Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 356/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
17.09.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
21.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Verkehrskonzept zur Führung des Wirtschaftsverkehres im Bereich Neustraße /
Kehler Weg / RaiBa in E. - Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Das „Verkehrskonzept zur Führung der Wirtschaftsverkehre im Bereich der Neustraße / Kehler
Weg in Erftstadt - Gymnich“ der Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS) aus Neuss wird zur Kenntnis
genommen.
II. Zur Reduzierung der Schwerlastverkehre im Bereich der Ortslage, insbesondere auf der
Neustraße, dem Kehler Weg und der Kohlstraße werden folgende, im Verkehrskonzept
empfohlene Maßnahmen, umgesetzt:
Gemeinsam mit den betroffenen Betrieben sollen zur Verlagerung der Lkw- und
Traktorfahrten auf der Neustraße und dem Kehler Weg die Fahrer, die den Standort des
Getreidelagers der RaiBa und weitere Betriebe am Verbindungsweg Kehler Weg/
Kohlstraße (Kohlstr. 74 und 76) aufsuchen, über die Möglichkeit der Zu- und Abfahrt über
das Wirtschaftswegenetz im Sinne einer optimalen Routenführung (L 162 –Siedlerweg L
495/K 23 – Siedlerweg) entsprechend unterrichtet werden.
Durch entsprechende Beschilderungen an den Knotenpunkten L 162/L 495 und L 495/K
23/Siedlerweg und L 162/Gymnicher Mühle soll die Wegeführung zum Standort des
Getreidelagers und ggf. weiterer Betriebe über das Wirtschaftswegenetz gelenkt werden.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kehler Wegs und der Kohlstraße
soll eine geringere zulässige Fahrtgeschwindigkeit angeordnet werden.
Begründung:
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 14.02.2013 hat das
Verkehrsplanungsbüro/Ingenieurgesellschaft Stolz, Neuss, entsprechend der Aufgabenstellung:
„Entwicklung eines Verkehrskonzeptes mit dem Ziel, den Schwerlastverkehr aus dem Bereich
Neustraße / Kehler Weg fernzuhalten, und wie dort die Anbindung erfolgen soll“, die heutige und
zukünftige Verkehrssituation nach Realisierung der Erweiterung des Getreidelagers der RaiBa
untersucht und dargestellt. Das Gutachten kommt nach der Analyse der Verkehrssituation zu dem
Ergebnis, dass die Verkehrsbelastungen im Bereich Neustraße und Kehler Weg sehr gering sind.
Die Lkw- und Traktorfahrten von und zum Standort des Getreidelagers werden im Wesentlichen
über die westliche bzw. südliche Zuwegung des Wirtschaftswegenetzes (Siedlerweg und
Kohlstraße) abgewickelt.
Durch die geplante Betriebsumstrukturierung der RaiBa ist mit einer Reduzierung der
Jahresverkehrsmengen, insbesondere im LKW-Verkehr, gegenüber heute zu rechnen. Daher ist
zu erwarten, dass das Verkehrsgeschehen am Standort auch zukünftig störungsfrei ablaufen wird.
Darüber hinaus stellt der Gutachter fest, dass ein mehr als doppelt so großer Anteil an weiteren
Fahrzeugen, die nicht durch den Standort des Getreidelagers generiert werden, den
Kreuzungsbereich Kehler Weg / Getreidelager RaiBa benutzen.
Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kfz-Fahrten der Anwohner am Kehler Weg liegt
die Tagesbelastung des Kehler Wegs mit rd. 150 Kfz/24h deutlich unterhalb der
Verkehrsbelastung, die gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen für Wohnwege, die
die geringstbelastete Kategorie an Verkehrsstraßen darstellen, vorsieht. Für Wohnwege werden
gemäß der RASt 06 Verkehrsstärken von bis zu 150 Kfz/h, also in etwa dem 10-fachen der
vorhandenen Verkehrsbelastung auf dem Kehler Weg, als verträglich angesehen.
Aufgrund der Analyse der heutigen bzw. künftigen Verkehrsbelastung und unter Berücksichtigung
der Aufgabenstellung wurden vom Gutachter entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.
Der standortbezogene Pkw-Verkehr wird sich durch diese Maßnahmen allerdings nicht verlagern
lassen. Mögliche restriktive Maßnahmen (Einrichtung von Durchfahrtsbeschränkungen oder
„Sackgassen“) beeinträchtigen auch andere Verkehre, die nicht standortbezogen sind und die
über zwei Drittel der Verkehre betreffen. Dies führt insgesamt zu einem erhöhten Wegeaufwand
und einer Verlagerung dieser Verkehre auf andere Streckenabschnitte.
(Erner)
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