Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
413 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Zusa FNP 07.doc 21. Aug. 2013
Inhaltsübersicht
1.
Städtebauliche Zielsetzungen
Seite 2
2.
Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg
Seite 3
3.
Berücksichtigung der Umweltbelange / Ergebnis der Umweltprüfung
Seite 3
4.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Seite 4
4.1
Vorbemerkungen
4.2
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
aus den anonymisierten Eingaben
4.2.1
FNP-relevante Eingaben
4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis
4.2.1.2 Ortsbild (tlw.)
4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.)
4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.)
4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.)
4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
4.2.2
Nicht FNP-relevante Eingaben
4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des
Bebauungsplanes Nr. 164
4.2.2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der
Verbindlichen Bauleitplanung
4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren
4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte
4.3
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
aus den nicht anonymisierten Eingaben
4.4
Zusammenfassung
5.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Seite 16
6.
Planungsalternativen
Seite 17
7.
Planverwirklichung
Seite 17
Seite 2 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
1. Städtebauliche Zielsetzungen
Dem Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 berücksichtigt worden sind
und aus welchen Gründen die Planung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die städtebaulichen Ziele der vorliegenden Planung lassen sich wie folgt zusammen fassen:
•
•
•
Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg
Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf
Schall- und Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche
Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt enthält für den Geltungsbereich der 8. Änderung die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft". Der Flächennutzungsplan soll entsprechend den - auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung zu konkretisierenden städtebaulichen Zielsetzungen in die Darstellung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" geändert werden.
Ferner enthält der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt einen Hinweis auf die Lage des
Plangebietes innerhalb des Schutzgebietes zur Grund- und Quellwassergewinnung.
Seite 3 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
2. Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg
Die Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 wurden parallel begonnen. Aufgrund der im Rahmen der Offenlage
zum Bebauungsplan Nr. 164 vorgetragenen Anregungen soll die konkrete Planung im Bereich der Erweiterungsfläche nochmals geändert werden. Dies betrifft insbesondere die Einplanung einer zusätzlichen Westeinfahrt und die hiermit verbundene Verschiebung der
Überbaubaren Grundstücksflächen.
Die erneute eingeschränkte Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 164 hat keinen Einfluss auf
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
3. Berücksichtigung der Umweltbelange
Dem Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager
RaiBa liegen folgende Gutachten zugrunde:
•
•
•
•
Umweltbericht, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung LAB, Mai 2012, einschließlich Ergänzung zur erneuten eingeschränkten Offenlage Stand Juli 2013
Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012
Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN
45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012
Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting,
31.03.2012.
Ergebnis der Umweltprüfung
Das Plangebiet wird geprägt durch die bereits vorhandene Betriebsstätte der Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) im Osten sowie landwirtschaftliche Flächen im
Norden, Westen und Süden. Die vorhandene Betriebsstätte ist bis auf kleine Teilflächen
komplett versiegelt. Unversiegelte Flächen befinden sich im Bereich der südlichen Lagerhalle. Im nördlichen Teil der Fläche stockt eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit geringem bis
mittlerem Baumholz. Die zu bebauenden Flächen werden derzeit ausschließlich als Pferdekoppel genutzt.
Der gesamte Landschaftsraum bietet potentielle Brutmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Kiebitz, Feldlerche usw. Aktuell sind innerhalb des Raumes Vorkommen von der Grauammer
bekannt (Fundortkataster des LANUV, Kartierung von 2007). Die Art wurde im Rahmen der
Begehung im Umfeld des Standortes beobachtet. Aufgrund der intensiven Beweidung der zu
bebauenden Flächen ist eine Brut von bodenbewohnenden Arten innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich, sie kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es besteht
deshalb die Gefahr, dass während der Bauzeit einzelne Individuen verletzt oder getötet werden können. Das gilt insbesondere für Nestlinge in den wenigen Tagen, in denen sie nicht
ausweichen können. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind auf der Ebene der Verbindlichen
Bauleitplanung daher Maßnahmen zur Bauzeitenregelung vorgesehen worden. Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten anderer planungsrelevanter Tierarten sind nicht betroffen, ebenso
sind erhebliche Störungen im Sinne von § 44 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BNatschG ausgeschlossen.
Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden somit keine Verbotstatbestände
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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von § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet, die auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
nicht lösbar wären.
Aufgrund der geringen Reliefierung und der fehlenden Ausstattung mit gliedernden und belebenden Vegetationsstrukturen ist der Standort weithin einsehbar. Als sichtverschattende
Elemente kommen lediglich die vereinzelten Gehölzstrukturen sowie die landwirtschaftlichen
Gebäude in Frage.
Die konkrete Ausgestaltung der Städtebaulichen Zielsetzung der Verbesserung der vorhandenen Gemengelage durch die Reduzierung der Immissionen Schall und Staub an der Bestandsanlage erfolgt auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung. Ferner wird auf dieser
Ebene der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt.
Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sowie Kultur- und Sachgüter sind auch unter Berücksichtigung des in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt geführten Wegekreuzes nicht zu
erwarten.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für eine erhebliche Verbesserung der Umweltbelange darstellt.
4. Beteiligung der (anonymisierten) Öffentlichkeit
4.1 Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29. März 2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, beschlossen.
Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01. Februar 2012 in
Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die wesentlichen Planungsinhalte vorgestellt
und den Anwesenden Gelegenheit zu Fragestellungen gegeben. Die Wortbeiträge wurden in
einer Niederschrift festgehalten. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen
um allgemeine Fragestellungen zur Planung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung beantwortet wurden. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren.
Als schriftliche Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen vier Eingaben vor. Diese
wurden seitens der Bürger zur Offenlage nochmals mit eingereicht und in diesem Rahmen
gewertet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.09. bis 23.10.2012
durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben näher bezeichneten Bauleitplanverfahren haben rd. 150 Bürger Anregungen gegen die vorliegende Planung vorgetragen. Davon
haben 123 Bürger ein Einheitsschreiben verwendet. 8 Bürger haben dieses StandardSchreiben um persönliche Kommentare ergänzt.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Zudem liegen 19 individuelle Schreiben vor. Hierzu zählt als Eingabe Nr. 114 auch ein
Schreiben der so genannten Bürgerinitiative, das von 20 Bürgern unterschrieben wurde, von
denen 17 zum Teil mehrere weitere Eingaben eingereicht haben.
Die Aussage der Bürgerinitiative, sie werde von 250 Bürgern unterstützt (siehe Eingabe Nr.
114), lässt sich als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bestätigen. Die zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Unterschriftenlisten wurden im Zusammenhang mit der
Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingeholt. Da sich der Informationsstand der Bürger und die
Planung zur Offenlage wesentlich geändert haben, ist eine Übertragbarkeit nicht möglich.
Daher bezieht sich im Folgenden die Bezeichnung "Bürgerinitiative" nur auf die Eingabe Nr.
114 zur Offenlage.
Aus Datenschutzgründen erfolgt die Behandlung der Bürgereingaben in für die Öffentlichkeit
anonymisierter Form.
Demgegenüber liegen folgende, die Planung befürwortende Eingaben vor
der RLV - Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis
die Ortsbauernschaft Gymnich sowie
von rd. 565 Befürwortern, die sich in entsprechende Unterschriftenlisten der Genossenschaftsbank eingetragen haben.
e.V.
4.2 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
Zu den Eingaben der Öffentlichkeit liegt eine detaillierte Wertung vor. Die überwiegenden
Aspekte sind nicht Gegenstand der Vorbereitenden Bauleitplanung. Die vorgetragenen Anregungen lassen sich im Wesentlichen wie folgt gliedern:
1. FNP-relevante Eingaben
1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a.
1.2 Ortsbild
1.3 Wasserschutz
1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter
1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung
1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
2. Nicht FNP-relevante Eingaben
2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164
2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren
2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte
4.2.1 FNP-relevante Eingaben
4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a.
