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Beschlussvorlage (Verkehrskonzept zur Führung des Wirtschaftsverkehres im Bereich Neustraße / Kehler Weg / RaiBa in E. - Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30
Beschlussvorlage (Verkehrskonzept zur Führung des Wirtschaftsverkehres im Bereich Neustraße / Kehler Weg / RaiBa in E. - Gymnich) Beschlussvorlage (Verkehrskonzept zur Führung des Wirtschaftsverkehres im Bereich Neustraße / Kehler Weg / RaiBa in E. - Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 356/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 17.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 21.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Verkehrskonzept zur Führung des Wirtschaftsverkehres im Bereich Neustraße / Kehler Weg / RaiBa in E. - Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Das „Verkehrskonzept zur Führung der Wirtschaftsverkehre im Bereich der Neustraße / Kehler Weg in Erftstadt - Gymnich“ der Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS) aus Neuss wird zur Kenntnis genommen. II. Zur Reduzierung der Schwerlastverkehre im Bereich der Ortslage, insbesondere auf der Neustraße, dem Kehler Weg und der Kohlstraße werden folgende, im Verkehrskonzept empfohlene Maßnahmen, umgesetzt:    Gemeinsam mit den betroffenen Betrieben sollen zur Verlagerung der Lkw- und Traktorfahrten auf der Neustraße und dem Kehler Weg die Fahrer, die den Standort des Getreidelagers der RaiBa und weitere Betriebe am Verbindungsweg Kehler Weg/ Kohlstraße (Kohlstr. 74 und 76) aufsuchen, über die Möglichkeit der Zu- und Abfahrt über das Wirtschaftswegenetz im Sinne einer optimalen Routenführung (L 162 –Siedlerweg L 495/K 23 – Siedlerweg) entsprechend unterrichtet werden. Durch entsprechende Beschilderungen an den Knotenpunkten L 162/L 495 und L 495/K 23/Siedlerweg und L 162/Gymnicher Mühle soll die Wegeführung zum Standort des Getreidelagers und ggf. weiterer Betriebe über das Wirtschaftswegenetz gelenkt werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kehler Wegs und der Kohlstraße soll eine geringere zulässige Fahrtgeschwindigkeit angeordnet werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 14.02.2013 hat das Verkehrsplanungsbüro/Ingenieurgesellschaft Stolz, Neuss, entsprechend der Aufgabenstellung: „Entwicklung eines Verkehrskonzeptes mit dem Ziel, den Schwerlastverkehr aus dem Bereich Neustraße / Kehler Weg fernzuhalten, und wie dort die Anbindung erfolgen soll“, die heutige und zukünftige Verkehrssituation nach Realisierung der Erweiterung des Getreidelagers der RaiBa untersucht und dargestellt. Das Gutachten kommt nach der Analyse der Verkehrssituation zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastungen im Bereich Neustraße und Kehler Weg sehr gering sind. Die Lkw- und Traktorfahrten von und zum Standort des Getreidelagers werden im Wesentlichen über die westliche bzw. südliche Zuwegung des Wirtschaftswegenetzes (Siedlerweg und Kohlstraße) abgewickelt. Durch die geplante Betriebsumstrukturierung der RaiBa ist mit einer Reduzierung der Jahresverkehrsmengen, insbesondere im LKW-Verkehr, gegenüber heute zu rechnen. Daher ist zu erwarten, dass das Verkehrsgeschehen am Standort auch zukünftig störungsfrei ablaufen wird. Darüber hinaus stellt der Gutachter fest, dass ein mehr als doppelt so großer Anteil an weiteren Fahrzeugen, die nicht durch den Standort des Getreidelagers generiert werden, den Kreuzungsbereich Kehler Weg / Getreidelager RaiBa benutzen. Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kfz-Fahrten der Anwohner am Kehler Weg liegt die Tagesbelastung des Kehler Wegs mit rd. 150 Kfz/24h deutlich unterhalb der Verkehrsbelastung, die gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen für Wohnwege, die die geringstbelastete Kategorie an Verkehrsstraßen darstellen, vorsieht. Für Wohnwege werden gemäß der RASt 06 Verkehrsstärken von bis zu 150 Kfz/h, also in etwa dem 10-fachen der vorhandenen Verkehrsbelastung auf dem Kehler Weg, als verträglich angesehen. Aufgrund der Analyse der heutigen bzw. künftigen Verkehrsbelastung und unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung wurden vom Gutachter entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Der standortbezogene Pkw-Verkehr wird sich durch diese Maßnahmen allerdings nicht verlagern lassen. Mögliche restriktive Maßnahmen (Einrichtung von Durchfahrtsbeschränkungen oder „Sackgassen“) beeinträchtigen auch andere Verkehre, die nicht standortbezogen sind und die über zwei Drittel der Verkehre betreffen. Dies führt insgesamt zu einem erhöhten Wegeaufwand und einer Verlagerung dieser Verkehre auf andere Streckenabschnitte. (Erner) -2-