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Beschlussvorlage (Abfrageergebnis des Anliegerwillens zu einer etwaigen Grundsanierung des verbliebenen, nördlichen Altbereiches der Kampstraße im Ortsteil Dirmerzheim von der Einmündung Feldstraße bis zur Straßengabelung - Ausbaubeschluss -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Abfrageergebnis des Anliegerwillens zu einer etwaigen Grundsanierung des verbliebenen, nördlichen Altbereiches der Kampstraße im Ortsteil Dirmerzheim von der Einmündung Feldstraße bis zur Straßengabelung 
- Ausbaubeschluss -) Beschlussvorlage (Abfrageergebnis des Anliegerwillens zu einer etwaigen Grundsanierung des verbliebenen, nördlichen Altbereiches der Kampstraße im Ortsteil Dirmerzheim von der Einmündung Feldstraße bis zur Straßengabelung 
- Ausbaubeschluss -)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 394/2013 Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 26.08.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 11.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 27.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Abfrageergebnis des Anliegerwillens zu einer etwaigen Grundsanierung des verbliebenen, nördlichen Altbereiches der Kampstraße im Ortsteil Dirmerzheim von der Einmündung Feldstraße bis zur Straßengabelung - Ausbaubeschluss - Finanzielle Auswirkungen: Berührt den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung schlägt vor, in 2014 den vor beschriebenen Straßenabschnitt der Kampstraße grundlegend zu sanieren und auszubauen. Eine grundlegende Sanierung der Straße lässt sich aus Sicht der Verwaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht dauerhaft aufschieben. Die Anlieger sind bereits über den zeitnah eintretenden Ausbaubedarf, wie auch über die Höhe der voraussichtlich eintretenden Straßenbaubeitragspflicht informiert. Die abschließende Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage sollte infolge des nicht ganz eindeutigen Meinungsbildes der Anlieger politisch herbeigeführt und legitimiert werden. Begründung: Der schlechte Straßenzustand im maßgeblichen Straßenabschnitt ist schon lange bekannt und offenkundig. Er wurde und wird regelmäßig kritisiert und diskutiert, war darüber hinaus in der Vergangenheit auch bereits mehrfach Gegenstand entsprechender gemeinsamer Ortsbesichtigungen von Anliegern, Verwaltung und Politik. Bislang wurde ein Ausbau – insbesondere vor dem Hintergrund eintretender Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger – stets hinaus geschoben. Am 27.06.2013 wurden die Anlieger nochmals über die Erfordernisse und Konsequenzen einer grundlegenden Sanierung informiert. In Absprache mit den Betroffenen erfolge nachgehend hierzu zusätzlich noch eine schriftliche Information, in der die Anwohner - jeweils im Einzelfall - über die voraussichtlich entstehende Beitragshöhe in Kenntnis gesetzt wurden. Gleichzeitig hiermit wurden die Anlieger zur Ermittlung ihres Meinungsbildes um ein verbindliches Votum zur Ausbaufrage bis zum 16.08.2013 bei ca. sechswöchiger Antwortfrist gebeten. Ausgehend von den beitragspflichtigen Verteilungsflächen haben sich im Ergebnis 28,5 % für eine grundlegende Straßensanierung ausgesprochen, 26,8 % votierten dagegen. Ohne Meinungsäußerung und Rücklauf sind dabei beträchtliche 44,7 % geblieben. Insgesamt erscheint das Meinungsbild der Anlieger somit nicht eindeutig Eine fort währende, beitragsfreie Instandhaltung des bisherigen Zustandes durch Flickwerk lässt sich nach Auffassung der Verwaltung weder aus technischen, noch aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft weiter vertreten und aufschieben. Darüber hinaus würde ein weiterer kurzfristiger Zeitaufschub die Maßnahmekosten und somit im Ergebnis letztlich auch die Beitragspflichten der Anlieger in der Zukunft im Zweifel nur noch weiter erhöhen. Der Anliegeranteil an den Sanierungskosten würde sich nach dem einschlägigen Ortsrecht (Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz) im gegebenen Fall auf 70 % belaufen, 30 % wären zur Abgeltung des Allgemeinvorteils an der Maßnahme von der Stadt zu tragen. Im Ergebnis würde sich der Anliegerbeitrag für den Einzelnen in 2014 voraussichtlich auf 5,- Euro bis 6,50 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücks- bzw. Verteilungsfläche belaufen. Dies würde bei einer unterstellten Grundstücksgröße von 500 qm einem Straßenbaubeitrag i.H.v. ca. 2.500,00 Euro bzw. bei einer durchschnittlichen Grundstücks-/Verteilungsgröße im Abrechnungsgebiet von ca. 825 qm - jeweils bei eingeschossiger Bebauung - einem Straßenbaubeitrag i.H.v. ca. 4.125,00 Euro entsprechen. Wie bereits dargelegt, sind die Anlieger bereits über die Unausweichlichkeit eines nicht dauerhaft aufschiebbaren, grundlegenden Straßenausbaus ebenso informiert, wie über die Höhe der auf den Einzelnen voraussichtlich zukommenden Straßenbaubeiträge. Die Grundsatzentscheidung zur Ausbaufrage sollte – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des nicht ganz eindeutig erscheinenden Meinungsbildes der Anlieger - politisch getroffen werden. (Erner) -2-