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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
898 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße ARTENSCHUTZPRÜFUNG Aufgestellt: August 2013 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt-Lechenich 732_ASP_End.doc . GLIEDERUNG 1 Einführung.....................................................................................................1 1.1 Aufgabenstellung und Vorbemerkung ................................................................... 1 1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 3 1.3 Methodisches Vorgehen .......................................................................................... 3 1.4 Beschreibung des Plangebiets ............................................................................... 4 2 Vorprüfung - Stufe I der Artenschutzprüfung.............................................4 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums – Planungsrelevante Arten.............................. 5 2.2 Beschreibung des Vorhabens und der vorhabenbedingten Wirkungen............. 6 2.3 Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte ........................................................... 7 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten .................................. 7 Säugetiere .................................................................................................................. 7 Vögel ..........................................................................................................................8 Amphibien .................................................................................................................. 8 Reptilien ..................................................................................................................... 8 Schmetterlinge ........................................................................................................... 8 2.5 Einschätzung der Betroffenheit .............................................................................. 9 3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ......................9 Literatur und Quellen ............................................................................................... A Anhang Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtlche Beurteilung TABELLEN Tabelle 1: Planungsrelevante Arten auf Basis des Messtischblattes 5106 - Kerpen....... 5 Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 1 Einführung 1.1 Aufgabenstellung und Vorbemerkung 1 Die Stadt Erftstadt beabsichtigt in Bereichen Erper Straße eine Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung aufzustellen (Abbildung 1). Die städtebaulichen Ziele sehen die Nutzung der Grundstücke Erper Straße 6 + 8 vor. Hierzu ist der Abriss der vorhandenen Gebäude erforderlich. Die städtebauliche Maßnahem erfordert die gesamte Fläche. Abbildung 1: Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt – Lechenich, Erper Straße 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 2 Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Sinne des § 44 BNatSchG ist vom Vorhabenträger vor Aufnahme der Arbeiten das Plangebiet durch eine sachkundige Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob direkte oder indirekte Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Tierarten vorliegen. Auf der Grundlage der Artenschutzbestimmungen des zuletzt in 2009 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG - in Kraft getreten am 01.03.2010) sind bei allen Bauleitplanverfahren und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB) die Belange des Artenschutzes zu beachten. Als Vorhaben im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren gelten unter anderem nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft; zu berücksichtigende Trägerverfahren sind z. B. Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanverfahren. Die durchzuführende Artenschutzprüfung (ASP) erfolgt unter Beachtung der unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote) i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Die Vorschriften zum Artenschutz in NRW werden in der VV-Artenschutz 1 bzw. der geltenden Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung 2 geregelt. Diese sind sowohl auf den physischen Schutz von Tieren und Pflanzen als auch auf den Schutz ihrer Lebensstätten ausgerichtet und betreffen alle Arten des Anhang IV der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wie auch alle europäischen Vogelarten gemäß Anhang I und des Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL). Die „nur“ national geschützten Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren freigestellt. Sie werden, wie alle nicht geschützten Arten, nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Der vorliegende Artenschutzbeitrag stellt die artenschutzrechtlichen Sachverhalte und die Ergebnisse der einzelnen Arbeits- bzw. Prüfschritte dar. 1 2 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz) - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 Gemeinsame Handlungsempfehlung des MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN, UND VERKEHR NRW und des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 1.2 3 Rechtliche Grundlagen Bei den im Bundesnaturschutzgesetz benannten artenschutzrechtlichen Verboten handelt es sich um die so genannten Zugriffsverbote. Diese artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbot sowie das Verbot der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) sind in § 44 Abs. 1 BNatSchG formuliert: „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“ Als Sonderregelung gemäß § 44 Abs. 5 bei nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft ist im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten zu berücksichtigen (kursiv = Textzitat aus der Gemeinsamen Handlungsempfehlung – Kap. 1.2): Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor. Darüber hinaus wird im § 44 Abs. 5 festgelegt, dass im Falle einer Betroffenheit anderer besonders geschützter Arten „bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens“ kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vorliegt. Damit sind die ausschließlich national besonders geschützten Arten von den Verboten freigestellt. 