Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
17.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwicklung eines verkehrlichen Konzeptes
zur Führung der Wirtschaftsverkehre
im Bereich Neustraße / Kehler Weg
in Erftstadt-Gymnich
Schlussbericht
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Michael Vieten
Silvia Schmidt
Projekt A4199 / 19. August 2013
Erstellt im Auftrag der
Stadt Erftstadt
Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Breitgasse 9 41460 Neuss Tel 02131 / 79 18 92-0 Fax 02131 / 79 18 92-30 e-mail: info@igs-ing.de Internet www.igs-ingenieure.de
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Ausgangslage und Aufgabenstellung
2
2
Lage des Untersuchungsraums
3
3
Erreichbarkeit der westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen 4
4
Routenwahl der Wirtschaftsverkehre
6
5
Beurteilung der Zu- und Abfahrtsrouten
9
6
Empfehlung zur Führung der standortbezogenen Verkehre
11
Abbildungsverzeichnis
14
Literaturverzeichnis
14
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1
Ausgangslage und Aufgabenstellung
Im Westen der Ortslage Gymnich grenzen an die Wohnbebauung landwirtschaftliche Nutzflächen und verschiedene zumeist landwirtschaftliche Gewerbebetriebe.
Unmittelbar angrenzend an die Wohnbebauung befindet sich am Ende des Kehler
Weges ein Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse für den Umschlag von
regional angebautem Getreide sowie für Handel von Produkten für den ländlichen
Bedarf, der durch die Raiffeisenbank Gymnich eG betrieben wird. Sowohl diese als
auch andere landwirtschaftliche Nutzungen im westlichen Teil der Ortslage Gymnich
entlang des Verbindungsweges Kohlstraße/Kehler Weg verursachen Lkw- und PkwVerkehre, die z.T. über den Kehler Weg bzw. die Neustraße von und zu diesen
Standorten fahren.
Derzeit ist eine Umstrukturierung des von der Raiffeisenbank Gymnich eG betriebenen Fachbetriebes geplant. Dabei sollen zur Verbesserung der Betriebslogistik und
zur Reduzierung der Fahrverkehre externe Lagerstätten des Fachbetriebes schrittweise aufgegeben und am Standort Kehler Weg auf einer Erweiterungsfläche
zusammengefasst werden. Durch diese Umstrukturierung wird es auch zu veränderten Betriebsabläufen und damit veränderten Verkehrsmengen im Zu- und Ablauf
zum Standort am Kehler Weg kommen. Zu den veränderten Betriebsabläufen wurde
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens [1] zur Erweiterung des Standortes der
Raiffeisenbank Gymnich eG am Kehler Weg eine Verkehrsuntersuchung [2] durchgeführt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung konnte nachgewiesen werden,
dass einerseits das Ziel- und Quellverkehrsaufkommen am Standort durch die Umstrukturierung um ca. 7,5% reduziert wird und andererseits die derzeit an Erntetagen auftretende Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen durch wartende Traktoren zukünftig nach Erweiterung nicht mehr auftreten wird.
Da im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan [2] hauptsächlich
der Verkehrsablauf bezogen auf das unmittelbare Umfeld des Standortes des Fachbetriebes betrachtet wurde, wurde die vorliegende Verkehrsuntersuchung mit dem
Ziel durchgeführt, ein verkehrliches Konzept zu entwickeln, das den Schwerlastverkehr im Bereich der Wohnbebauung – hier ins besondere entlang der Neustraße
und des Kehler Weges – reduziert.
Die vorliegende Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung eines verkehrlichen
Konzeptes zur Führung der Wirtschaftsverkehre im Bereich Neustraße / Kehler Weg
in Erftstadt-Gymnich basiert auf den folgenden Grundlagen:
Bebauungsplan Nr. 164 – Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung
Warenabteilung am Kehler Weg [1],
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 164 [2],
Verkehrszählung Kreuzungsbereich Gymnich – Kehler Weg / Getreidelager
RaiBa [3],
Stellungnahme zu aktuellen Fragen zum Bebauungsplan Nr. 164 [4].