Das städtebauliche Planerfordernis bzw. die städtebauliche Planungsgrundlage wird durch
folgende Aspekte in Frage gestellt:
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Nr.
1
Stichworte aus Eingaben
Notwendigkeit
2
Lage des Plangebietes (Siedlungsflächenentwicklung)
3
4
Verfestigung der städtebaulichen Entwicklung
Auseinandersetzung mit Alternativstandorten
5
6
7
Siedlerweg als Alternativstandort
Brennpunkt / Konfliktpotential
keine Verbesserung für die Anwohner / Verschlechterung (der Wohnqualität)
8
9
Verbesserungsgebot
Zumutbarkeitsgrenze
10
11
15
Ortsfrieden
Regresspflicht der Stadt Erftstadt ("Veranlasserprinzip")
Gebietserhaltungsanspruch / Trennungsgrundsatz
Ziele der Stadtentwicklung von Erftstadt
Entwicklung (der Wohnbebauung) im Westen
von Gymnich
Nicht-Einhaltung des Abstandserlasses
16
17
18
19
20
Schaffung eines Gewerbe-/Industriegebietes
Einstufung als "Industriebetrieb"
Neuplanung, keine Erweiterung
Entwicklungsmöglichkeit der RaiBa
Beurteilung der Gemengelage
21
Planungsrechtliche Einstufung Kehler Weg und
Neustraße
Entwicklung des Standortes
"Etikettenschwindel"
Beteiligung der RaiBa an der Entstehung der
Gemengelage
Betroffenheit der Anwohner an der Kerpener
Straße
Verschlechterung eines Naherholungsgebietes
12
13
14
22
23
24
25
26
zugehörige Wertungszeilen
81.4, 105.15, 108.2, 117.17,
117.38, 117.39
79.44, 82.8, 112.1, 112.8, 113.1,
113.8, 114.18, 114.19, 114.26,
115.1, 116.1, 117.42
79.5, 79.45
69.13, 79.44, 80.13, 81.5, 108.18,
114.26, 114.31, 115.3, 116.3
117.38
81.5, 108.19, 114.32
79.42, 93.5, 114.17, 117.1, 117.40
EB2, 79.6, 79.14, 79.43, 79.45,
79.46, 80.5, 80.12, 101.2, 101.20,
105.15, 114.8, 117.9, 117.10,
117,45, 117.96
93.6, 117.16
EB1, EB12, 93.13, 101.1, 108.9,
114.1, 117.1, 117.15
114.6
93.5
117.25
117.26
79.39, 117.30
93.3, 114.19, 114.32, 115.1,
116.1, 117.19, 117.22
79.48, 117.41
79.45, 117.2, 117.9
117.2, 117.23
117.39
EB1, 79.1, 79.6, 79.15, 80.10,
93.13, 117.4, 117.21
117.18 bis 117.21, 117.86
79.3, 79.4
93.4
117.8
82.9
79.22, 79.23, 101.19
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
4.2.1.2 Ortsbild (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
Verschandelung / Beeinträchtigung des Orts- EB3, 79.37, 80.2, 82.5, 114,7,
bildes Gymnichs
117.49
Eingriff in das Landschaftsbild
EB12, 93.12, 114.7, 115.13,
116.13, 117.29, 117.43
Änderung Umweltbericht erforderlich
105.4
kein Einfügen
117.24, 117.29, 117.31
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.)
Nr.
1
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
Lage innerhalb der geplanten Wasserschutzzo- 89.3, 93.11, 117.37
ne III A
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.)
Nr.
1
Stichworte aus Eingaben
starke Gefährdung von Baudenkmälern
zugehörige Wertungszeilen
114.10, 114.34
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.)
Nr.