1.3 Methodisches Vorgehen Die Beurteilung der Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgt gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz und der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung. Ablauf und Inhalte des Prüfverfahrens sind wie folgt gegliedert (kursiv = Textzitate aus der Gemeinsamen Handlungsempfehlung): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe I wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Hinweis: Das LANUV hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der ASP im Sinne einer Art-für-Art- 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 4 Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“ …). Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Eine entsprechende pauschale Begründung sollte bei der Zusammenfassung der Prüfergebnisse explizit erfolgen. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann Zur Vereinfachung und Beschleunigung der ASP kann das standardisierte „Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP), Teil A.) (Angaben zum Plan/Vorhaben)“ und ggf. als Anlage dazu der ergänzende „Teil B.) (Anlage Art-für-Art-Protokoll)“ … verwendet werden, das bezüglich Ablauf und Inhalt alle rechtlich erforderlichen Prüfschritte beinhaltet. Ein aktuelles Musterprotokoll wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht (http://www.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start; unter: Downloads). Die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüften Arten sind im Rahmen des Planungs- oder Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Das Nichtvorliegen der Verbotstatbestände ist für diese Arten in geeigneter Weise in der ASP zu dokumentieren. In dem „Gesamtprotokoll“ einer Artenschutzprüfung … ist hierfür unter Teil A.) ein gesondertes Bearbeitungsfeld vorgesehen. 1.4 Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Westen der Ortslage Erftstadt-Lechenich. Der Bereich stellt sich durch bebaute und versiegelte Fläche sowie Gärten- und Rasenflächen dar. Eine genaue Beschreibung des Plangebiets ist dem Begehungsprotokoll (Anhang) zu entnehmen. 2 Vorprüfung - Stufe I der Artenschutzprüfung. Die artenschutzrechtliche Betrachtung setzt neben dem Wissen über die relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens vor allem die Kenntnis über mögliche Vorkommen von Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten im Wirkraum des geplanten Vorhabens voraus. Wie in Kapitel 1.3 beschrieben, erfolgt die Artenschutzprüfung in NRW im Hinblick auf die so genannten planungsrelevanten Arten. Als Grundlage zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten dienen die im Internet zugänglichen Infosysteme und Datenbanken des LANUV. Herauszustellen ist das Fachinformations- 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 5 system (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, welches messtischblattweise eine Liste der seit 1990 im Bereich des Messtischblattes nachgewiesenen planungsrelevanten Arten bereitstellt. Im vorliegenden Fall ist das Messtischblatt 5106 – Kerpen die Bezugsgröße. Hinsichtlich konkreter Angaben zu Artenvorkommen wurde das FIS „@LINFOSLandschaftsinformationssammlung“ ausgewertet. Da sich das Plangebiet im Übergang zwischen der atlantischen und kontinentalen biogeographischen Region befindet, werden die Erhaltungszustände für beide Bereiche angegeben. Aufschluss über die Habitateignung von Vegetationsstrukturen ergab eine Begehung des Geländes am 10.07.2013 (s. Anhang). Im Rahmen der Vorprüfung ist zu erörtern, ob im Wirkraum des Vorhabens von einem Vorkommen planungsrelevanter Arten auszugehen ist (bekanntes oder zu erwartendes Vorkommen), ob sich vorhabenbedingt negative Auswirkungen hinsichtlich dieser Arten ergeben könnten und in welchen Fällen eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich ist. 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums – Planungsrelevante Arten In Tabelle 1 sind jene planungsrelevanten Arten aufgeführt, welche nach Angaben des LANUV für das Messtischblatt 5106 – Kerpen gemeldet sind. Hinweise oder Anhaltspunkte für das Vorkommen anderer artenschutzrechtlich relevanter Arten ergeben sich weder aus der Örtlichkeit (besondere Habitate) noch aus dem Fundortkataster. Auch liegen keine Anhaltspunkte auf besondere Schwerpunktvorkommen vor. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten auf Basis des Messtischblattes 5106 - Kerpen Deut. Name Wiss. Name Status EHZ (ATL) Amphibien Gelbbauchunke Kammmolch Kleiner Wasserfrosch Kreuzkröte Springfrosch Wechselkröte Bombina variegata Triturus cristatus Rana lessonae Bufo calamita Rana dalmatina Bufo viridis Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden S G G U G U Lacerta agilis Art vorhanden G- Proserpinus proserpina Art vorhanden G Plecotus auritus Myotis nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Myotis daubentonii Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G G G G Falco subbuteo Alcedo atthis Alauda arvensis Locustella naevia sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend U G GG Reptilien Zauneidechse Schmetterlinge Nachtkerzen-Schwärmer Säugetiere Braunes Langohr Fransenfledermaus Großer Abendsegler Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus Vögel Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung Deut. Name Wiss. Name Status Grauammer Graureiher Grauspecht Habicht Kiebitz Kiebitz Kleinspecht Kornweihe Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Rohrweihe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Sperber Steinkauz Teichrohrsänger Turmfalke Turteltaube Wachtel Waldkauz Waldohreule Wasserralle Emberiza calandra Ardea cinerea Picus canus Accipiter gentilis Vanellus vanellus Vanellus vanellus Dryobates minor Circus cyaneus Buteo buteo Delichon urbica Dendrocopos medius Luscinia megarhynchos Lanius collurio Oriolus oriolus Hirundo rustica Perdix perdix Circus aeruginosus Tyto alba Saxicola rubicola Milvus migrans Dryocopus martius Accipiter nisus Athene noctua Acrocephalus scirpaceus Falco tinnunculus Streptopelia turtur Coturnix coturnix Strix aluco Asio otus Rallus aquaticus sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beob. zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beob. zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend 6 EHZ (ATL) S G UG G G G G G GG G U UGU U G U S G G G G G UU G G U U GG Wespenbussard Pernis apivorus Wiesenpieper Anthus pratensis Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Erläuterung: MTB = Messtischblatt; EHZ (ATL) = Erhaltungszustand atlantisch biogeographische Region in NRW; G = günstig, U = ungünstig / unzureichend, S = ungünstig / schlecht; + = Trend positiv, - Trend negativ (LANUV 08/2013) 2.2 Beschreibung des Vorhabens und der vorhabenbedingten Wirkungen Die Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit dem Ziel, daraus die auf geschützte Arten möglicherweise wirkenden Faktoren ableiten zu können. Deshalb werden vor allem die raumwirksamen Inhalte des städtebaulichen Vorhabens herausgestellt und betrachtet. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist die Räumung der gesamten Fläche vorgesehen, so dass alle vorhandenen Strukturen entfallen. Die nachfolgende vorgesehene Bebauung kann in ihrer Wirkung den heutigen Wirkungen im Umfeld gleichgesetzt werden. Störwirkungen auf planungsrelevante Arten im Umfeld sind daher nicht ersichtlich. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 2.3 7 Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte Mit der Ermittlung von potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird eine Abschätzung des Planungsraumes dahingehend vorgenommen, ob dieser insgesamt oder in Teilen Bedeutung für planungsrelevante Arten haben kann. In einer überschlägigen Betrachtung wird nachfolgend dargelegt, inwieweit bei den aufgelisteten planungsrelevanten Arten / Artengruppen unter Zugrundelegung der in Kapitel 2.2 beschriebenen Vorhabenwirkungen ein Konflikt mit artenschutzrechtlichen Vorschriften absehbar ist. Hierzu wird ein Vorkommen der jeweiligen Arten / Artengruppen hinsichtlich ihrer Habitatund Lebensraumansprüche beurteilt und die Wahrscheinlichkeit einer artenschutzrechtlichen Betroffenheit bei Realisierung des Vorhabens abgeschätzt. Bestehen keine ernst zu nehmenden Hinweise für das Vorkommen einer Art / Artengruppe im Wirkungsbereich des Vorhabens, wird diese auch nicht näher untersucht. Weitere Gründe für den Ausschluss einer weitergehenden vertiefenden Prüfung (fehlende Sensibilität, Wirkungen nicht relevant) werden benannt. 2.4 Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten Die Eignung des Plangebiets für planungsrelevante Arten wurde in einer Begehung im August 2013 erfasst und beurteilt. Hierbei wurden u.a. die Habitatausstattung ebenso wie die Lage und Größe der Fläche sowie bestehende Nutzungseinflüsse betrachtet. 2.4.1 Säugetiere Für das Messtischblatt 5103 (Kerpen) sind planungsrelevante Säugetierarten Fledermausarten Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Fransen-, Wasser-, Rauhaut- und Zwergfledermaus gemeldet. Hierbei handelt es sich zum einen um Arten, die überwiegend Waldbereiche aber auch strukturreiche Halboffenlandschaften besiedeln. Die Arten nutzen Höhlen und Spalten in / an Bäumen als Quartierstandorte (Wochenstuben und Einzelquartiere, je nach Art auch Winterquartiere). Daneben sind Arten vertreten, welche vermehrt bzw. ausschließlich in Siedlungsstrukturen anzutreffen sind. Quartiere werden von diesen Arten überwiegend in / an Gebäuden genutzt. Allerdings können einzelne männliche Tiere dieser gebäudebewohnenden Arten zum Übertagen auch Höhlen und Spalten in Bäumen nutzen. Bei der Kontrolle der Gebäude wurden keine Quartiere noch Hinweise auf Hangplätze festegestellt. Der vorhandene Baumbestand auf den Grundstücken eignet sich zudem nicht als Wochenstuben oder Winterquartiere. Maximal können einzelne Tiere diese gelegentlich als Zwischen- oder Einzelquartier nutzen, sofern Höhlungen, Spalten oder Risse in der Borke vorhanden sind. Hinweise hierfür konnten bei der Begehung zunächst nicht festgestellt werden. Einzelquartier werden allgemein nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG angesehen. Um den Tatbestand der Tötung (Einzeltiere) sicher zu vermeiden, sollte die Entfernung von größeren Gehölzen entsprechend der gängigen Praxis in den Wintermonaten erfolgen  Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 2.4.2 8 Vögel Das Lebensraumangebot im Plangebiet selber ist für planungsrelevante Vögel aufgrund seiner Biotopstruktur eingeschränkt. Das Plangebiet eignet sich nicht als Lebensraum für Arten der Wälder, Waldrandbereiche, strukturreichen Kulturlandschaft, Gewässer-, Grünland- oder Ackerstandorten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten typischer Sielungsarten wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schleiereule oder einzelne Greifvogelarten wie Turmfalke oder Sperber wurden bei der Kontrolle der Gebäude, Gärten (Gehölze) und offenen Flächen nicht festgestellt. Um einen Tötungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 sicher zu vermeiden, sollten die Entfernung der Gehölze entsprechend der gängigen Praxis nur in den Wintermonaten außerhalb der Brutzeit erfolgen. Eine Beeinträchtigung von planungsrelevanten Vogelarten kann daher ausgeschlossen werden.  Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich. 2.4.3 Amphibien Für die für das Messtischblatt aufgeführten Amphibienarten Gelbbauchunke, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte, Springfrosch und Wechselkröte sind keine geeigneten Lebensräume in Form von Stand- oder Fließgewässern, noch temporären Gewässer innerhalb des Plangebietes noch im näherem Umfeld ausgebildet. Landlebensräume oder Wanderbeziehungen sind vorhabenbedingt nicht betroffen.  Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich. 2.4.4 Reptilien Für das Messtischblatt ist das Vorkommen der Zauneidechse aufgeführt. Zum Teil sind kleinere Bereiche mit Schotter und Kies vorhanden. Typische Wechsel zwischen grasigen und vegetationsfreien Bereichen, grabbare Böden zur Ablage von Eiern und sonnenexponierte Hänge mit Halbtrocken- und Trockenrasen oder auch sonnenexponierte Waldränder sind nicht vorhanden. Mit einem Vorkommen der Art wird daher nicht gerechnet.  Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich. 2.4.5 Schmetterlinge Für das Messtischblatt ist das Vorkommen des Nachtkerzen-Schwärmers gemeldet. Die Art besiedelt sonnnig-warme, feuchte Hochstaudenvegetationen an Gewässern, wie Bächen und Wiesengräben, sowie in Kies- und Sandgruben. Auch an Böschungen, Bahndämmen und Brachen mit geeigneter Vegetation kann die Art auftreten. Als Futterpflanze der Raupen werden Weidenröschenarten, Nachtkerzen-Arten und Blutweiderich genutzt. Größere Bestände dieser Pflanzen befinden sich im Plangebiet nicht, lediglich einzelne Nachkerzen sind vorhanden. Von einem Vorkommen der Art wird nicht ausgegangen.  Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung 2.5 9 Einschätzung der Betroffenheit Aus der Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Vorhabegebiets resultiert, dass bei allen oben genannten Arten entweder aufgrund des Fehlens geeigneter Habitate oder aufgrund fehlender Beeinträchtigungen eine artenschutzrechtliche Betroffenheit planungsrelevanter Arten zum jetzigen Stand der Planung aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden kann. Zudem wurden keine weiteren Hinweise auf ein Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet festgestellt. Für das geplante Vorhaben ist daher aus fachlicher Sicht keine vertiefende Prüfung erforderlich. Demnach sind keine Vermeidungsmaßnahmen oder gar vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder ein Risikomanagement zu konzipieren. Bezüglich der im Plangebiet vorkommenden Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, ist nicht auszuschließen, dass es durch die Inanspruchnahme von Flächen zu Verlusten von belegten Nestern und somit auch von Individuen bzw. Gelegen kommt. Ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt aber nicht vor, da bei diesen weit verbreiteten Arten ein landesweit günstiger Erhaltungszustand vorausgesetzt werden darf, so dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff möglicherweise betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt werden wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Zerstörung belegter Nester von „Allerweltsarten“ und somit ein ggf. eintretender Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögel und Eiern in ihren Nestern, dadurch entgegengewirkt werden kann, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten durchführt wird. Die aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht näher zu betrachtenden Vogelarten sind bei der Abhandlung der Eingriffsregelung zu berücksichtigen. 3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Durch die überschlägige Prognose der Vorprüfung in Bezug auf potenzielle Vorkommen im Planungsraum der für das Messtischblatt aufgeführten, planungsrelevanten Arten sowie eintretende relevante Wirkfaktoren geht hervor, dass sich durch das Vorhaben keine artenschutzrechtliche Betroffenheit ergibt. Das bedeutet, dass das Tötungsrisiko nicht signifikant erhöht, der Erhaltungszustand lokaler Populationen durch Störungen nicht erheblich verschlechtert wird und die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin sichergestellt ist. Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können daher ausgeschlossen werden. Die Notwendigkeit eines Ausnahmeverfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt –Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung Literatur und Quellen BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt. Heft 70 (1), Bonn. BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.): Geographische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122 / 123 Köln-Aachen. Bonn-Bad Godesberg 1978 DOERPINGHAUS, EICHEN, GUNNEMANN, LEOPOLD, NEUKIRCHEN, PETERMANN, SCHRÖDER (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. BfN-Schriftenreihe „Angewandte Landschaftsökologie“, Heft 20, Bonn. FELDMANN, R., R. HUTTERER & H. VIERHAUS (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen. – In: LÖBF/LAfAO NRW (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. - LÖBF-Schr.R. 17, S. 307324. KIEL (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05. KÜHNEL, GEIGER, LAUFER, PODLOUCKY, SCHLÜPMANN (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1) 2009, S. 259-288. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NRW / MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LÖBF): LÖBF-Mitteilungen Nr. 1/05, S. 12-17. http://www.natura2000.munlv.nrw.de/streng_gesch_arten/default.htm. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NRW / MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LÖBF): LÖBF-Mitteilungen Nr. 4/05, S. 39-49 LANA - LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzrecht. StA Arten- und Biotopschutz. MEINIG, BOYE, HUTTERER (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1) 2009, S. 115153. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zu Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd. Erl. Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW, MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATURUND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Düsseldorf. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt –Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung SCHLÜPMANN, GEIGER, KRONSHAGE, MUTZ (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Lurche – Amphibia – in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand Dezember 2010. Unter Mitarbeit des AK Amphibien und Reptilien in NRW. LANUV, Recklinghausen SCHLÜPMANN, GEIGER, KRONSHAGE, MUTZ (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Kriechtiere – Reptilia – in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand Dezember 2010. Unter Mitarbeit des AK Amphibien und Reptilien in NRW. LANUV, Recklinghausen SÜDBECK, BAUER, BOSCHERT, BOYE, KNIEF (2007): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1) 2009, S. 159-227. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt –Lechenich, Erper Straße Artenschutzprüfung Anhang: Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 732_ASP_End.doc : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung Aufgestellt: Juli 2013 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 732-ASP Anhang.doc Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 2 Impressum Bearbeitung: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Dipl.