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2 Lage des Untersuchungsraums
Der betrachtete Untersuchungsbereich Kehler Weg / Neustraße befindet sich
unmittelbar westlich der Ortslage von Gymnich und grenzt dort nur getrennt durch
den Verbindungsweg Kohlstraße/Kehler Weg an die Bebauung unmittelbar an. In
Abbildung 1 ist die Lage des engeren Untersuchungsraums in der Ortslage
Gymnich dargestellt.
Abbildung 1:
Lage des engeren Untersuchungsraums im Stadtteil Gymnich
Der engere Untersuchungsraum umfasst den Kehler Weg zwischen der Neustraße
und dem Verbindungsweg zwischen dem Kehler Weg und der Kohlstraße sowie den
Abschnitt der Neustraße zwischen der Vorpforte und der Schützenstraße. Bis auf
den nördlichen Bereich der Neustraße, der nur einseitig im Westen angebaut ist,
befinden sich entlang der betrachteten Straßenabschnitte auf beiden Seiten
Wohnbebauungen.
Die Ortslage Gymnich liegt im Nordwesten des Stadtgebietes von Erftstadt. Die verkehrliche Haupterschließung der Ortslage Gymnich stellt die in Nordwest-SüdostRichtung verlaufende L162 (Gymnicher Hauptstraße / Dirmerzheimer Straße), die
parallel zur Autobahn A61 verläuft, dar. Über die L162 kann in Richtung Süden die
Ortslage Dirmerzheim und die Stadt Erftstadt und in Richtung Norden die Stadt Kerpen erreicht werden. Zusätzlich besteht im Norden über die B264 und im Süden
über die L495 eine Verbindung zur A61 über die Anschlussstellen Türnich bzw.
Gymnich. Über die K23 und die K50 bestehen direkte Verbindungen in die östlich
gelegenen Ortslagen Balkhausen bzw. Türnich und Brüggen bzw. Kierdorf. Im
Westen der Ortslage Gymnich schließen im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die mit einem sehr engmaschigen Wirtschaftswegenetz durchzogen sind. Die gilt ebenfalls für die südlich der L495 gelegenen landwirtschaftlich
genutzten Flächen. In Abbildung 2 ist die Lage des Stadtteils Gymnich dargestellt.
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Abbildung 2:
Lage des Stadtteils Gymnich
3 Erreichbarkeit der westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen
Die westlich der Wohnbebauung in der Ortslage Gymnich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen bis zum Siedlerweg lassen sich über das Straßen- und Wegenetz im
Wesentlichen über die folgenden Straßen bzw. Wege erreichen (vgl. Abbildung 3):
1. aus Richtung Norden über die L162 (Kerpener Straße) über den Anschlusspunkt des Wirtschaftswegnetzes Siedlerweg / Gymnicher Mühle,
2. aus Richtung Süden über L495 über den Verknüpfungspunkt Siedlerweg /
Mellerhöfe und
3. aus Richtung Osten über die Vorpforte, den Kehler Weg oder die Kohlstraße.
Während der Verkehr über die nördliche und südliche Zufahrt direkt aus dem Landesstraßennetz auf das Wirtschaftswegenetz geführt wird, wird der aus Richtung
Osten kommende Verkehr zunächst vom Landesstraßennetz (Hauptstraßennetz)
über Straßen mit überwiegender Wohnbebauung auf das Wirtschaftwegenetz geführt.
Da das Wirtschaftswegenetz nicht Bestandteil des öffentlichen Straßennetzes ist, ist
dieses in den meisten Routenplanersystemen auch nicht enthalten bzw. wird bei der
Routensuche nicht berücksichtigt, da es im Regelfall nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist. Am Beispiel des Standortes des Getreidelagers der Raiffeisenbank Gymnich eG wird deutlich, dass die Routenführung mittels gängiger
Routenplanersysteme zu den westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen im
Regelfall über das öffentliche Straßennetz geführt wird. Im Falle des Getreidelagers
werden die Verkehre, wie in Abbildung 4 dargestellt, über die Vorpforte und den
Kehler Weg geführt.
