Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
898 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 163:
Erftstadt – Lechenich,
Erper Straße
ARTENSCHUTZPRÜFUNG
Aufgestellt:
August 2013
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt-Lechenich
732_ASP_End.doc
.
GLIEDERUNG
1
Einführung.....................................................................................................1
1.1
Aufgabenstellung und Vorbemerkung ................................................................... 1
1.2
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 3
1.3
Methodisches Vorgehen .......................................................................................... 3
1.4
Beschreibung des Plangebiets ............................................................................... 4
2
Vorprüfung - Stufe I der Artenschutzprüfung.............................................4
2.1
Vorprüfung des Artenspektrums – Planungsrelevante Arten.............................. 5
2.2
Beschreibung des Vorhabens und der vorhabenbedingten Wirkungen............. 6
2.3
Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte ........................................................... 7
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten .................................. 7
Säugetiere .................................................................................................................. 7
Vögel ..........................................................................................................................8
Amphibien .................................................................................................................. 8
Reptilien ..................................................................................................................... 8
Schmetterlinge ........................................................................................................... 8
2.5
Einschätzung der Betroffenheit .............................................................................. 9
3
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ......................9
Literatur und Quellen ............................................................................................... A
Anhang
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtlche Beurteilung
TABELLEN
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten auf Basis des Messtischblattes 5106 - Kerpen....... 5
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Artenschutzprüfung
1
Einführung
1.1
Aufgabenstellung und Vorbemerkung
1
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt in Bereichen Erper Straße eine Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung aufzustellen (Abbildung 1).
Die städtebaulichen Ziele sehen die Nutzung der Grundstücke Erper Straße 6 + 8 vor. Hierzu
ist der Abriss der vorhandenen Gebäude erforderlich. Die städtebauliche Maßnahem erfordert die gesamte Fläche.
Abbildung 1: Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
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Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Artenschutzprüfung
2
Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Sinne des § 44 BNatSchG ist vom Vorhabenträger vor Aufnahme der Arbeiten das Plangebiet durch eine sachkundige Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob direkte oder indirekte Hinweise auf Vorkommen besonders
geschützter Tierarten vorliegen.
Auf der Grundlage der Artenschutzbestimmungen des zuletzt in 2009 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG - in Kraft getreten am 01.03.2010) sind bei allen Bauleitplanverfahren und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben (§§ 30, 33,
34, 35 BauGB) die Belange des Artenschutzes zu beachten.
Als Vorhaben im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren gelten unter anderem
nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft; zu berücksichtigende Trägerverfahren sind z. B. Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanverfahren.
Die durchzuführende Artenschutzprüfung (ASP) erfolgt unter Beachtung der unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote) i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6
und 45 Abs. 7 BNatSchG.
Die Vorschriften zum Artenschutz in NRW werden in der VV-Artenschutz 1 bzw. der geltenden Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung 2 geregelt.
Diese sind sowohl auf den physischen Schutz von Tieren und Pflanzen als auch auf den
Schutz ihrer Lebensstätten ausgerichtet und betreffen alle Arten des Anhang IV der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wie auch alle europäischen Vogelarten gemäß Anhang I
und des Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL).
Die „nur“ national geschützten Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren freigestellt. Sie werden, wie alle nicht geschützten Arten,
nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt.
Der vorliegende Artenschutzbeitrag stellt die artenschutzrechtlichen Sachverhalte und die
Ergebnisse der einzelnen Arbeits- bzw. Prüfschritte dar.
1
2
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz) - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.
13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010
Gemeinsame Handlungsempfehlung des MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN,
UND VERKEHR NRW und des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben
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Artenschutzprüfung
1.2
3
Rechtliche Grundlagen
Bei den im Bundesnaturschutzgesetz benannten artenschutzrechtlichen Verboten handelt es
sich um die so genannten Zugriffsverbote.
Diese artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbot sowie das Verbot der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) sind in § 44 Abs. 1 BNatSchG formuliert:
„Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote).“
Als Sonderregelung gemäß § 44 Abs. 5 bei nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässigen
Eingriffen in Natur und Landschaft ist im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten zu berücksichtigen (kursiv = Textzitat aus der
Gemeinsamen Handlungsempfehlung – Kap. 1.2):
Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor.
Darüber hinaus wird im § 44 Abs. 5 festgelegt, dass im Falle einer Betroffenheit anderer besonders geschützter Arten „bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens“ kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vorliegt. Damit sind die ausschließlich national
besonders geschützten Arten von den Verboten freigestellt.
1.3
Methodisches Vorgehen
Die Beurteilung der Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgt gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz und der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der
Bauleitplanung.
Ablauf und Inhalte des Prüfverfahrens sind wie folgt gegliedert (kursiv = Textzitate aus der
Gemeinsamen Handlungsempfehlung):
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe I wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des
Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten
eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Hinweis: Das LANUV hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete
Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der ASP im Sinne einer Art-für-Art-
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Artenschutzprüfung
4
Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“ …). Die übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur
Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher
betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass
wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht
gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Eine entsprechende pauschale Begründung sollte bei der Zusammenfassung der Prüfergebnisse explizit erfolgen.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und
ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz
dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der ASP kann das standardisierte „Protokoll einer
Artenschutzprüfung (ASP), Teil A.) (Angaben zum Plan/Vorhaben)“ und ggf. als Anlage dazu
der ergänzende „Teil B.) (Anlage Art-für-Art-Protokoll)“ … verwendet werden, das bezüglich
Ablauf und Inhalt alle rechtlich erforderlichen Prüfschritte beinhaltet. Ein aktuelles Musterprotokoll wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht
(http://www.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start; unter: Downloads).
Die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüften Arten sind im
Rahmen des Planungs- oder Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Das Nichtvorliegen
der Verbotstatbestände ist für diese Arten in geeigneter Weise in der ASP zu dokumentieren.
In dem „Gesamtprotokoll“ einer Artenschutzprüfung … ist hierfür unter Teil A.) ein gesondertes Bearbeitungsfeld vorgesehen.
1.4
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Ortslage Erftstadt-Lechenich.