1
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit 101.13 bis 101.18, 115.17,
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der 115.19, 117.27
Stadt Erftstadt
4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
5
Stichworte aus Eingaben
Kritik am Ablauf des Bauleitplanverfahrens
fehlende Auseinandersetzung mit Eingaben
keine vollständige Sachverhaltsermittlung
zugehörige Wertungszeilen
EB11
106.7, 114.3, 114.4
115.8, 115.16, 116.8, 116.17,
117.3, 117.11, 117.14
Änderungsbedürftigkeit des Umweltberichtes
105.4
Kritik an einzelnen Formulierungen und Beurtei- 93.12
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
6
lungen im Umweltbericht
Vorwegnahme einer Abwägung durch den 93.1
Umweltbericht
4.2.2 Nicht FNP-relevante Eingaben
4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Stichworte aus Eingaben
Anordnung der Aufbauten
Anordnung der hohen Aufbauten (Silotürme,
Verladesilo, Getreideannahme)
Ausrichtung der Getreideannahme
Standort der mobilen Silokühlung
Plazierung der Einfahrt in nächstmöglicher Nähe
zum Wohngebiet
Anordnung der Waage(n)
Lage der Abstellflächen und Rangierflächen für
Traktorgespanne auf dem Betriebshof
Anordnung der Hallen und der Flächen zur Entladung von Lkws mittels Gabelstapler
Anordnung der Versickerungsfläche
Verbindung der Altanlage mit der Neuanlage
über Trogkettenförderer
Eingrünung zur Seite des Wohngebietes
Anordnung der Aufbauten der Bestandsanlage
4.2.2.2
zugehörige Wertungszeilen
117.52, 117.53
117.53 bis 117.57
117.58, 117.59
117.60
117.61
117.62
117.63
117.64
117.65
117.66
117.67
117.68
Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
Verkehrsprognose
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Stichworte aus Eingaben
fehlerhafte Verkehrsprognose
zugehörige Wertungszeilen
EB4, 79.8, 79.20 bis 79.26, 80.3,
80.4, 82.1, 82.2, 82.3, 101.03,
114.14, 114.30, 115.5, 116.5,
117.75, 117.76, 117.77
nicht repräsentative Verkehrserhebung
101.4
unzureichende Verkehrserhebung - z.B. ohne 101.4 bis 101.12
Berücksichtigung des Spielplatzes an der
Schützenstraße
Reduzierung von 4.000 Fahrten "mache den 79.25
Kohl nicht fett"
Großteil Schwerlastverkehr (der RaiBa)
79.8, 79.21
planungsbedingte verkehrliche Konsequenzen
101.3, 108.10, 115.4, 115.6,
116.4, 116.6
Steigerung der Unfallgefahr
69.11, 79.21, 79.22, 79.24, 80.4,
101.10, 108.10
speziell Gefährdung von Kindern durch inner- EB7
örtlichen Schwerlastverkehrs
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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9
10
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18
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20
21
Gefahr für neuen Spielplatz am Schützenhaus
an der Neustraße
schon heute äußerste Bedenken hinsichtlich
der Gefährdung in der Schützenstraße als eine
der Hauptstraßen in Gymnich
fehlende Verkehrsberuhigende und Verkehrslenkenden Maßnahmen in der Schützenstraße
Verkehrsbelastung Kohlstraße
Fehlender Fußgängerschutz auf der Kohlstraße
Verkehrsbelastung Kerpener Straße
Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße nicht
für Lkws geeignet
Forderung Verbindungsweg Kehler Weg /
Kohlstraße tlw. als Einbahnstraße
Zerstörung eines wohnungsnahen Frischluftgebietes
Aufweitung der Wirtschaftswege
Straßenabnutzung
Steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterung und Instandhaltung
freizeitorientierter Nutzungsanspruch an das
vorhandene Wirtschaftswegenetz
79.24, 101.7
101.6
101.5, 101.12
106.10
106.13
82.1
106.2
106.14
79.23
114.15, 115.6, 116.6