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Abbildung 3:
Erreichbarkeit der westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen
Abbildung 4:
Vorgeschlagene Routenführung mittels gängiger Routenplanersysteme für den
Standort des Getreidelagers
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Bezieht man allerdings das komplette Straßen- und Wirtschaftswegenetz in die
Routensuche mit ein, so ergeben sich die in Abbildung 5 dargestellten kürzesten
Routen zum Standort des Getreidelagers.
Abbildung 5:
Kürzeste Routenführung zum Standort unter Einbeziehung des gesamten
öffentlichen Straßen- und Wirtschaftswegenetzes
4 Routenwahl der Wirtschaftsverkehre
Da im Rahmen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung keine gesonderten Erhebungen durchgeführt wurden und auf die vorliegende Verkehrsuntersuchung zum
Bebauungsplan Nr. 164 [2] aufbaut, wurden aus den vorliegenden Datengrundlagen
die tatsächlichen Zu- und Abfahrtsrouten der auf die westlich der Wohnbebauung
gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen bezogenen Verkehre geschätzt. Die
Grundlage der Schätzung bildet dabei die unmittelbare Verteilung der zu- und
abfließenden Verkehre über die an den Standort des Getreidelagers angrenzenden
Straßen- und Wege. Entsprechend den vorhandenen Verkehrszählungen aus der
Verkehrsuntersuchung [2] (Erhebungstag: 02.08.2011) und den von der Stadtverwaltung durchgeführten ergänzenden Zählungen vom 26.07.2012 und 23.08.2012
[3] ergibt sich folgende Verteilung der Verkehrsbeziehungen des Getreidelagers:
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1. Verkehrsbeziehungen am Erntetag
Aus beiden Erhebungen am Erntetag ergibt sich, dass mit 46 Traktoren und
20 Lkw rd. 90% der Zufahrten der Lkw und Traktoren zum Getreidelager
über den Verbindungsweg Kehler Weg – Kohlstraße und über den
Verbindungsweg Kehler Weg – Siedlerweg erfolgen.
Die übrigen Zufahrten durch Lkw und Traktoren erfolgen über den Verbindungsweg Kehler Weg – Neustraße. An beiden Erhebungstagen konnten nur
insgesamt drei Lkw bzw. Traktoren erfasst werden, die die Zufahrt über den
Kehler Weg zum Standort des Getreidelagers nutzten.
Bei den Abfahrten vom Standort kehren sich die Anteile der Verbindungswege Kehler Weg – Siedlerweg und Kehler Weg – Kohlstraße nahezu um
(Erhebung vom 02.08.2011), während die Anzahl der Lkw und Traktoren bei
den Abfahrten über den Kehler Weg bzw. den Verbindungsweg Kehler Weg
– Neustraße nur geringfügig über der Anzahl der Fahrzeuge in der Zufahrt
liegt.
2. Nichterntetag
Am Nichterntetag verändert sich die Verteilung der vier möglichen Zufahrtsrouten für die zufahrenden Lkw und Traktoren.
Über den Verbindungsweg Kehler Weg – Siedlerweg und den Verbindungsweg Kehler Weg – Kohlstraße fahren am Nichterntetag mit 8 Traktoren und
12 Lkw nur knapp über 50% der Lkw und Traktoren zum Gelände zu.
Über den Kehler Weg fahren 6 Lkw und 6 Traktoren zum Standort des
Getreidelagers.
Am Nichterntetag liegt die Anzahl der zufahrenden Lkw mit 20 und mit 18
Traktoren ungefähr bei 50% der Anzahl der zufahrenden Lkw (20) und
Traktoren (55) am Erntetag.
In Abbildung 6 sind die Anteile der zufahrenden Lkw und Traktoren am Erntetag
und Nichterntetag bezogen auf den Standort des Getreidelagers grafisch dargestellt.
