Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 394/2013
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 26.08.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.09.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
27.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Abfrageergebnis des Anliegerwillens zu einer etwaigen Grundsanierung des
verbliebenen, nördlichen Altbereiches der Kampstraße im Ortsteil Dirmerzheim von
der Einmündung Feldstraße bis zur Straßengabelung
- Ausbaubeschluss -
Finanzielle Auswirkungen:
Berührt den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung schlägt vor, in 2014 den vor beschriebenen Straßenabschnitt der Kampstraße
grundlegend zu sanieren und auszubauen. Eine grundlegende Sanierung der Straße lässt sich
aus Sicht der Verwaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht dauerhaft
aufschieben. Die Anlieger sind bereits über den zeitnah eintretenden Ausbaubedarf, wie auch über
die Höhe der voraussichtlich eintretenden Straßenbaubeitragspflicht informiert. Die abschließende
Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage sollte infolge des nicht ganz eindeutigen Meinungsbildes
der Anlieger politisch herbeigeführt und legitimiert werden.
Begründung:
Der schlechte Straßenzustand im maßgeblichen Straßenabschnitt ist schon lange bekannt und
offenkundig. Er wurde und wird regelmäßig kritisiert und diskutiert, war darüber hinaus in der
Vergangenheit
auch
bereits
mehrfach
Gegenstand
entsprechender
gemeinsamer
Ortsbesichtigungen von Anliegern, Verwaltung und Politik.
Bislang wurde ein Ausbau – insbesondere vor dem Hintergrund eintretender
Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger – stets hinaus geschoben.
Am 27.06.2013 wurden die Anlieger nochmals über die Erfordernisse und Konsequenzen einer
grundlegenden Sanierung informiert. In Absprache mit den Betroffenen erfolge nachgehend hierzu
zusätzlich noch eine schriftliche Information, in der die Anwohner - jeweils im Einzelfall - über die
voraussichtlich entstehende Beitragshöhe in Kenntnis gesetzt wurden. Gleichzeitig hiermit wurden
die Anlieger zur Ermittlung ihres Meinungsbildes um ein verbindliches Votum zur Ausbaufrage bis
zum 16.08.2013 bei ca. sechswöchiger Antwortfrist gebeten.
Ausgehend von den beitragspflichtigen Verteilungsflächen haben sich im Ergebnis 28,5 % für eine
grundlegende Straßensanierung ausgesprochen, 26,8 % votierten dagegen. Ohne
Meinungsäußerung und Rücklauf sind dabei beträchtliche 44,7 % geblieben. Insgesamt erscheint
das Meinungsbild der Anlieger somit nicht eindeutig
Eine fort währende, beitragsfreie Instandhaltung des bisherigen Zustandes durch Flickwerk lässt
sich nach Auffassung der Verwaltung weder aus technischen, noch aus wirtschaftlichen Gründen
dauerhaft weiter vertreten und aufschieben. Darüber hinaus würde ein weiterer kurzfristiger
Zeitaufschub die Maßnahmekosten und somit im Ergebnis letztlich auch die Beitragspflichten der
Anlieger in der Zukunft im Zweifel nur noch weiter erhöhen.
Der Anliegeranteil an den Sanierungskosten würde sich nach dem einschlägigen Ortsrecht
(Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz) im gegebenen Fall auf 70 %
belaufen, 30 % wären zur Abgeltung des Allgemeinvorteils an der Maßnahme von der Stadt zu
tragen.
Im Ergebnis würde sich der Anliegerbeitrag für den Einzelnen in 2014 voraussichtlich auf 5,- Euro
bis 6,50 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücks- bzw. Verteilungsfläche belaufen. Dies würde
bei einer unterstellten Grundstücksgröße von 500 qm einem Straßenbaubeitrag i.H.v. ca. 2.500,00
Euro bzw. bei einer durchschnittlichen Grundstücks-/Verteilungsgröße im Abrechnungsgebiet von
ca. 825 qm - jeweils bei eingeschossiger Bebauung - einem Straßenbaubeitrag i.H.v. ca. 4.125,00
Euro entsprechen.
Wie bereits dargelegt, sind die Anlieger bereits über die Unausweichlichkeit eines nicht dauerhaft
aufschiebbaren, grundlegenden Straßenausbaus ebenso informiert, wie über die Höhe der auf
den Einzelnen voraussichtlich zukommenden Straßenbaubeiträge.
Die Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage sollte – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des nicht
ganz eindeutig erscheinenden Meinungsbildes der Anlieger - politisch getroffen werden.
(Erner)
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