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Beschlussvorlage (Anlage 8, Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
413 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30

Inhalt der Datei

8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Zusa FNP 07.doc 21. Aug. 2013 Inhaltsübersicht 1. Städtebauliche Zielsetzungen Seite 2 2. Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg Seite 3 3. Berücksichtigung der Umweltbelange / Ergebnis der Umweltprüfung Seite 3 4. Beteiligung der Öffentlichkeit Seite 4 4.1 Vorbemerkungen 4.2 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den anonymisierten Eingaben 4.2.1 FNP-relevante Eingaben 4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis 4.2.1.2 Ortsbild (tlw.) 4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.) 4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.) 4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.) 4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.) 4.2.2 Nicht FNP-relevante Eingaben 4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164 4.2.2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung 4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren 4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte 4.3 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den nicht anonymisierten Eingaben 4.4 Zusammenfassung 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 6. Planungsalternativen Seite 17 7. Planverwirklichung Seite 17 Seite 2 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 1. Städtebauliche Zielsetzungen Dem Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen die Planung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die städtebaulichen Ziele der vorliegenden Planung lassen sich wie folgt zusammen fassen: • • • Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf Schall- und Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt enthält für den Geltungsbereich der 8. Änderung die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft". Der Flächennutzungsplan soll entsprechend den - auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung zu konkretisierenden städtebaulichen Zielsetzungen in die Darstellung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" geändert werden. Ferner enthält der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt einen Hinweis auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Schutzgebietes zur Grund- und Quellwassergewinnung. Seite 3 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 2. Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg Die Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 wurden parallel begonnen. Aufgrund der im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 164 vorgetragenen Anregungen soll die konkrete Planung im Bereich der Erweiterungsfläche nochmals geändert werden. Dies betrifft insbesondere die Einplanung einer zusätzlichen Westeinfahrt und die hiermit verbundene Verschiebung der Überbaubaren Grundstücksflächen. Die erneute eingeschränkte Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 164 hat keinen Einfluss auf die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. 3. Berücksichtigung der Umweltbelange Dem Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa liegen folgende Gutachten zugrunde: • • • • Umweltbericht, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung LAB, Mai 2012, einschließlich Ergänzung zur erneuten eingeschränkten Offenlage Stand Juli 2013 Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012 Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN 45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012 Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting, 31.03.2012. Ergebnis der Umweltprüfung Das Plangebiet wird geprägt durch die bereits vorhandene Betriebsstätte der Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) im Osten sowie landwirtschaftliche Flächen im Norden, Westen und Süden. Die vorhandene Betriebsstätte ist bis auf kleine Teilflächen komplett versiegelt. Unversiegelte Flächen befinden sich im Bereich der südlichen Lagerhalle. Im nördlichen Teil der Fläche stockt eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit geringem bis mittlerem Baumholz. Die zu bebauenden