Neben den zu- und abfahrenden Lkw und Traktoren werden durch das Getreidelager zusätzlich Pkw-Fahrten generiert. An einem Erntetag liegt dabei die Anzahl
der Pkw-Fahrten, die auf das Getreidelager bezogen sind, bei etwa 45% der erfassten Lkw- bzw. Traktorfahrten und an einem Nichterntetag entsprechen die zusätzlich generierten Pkw-Fahrten dem rd. 3,4fachen der Lkw- bzw. Traktorfahrten.
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Abbildung 6:
Belastung der Zufahrtsrouten zum Standort des Getreidelagers am 26.07.2012
bzw. 23.08.2012
Entsprechend der Prognose, die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan [2] erstellt wurde, ist das nachfolgende Verkehrsaufkommen auf den
einzelnen Straßen- und Wegeabschnitten im Umfeld des Getreidelagers an SpitzenLiefertagen zu erwarten (Tabelle 1):
Straßen- bzw.
Wegeabschnitt
Lkw / Lz
Traktorgespann
Pkw
Krad
2
15
90
2
Verbindungsweg
Kehler Weg –
Kohlstraße
20
110
115
5
Verbindungsweg
Kehler Weg –
Siedlerweg
25
110
70
5
Verbindungsweg
Kehler Weg –
Neustraße
5
30
90
2
Kehler Weg
Tabelle 1: Prognostiziertes Tagesverkehrsaufkommen der einzelnen Straßen- und Wegeabschnitte an Spitzen-Liefertagen (Quelle: Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 164 [2])
Aus der Zusammenstellung der prognostizierten Verkehrsbelastungszahlen auf den
einzelnen Straßen- und Wegeabschnitten in Tabelle 1 ist erkenntlich, dass jeweils
über 40% der auf den Standort bezogenen Verkehre zukünftig über die Verbindungswege Kehler Weg – Siedlerweg und Kehler Weg – Kohlstraße abgewickelt
werden. Mit 22 Fahrten werden rd. 5% der Lkw- und Traktorzu- bzw. -abfahrten über
den Kehler Weg abgewickelt. In Abbildung 7 ist die prognostizierte Verteilung der
standortbezogenen Verkehre dargestellt.
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Abbildung 7:
Prognostizierte Verteilung der standortbezogenen Verkehre
Aus den vorhandenen Unterlagen sind die weiterführenden Routen der standortbezogenen Verkehre nicht zu erkennen. Betrachtet man jedoch das umliegende
Straßen- und Wegenetz, so lassen sich die folgenden Routen der zu- und abfahrenden Verkehre zum Standort des Getreidelagers abschätzen. Diese sind in
Abbildung 5 dargestellt.
5 Beurteilung der Zu- und Abfahrtsrouten
Die Erschließung des Standortes erfolgt aus Richtung Norden, aus Richtung Süden
und aus Richtung Westen über einen Wirtschaftsweg. Aus Richtung Osten erfolgt
die Erschließung über eine ausgebaute Straße. Über die östliche Zufahrt, den Kehler Weg, erfolgt die Zu- und Abfahrt vom klassifizierten Straßennetz zum Standort
des Getreidelagers über die Relationen Neustraße / Schützenstraße / L162 oder
Neustraße / Kohlstraße / L162 komplett durch angebautes Gebiet oder über die
Relation Neustraße / Am Fußfall / L495 teilweise durch bebautes Gebiet. Die Zuund Abfahrtsroute in Richtung Norden führt über die Relation Neustraße / Vorpforte /
L162 durch teilweise angebautes und vollständig bebautes Gebiet. Die Zu- und Abfahrtsrouten in Richtung Osten und Süden führen bis zum klassifizierten Straßennetz ausschließlich über Wirtschaftswege und damit fast ausschließlich durch anbaufreie Bereiche. Lediglich einige Betriebe liegen an diesen Wirtschaftswegen an.
