innerörtliche Kfz-Verkehre zu verhindern entstehen zwei größere
Wohnbaugebiete (BP Nr. 160A „Villehang“ und BP Nr. 135 „Bergstraße“) in fußläufiger Nähe
zum Liblarer Bahnhof.
- Auf die Ausweisung von autobahnnahen Wohngebieten wurde seit den 1990er-Jahren verzichtet.
• In den kommunalen Gremien wurden weitere Anpflanzungen entlang der Autobahnen diskutiert, die im geringen Umfang auch dem Lärmschutz dienen können. Konkrete Planungen hierzu liegen aber nicht vor.
11
[x]
Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum
Schutz ruhiger Gebiete
Verkehrsplanung
- Erstellung „Verkehrskonzept Liblar“ mit besonderer Berücksichtigung des Lärmschutzes
- Fortführung der Planungen für eine westliche Ortsumgehung von Lechenich
[]
[]
[]
[x]
Raumordnung
auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen
Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung
Verringerung der Schallübertragung
- Erweiterung Lärmschutzwall mit –wand westlich von Blessem (s. o.)
[x]
verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize
- wünschenswert: weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen in wohnortnahen Abschnitte der Autobahnen A1 und A61
[x]
sonstige:
- Schutz Ruhiger Gebiete durch Planungsinstrumente der Bauleitplanung und Landschaftsplanung
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Stadt Erftstadt
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Schutz ruhiger Gebiete
Die Arbeitsgruppe der EU-Kommission für die Bewertung von Lärmbelastungen empfiehlt bei
der Ausweisung ruhiger Gebiete „einen besonderen Schwerpunkt auf Erholungsgebiete zu
setzen, die regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den
häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können“. Nach
dem Grundsatz der Vorbeugung sind diese Gebiete gegen Zunahme des Lärms zu schützen.
Bei den ruhigen Gebieten handelt es sich somit um ruhige Landschaftsräume, d.h. um großflächige Gebiete, die einen weitgehend natur belassenen oder land- und forstwirtschaftlich
genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden. Entsprechend dieser Vorgabe können
folgende Auswahlkriterien für Ruhige Gebiete definiert werden:
• zusammenhängende Naturräume wie Wald, Auenbereiche, Parkanlagen, Grünflächen,
landwirtschaftliche Flächen
• Möglichkeit ausgedehnter Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche
• Lärmbelastung <= 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche
• Mindestgröße 30 ha
Neben dieser Definition von Ruhigen Gebieten können weiterhin innerstädtische Erholungsflächen definiert werden, sofern sie von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Diese
Flächen sind fußläufig zu erreichen, und der Aufenthalt dient der Erholung oder sozialen Kontaktpflege. Folgende Auswahlkriterien können definiert werden:
• Grün- und Erholungsflächen in Wohngebietsnähe,
• in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie,
• genügt den (subjektiven) Ansprüchen der Erholungssuchenden.
