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Beschlussvorlage (Wohnbauflächenentwicklung Lechenich Nord - West)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Wohnbauflächenentwicklung Lechenich Nord - West) Beschlussvorlage (Wohnbauflächenentwicklung Lechenich Nord - West)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2013 Az.: 61. 21-20 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 26.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wohnbauflächenentwicklung Lechenich Nord - West Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Anlage 2 (Verkehrs- und Erschließungskonzept) gekennzeichneten Planbereich (nördlich des Bebauungsplangebietes BP 150 und westlich sowie südlich des Friedhofs in Lechenich) eine städtebauliche Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.07.2011 (V 74/2011) beschlossen, vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich des Bebauungsplanes 150, Solarsiedlung, ein Verkehrskonzept für eine Fläche von ca.5,5 ha zu entwickeln (siehe Anlage 1; Fläche A). Der entsprechende Bereich ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Von dieser Fläche befinden sich ca. 2 ha im städtischen Eigentum. Bei der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes, u.a. auf der Grundlage der Rahmenplanung Lechenich - West (s. Anlagen 3 und 4) hat sich herausgestellt, dass die Realisierung der Wohnbaufläche in einem ersten Bauabschnitt auf der städtischen Fläche nur mit größerem Aufwand und unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand für die notwendige Versickerung des Oberflächenwassers durchführbar ist. Die Einleitung des Oberflächenwassers in die städtische Kanalisation ist im genehmigten Entwässerungsentwurf der Stadt Erftstadt nicht vorgesehen. Eine Versickerung des Oberflächenwassers in das vorhandene Versickerungsbecken des BP 150 ist aus Kapazitätsgründen nicht umsetzbar, sodass ein „separates“ Versickerungsbecken für die Entwicklung der städtischen Fläche finanziell nicht darstellbar ist. In der Zwischenzeit hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 12.06.2012 (A 157/2012) beschlossen, die Eignung der Friedhofserweiterungsfläche südlich und westlich des Friedhofs (a. Anlage 1, Fläche B) als Wohnbauland zu prüfen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bisher als öffentliche Grünfläche: Zweckbestimmung: Friedhof, dargestellt. Der für eine Wohnbebauung in Betracht kommende Bereich zwischen dem Friedhof und der vorhandenen Wohnbebauung kommt grundsätzlich für eine Wohnbebauung in Betracht, befindet sich bis auf ein Flurstück im städtischen Eigentum und umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha. Die Erschließung kann über das vorhandene Straßennetz erfolgen. Zudem kann die erforderliche Versickerungsanlage unmittelbar nordwestlich des möglichen Baugebietes bzw. südlich des Bolz- und Grillplatzes errichtet werden. Der Baustellenverkehr für den Bau der Erschließungsanlagen (u.a. Straße und Versickerungsanlage) und der geplanten Wohnbebauung sollte über den Blessemer Lichweg abgewickelt werden. Der Blessemer Lichweg befindet sich in einem schlechten Ausbauzustand. Sowohl die vorübergehende Nutzung als Baustellenzufahrt als auch ggf. der Ausbau als künftige Erschließungsstraße für die geplante Wohnbebauung bedingen eine umfassende Erneuerung. Die Baukosten für eine Erneuerung bzw. einen Ausbau des Blessemer Lichwegs von der Frenzenstraße bis zum geplanten Baugebiet südlichwestlich des Friedhofs belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 375.000 Euro. Vor dem Hintergrund, das diese Kosten als Erschließungskosten umgelegt werden können, wird von der Verwaltung nunmehr vorgeschlagen, für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet in der Gesamtgröße von ca. 7,5 ha (Nettobauland) ein Wohngebiet zu entwickeln und in mehreren Bauabschnitten umzusetzen. Insgesamt betrachtet hat die Realisierung des vorgeschlagenen Baugebietes den Vorteil, dass  das Baugebiet im Endausbau über mehrere Haupterschließungsstraßen, insbesondere über den Blessemer Lichweg und die Straße Zur alten Burg erschlossen werden kann,  der Baustellenverkehr ausschließlich über den Blessemer Lichweg und somit durch keine Wohnbebauung geführt wird,  die Versickerung des Oberflächenwassers kostenminimierend in einer zentralen Versickerungsanlage südlich des Bolz- und Grillplatzes und außerhalb der Wohnbebauung realisiert wird,  die Zufahrt zum Friedhof einschließlich des Einmündungsbereiches in die Frenzenstraße vollständig erneuert sowie  die Kosten für die Erneuerung und den Ausbau des Blessemer Lichweges auf ein größeres Baugebiet (ca. 7,5 ha) umgelegt werden können. (Erner) -2-