EB5, 79.26, 108.17
EB6, 79.26, 106.4, 106.5, 108.17,
114.32, 115,17, 115.20, 117.34
5.8, 79.22
Schallprognose
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Stichworte aus Eingaben
Zunahme der Lärmimmissionen
zugehörige Wertungszeilen
EB9, 79.7 bis 79.19, 79.46, 80.6,
82.7, 114.24, 117.56, 117.70
Lärmmessung an einem Tag sei Blendung
117.3, 117.97
Emissionskontingente können Lärmimmissio- 115.9 bis 115.12, 116.9 bis 116.12
nen nicht sachgerecht abfangen
Emissionskontingente für den Bestand hätten 115.12, 116.12
keine Verbindlichkeit
fehlende Berechnung der Immissionswerte für 117.90
den Bestandsbereich
gesundheitsschädliche Ausweitung der Be- 117.83, 117.84
triebszeiten / Ausweitung der Betriebszeiten der
Getreideannahme im Neubaubereich bis weit in
die Nachtstunden
Verlängerung der Lärmbelastung bis weit in die 117.79, 117.80
Nachtstunden hinein
Überschreitung der Lärmimmissionsrichtwerte 117.88
im Nachtbetrieb
Betrieb der Lüftungs- und Kühlungsanlagen 117.85
rund um die Uhr
Überschreitung der Anzahl zulässiger Tage 115.11, 116.11, 117.89
Seltener Ereignisse (Bestandsanlage)
Infragestellung der Einhaltung der Richtwerte
93.7, 106.1
Infragestellung der Schallbeurteilung durch gu- 116.10, 116.20
Seite 10 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
tachterliche Stellungnahme
zu geringer Abstand zur Wohnbebauung
fehlende Lärmschutzeinrichtungen / Schallschutzmauer für die Bestandsanlage
konkrete Schallschutzmaßnahmen im Bestandsbetrieb seien erforderlich, jedoch nicht
festgesetzt und nicht durchführbar
Leerwiegung der Erntefahrzeuge im neuen
Grundstücksbereich sei nicht durchsetzbar
Verwendung geräuscharmer Werkzeuge sei
nicht praktikabel
Beschränkung der Nettolaufzeit der Dieselgabelstapler auf 2 Std. pro Tag sei nicht plausibel
durch Verkehr ausgelöster Schall
offene Tore bei der neuen Annahme
Ausrichtung der Tore an der neuen Annahme
Lage der Schallquellen
Höhe der Lärmquellen
Windgeräusche
81.9
79.12, 105.16
117.92
117.93
117.94
117.95
79.7
79.16, 79.29, 108.14
117.58
117.87
117.48
79.19, 108.15, 117.47, 117.55
Staubprognose
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Stichworte aus Eingaben
fehlende Staubprognose / fehlende Messdaten
zur Staubentwicklung
falsche Darstellung der Situation an der Bestandsanlage
erhöhte Staubimmissionen durch die Nähe
zum Wohngebiet
Frage nach der Einhaltung der Richtwerte der
TA Luft
Anforderungen an Bestandsanlage
Forderung nach einer Staubabsaugung mit
entsprechender Filterung am bestehenden Silo
nicht geschlossene Tore an der Annahme
Ausrichtung der Tore
Vergleich mit Standort Rommerskirchen, Dürscheven u.a.
zugehörige Wertungszeilen
114.21, 115.7, 116.7, 117.12
EB10, 79.27 bis 79.31, 80.11
117.57
93.8, 106.1
79.30
108.8
79.16, 79.29, 80.11, 108.14
117.59
81.4, 93.12, 108.14, 117.38,
117.47, 117.55
Sortiments- und Mengenentwicklung
Nr.
1
2
3
Stichworte aus Eingaben
Mengenentwicklung Bestand und Planung /
Beurteilung nach BImSchG
zugehörige Wertungszeilen
81.4, 105.1, 105.2, 105.5 bis
105.13, 105,17, 108.1, 114.16,
117.4, 117.6, 117.78
massive Vergrößerung
EB2, 79.5, 79.8, 79.12, 114.2,
117.41
Sortimentsvergrößerung / negative Auswirkun- 108.10, 117.82
Seite 11 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
4
5
6
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8
9
10
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16
gen der Ausweitung des Sortiments
Schaffung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes
zusätzlicher Handel mit Baumarktartikeln u.ä.