Damit die Verkehrsbelastungen im Bereich der Wohnbebauung möglichst minimiert
werden, sollten sämtliche Zu- und Abfahrten, insbesondere der Lkw und Traktoren,
über die westlichen und südlichen Verbindungswege des Wirtschaftswegenetzes
erfolgen. In Abbildung 8 ist diese optimale Routenführung des standortbezogenen
Verkehrs dargestellt.
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Abbildung 8:
Routen zwischen dem Standort und dem klassifizierten Straßennetz
Wie aus den Analysen des standortbezogenen Verkehrs (vgl. Kapitel 4) erkennbar
ist, wird ein Großteil der standortbezogenen Lkw- und Traktorverkehre schon derzeit
über das Wirtschaftswegenetz abgewickelt. Im Pkw-Verkehr ist dies noch nicht der
Fall, da nur rd. 50% der Verkehre über das Wirtschaftswegenetz abgewickelt wird.
Die Verbindungswege Kehler Weg – Kohlstraße und Kehler Weg – Siedlerweg weisen größtenteils eine Breite von deutlich unter 5m auf. Damit sind diese für einen
Begegnungsfall zwischen zwei Fahrzeugen nicht geeignet. Für den Begegnungsfall
Pkw / Lkw ist unter Berücksichtigung eines eingeschränkten Bewegungsspielraums
eine Mindestbreite der Fahrbahn von 5m erforderlich. Selbst im Begegnungsfall Pkw /
Rad ist hier noch eine Mindestbreite von 3,80m erforderlich, die nicht an allen
Stellen des Wirtschaftswegenetzes eingehalten wird.
Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastungen und einer Berücksichtigung der
ausschließlichen Abwicklung der Verkehrsbelastungen über das Wirtschaftswegenetz – also über die östliche und südliche Zufahrt – wird es zukünftig zu regelmäßigen Begegnungsfällen auf diesen Streckenabschnitten kommen. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Ausbauzustandes wird dabei ein Ausweichen auf den Bereich seitlich der Fahrbahn erforderlich werden. Im Regelfall sind diese Seitenbereiche nicht befestigt, so dass erhebliche Beschädigungen des angrenzenden Bereiches sowie der Fahrbahnbegrenzung aufkommen.
Sowohl auf dem Verbindungsweg Kehler Weg – Kohlstraße als auch auf dem Verbindungsweg Kehler Weg – Siedlerweg sind im Bereich der Einmündungen der
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Wirtschaftswege Ausweichstellen vorhanden. Daher sind zunächst keine weiteren
Maßnahmen entlang der Verbindungswege zu ergreifen. Allerdings sollen die
Verkehre nach der Erweiterung beobachtet werden, um ggf. weitere
Ausweichstellen einzurichten.
6 Empfehlung zur Führung der standortbezogenen Verkehre
Unter Berücksichtigung der Beobachtung von Ausweichstellen im Wirtschaftswegenetz ist eine Führung der zu- und abfahrenden Verkehre zum Standort des Getreidelagers über dieses Wegenetz vor dem Hintergrund der Minimierung der Beeinträchtigung der umliegenden Anwohner zu empfehlen (Abbildung 9). Der Großteil
der Lkw- und Traktorfahrten wird derzeit schon über dieses Wirtschaftswegenetz
abgewickelt. Im Pkw-Verkehr ist dies nur zu 50% der Fall.
Abbildung 9:
Optimale Routenführung des standortbezogenen Verkehrs
Um die übrigen Traktor- und Lkw-Fahrten auf Strecken zu reduzieren, die teilweise
oder vollständig angebaut sind (Kehler Weg, Verbindungsweg Kehler Weg – Neustraße) sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1) Bei den Traktorfahrten wird es sich um Fahrten aus dem unmittelbaren Umland handeln, deren Fahrer eine besonders gute Ortskenntnis aufweisen
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werden. Daher sollte über Ansprachen dieser Fahrer die Wegewahl auf das
Wirtschaftsstraßennetz gelenkt werden.