Ruhige Gebiete im Stadtgebiet Erftstadt
Aufgrund dieser Auswahlkriterien können folgende Bereiche als Ruhige Gebiete in der freien
Landschaft und in innerstädtischen Bereichen als Ruhige Gebiete eingeordnet werden:
Freie Landschaft:
- Wald- und Seengebiet „Ville“ am östlichen Rand des Stadtgebietes (mit Ausnahme der
verlärmten Bereiche entlang der B 265 und der Bahntrasse Köln-Euskirchen)
- „Villehang“ zwischen Liblar und Bliesheim mit Waldbereich „Lauerbusch“
- Waldgebiet und ehemaliges Militärgelände „Friesheimer Busch“
- Die landwirtschaftlich genutzten Landschaftsräume zwischen Friesheim, Borr und Erp
- Auenbereich des Rotbaches zwischen Friesheim und Lechenich
Innerstädtische Bereiche:
- Schlosspark „Gracht“ in Liblar
- Schlosspark der „Landesburg“ in Lechenich
- Rotbachaue in Friesheim
- Erftaue in Bliesheim
- Parkanlage um „Schloss Gymnich“ mit „Ehrenfriedhof“ in Gymnich
Schutz der Ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms
Beim Schutz ‚Ruhiger Gebiete‘soll der Vorsorgegedanke im Vordergrund stehen. Dabei ist ein
integriertes Vorgehen erforderlich, das folgende Leitlinien berücksichtigt:
• Vermeidung von Verkehrsflächen- und Siedlungserweiterungen in Ruhige Gebiete hinein
(zum Beispiel wurde auf den Neubau der geplanten Osttangente im Ortsteil Liblar (K45n) vom
Bahnhof zur B265 verzichtet; siehe Punkt 10 Aktivitäten)
• Überprüfung künftiger Vorhaben der Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Ruhigen Gebiete
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Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
01.07.2013
• Stadt Erftstadt als Partner im interkommunalen Projekt „RegioGrün“: Schwerpunkte Freiraumsicherung, Qualitätssicherung der Erholungslandschaft und Besucherlenkung
Grundsätzlich können für Ruhige Gebiete ähnliche Ansprüche geltend gemacht werden, wie
sie für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereits bestehen. Da ein wirksamer Schutz ‘Ruhiger Gebiete‘ nur im Einklang mit den übrigen Zielen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung verwirklicht werden kann, wird dieses Schutzziel seitens der
Stadtverwaltung mit Hilfe der vorhandenen Planungsinstrumente nachdrücklich verfolgt.
13
Langfristige Strategie der Lärmminderung
Um die Lärmsituation an den Hauptverkehrsachsen sowie in innerörtlich belasteten Bereichen
weiter zu verbessern, können folgend aufgeführte Maßnahmen zur Anwendung kommen:
• vorsorgende Städtebauplanung zur Vermeidung und Minderung von Lärmproblemen
• Maßnahmen der Verkehrsregelung und -beschränkung (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen in wohnortnahen Autobahnabschnitten, Verkehrsverlagerungen auf unkritischere Bereiche, Verstetigung des Verkehrsflusses etc.)
• Maßnahmen der Verkehrsplanung (z. B. weitere Förderung des ÖPNV, des Fuß- und des
Radverkehrs etc.)
• Die Stadt wird im Dialog mit lärmbeeinträchtigten Menschen, der Öffentlichkeit und den beteiligten Akteuren (z. B. Straßenbaulastträger, zuständige Behörden, gewerbliche Lärmverursacher) geeignete Maßnahmen diskutieren und prüfen, um Lärmbelastungen der Erftstädter Bevölkerung weiter zu vermindern.
Bemerkungen
Zu den o. g. geplanten und realisierten Maßnahmen wurden bisher Maßnahmenalternativen
nicht in Erwägung gezogen. In lärmbeeinträchtigten Bereichen sind flächendeckend folgende
Maßnahmen wünschenswert:
• Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes: „aktiver“ Schallschutz durch Dämmung an der
Lärmquelle, z. B. Weiterentwicklung und Einsatz lärmarmer Reifen; an allen Hauptverkehrstraßen Änderung des Straßenbelages zu lärmarmen Fahrbahndecken
• weitere Maßnahmen zur Verringerung der Schallübertragung: z.B. Schallschutzdämme mit
aufgesetzten Wänden an allen siedlungsnahen Autobahnabschnitten; Einsatz von Resonatoren; Lärmabschirmung von innerörtlich belastenden Straßen (Lärmschutzwände, Einhausung,
Troglage); technische Maßnahmen an allen lärmbeeinträchtigten Gebäuden wie Schallschutzfenster etc.
14
Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung)
Die 2012er-Lärmkarten werden zukünftig überprüft und ggf. überarbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen gegenüber der Situation 2012/2013 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten sich erhebliche Verschlechterungen der Lärmsituation ergeben, Grenzwerte nicht eingehalten oder Ziele nicht erreicht werden, wird ein Lärmaktionsplan
erforderlich.