-Biol. / -Ing. Dorothea Schöling Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbericht ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt als Ganzes ebenso wie einzelne Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und die Veröffentlichung, insbesondere im Internet sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Verfasser zulässig. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 3 GLIEDERUNG 1 Anlass ................................................................................................... 4 1.1 Rechtliche Grundlagen...............................................................................................4 2 Vorgehensweise .................................................................................. 5 3 Beschreibung des Vorhabenbereiches ............................................. 7 3.1 Gebäude.....................................................................................................................7 3.2 Außenflächen ...........................................................................................................11 4 Begehung ........................................................................................... 12 4.1 Sichtkontrolle der Gebäude......................................................................................12 4.2 Sichtkontrolle der Außenflächen ..............................................................................13 5 Ergebnisse.......................................................................................... 14 5.1 Ergebnis der Kontrolle der Gebäude ........................................................................14 5.2 Ergebnis der Kontrolle der Außenflächen ................................................................16 6 Artenschutzrechtliche Empfehlungen ............................................. 16 7 Zusammenfassendes Ergebnis........................................................ 17 Verwendete Literatur ..................................................................................... 18 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 1 4 Anlass Auf den Grundstücken Erper Straße Nr. 6 und Nr. 8 in Erftstadt-Lechenich ist im Zuge einer städtebaulichen Änderung der Nutzung der Abriss der vorhandenen Gebäude und die Freiräumung der Grundstücke geplant. Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Sinne des § 44 BNatSchG ist vom Vorhabenträger vor Aufnahme der Arbeiten der Vorhabenbereich durch eine sachkundige Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob direkte oder indirekte Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Tierarten vorliegen. 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Vorschriften des Artenschutzes finden sich in den §§ 44 und 45 des BNatSchG. Darin sind die europäischen Normen der Artikel 12 und 13 FFH-RL und des Artikels 5 VogelSchRL in nationales Recht umgesetzt. Danach sind die artenschutzrechtlichen Belange als eigenständig wirksames Recht zu beachten. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." Als Sonderregelung gemäß § 44 Abs. 5 bei nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft ist im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten zu berücksichtigen (kursiv = Textzitat aus der Gemeinsamen Handlungsempfehlung – Kap. 1.2): Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor. Darüber hinaus wird im § 44 Abs. 5 festgelegt, dass im Falle einer Betroffenheit anderer besonders geschützter Arten „bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens“ kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vorliegt. Damit sind die ausschließlich national besonders geschützten Arten von den Verboten freigestellt. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 1.2 5 Methodisches Vorgehen Die Beurteilung der Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgt gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz und der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung. Ablauf und Inhalte des Prüfverfahrens sind wie folgt gegliedert (kursiv = Textzitate aus der Gemeinsamen Handlungsempfehlung): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe I wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Hinweis: Das LANUV hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der ASP im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“ …). Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Eine entsprechende pauschale Begründung sollte bei der Zusammenfassung der Prüfergebnisse explizit erfolgen. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann 2 Vorgehensweise Die artenschutzrechtliche Betrachtung setzt neben dem Wissen über die relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens vor allem die Kenntnis über mögliche Vorkommen von Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten im Wirkraum des geplanten Vorhabens voraus. Wie in Kapitel 1.2 beschrieben, erfolgt die Artenschutzprüfung in NRW im Hinblick auf die so genannten planungsrelevanten Arten. Als Grundlage zur Ermittlung möglicher Vorkommen planungsrelevanten Arten dienen die im Internet zugänglichen Infosysteme und Datenbanken des LANUV. Herauszustellen ist das Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, welches 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung messtischblattweise eine Liste der seit 1990 im nachgewiesenen planungsrelevanten Arten bereitstellt. 6 Bereich des Messtischblattes Im vorliegenden Fall ist das Messtischblatt 5106 – Kerpen die Bezugsgröße (Anhang 1). Hinsichtlich konkreter Angaben zu Artenvorkommen Landschaftsinformationssammlung“ ausgewertet. wurde das FIS „@LINFOS- Um konkrete Hinweise über Vorkommen planungsrelevanter Arten zu erlangen erfolgte eine eingehende und gründliche Kontrolle durch Begehung und Besichtigung der Gebäude und der Freiflächen. Bei den Gebäuden werden dazu alle Räume und insbesondere die Dachböden kontrolliert. An den Außenseiten werden alle Fassaden betrachtet sowie die Dachüberstände und –unterseiten. Ziel der Begehung war es auszuschließen, dass sich an oder in den Gebäuden sowie auf den Flächen dauerhafte Lebensstätten planungsrelevanter Arten befinden oder dass diese Tiere bzw. deren Entwicklungsformen vorhabenbedingt betroffen sind bzw. sein könnten. Im Blickpunkt stehen vor allem Vorkommen und Lebensstätten von „Gebäude bewohnenden Arten“, insbesondere Vögel und Fledermäuse. Zudem werden die Außenbereiche (Gärten, Brachen, Wiesen) auf Vorkommen oder geeignete Lebensräume von Amphibien, Reptilien und andere besonders geschützte Arten überprüft. Bei den Kontrollen wurden insbesondere inspiziert: Gebäude:  Dach- und Mauervorsprünge  Mauernischen  Speicherräume  Dacheindeckungen  Verkleidungen  Fensterläden / Rollladenkästen  Naturkeller Außenbereiche:  artenreiche Wiesen und Weiden  offene Bodenbereiche  Steinmauern und –haufen, Holzhaufen  feuchte Bodenbereiche oder Gewässer  Gehölze Die Kontrolle wurde am Vormittag des 10.07.2013 durch die Dipl.