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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa; I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB; II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
31.08.13, 06:09
Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB) Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB) Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 354/2013 Az.: 61. 21-20 / 164 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 17.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 30.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa; I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB; II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, abgegebenen Stellungnahmen (s. Anlage 3) wird entsprechend der von der Verwaltung formulierten Wertungsvorschläge der Anlage 2 entschieden. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungen des Rates gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mitzuteilen. II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, einschließlich der Begründung und den unter I. beschlossenen Ergänzungen als Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nebst Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29.03.2011 die Einleitung des Verfahrens zur Flächennutzungsplan-Änderung 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaBia, beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 25.07.2011 bis einschließlich 24.08.2011. Die frühzeitige Bürger- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung fand am 01.02.2012 statt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 23.10.2012 durchgeführt. Die 08. Änderung des Flächennutzungsplanes E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, dient zu gleichen Teilen dazu, die folgenden städtebaulichen Ziele auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verwirklichen zu können:   die planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg die Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf die Schall- und Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche Die Raiffeisenbank Gymnich eG bedient sich zur Lagerung des regional angebauten Getreides sowie der Handelsprodukte z. Zt. externer Läger. Zur Verbesserung der Betriebslogistik und Reduzierung der Fahrverkehre sollen diese externen Lagerstätten schrittweise aufgegeben und am Standort Kehler Weg auf der Erweiterungsfläche zusammengefasst werden. Mit der vorliegenden Bauleitplanung am Kehler Weg besteht somit die Möglichkeit, die über die vergangenen 50 Jahre entstandene Gemengelagesituation zu entschärfen. Die Raiffeisenbank Gymnich eG erklärt sich im Rahmen des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 164 im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme durch Verlagerung wesentlicher Betriebsaktivitäten in den Neubaubereich in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmen zur Einschränkung ihrer Bestandsrechte an der bestehenden Anlage auf ein wohnverträgliches unmittelbares Nebeneinander bereit. Der Verzicht auf die Bauleitplanung würde einen Verzicht auf die angebotene Konfliktlösung für die bestehende Gemengelage darstellen. In der Begründung sind die Ziele und Zwecke des vorbereitenden Bauleitplanes ausführlich dargestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind von rd. 150 Bürgern Stellungnahmen (123 Standardbriefe, 8 Standardbriefe mit Ergänzungen und 19 individuelle Schreiben) mit Anregungen und Bedenken abgegeben worden. Hierzu zählt als Eingabe Nr. 114 auch ein Schreiben der so genannten „Bürgerinitiative“, das von 20 Bürgern unterschrieben wurde, von denen 17 zum Teil mehrere weitere Eingaben eingereicht haben. Der Stellungnahme der Bürgerinitiative liegt eine Unterschriftenliste mit 250 Unterschriften bei. Die zur Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingereichten Unterschriften wurden teilweise im Zusammenhang mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) eingeholt. Da sich jedoch die Planung zur Offenlage wesentlich geändert hat, ist eine Übertragbarkeit nicht möglich. Aus Gründen des Datenschutzes wurden die Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Privatpersonen anonymisiert. Die Originalunterlagen der privaten Einwendungen können bei Bedarf von den Mitgliedern des Stadtrates im Umwelt- und Planungsamt eingesehen werden. -2- Demgegenüber liegen auch planungsunterstützende Stellungnahmen, welche die Planung befürworten, vor:  RLV- Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V./Kreisbauerschaft-Rhein-Erft-Kreis  Ortsbauerschaft Gymnich  ca. 560 Bürger (Unterschriftenliste) Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Planung erfordern. Lediglich der Aufnahme folgender Hinweise in die 8. Änderung des FNP wurde gefolgt:  Lage des Plangebietes innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim  Auswirkungen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen  Lage des Plangebietes innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz des Militärflugplatzes Nörvenich. Außerdem haben sich aufgrund der Stellungnahmen geringfügige Änderungen für den Umweltbericht betreffend die Eingrünung, die geplante zweite Zufahrt und das Wegekreuz (Denkmal) ergeben. Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetzes liegt vor. Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kann die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich dienen und die Bestandssituation erheblich verbessern. Vor diesem Hintergrund sollte die Flächennutzungsplan-Änderung 08, E. Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, einschließlich der Begründung beschlossen werden. Der Flächennutzungsplan ist der Bezirksregierung Köln als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung gem. § 6 BauGB vorzulegen. (Erner) -3-