-- Ende Textteil Sachstandsbericht --
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Anlage 1:
Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
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Daten zu den Lärmkarten
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundesund Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: (in rot: kritische Lärmpegelbereiche)
Lden/dB(A):
Größe/km2
>55
30,93
>65
9,14
>75
2,19
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser:
Lden/dB(A):
N Wohnungen
N Schulgebäude
N Krankenhausgebäude
>55
1992
0
0
>65
90
0
0
>75
0
0
0
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,
die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:
Lden/dB(A):
N
>55 .. ≤60
3.352
>60 .. ≤65
855
>65 .. ≤70
168
>70 .. ≤75
23
>75
0
Lnight/dB(A):
N
>50 .. ≤55
1971
>55 .. ≤60
291
>60 .. ≤65
36
>65 .. ≤70
0
>70
0
Lärmeinwirkung durch Flugverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit
mehr als 50000 Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:
Lden/dB(A):
Größe/km2
>55
0
>65
0
>75
0
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser:
Lden/dB(A):
N Wohnungen
N Schulgebäude
N Krankenhausgebäude
>55
0
0
-
>65
0
0
-
>75
0
0
-
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade
von:
Lden/dB(A):
>55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75
>75
N
Lnight/dB(A):
N
>50 .. ≤55
-
>55 .. ≤60
-
>60 .. ≤65
-
>65 .. ≤70
-
>70
-
Seite: 11
GKZ: 05362020
NUTS3_EU: DEA27
Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
01.07.2013
Zusammenfassung EU-Umgebungslärmrichtlinie – 2. Stufe
Daten Lärmberechnungen des LANUV
#STR
LDEN
LNIGHT
Anzahl Personen
GT55-60
3352
GT60-65
855
GT65-70
168
GT70-75
23
GT75
0
GT50-55
1971
GT55-60
291
GT60-65
GT65-70
0
GT70
0
GT70-75
0
GT65-70
0
GT75
0
GT70
0
GT70-75
0
GT75
0
36
#STR
LDEN
Anzahl Wohnungen
GT55
1992
GT65
90
GT75
0
#STR
LDEN
Anzahl Schulen
GT55
0
GT65
0
GT75
0
#STR
LDEN
Anzahl Krankenhäuser
GT55
GT65
1
0
GT75
0
#STR
LDEN
Belastete Flaeche_km²
GT55
GT65
30.931798
9.141327
GT75
2.192954
#STR_A Anzahl Personen
LDEN
GT55-60
2850
LNIGHT
GT50-55
1605
GT60-65
548
GT55-60
128
GT65-70
30
GT60-65
#STR_A Anzahl Wohnungen
LDEN
GT55
1611
GT65
14
GT75
0
#STR_A Anzahl Schulen
LDEN
GT55
0
GT65
0
GT75
0
#STR_A Anzahl Krankenhäuser
LDEN
GT55
GT65
0
0
GT75
0
#STR_B Anzahl Personen
LDEN
GT55-60
35
GT65-70
5
GT60-65
6
2
Seite: 12
GKZ: 05362020
NUTS3_EU: DEA27
LNIGHT
GT50-55
10
Bericht zur Lärmsituation 2013
Stadt Erftstadt
GT55-60
6
GT60-65
0
GT65
2
GT75
0
GT65
0
GT75
0
#STR_B Anzahl Krankenhäuser
LDEN
GT55
GT65
0
0
GT75
0
#STR_B Anzahl Wohnungen
LDEN
GT55
20
#STR_B Anzahl Schulen
LDEN
GT55
0
#STR_L Anzahl Personen
LDEN
GT55-60
295
LNIGHT
GT50-55
285
GT60-65
277
GT55-60
154
GT65-70
127
GT60-65
#STR_L Anzahl Wohnungen
LDEN
GT55
270
GT65
70
GT75
0
#STR_L Anzahl Schulen
LDEN
GT55
0
GT65
0
GT75
0
#STR_L Anzahl Krankenhäuser
LDEN
GT55
GT65
0
0
GT75
0
31
01.07.2013
GT65-70
0
GT70
0
GT70-75
GT75
0
GT70
0
22
GT65-70
0
Seite: 13