am Bestand
mehr Taubenfutter
Nutzung der Waage vorne
negative Auswirkungen der Erhöhung der Lagerkapazitäten für Getreide am Standort
negative Auswirkungen der Erhöhung der Umschlagmengen am Standort Kehler Weg
Erhöhung der Verkehrsmenge
Reduzierung der Annahme im Altbestand auf
10 % der bisherigen Annahmemenge falsch
fehlende Wirtschaftlichkeit - daher 3. Bauabschnitt vorprogrammiert
vorne sei nur noch nasse Ware vorgesehen
Zufahrt sei nur noch vom Siedlerweg vorgesehen
im Neubau zukünftig tonnenweise Lagerung
von Gift und Dünger
Bauern aus Aachen und Langerwehe
117.28
79.11
79.44
79.17, 79.18
117.69, 117.81
117.72, 117.73, 117.74
117.75
117.91
105.5, 105.14, 105.18, 108.12,
108.13, 114.16
79.4
79.9
79.41, 112.7, 113.7
81.4
Ortsbild
Nr.
1
2
3
4
5
Stichworte aus Eingaben
Potthässlicher Anblick, potthässliche / unschöne Klötze
Industrielle Bauart der Aufbauten
Geschossigkeit Abrundungssatzung Neustraße
Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten
Ungünstige Anordnung der hohen Aufbauten
zugehörige Wertungszeilen
79.47, 80.2
117.43
114.32
117.45, 117.50
117.53
Schattenwurf
Nr.
1
2
3
4
5
6
Stichworte aus Eingaben
Verschattungen
Vergrößerung der Verschattung
erhebliche Schattungswirkungen bis zur kleinen Haagstraße
Verschattung eines konkreten Grundstücks am
Kehler Weg
Verschattung der Häuser und Gärten des angrenzenden Wohngebietes
Einschränkung von Fotovoltaikanlagen
Brand- und Explosionsgefahr
zugehörige Wertungszeilen
79.38, 108.15
117.54
114.9, 114.22
115.14, 116.14, 124.1
117.46, 117.51
79.38
Seite 12 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Nr.
1
2
3
4
5
6
Stichworte aus Eingaben
Brandgefahr
Steigende Brand- und Explosionsgefahr durch
die großen Lagermengen
Fehlender Sicherheitsabstand
Bildung von nitrosen Gasen (durch brennenden
Dünger)
Fotovoltaikanlage auf südlicher Halle
Fehlen eines Explosionsschutzdokumentes
zugehörige Wertungszeilen
80.7 bis 80.9
EB8, 79.32 bis 79.36, 82.6,
114.23, 115.17, 115.18, 117.71
80.10
112.7, 113.7, 117.81
79.35
117.7
Wasserschutz
Nr.
1
2
3
Stichworte aus Eingaben
Brunnenbohrungen
tonnenweise Lagerung von Gift und Dünger
fehlendes Löschwasserauffangbecken
zugehörige Wertungszeilen
79.40
79.41
108.8
Sonstige Umweltbelange
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Stichworte aus Eingaben
Schädliche Umwelteinwirkungen
Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche
Grundsätze
keine vollständige Sachverhaltsermittlung (u.a.
zu Licht und Gerüche)
Geruchsbelastung
mehr Verkehr produziere mehr Abgase - es
reiche mit der schlechten Luft
gesundheitliche Beeinträchtigung der Anwohner
Pilzbefall
Schimmelsporen und Pestizide
Schutzabstände der vorhandenen Mobilfunktechnik auf dem Siloturm
Widerspruch zu den Zielen "Naturpark Rheinland"
Brunnenbohrungen
Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten
schädliche Umwelteinwirkungen, die Gesundheit, Leben und /oder bestehende Sachgüter
(Wertminderung des Eigenheims) gefährden
fehlende detaillierte Messmethoden
zugehörige Wertungszeilen
93.2
114.5
115.8, 115.16, 116,8, 116.17,
117.3, 117.11, 117.14
115.8, 116.8
82.4
93.9, 105.19, 117.36
93.9
117.13
93.10
101.19
79.40, 79.41
117.45, 117.50
105.19
93.12
Grundstückswertentwicklung
Nr.