2) Bei den Lkw-Fahrten handelt es sich nicht ausschließlich um Fahrer mit einer besonderen Ortskenntnis. Ein Teil dieser Lkw-Fahrer wird sich daher auf
Routenplanungssysteme bzw. Navigationssysteme verlassen. Da das Wirtschaftswegenetz im Regelfall nicht Bestandteil dieser Systeme ist, werden
die Zu- und Abfahrtsrouten dieser Lkw-Fahrer über den Kehler Weg bzw.
den Verbindungsweg Kehler Weg – Neustraße erfolgen. Da auf die Informationen, die in Routenplan- und Navigationssystemen hinterlegt sind, nur bedingt Einfluss genommen werden kann, sollten im Straßennetz entsprechende Beschilderungen, die die Wegführung zum Standort des Getreidelagers anzeigen, eingerichtet werden. Diese sollten an den Knotenpunkten
L162 / L495 und L495 / K23 / Siedlerweg und L162 / Gymnicher Mühle eingerichtet werden.
3) Die Verlagerung des Pkw-Verkehrs ist durch Verkehrslenkungsmaßnahmen,
die auf Informationen oder Beschilderung beruhen, nur bedingt beeinflussbar. Eine Benutzung der nördlichen (Verbindungsweg Kehler Weg – Neustraße) bzw. der östlichen (Kehler Weg) Zu- bzw. Abfahrt lässt sich nur
durch Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit für den Pkw-Verkehr erreichen.
Diese kann entweder durch die Einrichtung einer Durchfahrtsbeschränkung
für Anlieger oder der Einrichtung einer Sackgasse ermöglicht werden. Eine
Sperrung oder Unterbindung der Durchfahrtsmöglichkeit wird allerdings zu
einer Verlagerung der bislang durchfahrenden Pkw-Verkehre z.B. auf die
Kohlstraße führen. Daher sollte von einer Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit abgesehen werden. Es empfiehlt sich vielmehr, z.B. durch die Anordnung einer geringen zulässigen Fahrtgeschwindigkeit im Bereich des Kehler
Weges, die Verkehrssicherheit zu verbessern, ohne gleichzeitig die PkwVerkehrsbelastungen zu reduzieren.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verkehrsbelastungen im Bereich
Kehler Weg / Neustraße sehr gering sind. Insbesondere die Lkw- und Traktorfahrten
von und zum Standort des Getreidelagers werden im Wesentlichen über die
westliche bzw. südliche Zuwegung des Wirtschaftswegenetzes abgewickelt. Die Zuund Abfahrt über den Kehler Weg wird im Wesentlichen vom Pkw genutzt.
Zukünftig ist mit einer Reduzierung der Jahresverkehrsmengen insbesondere im
Lkw-Verkehr gegenüber heute zu rechnen [2]. Daher ist zukünftig zu erwarten, dass
das Verkehrsgeschehen am Standort auch zukünftig störungsfrei ablaufen wird.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass ein mehr als doppelt so großer Anteil an
weiteren Fahrzeugen, die nicht durch den Standort des Getreidelagers generiert
werden, den Kreuzungsbereich Kehler Weg / Getreidelager RaiBa benutzen. Entsprechend restriktive Maßnahmen, die zur Unterbindung von Durchfahrtmöglichkeiten dienen, werden diese Fahrzeuge ebenfalls betreffen. Durch die Unterbindung
der Durchfahrtmöglichkeit über den Kehler Weg wird es zu Verlagerungen der
Verkehre auf die Neustraße oder die Kohlstraße kommen. Dadurch wird die
Verkehrsleistung insgesamt im Straßennetz zunehmen.