Der Bereich stellt sich durch bebaute und versiegelte Fläche sowie Gärten- und Rasenflächen dar. Eine genaue Beschreibung des Plangebiets ist dem Begehungsprotokoll (Anhang)
zu entnehmen.
2
Vorprüfung - Stufe I der Artenschutzprüfung.
Die artenschutzrechtliche Betrachtung setzt neben dem Wissen über die relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens vor allem die Kenntnis über mögliche Vorkommen von Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten im Wirkraum des geplanten
Vorhabens voraus.
Wie in Kapitel 1.3 beschrieben, erfolgt die Artenschutzprüfung in NRW im Hinblick auf die so
genannten planungsrelevanten Arten.
Als Grundlage zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten dienen die im Internet zugänglichen Infosysteme und Datenbanken des LANUV. Herauszustellen ist das Fachinformations-
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Artenschutzprüfung
5
system (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, welches messtischblattweise eine
Liste der seit 1990 im Bereich des Messtischblattes nachgewiesenen planungsrelevanten Arten bereitstellt.
Im vorliegenden Fall ist das Messtischblatt 5106 – Kerpen die Bezugsgröße.
Hinsichtlich konkreter Angaben zu Artenvorkommen wurde das FIS „@LINFOSLandschaftsinformationssammlung“ ausgewertet. Da sich das Plangebiet im Übergang zwischen der atlantischen und kontinentalen biogeographischen Region befindet, werden die
Erhaltungszustände für beide Bereiche angegeben.
Aufschluss über die Habitateignung von Vegetationsstrukturen ergab eine Begehung des
Geländes am 10.07.2013 (s. Anhang).
Im Rahmen der Vorprüfung ist zu erörtern, ob im Wirkraum des Vorhabens von einem Vorkommen planungsrelevanter Arten auszugehen ist (bekanntes oder zu erwartendes Vorkommen), ob sich vorhabenbedingt negative Auswirkungen hinsichtlich dieser Arten ergeben
könnten und in welchen Fällen eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich
ist.
2.1
Vorprüfung des Artenspektrums – Planungsrelevante Arten
In Tabelle 1 sind jene planungsrelevanten Arten aufgeführt, welche nach Angaben des LANUV für das Messtischblatt 5106 – Kerpen gemeldet sind.
Hinweise oder Anhaltspunkte für das Vorkommen anderer artenschutzrechtlich relevanter Arten ergeben sich weder aus der Örtlichkeit (besondere Habitate) noch aus dem Fundortkataster. Auch liegen keine Anhaltspunkte auf besondere Schwerpunktvorkommen vor.
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten auf Basis des Messtischblattes 5106 - Kerpen
Deut. Name
Wiss. Name
Status
EHZ (ATL)
Amphibien
Gelbbauchunke
Kammmolch
Kleiner Wasserfrosch
Kreuzkröte
Springfrosch
Wechselkröte
Bombina variegata
Triturus cristatus
Rana lessonae
Bufo calamita
Rana dalmatina
Bufo viridis
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
S
G
G
U
G
U
Lacerta agilis
Art vorhanden
G-
Proserpinus proserpina
Art vorhanden
G
Plecotus auritus
Myotis nattereri
Nyctalus noctula
Pipistrellus nathusii
Myotis daubentonii
Pipistrellus pipistrellus
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
G
G
G
G
G
G
Falco subbuteo
Alcedo atthis
Alauda arvensis
Locustella naevia
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
U
G
GG
Reptilien
Zauneidechse
Schmetterlinge
Nachtkerzen-Schwärmer
Säugetiere
Braunes Langohr
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Rauhhautfledermaus
Wasserfledermaus
Zwergfledermaus
Vögel
Baumfalke
Eisvogel
Feldlerche
Feldschwirl
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Artenschutzprüfung
Deut. Name
Wiss. Name
Status
Grauammer
Graureiher
Grauspecht
Habicht
Kiebitz
Kiebitz
Kleinspecht
Kornweihe
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Nachtigall
Neuntöter
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Rohrweihe
Schleiereule
Schwarzkehlchen
Schwarzmilan
Schwarzspecht
Sperber
Steinkauz
Teichrohrsänger
Turmfalke
Turteltaube
Wachtel
Waldkauz
Waldohreule
Wasserralle
Emberiza calandra
Ardea cinerea
Picus canus
Accipiter gentilis
Vanellus vanellus
Vanellus vanellus
Dryobates minor
Circus cyaneus
Buteo buteo
Delichon urbica
Dendrocopos medius
Luscinia megarhynchos
Lanius collurio
Oriolus oriolus
Hirundo rustica
Perdix perdix
Circus aeruginosus
Tyto alba
Saxicola rubicola
Milvus migrans
Dryocopus martius
Accipiter nisus
Athene noctua
Acrocephalus scirpaceus
Falco tinnunculus
Streptopelia turtur
Coturnix coturnix
Strix aluco
Asio otus
Rallus aquaticus
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Durchzügler
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beob. zur Brutzeit
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beob. zur Brutzeit
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
6
EHZ (ATL)
S
G
UG
G
G
G
G
G
GG
G
U
UGU
U
G
U
S
G
G
G
G
G
UU
G
G
U
U
GG
Wespenbussard
Pernis apivorus
Wiesenpieper
Anthus pratensis
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
Erläuterung:
MTB = Messtischblatt; EHZ (ATL) = Erhaltungszustand atlantisch biogeographische Region in NRW; G = günstig,
U = ungünstig / unzureichend, S = ungünstig / schlecht; + = Trend positiv, - Trend negativ (LANUV 08/2013)
2.2
Beschreibung des Vorhabens und der vorhabenbedingten Wirkungen
Die Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit dem Ziel, daraus die auf geschützte Arten möglicherweise wirkenden Faktoren ableiten zu können. Deshalb werden vor allem die raumwirksamen Inhalte des städtebaulichen Vorhabens herausgestellt und betrachtet.
Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist die Räumung der gesamten Fläche vorgesehen, so dass alle vorhandenen Strukturen entfallen.