1
2
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
erhebliche Wertminderung
5.3, 112.6, 113.6
sinkende bzw. deutliche Beeinträchtigung der 79.6, 79.43, 114.8
Seite 13 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
3
4
Wohnqualität
Sorge der Tochter bez. Wertverfall der Immobi- 80.5
lie ihrer Eltern
der Wertverlust werde von Immobilienmaklern 108.16, 117.35
auf mindestens 25 % geschätzt
Einfluss auf sonstige Sachgüter
Nr.
1
2
3
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
Gefährdung der Anna Kapelle
106.3, 106.12, 114.10
Gefährdung der an die Anna Kapelle angren- 106.3
zenden Hallen
Entwicklung von Schloss Gymnich
82.5
4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Stichworte aus Eingaben
es wurde eine überarbeitete und weiter wesentlich vergrößerte Vorhabenplanung offengelegt
"Fehlerkorrektur" und "Irreführung" durch Textänderungen zur Offenlage
Missachtung
immissionsschutzrechtlicher
Grundsätze
nicht begutachtet: Verschattung, u.U. Windgeräusche, Ortsbild
Infragestellung der Mengenkontrolle
Inkonsequenz und Fehlerhaftigkeit der Planungsgrundlagen
Abrundungssatzung Neustraße (u.a. Abstand
und Geschossigkeit)
zugehörige Wertungszeilen
114.1
114.20
114.5
108.15
105.3
114.25
115.1, 115.13, 117.18, 117.19,
117.21, 117.25, 117.31, 117.42,
117.44
Bebauungsplan Vorpforte
117.32
Gebietsklärung über Bebauungsplan Wohnge- 117.21
biete Kehler Weg / Neustraße
Aufforderung an Bürgermeister zur Einfluss- 96.12
nahme auf Wertung
Aufforderung, die Belange der Anwohner über EB12
die der RaiBa zu stellen
4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Bezüge
Nr.
1
2
4
Stichworte aus Eingaben
Beratungsleistungen der RaiBa im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen am Kehler Weg
Nicht-Einhaltung von Festsetzungen (z.B.
Schließung der Tore an der neuen Annahme)
unnötiges Laufen lassen von Motoren - Ordnungswidrigkeit nach § 11 a Landesimmissionsschutzgesetz
zugehörige Wertungszeilen
79.2
79.16, 79.29, 108.14
79.7, 80.3
Seite 14 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
5
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19
20
21
22
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz (fehlende
ausreichende Überwachung durch die Behörde)
Sorge der Tochter, dass Mutter vom Fahrrad fällt
Kritik an der Bestandsanlage
Bestandsanlage nicht genehmigt
eingeschränkter Bestandsschutz
Mengenbeschränkungen für die Bestandsanlage
Mengenentwicklung seit 1965 / Kapazitätssteigerungen
nachbarschaftliche Beschwerden
108.11
80.4
81.3
117.5
117.17
105.2, 108.1, 108.3 bis 108.5
114.12
108.2, 114.11, 114.13, 115.2,
116.2
Genehmigungspflicht nach BImSchG
105.1, 105.6, 108.3 bis 108.5,
115.7, 117.6, 117.78, 117.91
Aufforderung zur sofortigen Stilllegung der Be- 108.5
standsanlage
behördliche Auflagen seien durch die RaiBa 108.6
nicht umgesetzt worden (Ausgleichspflanzung
für die südliche Halle)
völlig unklare Brand-, Explosions- und Arbeits- 108.7
schutzmaßnahmen
kein Explosionsschutzdokument
117.7
allgemeine bauordnungsrechtliche Fragen zur 106.6
Bestandsanlage
Versagung der Genehmigung eines Keramikla- 5.1
dens am östlichen Kehler Weg
Zurückführung der nicht dem Stand der Technik 117.98
entsprechenden Altanlage auf den baurechtlich
genehmigten Umfang
sinkende Steuereinnahmen
117.33
Bezüge auf zum Teil alte Planungsstände
114.20, 114.27 bis 114.34,
115.16, 116.17 bis 116.19
Neben der allgemeinen Frage "Was wird wie geplant (105.5 bis 105.14 sowie 106.8 bis
106.11) wird auch ausdrücklich die Ablehnung gegenüber der vorliegenden Planung erklärt
(105.20, 112.1, 113.1).
