Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 382/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 19.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
28.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt - Lechenich, Erper Straße.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Begründung:
Zu I: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 (s. V 76/2011) den
Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, bereits zur Aufstellung beschlossen. Da
sämtliche Kriterien für ein beschleunigtes Verfahren gem. §13(a) BauGB vorliegen, bei dem u.a.
auf eine Umweltprüfung und eine Zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, soll der
Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Ein artenschutzrechtliche Vorprüfung hat ergeben,
das Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) nicht berührt sind.
Zu II: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.06.2012 wurde beschlossen,
die Planung auf der Grundlage einer Wohnbebauung fortzuführen (s. A 156/2012). Hierzu hat die
Grundstückseigentümerin der beiden südlichen Grundstücke das Stadtplanungsbüro Zimmermann
beauftragt, zwei städtebauliche Planungsvarianten auszuarbeiten, wobei das nördlich
angrenzende Grundstück (ehemals Deutsche Telekom AG) in die Planung einbezogen wurde.
Diese wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.11.2012 von Herrn
Dipl. Ing. Zimmermann vorgestellt.
Auf der Grundlage der vom Planungsbüro Zimmermann erarbeiteten städtebaulichen Vorentwürfe
wurde am 22.01.2013 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form
einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 11.06.2013 ein überarbeiteter
städtebaulicher Vorentwurf sowie ein Gebäudeentwurf mit Fassadenansichten vorgestellt, der die
in der Bürgerversammlung angesprochenen Themen einbezieht. Auf dieser Grundlage wurde die
Verwaltung
beauftragt,
gemeinsam
mit
dem
Planungsbüro
Zimmermann
den
Bebauungsplanentwurf für die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu
erarbeiten.
Für die Übernahme der Kosten für die Realisierung der im Bebauungsplan festgesetzten
öffentlichen Verkehrsflächen (Anlage von öffentlichen Stellplätzen entlang der Erper Straße und
Verlegung des Fuß- und Radweges /Verbindungsweg zwischen der Straße Am Kellergraben und
der Erper Straße) wird mit den betroffenen Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag
abgeschlossen; der Stadt Erftstadt entstehen hierfür keine Kosten.
Anlagen:
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf (Originalgröße an Fraktionen und sachk. Einwohner)
Begründung
Artenschutzprüfung
(Erner)
-2-