-Biologin / -Ingenieurin D. Schöling durchgeführt. An diesem Tage herrschten gute Lichtverhältnisse, so dass nicht nur eine gute Einsicht aller Außenbereiche möglich war, sondern auch die Innenräume relativ gut belichtet waren. Ergänzend standen eine starke Taschenlampe für die Ausleuchtung von Dachböden, Kellerräumen, Ecken, Schächten und Nischen sowie ein lichtstarkes Fernglas zur Beobachtung von Teilbereichen zur Verfügung. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 7 Maßgebliche bzw. charakteristische Teile der Gebäude bzw. der Außenbereiche wurden durch Fotos dokumentiert. 3 Beschreibung des Vorhabenbereiches 3.1 Gebäude Erper Straße Nr. 6 Das zum Rückbau vorgesehene Gebäude Erper Straße Nr. 6 stellt ein typisches Wohngebäude dar (Abbildung 1). Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Dachgeschoss mit Dachschrägen sowie einem darüberliegenden Dachboden. Das Gebäude ist inzwischen unbewohnt. Abbildung 1: Gebäude Erper Straße Nr. 6 Der Keller des Wohngebäudes besteht aus Betonboden, und -decken sowie glatt verputzten Wänden. Über einzelne zerbrochene Fenster besteht Zugang zum Gebäude. In einem Kellerraum befindet sich eine alte Ölheizung mit vier zugehörigen Öltanks. Die Tanks sind leer (Abbildung 2). Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich Wohnräume, ein Badezimmer (Abbildung 3) und ein Raum mit Anschlüssen für die Küche. Auch hier besteht über zerbrochene Fenster Zugang zum Gebäudeinnern. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 8 Abbildung 2 (links): Heizungskeller mit leeren Öltanks Abbildung 3 (rechts): Badezimmer Das Dachgeschoss besteht aus einem Wohnraum mit Dachschrägen sowie einem nicht ausgebauten Raum ohne Dachisolierung, welcher in den Dachboden übergeht. Dachstuhl und Dachpfannen liegen offen vor. Kleinere Dachfenster sind intakt und geschlossen. Offene Zugänge nach außen sind nicht erkennbar (Abbildung 4). Abbildung 4: Dachboden 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung Abbildung 5 (links): 9 Rückseitiges Fenster im Erdgeschoss mit Fensterläden Abbildung 6 (rechts): Rückseitige Dachgaube mit Schieferverkleidung Die Außenwände des Gebäudes sind verputzt. Vorhandene Fenster besitzen keine Rollladen sondern Fensterläden aus Holz (Abbildung 5). Die Übergange zwischen Außenwänden und Dachsparren sind verschlossen. Eine Dachgaube wurde mit Schieferplatten verkleidet. Einzelne Platten sind locker (Abbildung 6). Erper Straße Nr. 8 Bei dem Gebäude Erper Straße Nr. 8 handelt es sich ebenfalls um ein Wohnhaus (Abbildung 7). Abbildung 7 (links): Gebäude Erper Straße Nr. 8 Abbildung 8 (rechts): Isolierter Dachboden Das Haus ist bewohnt. Zu Keller- und Wohnräumen besteht neben Festern und Türen kein Zugang nach außen. Spalten, Risse oder Fehlstellen im Mauerwerk sind nicht vorhanden. Der Dachboden wurde vor zwei Jahren neu isoliert (Abbildung 8). Offene Zugänge nach außen sind auch hier nicht vorhanden. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 10 An den Festern des Hauses sind Rollladen vorhanden, welche einer regelmäßigen Nutzung unterliegen. Nebengebäude Neben dem Wohngebäude Erper Straße Nr. 8 befindet sich ein Nebengebäude (Abbildung 9). Hierbei handelt es sich um ein vermutlich ursprünglich als Scheune, später als Werkstatt genutztes, überwiegend aus Mauerwerk erstelltes Bauwerk. Einzelne Bereiche des ursprünglichen Mauerwerks wurden erneuert bzw. verputzt. Zum Teil wurden Tore sowie Fenster und Türen erneuert. Innen befinden sich im Erdgeschoss ehemalige Büroräume sowie eine Garage bei denen die Wände ebenfalls glatt verputzt sind. In der Werkstatt besteht der Boden aus einer Betonplatte, die Decke ist teilweise mit Holzfaserplatten verkleidet (Abbildung 11). Größtenteils ist sie aus einlagigen Holzbohlen erstellt. Über dem Erdgeschoss befindet sich ein nach Süden offener Lagerboden. Die Südseite wird durch Maschendraht gesichert. Der Lagerboden ist aus Holz, (einlagige Holzbohlendecke s.o.) errichtet (Abbildung 12). Die Holzaußenwände sind entweder mit Trapez-Blech verkleidet oder mittels BitumenDachpappe abgedichtet (Abbildung 10). Neben einer Nutzung als Garage und Abstellraum steht das Gebäude leer. Abbildung 9 (links): Frontseite des Nebengebäudes Abbildung 10 (rechts): Rückseite des Nebengebäudes 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 11 Abbildung 11 (links): Leerstehende Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes Abbildung 12 (rechts): Offener Dachboden des Nebengebäudes Wellblech-Garage Auf dem Grundstück befindet sich weiterhin eine einfache Garage aus Wellblech. 3.2 Außenflächen Versiegelte Brachfläche Auf der zur Erper Straße zugewandten Seite des Gebäudes Nr. 6 befindet sich eine Brachfläche, welche überwiegend mit Betonplatten versiegelt ist. In den Seitenräumen sind ruderale Krautfluren ausgebildet (Abbildung 13). Vereinzelt sind zudem kleinere Schotterablagerungen auf der Fläche vorhanden (Abbildung 14). Gartenbrache Erper Straße 6 Der hintere Bereich des Grundstücks stellt eine Gartenbrache dar, welche überwiegend aus einer grasreichen Wiese und einzelnen Nadel- bzw. Ziergehölzen besteht (Abbildung 15). Garten Erper Straße 8 Westlich und östlich des Wohngebäudes Nr. 8 befinden sich Garten und Vorgarten mit Rasenfläche sowie Ziergehölzen bzw. -Staudenpflanzungen. Rasenfläche Die Fläche südlich des Nebengebäudes besteht aus einem regelmäßig gemähten Rasen und aus Zufahrten zum Nebengebäude bzw. zur Garage (Abbildung 16). 