Darüber hinaus wird seitens der Bürgerinitiative folgender Forderungskatalog in die Abwägung eingestellt (114.26):
1.
2.
3.
4.
5.
eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten
die Beantwortung aller offenen Fragen
kein Neubau am aktuellen Standort, der einfach zu nah an der Wohnbebauung ist
die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen am bestehenden Standort
die Planungsverfahren
i. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 8 sowie
ii. Bebauungsplan Nr. 164,
jeweils betreffend Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
nicht weiter zu verfolgen.
Seite 15 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
4.3
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den nicht
anonymisierten Eingaben
Die Eingaben der Ortsbauernschaft Gymnich, des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. sowie der RaiBa liegen nicht anonymisiert vor (siehe Wertungen). Die Einsender betonen in ihren Eingaben die Bedeutung des
Standortes für die regionale Landwirtschaft und sprechen sich für die vorliegende Planung
aus. Ergänzend wurde zur Offenlage eine Unterschriftenliste über 565 Projektbefürworter
des Bauleitplanverfahrens eingereicht. Diese wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
4.4
Zusammenfassung
Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des BauGB durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die
Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die
vorliegende Planung ist dazu geeignet,
• eine bestehende städtebauliche Konfliktsituation erstmalig baurechtlich zu regeln und
• die für den Standort relevanten Belastungen bezüglich Verkehr, Staub und Lärm erheblich zu reduzieren.
Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die
Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG
Bestandsrecht. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa vertraglich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit.
Hierdurch werden für die nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen wesentlich unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf
dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten
Interessen der Genossenschaftsbank im Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu
berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie den vorstehenden Ausführungen im Einzelnen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der vorliegenden Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger negativ betroffen.
Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr
Getreide jedes Jahr über die Warenabteilung vermarkten und am Standort Kehler Weg ihren
landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur rd. 565 Unterschriften
von Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen.
Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre
mit einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten
nicht zu befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung
der Ortsbauernschaft empfindlich auf die ortsansässigen Betriebe auswirken.
Seite 16 (16)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu
der Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht
zu wider läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund
wird der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht gefolgt.
5.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand
vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 statt. Es wurden keine flächennutzungsplan-relevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren.
Folgenden Anregungen wurde durch Aufnahme entsprechender Hinweise in die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefolgt:
•
•
•
Lage des Plangebietes innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim
Auswirkungen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen
Lage des Plangebietes innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz des Militärflugplatzes Nörvenich.
Im Rahmen der vom 24.09. bis 23.10.2012 erfolgten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wurden seitens der Träger öffentlicher Belange ebenfalls keine flächennutzungsplanrelevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung betreffen.
Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren
planungsrechtlich nicht planungs- und abwägungsrelevant.
6.
Planungsalternativen
Der Verzicht auf die vorliegende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre ein Verzicht
auf die städtebaulich gebotene Verbesserung der Gemengelage. Planungsalternativen zum
Erreichen dieses städtebaulichen Zieles liegen nicht vor.
7.
Planverwirklichung
Die Umsetzung der im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes definierten
Städtebaulichen Zielsetzungen bedingt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 in
Verbindung mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, in dem sich die RaiBa zur
Reduzierung ihrer Bestandsrechte verpflichtet.
Aufgrund der gegebenen Eigentumsstrukturen sind zur Umsetzung der geplanten Sondergebiete keine bodenordnerischen Maßnahmen erforderlich.