Die nachfolgende vorgesehene Bebauung kann in ihrer Wirkung den heutigen Wirkungen im
Umfeld gleichgesetzt werden. Störwirkungen auf planungsrelevante Arten im Umfeld sind
daher nicht ersichtlich.
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Artenschutzprüfung
2.3
7
Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte
Mit der Ermittlung von potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird eine Abschätzung
des Planungsraumes dahingehend vorgenommen, ob dieser insgesamt oder in Teilen Bedeutung für planungsrelevante Arten haben kann.
In einer überschlägigen Betrachtung wird nachfolgend dargelegt, inwieweit bei den aufgelisteten planungsrelevanten Arten / Artengruppen unter Zugrundelegung der in Kapitel 2.2
beschriebenen Vorhabenwirkungen ein Konflikt mit artenschutzrechtlichen Vorschriften absehbar ist.
Hierzu wird ein Vorkommen der jeweiligen Arten / Artengruppen hinsichtlich ihrer Habitatund Lebensraumansprüche beurteilt und die Wahrscheinlichkeit einer artenschutzrechtlichen
Betroffenheit bei Realisierung des Vorhabens abgeschätzt.
Bestehen keine ernst zu nehmenden Hinweise für das Vorkommen einer Art / Artengruppe
im Wirkungsbereich des Vorhabens, wird diese auch nicht näher untersucht.
Weitere Gründe für den Ausschluss einer weitergehenden vertiefenden Prüfung (fehlende
Sensibilität, Wirkungen nicht relevant) werden benannt.
2.4
Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten
Die Eignung des Plangebiets für planungsrelevante Arten wurde in einer Begehung im August 2013 erfasst und beurteilt. Hierbei wurden u.a. die Habitatausstattung ebenso wie die
Lage und Größe der Fläche sowie bestehende Nutzungseinflüsse betrachtet.
2.4.1
Säugetiere
Für das Messtischblatt 5103 (Kerpen) sind planungsrelevante Säugetierarten Fledermausarten Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Fransen-, Wasser-, Rauhaut- und Zwergfledermaus gemeldet.
Hierbei handelt es sich zum einen um Arten, die überwiegend Waldbereiche aber auch strukturreiche Halboffenlandschaften besiedeln. Die Arten nutzen Höhlen und Spalten in / an Bäumen als Quartierstandorte (Wochenstuben und Einzelquartiere, je nach Art auch Winterquartiere). Daneben sind Arten vertreten, welche vermehrt bzw. ausschließlich in Siedlungsstrukturen anzutreffen sind. Quartiere werden von diesen Arten überwiegend in / an Gebäuden
genutzt. Allerdings können einzelne männliche Tiere dieser gebäudebewohnenden Arten
zum Übertagen auch Höhlen und Spalten in Bäumen nutzen.
Bei der Kontrolle der Gebäude wurden keine Quartiere noch Hinweise auf Hangplätze festegestellt. Der vorhandene Baumbestand auf den Grundstücken eignet sich zudem nicht als
Wochenstuben oder Winterquartiere. Maximal können einzelne Tiere diese gelegentlich als
Zwischen- oder Einzelquartier nutzen, sofern Höhlungen, Spalten oder Risse in der Borke
vorhanden sind. Hinweise hierfür konnten bei der Begehung zunächst nicht festgestellt werden. Einzelquartier werden allgemein nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne
des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG angesehen. Um den Tatbestand der Tötung (Einzeltiere) sicher zu vermeiden, sollte die Entfernung von größeren Gehölzen entsprechend der gängigen
Praxis in den Wintermonaten erfolgen
Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich.
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Artenschutzprüfung
2.4.2
8
Vögel
Das Lebensraumangebot im Plangebiet selber ist für planungsrelevante Vögel aufgrund seiner Biotopstruktur eingeschränkt.
Das Plangebiet eignet sich nicht als Lebensraum für Arten der Wälder, Waldrandbereiche,
strukturreichen Kulturlandschaft, Gewässer-, Grünland- oder Ackerstandorten.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten typischer Sielungsarten wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schleiereule oder einzelne Greifvogelarten wie Turmfalke oder Sperber wurden
bei der Kontrolle der Gebäude, Gärten (Gehölze) und offenen Flächen nicht festgestellt. Um
einen Tötungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 sicher zu vermeiden, sollten die Entfernung der Gehölze entsprechend der gängigen Praxis nur in den Wintermonaten außerhalb
der Brutzeit erfolgen.
Eine Beeinträchtigung von planungsrelevanten Vogelarten kann daher ausgeschlossen werden.
Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich.
2.4.3
Amphibien
Für die für das Messtischblatt aufgeführten Amphibienarten Gelbbauchunke, Kammmolch,
Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte, Springfrosch und Wechselkröte sind keine geeigneten Lebensräume in Form von Stand- oder Fließgewässern, noch temporären Gewässer innerhalb des Plangebietes noch im näherem Umfeld ausgebildet. Landlebensräume oder
Wanderbeziehungen sind vorhabenbedingt nicht betroffen.
Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich.
2.4.4
Reptilien
Für das Messtischblatt ist das Vorkommen der Zauneidechse aufgeführt. Zum Teil sind kleinere Bereiche mit Schotter und Kies vorhanden. Typische Wechsel zwischen grasigen und
vegetationsfreien Bereichen, grabbare Böden zur Ablage von Eiern und sonnenexponierte
Hänge mit Halbtrocken- und Trockenrasen oder auch sonnenexponierte Waldränder sind
nicht vorhanden. Mit einem Vorkommen der Art wird daher nicht gerechnet.
Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich.
2.4.5
Schmetterlinge
Für das Messtischblatt ist das Vorkommen des Nachtkerzen-Schwärmers gemeldet. Die Art
besiedelt sonnnig-warme, feuchte Hochstaudenvegetationen an Gewässern, wie Bächen
und Wiesengräben, sowie in Kies- und Sandgruben. Auch an Böschungen, Bahndämmen
und Brachen mit geeigneter Vegetation kann die Art auftreten. Als Futterpflanze der Raupen
werden Weidenröschenarten, Nachtkerzen-Arten und Blutweiderich genutzt. Größere Bestände dieser Pflanzen befinden sich im Plangebiet nicht, lediglich einzelne Nachkerzen sind
vorhanden. Von einem Vorkommen der Art wird nicht ausgegangen.
Eine vertiefende Prüfung ist nicht erforderlich.
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Artenschutzprüfung
2.5
9
Einschätzung der Betroffenheit
Aus der Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Vorhabegebiets resultiert, dass bei allen oben genannten Arten
entweder aufgrund des Fehlens geeigneter Habitate oder aufgrund fehlender Beeinträchtigungen eine artenschutzrechtliche Betroffenheit planungsrelevanter Arten zum jetzigen
Stand der Planung aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden kann. Zudem wurden keine
weiteren Hinweise auf ein Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet festgestellt.
Für das geplante Vorhaben ist daher aus fachlicher Sicht keine vertiefende Prüfung erforderlich. Demnach sind keine Vermeidungsmaßnahmen oder gar vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder ein Risikomanagement zu konzipieren.
Bezüglich der im Plangebiet vorkommenden Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, ist nicht auszuschließen, dass es durch die Inanspruchnahme von
Flächen zu Verlusten von belegten Nestern und somit auch von Individuen bzw. Gelegen
kommt.
Ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt aber nicht vor, da bei
diesen weit verbreiteten Arten ein landesweit günstiger Erhaltungszustand vorausgesetzt
werden darf, so dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff möglicherweise betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt werden
wird.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Zerstörung belegter Nester von
„Allerweltsarten“ und somit ein ggf. eintretender Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögel und Eiern in ihren Nestern, dadurch entgegengewirkt werden kann, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten durchführt wird.
Die aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht näher zu betrachtenden Vogelarten sind bei der
Abhandlung der Eingriffsregelung zu berücksichtigen.
3
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Durch die überschlägige Prognose der Vorprüfung in Bezug auf potenzielle Vorkommen im
Planungsraum der für das Messtischblatt aufgeführten, planungsrelevanten Arten sowie eintretende relevante Wirkfaktoren geht hervor, dass sich durch das Vorhaben keine artenschutzrechtliche Betroffenheit ergibt. Das bedeutet, dass das Tötungsrisiko nicht signifikant
erhöht, der Erhaltungszustand lokaler Populationen durch Störungen nicht erheblich verschlechtert wird und die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin sichergestellt ist.
Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG
(Zugriffsverbote) können daher ausgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit eines Ausnahmeverfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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Artenschutzprüfung
Literatur und Quellen
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Geographische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122 / 123 Köln-Aachen. Bonn-Bad
Godesberg 1978
DOERPINGHAUS, EICHEN, GUNNEMANN, LEOPOLD, NEUKIRCHEN, PETERMANN,
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FELDMANN, R., R. HUTTERER & H. VIERHAUS (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen. – In: LÖBF/LAfAO NRW (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. - LÖBF-Schr.R. 17, S. 307324.
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fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05.
KÜHNEL, GEIGER, LAUFER, PODLOUCKY, SCHLÜPMANN (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. Naturschutz und biologische
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LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NRW / MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LÖBF): LÖBF-Mitteilungen Nr. 1/05, S. 12-17.
http://www.natura2000.munlv.nrw.de/streng_gesch_arten/default.htm.
LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NRW / MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LÖBF): LÖBF-Mitteilungen Nr. 4/05, S. 39-49
LANA - LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
UND ERHOLUNG (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des
Bundesnaturschutzrecht. StA Arten- und Biotopschutz.
MEINIG, BOYE, HUTTERER (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere
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2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren
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MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW,
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und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Düsseldorf.
732_ASP_End.doc
: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt –Lechenich, Erper Straße
Artenschutzprüfung
SCHLÜPMANN, GEIGER, KRONSHAGE, MUTZ (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis
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SCHLÜPMANN, GEIGER, KRONSHAGE, MUTZ (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis
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SÜDBECK, BAUER, BOSCHERT, BOYE, KNIEF (2007): Rote Liste und Gesamtartenliste
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732_ASP_End.doc
: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt –Lechenich, Erper Straße
Artenschutzprüfung
Anhang:
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
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: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163:
Erftstadt – Lechenich,
Erper Straße
Begehungsprotokoll und
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Aufgestellt: Juli 2013
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
732-ASP Anhang.doc
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
2
Impressum
Bearbeitung:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt
Dipl.-Biol. / -Ing. Dorothea Schöling
Hinweis zum Urheberschutz:
Dieser Fachbericht ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt als
Ganzes ebenso wie einzelne Darstellungen dem Urheberschutz. Eine
Vervielfältigung und die Veröffentlichung, insbesondere im Internet sind
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Verfasser zulässig.
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
3
GLIEDERUNG
1
Anlass ................................................................................................... 4
1.1
Rechtliche Grundlagen...............................................................................................4
2
Vorgehensweise .................................................................................. 5
3
Beschreibung des Vorhabenbereiches ............................................. 7
3.1
Gebäude.....................................................................................................................7
3.2
Außenflächen ...........................................................................................................11
4
Begehung ........................................................................................... 12
4.1
Sichtkontrolle der Gebäude......................................................................................12
4.2
Sichtkontrolle der Außenflächen ..............................................................................13
5
Ergebnisse.......................................................................................... 14
5.1
Ergebnis der Kontrolle der Gebäude ........................................................................14
5.2
Ergebnis der Kontrolle der Außenflächen ................................................................16
6
Artenschutzrechtliche Empfehlungen ............................................. 16
7
Zusammenfassendes Ergebnis........................................................ 17
Verwendete Literatur ..................................................................................... 18
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
1
4
Anlass
Auf den Grundstücken Erper Straße Nr. 6 und Nr. 8 in Erftstadt-Lechenich ist im Zuge einer
städtebaulichen Änderung der Nutzung der Abriss der vorhandenen Gebäude und die
Freiräumung der Grundstücke geplant.
Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Sinne des § 44 BNatSchG ist vom
Vorhabenträger vor Aufnahme der Arbeiten der Vorhabenbereich durch eine sachkundige
Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob direkte oder indirekte Hinweise auf Vorkommen
besonders geschützter Tierarten vorliegen.
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Vorschriften des Artenschutzes finden sich in den §§ 44 und 45 des BNatSchG. Darin
sind die europäischen Normen der Artikel 12 und 13 FFH-RL und des Artikels 5 VogelSchRL in nationales Recht umgesetzt. Danach sind die artenschutzrechtlichen Belange als
eigenständig wirksames Recht zu beachten.
Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) des § 44 Abs. 1
BNatSchG sind folgendermaßen gefasst:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
zerstören."
Als Sonderregelung gemäß § 44 Abs. 5 bei nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässigen
Eingriffen in Natur und Landschaft ist im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH
Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten zu berücksichtigen (kursiv = Textzitat aus der
Gemeinsamen Handlungsempfehlung – Kap. 1.2):
Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt
kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor.
Darüber hinaus wird im § 44 Abs. 5 festgelegt, dass im Falle einer Betroffenheit anderer
besonders geschützter Arten „bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder
Vorhabens“ kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vorliegt. Damit sind die ausschließlich
national besonders geschützten Arten von den Verboten freigestellt.
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
1.2
5
Methodisches Vorgehen
Die Beurteilung der Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgt gemäß den Vorgaben der
Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz und der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in
der Bauleitplanung.
Ablauf und Inhalte des Prüfverfahrens sind wie folgt gegliedert (kursiv = Textzitate aus der
Gemeinsamen Handlungsempfehlung):
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe I wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen
Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind
verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund
des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens
einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die
betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Hinweis: Das LANUV hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete
Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der ASP im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“ …). Die
übrigen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur
Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher
betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass
wegen
ihrer
Anpassungsfähigkeit
und
des
landesweit
günstigen
Erhaltungszustandes
(z.B.
„Allerweltsarten“)
bei
vorhabenbedingten
Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Eine
entsprechende pauschale Begründung sollte bei der Zusammenfassung der
Prüfergebnisse explizit erfolgen.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und
ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz
dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe,
Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den
Verboten zugelassen werden kann
2
Vorgehensweise
Die artenschutzrechtliche Betrachtung setzt neben dem Wissen über die relevanten
Wirkfaktoren des Vorhabens vor allem die Kenntnis über mögliche Vorkommen von Arten
des Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten im Wirkraum des
geplanten Vorhabens voraus.
Wie in Kapitel 1.2 beschrieben, erfolgt die Artenschutzprüfung in NRW im Hinblick auf die so
genannten planungsrelevanten Arten.
Als Grundlage zur Ermittlung möglicher Vorkommen planungsrelevanten Arten dienen die im
Internet zugänglichen Infosysteme und Datenbanken des LANUV. Herauszustellen ist das
Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, welches
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
messtischblattweise eine Liste der seit 1990 im
nachgewiesenen planungsrelevanten Arten bereitstellt.
6
Bereich
des
Messtischblattes
Im vorliegenden Fall ist das Messtischblatt 5106 – Kerpen die Bezugsgröße (Anhang 1).
Hinsichtlich konkreter Angaben zu Artenvorkommen
Landschaftsinformationssammlung“ ausgewertet.
wurde
das
FIS
„@LINFOS-
Um konkrete Hinweise über Vorkommen planungsrelevanter Arten zu erlangen erfolgte eine
eingehende und gründliche Kontrolle durch Begehung und Besichtigung der Gebäude und
der Freiflächen. Bei den Gebäuden werden dazu alle Räume und insbesondere die
Dachböden kontrolliert. An den Außenseiten werden alle Fassaden betrachtet sowie die
Dachüberstände und –unterseiten.
Ziel der Begehung war es auszuschließen, dass sich an oder in den Gebäuden sowie auf
den Flächen dauerhafte Lebensstätten planungsrelevanter Arten befinden oder dass diese
Tiere bzw. deren Entwicklungsformen vorhabenbedingt betroffen sind bzw. sein könnten. Im
Blickpunkt stehen vor allem Vorkommen und Lebensstätten von „Gebäude bewohnenden
Arten“, insbesondere Vögel und Fledermäuse.
Zudem werden die Außenbereiche (Gärten, Brachen, Wiesen) auf Vorkommen oder
geeignete Lebensräume von Amphibien, Reptilien und andere besonders geschützte Arten
überprüft.
Bei den Kontrollen wurden insbesondere inspiziert:
Gebäude:
Dach- und Mauervorsprünge
Mauernischen
Speicherräume
Dacheindeckungen
Verkleidungen
Fensterläden / Rollladenkästen
Naturkeller
Außenbereiche:
artenreiche Wiesen und Weiden
offene Bodenbereiche
Steinmauern und –haufen, Holzhaufen
feuchte Bodenbereiche oder Gewässer
Gehölze
Die Kontrolle wurde am Vormittag des 10.07.2013 durch die Dipl.-Biologin / -Ingenieurin D.
Schöling durchgeführt. An diesem Tage herrschten gute Lichtverhältnisse, so dass nicht nur
eine gute Einsicht aller Außenbereiche möglich war, sondern auch die Innenräume relativ gut
belichtet waren.
Ergänzend standen eine starke Taschenlampe für die Ausleuchtung von Dachböden,
Kellerräumen, Ecken, Schächten und Nischen sowie ein lichtstarkes Fernglas zur
Beobachtung von Teilbereichen zur Verfügung.
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
7
Maßgebliche bzw. charakteristische Teile der Gebäude bzw. der Außenbereiche wurden
durch Fotos dokumentiert.
3
Beschreibung des Vorhabenbereiches
3.1
Gebäude
Erper Straße Nr. 6
Das zum Rückbau vorgesehene Gebäude Erper Straße Nr. 6 stellt ein typisches
Wohngebäude dar (Abbildung 1). Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem
Erdgeschoss, einem Dachgeschoss mit Dachschrägen sowie einem darüberliegenden
Dachboden. Das Gebäude ist inzwischen unbewohnt.
Abbildung 1: Gebäude Erper Straße Nr. 6
Der Keller des Wohngebäudes besteht aus Betonboden, und -decken sowie glatt verputzten
Wänden. Über einzelne zerbrochene Fenster besteht Zugang zum Gebäude. In einem
Kellerraum befindet sich eine alte Ölheizung mit vier zugehörigen Öltanks. Die Tanks sind
leer (Abbildung 2).
Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich Wohnräume, ein Badezimmer (Abbildung 3) und
ein Raum mit Anschlüssen für die Küche. Auch hier besteht über zerbrochene Fenster
Zugang zum Gebäudeinnern.
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
8
Abbildung 2 (links): Heizungskeller mit leeren Öltanks
Abbildung 3 (rechts): Badezimmer
Das Dachgeschoss besteht aus einem Wohnraum mit Dachschrägen sowie einem nicht
ausgebauten Raum ohne Dachisolierung, welcher in den Dachboden übergeht. Dachstuhl
und Dachpfannen liegen offen vor. Kleinere Dachfenster sind intakt und geschlossen. Offene
Zugänge nach außen sind nicht erkennbar (Abbildung 4).
Abbildung 4: Dachboden
732-ASP Anhang.doc
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
Abbildung 5 (links):
9
Rückseitiges Fenster im Erdgeschoss mit Fensterläden
Abbildung 6 (rechts): Rückseitige Dachgaube mit Schieferverkleidung
Die Außenwände des Gebäudes sind verputzt. Vorhandene Fenster besitzen keine Rollladen
sondern Fensterläden aus Holz (Abbildung 5).
Die Übergange zwischen Außenwänden und Dachsparren sind verschlossen.
Eine Dachgaube wurde mit Schieferplatten verkleidet. Einzelne Platten sind locker
(Abbildung 6).
Erper Straße Nr. 8
Bei dem Gebäude Erper Straße Nr. 8 handelt es sich ebenfalls um ein Wohnhaus (Abbildung
7).
Abbildung 7 (links):
Gebäude Erper Straße Nr. 8
Abbildung 8 (rechts): Isolierter Dachboden
Das Haus ist bewohnt. Zu Keller- und Wohnräumen besteht neben Festern und Türen kein
Zugang nach außen. Spalten, Risse oder Fehlstellen im Mauerwerk sind nicht vorhanden.
Der Dachboden wurde vor zwei Jahren neu isoliert (Abbildung 8). Offene Zugänge nach
außen sind auch hier nicht vorhanden.
732-ASP Anhang.doc
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
10
An den Festern des Hauses sind Rollladen vorhanden, welche einer regelmäßigen Nutzung
unterliegen.
Nebengebäude
Neben dem Wohngebäude Erper Straße Nr. 8 befindet sich ein Nebengebäude (Abbildung
9).
Hierbei handelt es sich um ein vermutlich ursprünglich als Scheune, später als Werkstatt
genutztes, überwiegend aus Mauerwerk erstelltes Bauwerk. Einzelne Bereiche des
ursprünglichen Mauerwerks wurden erneuert bzw. verputzt. Zum Teil wurden Tore sowie
Fenster und Türen erneuert.
Innen befinden sich im Erdgeschoss ehemalige Büroräume sowie eine Garage bei denen die
Wände ebenfalls glatt verputzt sind.
In der Werkstatt besteht der Boden aus einer Betonplatte, die Decke ist teilweise mit
Holzfaserplatten verkleidet (Abbildung 11). Größtenteils ist sie aus einlagigen Holzbohlen
erstellt.
Über dem Erdgeschoss befindet sich ein nach Süden offener Lagerboden. Die Südseite wird
durch Maschendraht gesichert. Der Lagerboden ist aus Holz, (einlagige Holzbohlendecke
s.o.) errichtet (Abbildung 12).
Die Holzaußenwände sind entweder mit Trapez-Blech verkleidet oder mittels BitumenDachpappe abgedichtet (Abbildung 10).
Neben einer Nutzung als Garage und Abstellraum steht das Gebäude leer.
Abbildung 9 (links):
Frontseite des Nebengebäudes
Abbildung 10 (rechts): Rückseite des Nebengebäudes
732-ASP Anhang.doc
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
11
Abbildung 11 (links): Leerstehende Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes
Abbildung 12 (rechts): Offener Dachboden des Nebengebäudes
Wellblech-Garage
Auf dem Grundstück befindet sich weiterhin eine einfache Garage aus Wellblech.
3.2
Außenflächen
Versiegelte Brachfläche
Auf der zur Erper Straße zugewandten Seite des Gebäudes Nr. 6 befindet sich eine
Brachfläche, welche überwiegend mit Betonplatten versiegelt ist. In den Seitenräumen sind
ruderale Krautfluren ausgebildet (Abbildung 13). Vereinzelt sind zudem kleinere Schotterablagerungen auf der Fläche vorhanden (Abbildung 14).
Gartenbrache Erper Straße 6
Der hintere Bereich des Grundstücks stellt eine Gartenbrache dar, welche überwiegend aus
einer grasreichen Wiese und einzelnen Nadel- bzw. Ziergehölzen besteht (Abbildung 15).
Garten Erper Straße 8
Westlich und östlich des Wohngebäudes Nr. 8 befinden sich Garten und Vorgarten mit
Rasenfläche sowie Ziergehölzen bzw. -Staudenpflanzungen.
Rasenfläche
Die Fläche südlich des Nebengebäudes besteht aus einem regelmäßig gemähten Rasen
und aus Zufahrten zum Nebengebäude bzw. zur Garage (Abbildung 16).
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
12
Abbildung 13 (links): Versiegelte Brachfläche mit ruderaler Krautflur
Abbildung 14 (rechts): Schotterablagerung
Abbildung 15 (links): Gartenbrache
Abbildung 16 (rechts): Rasenfläche
4
Begehung
4.1
Sichtkontrolle der Gebäude
Das Augenmerk der Sichtkontrolle der Gebäudesubstanz richtete sich auf typische
Strukturen, die sich entsprechend der Auflistung in Punkt 2 als dauerhafte Lebensstätten
eignen könnten. Dazu wurden die Gebäudeteile innen und außen kontrolliert.
Bei der Innenkontrolle wurde hauptsächlich auf die grundsätzliche Eignung der
Gebäudesubstanz als Fledermausquartiere bzw. Wochenstuben geachtet. Dazu wurden
insbesondere die Dachunterbauten und Keller auf ihre Eignung oder tatsächliche Nutzung
hin untersucht. Zu den möglichen Spuren einer (vorangegangenen) Nutzung als Quartier
oder Wochenstube gehören neben toten (Jung-) Tieren auch Kot- und Urinspuren an
732-ASP Anhang.doc
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
13
Wänden sowie Fraßreste (z.B. Flügel von Insekten) auf dem Boden unter nächtlichen Fraßund Ruheplätzen.
Bei dieser Kontrolle wurden alle Räume und alle Teile der Nebengebäude begangen.
Bei der Außenkontrolle der Gebäude wurde insbesondere auf vorhandene Nester und
Gebäudenischen geachtet, die sich als dauerhafte Neststandorte eignen. Im Fokus standen
Schwalbennester an den Außenwänden und evtl. Nischen für Turmfalken oder gar
Schleiereulen. Zudem wurde nach möglichen Einflugstellen oder Versteckmöglichkeiten
gesucht.
4.2
Sichtkontrolle der Außenflächen
Bei der Sichtkontrolle der Außenbereiche wurde neben üblichen Lebensstätten in Gehölzen
oder im Offenlandbereich insbesondere auf sogenannte Sonderbiotope geachtet, wie sie
unter Punkt 2 aufgeführt werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass alle Außenflächen sehr gut einsehbar und überschaubar
sind. Insbesondere bei Haus Nr. 8 handelt es sich um regelmäßig gemähte, „gepflegt“
Rasenflächen. Aber auch die Freifläche vor Haus Nr. 6 und der Rasen hinter dem Haus ist
gut einsehbar und überschaubar.
732-ASP Anhang.doc
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Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
5
Ergebnisse
5.1
Ergebnis der Kontrolle der Gebäude
14
Erper Straße Nr. 6
Im gesamten Gebäude wurden keinerlei Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter
Arten festgestellt.
Im Obergeschoss wurden sowohl in dem ausgebauten Raum als auch in dem
Dachbodenbereich Reste von (toten) Insekten - insbesondere Flügel des Kleinen Fuchs
(Nymphalis urticae) – aufgefunden (Abbildung 17).
Abbildung 17: Schmetterlingsflügel unter Fenster im Dachgeschoss
Die Überreste der Schmetterlinge befanden sich ausschließlich unterhalb der Fenster.
Kotspuren von Fledermäusen waren nicht feststellbar. Es ist anzunehmen, dass die
Schmetterlinge über offene Fester im unteren Gebäudeteil ins Innere des Hauses gelangt
sind und letztendlich an den Fensterscheiben im Obergeschoss keinen Weg nach draußen
gefunden haben und hier verendet sind.
Oberhalb der Fundstellen waren keine Hinweise erkennbar, die auf eine potenzielle Nutzung
als Fraß- oder Hangplätze hindeuten ließen. Zudem besteht kein direkter Zugang im Bereich
des Dachstuhls. Erst seit kurzer Zeit gibt es, soweit alle Türen offen stehen, einen Zugang
über die in den Kellerräumen und im Badezimmer des Erdgeschosses Gebäudes
eingeschlagenen Fenster.
Bei der Sichtkontrolle von außen ließen sich ebenfalls keine Hinweise auf Vorkommen von
Individuen oder Lebensstätten besonders geschützter Arten feststellen.
Hinter der Schieferverkleidung der Dachgaube könnten sich gegebenenfalls Quartiere von
Fledermäusen befinden. Dies lässt sich mittels der durchgeführten Sichtkontrolle ohne dabei
die Schieferverkleidung zu beschädigen – und somit auch das potenzielle Fledermaus-
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
15
quartier – nicht feststellen. Kot- und Urinspuren sind nicht erkennbar. Sollten bei Abriss des
Gebäudes hier tatsächlich ein Vorkommen von Feldermäusen festgestellt werden, sind
entsprechende Sofort- und Folgemaßnahmen (s.u.) durchzuführen.
Erper Straße Nr. 8
Sowohl innerhalb des bewohnten Gebäudes und des gut isolierten Dachraumes als auch
von außen sind keinerlei Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter feststellbar.
Nebengebäude
Auf dem offenen Lagerboden konnte Losung von Mardern festgestellt werden. Aufgrund der
offenen Struktur der Räume, der wenigen Spuren und der fehlenden Rückstände von
Beutetieren, von Nestmaterial oder sonstiger Hinweise wird nicht von einem regelmäßig
aufgesuchten Unterschlupf oder gar einer Fortpflanzungsstätte ausgegangen.
Zwischen Dachsparren befand sich zudem ein verlassenes Vogelnest (vermutlich von einer
Amsel).
Abbildung 18: Verlassenes Vogelnest zwischen Dachsparren
Wellblech-Garage
Sowohl innerhalb der Garage als auch von außen sind keinerlei Hinweise auf Vorkommen
besonders geschützter Arten feststellbar.
732-ASP Anhang.doc
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
5.2
16
Ergebnis der Kontrolle der Außenflächen
Versiegelte Brachfläche
Sowohl auf der versiegelten Brachfläche als auch in den angrenzenden Ruderalfluren und
Schotterablagerungen wurden keine Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten
festgestellt.
Garten und Gartenbrache
In den vorhandenen Gehölzen des Gartens und der Gartenbrache können potenziell
verschiedene Vogelarten brüten.
Rasenfläche
Auf den Rasenflächen wurden keine Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter Arten
festgestellt.
6
Artenschutzrechtliche Empfehlungen
Die Gehölze im Garten und der Gartenbrache sind außerhalb der Brutzeit der Vögel zu
entfernen. Alternativ sind die Gehölze vor der Entfernung auf Vorkommen von Nester zu
untersuchen.
Ebenfalls ist das Nebengebäude außerhalb der Brutzeit abzureißen oder vor Abriss auf
Nester (insbesondere zwischen den Dachsparren des Lagerbodens) zu untersuchen.
Bei einem unerwarteten Fund europarechtlich geschützter Arten ist über Sofort- und
Folgemaßnahmen zu entscheiden. Dazu ist der Fund ist der zuständigen Fachbehörde
mitzuteilen.
732-ASP Anhang.doc
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
7
17
Zusammenfassendes Ergebnis
Bei der gründlichen Untersuchung (innen und außen) der zum Abriss anstehenden Gebäude
sowie der Außenbereiche wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch oder
Eignung für besonders geschützte Tierarten gefunden.
Bei der Untersuchung der Gebäude und Außenbereiche wurden ältere Kotspuren von
Mardern auf dem Lagerboden des Nebengebäudes festgestellt. Hinweise auf
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art waren weder in diesem noch in weiteren Gebäuden
ersichtlich.
Ein älteres und verlassenes Nest konnte zwischen den Dachsparren des Nebengebäudes
festgestellt werden.
Weitere Anhaltspunkte auf eine vorangegangene oder aktuelle Nutzung durch Arten des
Anhang IV der FFH-Richtlinie oder Vögel (z.B. Schwalben, Mauersegler, Haussperling,
Hausrotschwanz, Turmfalke, Schleiereule, Dohle u.a.) waren in und an den Gebäuden nicht
ersichtlich.
Vorhandene Gehölze in den Gärten können für verschiedene Vogelarten potenziell zur
Anlage ihrer Nester dienen.
Aufgrund des festgestellten Befundes kann – unter Beachtung der artenschutzrechtlichen
Empfehlungen – mit sehr großer Sicherheit ausgeschlossen werden, dass beim Abriss der
Gebäude bzw. bei der Überbauung der Fläche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
ausgelöst werden.
Aufgestellt:
Erftstadt, den 17.07.2013
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
D. Schöling
(Dipl.-Biol./-Ing.)
732-ASP Anhang.doc
P.Smeets
(Dipl, Ing.)
:SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
18
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Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands - Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und
Biologische Vielfalt. 70 (1): S. 115-158
MEINIG, H., VIERHAUS, H. TRAPPMANN, C. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste der
Säugetiere (Mammalia) Nordrhein-Westfalens.
MUNLV [MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN] (2007):
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen, DZE GmbH, Essen
SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S., SMIT-VIERGUTZ, J. & P. BOYE (2004) (Hrsg): Ökologie
und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten, Ergebnisse der
wissenschaftlichen Begleitung des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens 634;
Schaffung eines Quartierverbundes für Gebäude bewohnende Fledermausarten
durch Sicherung und Ergänzung des bestehenden Quartierangebots in und an
Gebäuden. Münster, Landwirtschaftsverlag. 275, XVI S.
732-ASP Anhang.doc
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Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
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SKIBA, R., HRSG. (2003): Europäische Fledermäuse, Kennzeichen, Echoortung und
Detektoranwendung. Die Neue Brehm-Bücherei. Hohenwarsleben, Westarp
Wissenschaften. 212 S.
VIERHAUS, H. (2008): Ein bedeutendes Fledermauswinterquartier am linken Niederrhein mit Nachweisen der Wimperfledermaus, Myotis emarginatus (Geoffroy, 1806). Nyctalus 15 (2010), 2-3, S. 180-186.
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Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Anhang
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5106 (Kerpen)
Deut. Name
Amphibien
Wiss. Name
Status
EHZ (ATL)
Gelbbauchunke
Kammmolch
Kleiner Wasserfrosch
Kreuzkröte
Springfrosch
Wechselkröte
Bombina variegata
Triturus cristatus
Rana lessonae
Bufo calamita
Rana dalmatina
Bufo viridis
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
S
G
G
U
G
U
Lacerta agilis
Art vorhanden
G-
Proserpinus proserpina
Art vorhanden
G
Plecotus auritus
Myotis nattereri
Nyctalus noctula
Pipistrellus nathusii
Myotis daubentonii
Pipistrellus pipistrellus
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
G
G
G
G
G
G
Falco subbuteo
Alcedo atthis
Alauda arvensis
Locustella naevia
Emberiza calandra
Ardea cinerea
Picus canus
Accipiter gentilis
Vanellus vanellus
Vanellus vanellus
Dryobates minor
Circus cyaneus
Buteo buteo
Delichon urbica
Dendrocopos medius
Luscinia megarhynchos
Lanius collurio
Oriolus oriolus
Hirundo rustica
Perdix perdix
Circus aeruginosus
Tyto alba
Saxicola rubicola
Milvus migrans
Dryocopus martius
Accipiter nisus
Athene noctua
Acrocephalus scirpaceus
Falco tinnunculus
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Durchzügler
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beob. zur Brutzeit
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
U
G
GG
S
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UG
G
G
G
G
G
GG
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UGU
U
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U
S
G
G
G
G
G
Reptilien
Zauneidechse
Schmetterlinge
NachtkerzenSchwärmer
Säugetiere
Braunes Langohr
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Rauhhautfledermaus
Wasserfledermaus
Zwergfledermaus
Vögel
Baumfalke
Eisvogel
Feldlerche
Feldschwirl
Grauammer
Graureiher
Grauspecht
Habicht
Kiebitz
Kiebitz
Kleinspecht
Kornweihe
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Nachtigall
Neuntöter
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Rohrweihe
Schleiereule
Schwarzkehlchen
Schwarzmilan
Schwarzspecht
Sperber
Steinkauz
Teichrohrsänger
Turmfalke
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Bebauungsplan Nr. 163: Erftstadt – Lechenich, Erper Straße
Begehungsprotokoll und Artenschutzrechtliche Beurteilung
Turteltaube
Wachtel
Waldkauz
Waldohreule
Wasserralle
Streptopelia turtur
Coturnix coturnix
Strix aluco
Asio otus
Rallus aquaticus
Wespenbussard
Wiesenpieper
Zwergtaucher
Pernis apivorus
Anthus pratensis
Tachybaptus ruficollis
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sicher brütend
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sicher brütend
sicher brütend
beob. zur Brutzeit
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
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UU
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