Die Prognose der Verkehrsuntersuchung [2] geht davon aus, dass über den Kehler
Weg zukünftig durchschnittlich 105 Fahrzeuge geführt werden. Selbst unter
Berücksichtigung der zusätzlichen Kfz-Fahrten der Anwohner am Kehler Weg liegt
die Tagesbelastung des Kehler Wegs mit rd. 150 Kfz/24h deutlich unterhalb der
Verkehrsbelastung, die gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen [5]
für Wohnwege, die die geringstbelastete Kategorie an Verkehrsstraßen darstellen,
vorsieht. Für Wohnwege werden gemäß der RASt 06 [5] Verkehrsstärken von bis zu
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150 Kfz/h, also in etwa dem 10-fachen der vorhandenen Verkehrsbelastung auf dem
Kehler Weg, als verträglich angesehen.
Da heutzutage schon ein Großteil der Lkw- und Traktorfahrten über das Wirtschaftswegenetz abgewickelt wird, wird zur Verlagerung der übrigen Lkw- und
Traktorfahrten empfohlen, einerseits die Fahrer, die den Standort des Getreidelagers aufsuchen, über die Möglichkeit der Zu- und Abfahrt über das Wirtschaftswegenetz zu informieren und andererseits über entsprechende Beschilderung im
umliegenden Straßennetz auf die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten über das Wirtschaftswegenetz hinzuweisen.
Der standortbezogene Pkw-Verkehr wird sich durch diese Maßnahmen allerdings
nicht verlagern lassen. Da jedoch nur restriktive Maßnahmen wie die Einrichtung
einer Durchfahrtbeschränkung für Anlieger auf dem Kehler Weg oder der Errichtung
von Sackgassen auf dem Kehler Weg bzw. dem Verbindungsweg Kehler Weg –
Neustraße lassen sich die Pkw-Verkehre auf das Wirtschaftswegenetz verlagern.
Durch diese restriktiven Maßnahmen werden allerdings auch andere Verkehre, die
nicht standortbezogen sind, beeinträchtigt und diese stellen über zwei Drittel der
Verkehre dar. Dies führt insgesamt zu einem erhöhten Wegeaufwand und einer
Verlagerung dieser Verkehre auf andere Streckenabschnitte. Daher empfiehlt es
sich, auf diese restriktiven Maßnahmen zu verzichten, da die Verkehrsbelastungen
sehr gering sind.
Um die Auswirkungen durch den Pkw-Verkehr auf dem Kehler Weg bzw. dem
umliegenden Straßennetz zu minimieren, empfiehlt es sich, Maßnahmen zur
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit z.B. auf dem Kehler Weg zu ergreifen. Hierzu
sollte zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden. Als
weiterführende Maßnahme kämen beispielsweise Einbauten zur Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit in Betracht.
Neuss, den 13.08.2013
gez. Dipl.-Ing. Michael Vieten
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Literaturverzeichnis
[1]
Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Warenabteilung am Kehler Weg – Begründung – Stand: 30.05.2012
[2]
VSU GmbH: Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 164 ErftstadtGymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, Herzogenrath,
15.05.2012
[3]
Verkehrszählung Kreuzungsbereich Gymnich – Kehler Weg / Getreidelager
RaiBa, durchgeführt von der Stadtverwaltung der Stadt Erftstadt am
26.07.2012 und 23.08.2012
[4]
VSU GmbH: Stellungnahme zu aktuellen Fragen zum Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, Herzogenrath, 27.09.2012
[5]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen [Hrsg.]
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Ausgabe 2006
Köln, 2007
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Lage des engeren Untersuchungsraums im Stadtteil Gymnich
3
Lage des Stadtteils Gymnich
4
Erreichbarkeit der westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen 5
Vorgeschlagene Routenführung mittels gängiger Routenplanersysteme für den Standort des Getreidelagers
5
Kürzeste Routenführung zum Standort unter Einbeziehung des
gesamten öffentlichen Straßen- und Wirtschaftswegenetzes
6
Belastung der Zufahrtsrouten zum Standort des Getreidelagers am
26.07.2012 bzw. 23.08.2012
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Prognostizierte Verteilung der standortbezogenen Verkehre
9
Routen zwischen dem Standort und dem klassifizierten
Straßennetz
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Optimale Routenführung des standortbezogenen Verkehrs
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