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 12 Abbildung 13 (links): Versiegelte Brachfläche mit ruderaler Krautflur Abbildung 14 (rechts): Schotterablagerung Abbildung 15 (links): Gartenbrache Abbildung 16 (rechts): Rasenfläche 4 Begehung 4.1 Sichtkontrolle der Gebäude Das Augenmerk der Sichtkontrolle der Gebäudesubstanz richtete sich auf typische Strukturen, die sich entsprechend der Auflistung in Punkt 2 als dauerhafte Lebensstätten eignen könnten. Dazu wurden die Gebäudeteile innen und außen kontrolliert. Bei der Innenkontrolle wurde hauptsächlich auf die grundsätzliche Eignung der Gebäudesubstanz als Fledermausquartiere bzw. Wochenstuben geachtet. Dazu wurden insbesondere die Dachunterbauten und Keller auf ihre Eignung oder tatsächliche Nutzung hin untersucht. Zu den möglichen Spuren einer (vorangegangenen) Nutzung als Quartier oder Wochenstube gehören neben toten (Jung-) Tieren auch Kot- und Urinspuren an 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 13 Wänden sowie Fraßreste (z.B. Flügel von Insekten) auf dem Boden unter nächtlichen Fraßund Ruheplätzen. Bei dieser Kontrolle wurden alle Räume und alle Teile der Nebengebäude begangen. Bei der Außenkontrolle der Gebäude wurde insbesondere auf vorhandene Nester und Gebäudenischen geachtet, die sich als dauerhafte Neststandorte eignen. Im Fokus standen Schwalbennester an den Außenwänden und evtl. Nischen für Turmfalken oder gar Schleiereulen. Zudem wurde nach möglichen Einflugstellen oder Versteckmöglichkeiten gesucht. 4.2 Sichtkontrolle der Außenflächen Bei der Sichtkontrolle der Außenbereiche wurde neben üblichen Lebensstätten in Gehölzen oder im Offenlandbereich insbesondere auf sogenannte Sonderbiotope geachtet, wie sie unter Punkt 2 aufgeführt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass alle Außenflächen sehr gut einsehbar und überschaubar sind. Insbesondere bei Haus Nr. 8 handelt es sich um regelmäßig gemähte, „gepflegt“ Rasenflächen. Aber auch die Freifläche vor Haus Nr. 6 und der Rasen hinter dem Haus ist gut einsehbar und überschaubar. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 5 Ergebnisse 5.1 Ergebnis der Kontrolle der Gebäude 14 Erper Straße Nr. 6 Im gesamten Gebäude wurden keinerlei Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten festgestellt. Im Obergeschoss wurden sowohl in dem ausgebauten Raum als auch in dem Dachbodenbereich Reste von (toten) Insekten - insbesondere Flügel des Kleinen Fuchs (Nymphalis urticae) – aufgefunden (Abbildung 17). Abbildung 17: Schmetterlingsflügel unter Fenster im Dachgeschoss Die Überreste der Schmetterlinge befanden sich ausschließlich unterhalb der Fenster. Kotspuren von Fledermäusen waren nicht feststellbar. Es ist anzunehmen, dass die Schmetterlinge über offene Fester im unteren Gebäudeteil ins Innere des Hauses gelangt sind und letztendlich an den Fensterscheiben im Obergeschoss keinen Weg nach draußen gefunden haben und hier verendet sind. Oberhalb der Fundstellen waren keine Hinweise erkennbar, die auf eine potenzielle Nutzung als Fraß- oder Hangplätze hindeuten ließen. Zudem besteht kein direkter Zugang im Bereich des Dachstuhls. Erst seit kurzer Zeit gibt es, soweit alle Türen offen stehen, einen Zugang über die in den Kellerräumen und im Badezimmer des Erdgeschosses Gebäudes eingeschlagenen Fenster. Bei der Sichtkontrolle von außen ließen sich ebenfalls keine Hinweise auf Vorkommen von Individuen oder Lebensstätten besonders geschützter Arten feststellen. Hinter der Schieferverkleidung der Dachgaube könnten sich gegebenenfalls Quartiere von Fledermäusen befinden. Dies lässt sich mittels der durchgeführten Sichtkontrolle ohne dabei die Schieferverkleidung zu beschädigen – und somit auch das potenzielle Fledermaus- 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 15 quartier – nicht feststellen. Kot- und Urinspuren sind nicht erkennbar. Sollten bei Abriss des Gebäudes hier tatsächlich ein Vorkommen von Feldermäusen festgestellt werden, sind entsprechende Sofort- und Folgemaßnahmen (s.u.) durchzuführen. Erper Straße Nr. 8 Sowohl innerhalb des bewohnten Gebäudes und des gut isolierten Dachraumes als auch von außen sind keinerlei Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter feststellbar. Nebengebäude Auf dem offenen Lagerboden konnte Losung von Mardern festgestellt werden. Aufgrund der offenen Struktur der Räume, der wenigen Spuren und der fehlenden Rückstände von Beutetieren, von Nestmaterial oder sonstiger Hinweise wird nicht von einem regelmäßig aufgesuchten Unterschlupf oder gar einer Fortpflanzungsstätte ausgegangen. Zwischen Dachsparren befand sich zudem ein verlassenes Vogelnest (vermutlich von einer Amsel). Abbildung 18: Verlassenes Vogelnest zwischen Dachsparren Wellblech-Garage Sowohl innerhalb der Garage als auch von außen sind keinerlei Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten feststellbar. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 5.2 16 Ergebnis der Kontrolle der Außenflächen Versiegelte Brachfläche Sowohl auf der versiegelten Brachfläche als auch in den angrenzenden Ruderalfluren und Schotterablagerungen wurden keine Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten festgestellt. Garten und Gartenbrache In den vorhandenen Gehölzen des Gartens und der Gartenbrache können potenziell verschiedene Vogelarten brüten. Rasenfläche Auf den Rasenflächen wurden keine Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten festgestellt. 6 Artenschutzrechtliche Empfehlungen Die Gehölze im Garten und der Gartenbrache sind außerhalb der Brutzeit der Vögel zu entfernen. Alternativ sind die Gehölze vor der Entfernung auf Vorkommen von Nester zu untersuchen. Ebenfalls ist das Nebengebäude außerhalb der Brutzeit abzureißen oder vor Abriss auf Nester (insbesondere zwischen den Dachsparren des Lagerbodens) zu untersuchen. Bei einem unerwarteten Fund europarechtlich geschützter Arten ist über Sofort- und Folgemaßnahmen zu entscheiden. Dazu ist der Fund ist der zuständigen Fachbehörde mitzuteilen. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 7 17 Zusammenfassendes Ergebnis Bei der gründlichen Untersuchung (innen und außen) der zum Abriss anstehenden Gebäude sowie der Außenbereiche wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch oder Eignung für besonders geschützte Tierarten gefunden. Bei der Untersuchung der Gebäude und Außenbereiche wurden ältere Kotspuren von Mardern auf dem Lagerboden des Nebengebäudes festgestellt. Hinweise auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art waren weder in diesem noch in weiteren Gebäuden ersichtlich. Ein älteres und verlassenes Nest konnte zwischen den Dachsparren des Nebengebäudes festgestellt werden. Weitere Anhaltspunkte auf eine vorangegangene oder aktuelle Nutzung durch Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder Vögel (z.B. Schwalben, Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz, Turmfalke, Schleiereule, Dohle u.a.) waren in und an den Gebäuden nicht ersichtlich. Vorhandene Gehölze in den Gärten können für verschiedene Vogelarten potenziell zur Anlage ihrer Nester dienen. Aufgrund des festgestellten Befundes kann – unter Beachtung der artenschutzrechtlichen Empfehlungen – mit sehr großer Sicherheit ausgeschlossen werden, dass beim Abriss der Gebäude bzw. bei der Überbauung der Fläche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. Aufgestellt: Erftstadt, den 17.07.2013 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN D. Schöling (Dipl.-Biol./-Ing.) 732-ASP Anhang.doc P.Smeets (Dipl, Ing.) :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 18 Verwendete Literatur BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70/1, Bonn. BFN (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53, Bonn. BNATSCHG (2010): Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz Landschaftspflege (BNatSchG) vom 1.3.2010. über Naturschutz und DIETZ, C., HELVERSEN, O. V. & NILL, D. (2007) (Hrsg): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. Stuttgart, Kosmos. 399 S. LANUV (2010): Fachinformationssystem geschützte Arten im Internet: www.lanuv.nrw.de. Stand 9.11.2010, nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/ saeugetiere/liste (01.12.2010). LIMPENS, H. J. & ROSCHEN, A. (2002): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung, Teil 2 - Effektivität, Selektivität und Effizienz von Erfassungsmethoden. Nyctalus. Neue Folge 8 (2): S. 159-178. LÖBF (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tieren in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung. - Schriftenreihe der LÖBF/AfAO 17, Recklinghausen. MESCHEDE, A. & RUDOLPH, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. Ulmer E. Stuttgart, 411 S. MESCHEDE, A., HELLER, K.-G., DEUTSCHER VERBAND FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE & BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2000) (Hrsg): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern unter besonderer Berücksichtigung wandernder Arten; Teil I des Abschlussberichtes zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern. Münster, Landwirtschaftsverlag. 374 S. MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, C. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands - Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt. 70 (1): S. 115-158 MEINIG, H., VIERHAUS, H. TRAPPMANN, C. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) Nordrhein-Westfalens. MUNLV [MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN] (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, DZE GmbH, Essen SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S., SMIT-VIERGUTZ, J. & P. BOYE (2004) (Hrsg): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten, Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens 634; Schaffung eines Quartierverbundes für Gebäude bewohnende Fledermausarten durch Sicherung und Ergänzung des bestehenden Quartierangebots in und an Gebäuden. Münster, Landwirtschaftsverlag. 275, XVI S. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 19 SKIBA, R., HRSG. (2003): Europäische Fledermäuse, Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung. Die Neue Brehm-Bücherei. Hohenwarsleben, Westarp Wissenschaften. 212 S. VIERHAUS, H. (2008): Ein bedeutendes Fledermauswinterquartier am linken Niederrhein mit Nachweisen der Wimperfledermaus, Myotis emarginatus (Geoffroy, 1806). Nyctalus 15 (2010), 2-3, S. 180-186. 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung 20 Anhang Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5106 (Kerpen) Deut. Name Amphibien Wiss. Name Status EHZ (ATL) Gelbbauchunke Kammmolch Kleiner Wasserfrosch Kreuzkröte Springfrosch Wechselkröte Bombina variegata Triturus cristatus Rana lessonae Bufo calamita Rana dalmatina Bufo viridis Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden S G G U G U Lacerta agilis Art vorhanden G- Proserpinus proserpina Art vorhanden G Plecotus auritus Myotis nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Myotis daubentonii Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G G G G Falco subbuteo Alcedo atthis Alauda arvensis Locustella naevia Emberiza calandra Ardea cinerea Picus canus Accipiter gentilis Vanellus vanellus Vanellus vanellus Dryobates minor Circus cyaneus Buteo buteo Delichon urbica Dendrocopos medius Luscinia megarhynchos Lanius collurio Oriolus oriolus Hirundo rustica Perdix perdix Circus aeruginosus Tyto alba Saxicola rubicola Milvus migrans Dryocopus martius Accipiter nisus Athene noctua Acrocephalus scirpaceus Falco tinnunculus sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beob. zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend U G GG S G UG G G G G G GG G U UGU U G U S G G G G G Reptilien Zauneidechse Schmetterlinge NachtkerzenSchwärmer Säugetiere Braunes Langohr Fransenfledermaus Großer Abendsegler Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus Vögel Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Grauammer Graureiher Grauspecht Habicht Kiebitz Kiebitz Kleinspecht Kornweihe Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Rohrweihe Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Sperber Steinkauz Teichrohrsänger Turmfalke 732-ASP Anhang.doc :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung Turteltaube Wachtel Waldkauz Waldohreule Wasserralle Streptopelia turtur Coturnix coturnix Strix aluco Asio otus Rallus aquaticus Wespenbussard Wiesenpieper Zwergtaucher Pernis apivorus Anthus pratensis Tachybaptus ruficollis 732-ASP Anhang.doc sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beob. zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend 21 UU G G U U GG :SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN