Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 388/2013
Az.: 61. 21-20
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
26.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wohnbauflächenentwicklung Lechenich Nord - West
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Anlage 2 (Verkehrs- und Erschließungskonzept)
gekennzeichneten Planbereich (nördlich des Bebauungsplangebietes BP 150 und westlich sowie
südlich des Friedhofs in Lechenich) eine städtebauliche Vorentwurfsplanung zu erarbeiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.07.2011 (V 74/2011) beschlossen, vor der Aufstellung eines
Bebauungsplanes nördlich des Bebauungsplanes 150, Solarsiedlung, ein Verkehrskonzept für
eine Fläche von ca.5,5 ha zu entwickeln (siehe Anlage 1; Fläche A). Der entsprechende Bereich
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Von dieser Fläche befinden sich ca. 2
ha im städtischen Eigentum.
Bei der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes, u.a. auf der Grundlage der Rahmenplanung
Lechenich - West (s. Anlagen 3 und 4) hat sich herausgestellt, dass die Realisierung der
Wohnbaufläche in einem ersten Bauabschnitt auf der städtischen Fläche nur mit größerem
Aufwand und unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand für die notwendige Versickerung des
Oberflächenwassers durchführbar ist. Die Einleitung des Oberflächenwassers in die städtische
Kanalisation ist im genehmigten Entwässerungsentwurf der Stadt Erftstadt nicht vorgesehen. Eine
Versickerung des Oberflächenwassers in das vorhandene Versickerungsbecken des BP 150 ist
aus Kapazitätsgründen nicht umsetzbar, sodass ein „separates“ Versickerungsbecken für die
Entwicklung der städtischen Fläche finanziell nicht darstellbar ist.
In der Zwischenzeit hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 12.06.2012 (A
157/2012) beschlossen, die Eignung der Friedhofserweiterungsfläche südlich und westlich des
Friedhofs (a. Anlage 1, Fläche B) als Wohnbauland zu prüfen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bisher als öffentliche Grünfläche:
Zweckbestimmung: Friedhof, dargestellt. Der für eine Wohnbebauung in Betracht kommende
Bereich zwischen dem Friedhof und der vorhandenen Wohnbebauung kommt grundsätzlich für
eine Wohnbebauung in Betracht, befindet sich bis auf ein Flurstück im städtischen Eigentum und
umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha. Die Erschließung kann über das vorhandene Straßennetz
erfolgen. Zudem kann die erforderliche Versickerungsanlage unmittelbar nordwestlich des
möglichen Baugebietes bzw. südlich des Bolz- und Grillplatzes errichtet werden. Der
Baustellenverkehr für den Bau der Erschließungsanlagen (u.a. Straße und Versickerungsanlage)
und der geplanten Wohnbebauung sollte über den Blessemer Lichweg abgewickelt werden.
Der Blessemer Lichweg befindet sich in einem schlechten Ausbauzustand. Sowohl die
vorübergehende Nutzung als Baustellenzufahrt als auch ggf. der Ausbau als künftige
Erschließungsstraße für die geplante Wohnbebauung bedingen eine umfassende Erneuerung. Die
Baukosten für eine Erneuerung bzw. einen Ausbau des Blessemer Lichwegs von der
Frenzenstraße bis zum geplanten Baugebiet südlichwestlich des Friedhofs belaufen sich nach
einer ersten Schätzung auf ca. 375.000 Euro.
Vor dem Hintergrund, das diese Kosten als Erschließungskosten umgelegt werden können, wird
von der Verwaltung nunmehr vorgeschlagen, für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet in der
Gesamtgröße von ca. 7,5 ha (Nettobauland) ein Wohngebiet zu entwickeln und in mehreren
Bauabschnitten umzusetzen.
Insgesamt betrachtet hat die Realisierung des vorgeschlagenen Baugebietes den Vorteil, dass
das Baugebiet im Endausbau über mehrere Haupterschließungsstraßen, insbesondere
über den Blessemer Lichweg und die Straße Zur alten Burg erschlossen werden kann,
der Baustellenverkehr ausschließlich über den Blessemer Lichweg und somit durch keine
Wohnbebauung geführt wird,
die Versickerung des Oberflächenwassers kostenminimierend in einer zentralen
Versickerungsanlage südlich des Bolz- und Grillplatzes und außerhalb der Wohnbebauung
realisiert wird,
die Zufahrt zum Friedhof einschließlich des Einmündungsbereiches in die Frenzenstraße
vollständig erneuert sowie
die Kosten für die Erneuerung und den Ausbau des Blessemer Lichweges auf ein größeres
Baugebiet (ca. 7,5 ha) umgelegt werden können.
(Erner)
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