Flächen werden derzeit ausschließlich als Pferdekoppel genutzt. Der gesamte Landschaftsraum bietet potentielle Brutmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Kiebitz, Feldlerche usw. Aktuell sind innerhalb des Raumes Vorkommen von der Grauammer bekannt (Fundortkataster des LANUV, Kartierung von 2007). Die Art wurde im Rahmen der Begehung im Umfeld des Standortes beobachtet. Aufgrund der intensiven Beweidung der zu bebauenden Flächen ist eine Brut von bodenbewohnenden Arten innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich, sie kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es besteht deshalb die Gefahr, dass während der Bauzeit einzelne Individuen verletzt oder getötet werden können. Das gilt insbesondere für Nestlinge in den wenigen Tagen, in denen sie nicht ausweichen können. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung daher Maßnahmen zur Bauzeitenregelung vorgesehen worden. Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten anderer planungsrelevanter Tierarten sind nicht betroffen, ebenso sind erhebliche Störungen im Sinne von § 44 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BNatschG ausgeschlossen. Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden somit keine Verbotstatbestände Seite 4 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung von § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet, die auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung nicht lösbar wären. Aufgrund der geringen Reliefierung und der fehlenden Ausstattung mit gliedernden und belebenden Vegetationsstrukturen ist der Standort weithin einsehbar. Als sichtverschattende Elemente kommen lediglich die vereinzelten Gehölzstrukturen sowie die landwirtschaftlichen Gebäude in Frage. Die konkrete Ausgestaltung der Städtebaulichen Zielsetzung der Verbesserung der vorhandenen Gemengelage durch die Reduzierung der Immissionen Schall und Staub an der Bestandsanlage erfolgt auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung. Ferner wird auf dieser Ebene der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sowie Kultur- und Sachgüter sind auch unter Berücksichtigung des in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt geführten Wegekreuzes nicht zu erwarten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für eine erhebliche Verbesserung der Umweltbelange darstellt. 4. Beteiligung der (anonymisierten) Öffentlichkeit 4.1 Vorbemerkungen Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29. März 2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, beschlossen. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01. Februar 2012 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die wesentlichen Planungsinhalte vorgestellt und den Anwesenden Gelegenheit zu Fragestellungen gegeben. Die Wortbeiträge wurden in einer Niederschrift festgehalten. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen um allgemeine Fragestellungen zur Planung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung beantwortet wurden. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren. Als schriftliche Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen vier Eingaben vor. Diese wurden seitens der Bürger zur Offenlage nochmals mit eingereicht und in diesem Rahmen gewertet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.09. bis 23.10.2012 durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben näher bezeichneten Bauleitplanverfahren haben rd. 150 Bürger Anregungen gegen die vorliegende Planung vorgetragen. Davon haben 123 Bürger ein Einheitsschreiben verwendet. 8 Bürger haben dieses StandardSchreiben um persönliche Kommentare ergänzt. Seite 5 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Zudem liegen 19 individuelle Schreiben vor. Hierzu zählt als Eingabe Nr. 114 auch ein Schreiben der so genannten Bürgerinitiative, das von 20 Bürgern unterschrieben wurde, von denen 17 zum Teil mehrere weitere Eingaben eingereicht haben. Die Aussage der Bürgerinitiative, sie werde von 250 Bürgern unterstützt (siehe Eingabe Nr. 114), lässt sich als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bestätigen. Die zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Unterschriftenlisten wurden im Zusammenhang mit der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingeholt. Da sich der Informationsstand der Bürger und die Planung zur Offenlage wesentlich geändert haben, ist eine Übertragbarkeit nicht möglich. Daher bezieht sich im Folgenden die Bezeichnung "Bürgerinitiative" nur auf die Eingabe Nr. 114 zur Offenlage. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Behandlung der Bürgereingaben in für die Öffentlichkeit anonymisierter Form. Demgegenüber liegen folgende, die Planung befürwortende Eingaben vor  der RLV - Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis   die Ortsbauernschaft Gymnich sowie von rd. 565 Befürwortern, die sich in entsprechende Unterschriftenlisten der Genossenschaftsbank eingetragen haben. e.V. 4.2 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen Zu den Eingaben der Öffentlichkeit liegt eine detaillierte Wertung vor. Die überwiegenden Aspekte sind nicht Gegenstand der Vorbereitenden Bauleitplanung. Die vorgetragenen Anregungen lassen sich im Wesentlichen wie folgt gliedern: 1. FNP-relevante Eingaben 1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a. 1.2 Ortsbild 1.3 Wasserschutz 1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter 1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung 1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.) 2. Nicht FNP-relevante Eingaben 2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164 2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung 2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren 2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte 4.2.1 FNP-relevante Eingaben 4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a. Das städtebauliche Planerfordernis bzw. die städtebauliche Planungsgrundlage wird durch folgende Aspekte in Frage gestellt: Seite 6 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Nr. 1 Stichworte aus Eingaben Notwendigkeit 2 Lage des Plangebietes (Siedlungsflächenentwicklung) 3 4 Verfestigung der städtebaulichen Entwicklung Auseinandersetzung mit Alternativstandorten 5 6 7 Siedlerweg als Alternativstandort Brennpunkt / Konfliktpotential keine Verbesserung für die Anwohner / Verschlechterung (der Wohnqualität) 8 9 Verbesserungsgebot Zumutbarkeitsgrenze 10 11 15 Ortsfrieden Regresspflicht der Stadt Erftstadt ("Veranlasserprinzip") Gebietserhaltungsanspruch / Trennungsgrundsatz Ziele der Stadtentwicklung von Erftstadt Entwicklung (der Wohnbebauung) im Westen von Gymnich Nicht-Einhaltung des Abstandserlasses 16 17 18 19 20 Schaffung eines Gewerbe-/Industriegebietes Einstufung als "Industriebetrieb" Neuplanung, keine Erweiterung Entwicklungsmöglichkeit der RaiBa Beurteilung der Gemengelage 21 Planungsrechtliche Einstufung Kehler Weg und Neustraße Entwicklung des Standortes "Etikettenschwindel" Beteiligung der RaiBa an der Entstehung der Gemengelage Betroffenheit der Anwohner an der Kerpener Straße Verschlechterung eines Naherholungsgebietes 12 13 14 22 23 24 25 26 zugehörige Wertungszeilen 81.4, 105.15, 108.2, 117.17, 117.38, 117.39 79.44, 82.8, 112.1, 112.8, 113.1, 113.8, 114.18, 114.19, 114.26, 115.1, 116.1, 117.42 79.5, 79.45 69.13, 79.44, 80.13, 81.5, 108.18, 114.26, 114.31, 115.3, 116.3 117.38 81.5, 108.19, 114.32 79.42, 93.5, 114.17, 117.1, 117.40 EB2, 79.6, 79.14, 79.43, 79.45, 79.46, 80.5, 80.12, 101.2, 101.20, 105.15, 114.8, 117.9, 117.10, 117,45, 117.96 93.6, 117.16 EB1, EB12, 93.13, 101.1, 108.9, 114.1, 117.1, 117.15 114.6 93.5 117.25 117.26 79.39, 117.30 93.3, 114.19, 114.32, 115.1, 116.1, 117.19, 117.22 79.48, 117.41 79.45, 117.2, 117.9 117.2, 117.23 117.39 EB1, 79.1, 79.6, 79.15, 80.10, 93.13, 117.4, 117.21 117.18 bis 117.21, 117.86 79.3, 79.4 93.4 117.8 82.9 79.22, 79.23, 101.19 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. Seite 7 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 4.2.1.2 Ortsbild (tlw.) Nr. 1 2 3 4 Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen Verschandelung / Beeinträchtigung des Orts- EB3, 79.37, 80.2, 82.5, 114,7, bildes Gymnichs 117.49 Eingriff in das Landschaftsbild EB12, 93.12, 114.7, 115.13, 116.13, 117.29, 117.43 Änderung Umweltbericht erforderlich 105.4 kein Einfügen 117.24, 117.29, 117.31 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.) Nr. 1 Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen Lage innerhalb der geplanten Wasserschutzzo- 89.3, 93.11, 117.37 ne III A Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.) Nr. 1 Stichworte aus Eingaben starke Gefährdung von Baudenkmälern zugehörige Wertungszeilen 114.10, 114.34 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.) Nr. 1 Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit 101.13 bis 101.18, 115.17, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der 115.19, 117.27 Stadt Erftstadt 4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.) Nr. 1 2 3 4 5 Stichworte aus Eingaben Kritik am Ablauf des Bauleitplanverfahrens fehlende Auseinandersetzung mit Eingaben keine vollständige Sachverhaltsermittlung zugehörige Wertungszeilen EB11 106.7, 114.3, 114.4 115.8, 115.16, 116.8, 116.17, 117.3, 117.11, 117.14 Änderungsbedürftigkeit des Umweltberichtes 105.4 Kritik an einzelnen Formulierungen und Beurtei- 93.12 Seite 8 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 6 lungen im Umweltbericht Vorwegnahme einer Abwägung durch den 93.1 Umweltbericht 4.2.2 Nicht FNP-relevante Eingaben 4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stichworte aus Eingaben Anordnung der Aufbauten Anordnung der hohen Aufbauten (Silotürme, Verladesilo, Getreideannahme) Ausrichtung der Getreideannahme Standort der mobilen Silokühlung Plazierung der Einfahrt in nächstmöglicher Nähe zum Wohngebiet Anordnung der Waage(n) Lage der Abstellflächen und Rangierflächen für Traktorgespanne auf dem Betriebshof Anordnung der Hallen und der Flächen zur Entladung von Lkws mittels Gabelstapler Anordnung der Versickerungsfläche Verbindung der Altanlage mit der Neuanlage über Trogkettenförderer Eingrünung zur Seite des Wohngebietes Anordnung der Aufbauten der Bestandsanlage 4.2.2.2 zugehörige Wertungszeilen 117.52, 117.53 117.53 bis 117.57 117.58, 117.59 117.60 117.61 117.62 117.63 117.64 117.65 117.66 117.67 117.68 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung Verkehrsprognose Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Stichworte aus Eingaben fehlerhafte Verkehrsprognose zugehörige Wertungszeilen EB4, 79.8, 79.20 bis 79.26, 80.3, 80.4, 82.1, 82.2, 82.3, 101.03, 114.14, 114.30, 115.5, 116.5, 117.75, 117.76, 117.77 nicht repräsentative Verkehrserhebung 101.4 unzureichende Verkehrserhebung - z.B. ohne 101.4 bis 101.12 Berücksichtigung des Spielplatzes an der Schützenstraße Reduzierung von 4.000 Fahrten "mache den 79.25 Kohl nicht fett" Großteil Schwerlastverkehr (der RaiBa) 79.8, 79.21 planungsbedingte verkehrliche Konsequenzen 101.3, 108.10, 115.4, 115.6, 116.4, 116.6 Steigerung der Unfallgefahr 69.11, 79.21, 79.22, 79.24, 80.4, 101.10, 108.10 speziell Gefährdung von Kindern durch inner- EB7 örtlichen Schwerlastverkehrs Seite 9 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Gefahr für neuen Spielplatz am Schützenhaus an der Neustraße schon heute äußerste Bedenken hinsichtlich der Gefährdung in der Schützenstraße als eine der Hauptstraßen in Gymnich fehlende Verkehrsberuhigende und Verkehrslenkenden Maßnahmen in der Schützenstraße Verkehrsbelastung Kohlstraße Fehlender Fußgängerschutz auf der Kohlstraße Verkehrsbelastung Kerpener Straße Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße nicht für Lkws geeignet Forderung Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße tlw. als Einbahnstraße Zerstörung eines wohnungsnahen Frischluftgebietes Aufweitung der Wirtschaftswege Straßenabnutzung Steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterung und Instandhaltung freizeitorientierter Nutzungsanspruch an das vorhandene Wirtschaftswegenetz 79.24, 101.7 101.6 101.5, 101.12 106.10 106.13 82.1 106.2 106.14 79.23 114.15, 115.6, 116.6 EB5, 79.26, 108.17 EB6, 79.26, 106.4, 106.5, 108.17, 114.32, 115,17, 115.20, 117.34 5.8, 79.22 Schallprognose Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stichworte aus Eingaben Zunahme der Lärmimmissionen zugehörige Wertungszeilen EB9, 79.7 bis 79.19, 79.46, 80.6, 82.7, 114.24, 117.56, 117.70 Lärmmessung an einem Tag sei Blendung 117.3, 117.97 Emissionskontingente können Lärmimmissio- 115.9 bis 115.12, 116.9 bis 116.12 nen nicht sachgerecht abfangen Emissionskontingente für den Bestand hätten 115.12, 116.12 keine Verbindlichkeit fehlende Berechnung der Immissionswerte für 117.90 den Bestandsbereich gesundheitsschädliche Ausweitung der Be- 117.83, 117.84 triebszeiten / Ausweitung der Betriebszeiten der Getreideannahme im Neubaubereich bis weit in die Nachtstunden Verlängerung der Lärmbelastung bis weit in die 117.79, 117.80 Nachtstunden hinein Überschreitung der Lärmimmissionsrichtwerte 117.88 im Nachtbetrieb Betrieb der Lüftungs- und Kühlungsanlagen 117.85 rund um die Uhr Überschreitung der Anzahl zulässiger Tage 115.11, 116.11, 117.89 Seltener Ereignisse (Bestandsanlage) Infragestellung der Einhaltung der Richtwerte 93.7, 106.1 Infragestellung der Schallbeurteilung durch gu- 116.10, 116.20 Seite 10 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 tachterliche Stellungnahme zu geringer Abstand zur Wohnbebauung fehlende Lärmschutzeinrichtungen / Schallschutzmauer für die Bestandsanlage konkrete Schallschutzmaßnahmen im Bestandsbetrieb seien erforderlich, jedoch nicht festgesetzt und nicht durchführbar Leerwiegung der Erntefahrzeuge im neuen Grundstücksbereich sei nicht durchsetzbar Verwendung geräuscharmer Werkzeuge sei nicht praktikabel Beschränkung der Nettolaufzeit der Dieselgabelstapler auf 2 Std. pro Tag sei nicht plausibel durch Verkehr ausgelöster Schall offene Tore bei der neuen Annahme Ausrichtung der Tore an der neuen Annahme Lage der Schallquellen Höhe der Lärmquellen Windgeräusche 81.9 79.12, 105.16 117.92 117.93 117.94 117.95 79.7 79.16, 79.29, 108.14 117.58 117.87 117.48 79.19, 108.15, 117.47, 117.55 Staubprognose Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Stichworte aus Eingaben fehlende Staubprognose / fehlende Messdaten zur Staubentwicklung falsche Darstellung der Situation an der Bestandsanlage erhöhte Staubimmissionen durch die Nähe zum Wohngebiet Frage nach der Einhaltung der Richtwerte der TA Luft Anforderungen an Bestandsanlage Forderung nach einer Staubabsaugung mit entsprechender Filterung am bestehenden Silo nicht geschlossene Tore an der Annahme Ausrichtung der Tore Vergleich mit Standort Rommerskirchen, Dürscheven u.a. zugehörige Wertungszeilen 114.21, 115.7, 116.7, 117.12 EB10, 79.27 bis 79.31, 80.11 117.57 93.8, 106.1 79.30 108.8 79.16, 79.29, 80.11, 108.14 117.59 81.4, 93.12, 108.14, 117.38, 117.47, 117.55 Sortiments- und Mengenentwicklung Nr. 1 2 3 Stichworte aus Eingaben Mengenentwicklung Bestand und Planung / Beurteilung nach BImSchG zugehörige Wertungszeilen 81.4, 105.1, 105.2, 105.5 bis 105.13, 105,17, 108.1, 114.16, 117.4, 117.6, 117.78 massive Vergrößerung EB2, 79.5, 79.8, 79.12, 114.2, 117.41 Sortimentsvergrößerung / negative Auswirkun- 108.10, 117.82 Seite 11 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 gen der Ausweitung des Sortiments Schaffung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zusätzlicher Handel mit Baumarktartikeln u.ä. am Bestand mehr Taubenfutter Nutzung der Waage vorne negative Auswirkungen der Erhöhung der Lagerkapazitäten für Getreide am Standort negative Auswirkungen der Erhöhung der Umschlagmengen am Standort Kehler Weg Erhöhung der Verkehrsmenge Reduzierung der Annahme im Altbestand auf 10 % der bisherigen Annahmemenge falsch fehlende Wirtschaftlichkeit - daher 3. Bauabschnitt vorprogrammiert vorne sei nur noch nasse Ware vorgesehen Zufahrt sei nur noch vom Siedlerweg vorgesehen im Neubau zukünftig tonnenweise Lagerung von Gift und Dünger Bauern aus Aachen und Langerwehe 117.28 79.11 79.44 79.17, 79.18 117.69, 117.81 117.72, 117.73, 117.74 117.75 117.91 105.5, 105.14, 105.18, 108.12, 108.13, 114.16 79.4 79.9 79.41, 112.7, 113.7 81.4 Ortsbild Nr. 1 2 3 4 5 Stichworte aus Eingaben Potthässlicher Anblick, potthässliche / unschöne Klötze Industrielle Bauart der Aufbauten Geschossigkeit Abrundungssatzung Neustraße Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten Ungünstige Anordnung der hohen Aufbauten zugehörige Wertungszeilen 79.47, 80.2 117.43 114.32 117.45, 117.50 117.53 Schattenwurf Nr. 1 2 3 4 5 6 Stichworte aus Eingaben Verschattungen Vergrößerung der Verschattung erhebliche Schattungswirkungen bis zur kleinen Haagstraße Verschattung eines konkreten Grundstücks am Kehler Weg Verschattung der Häuser und Gärten des angrenzenden Wohngebietes Einschränkung von Fotovoltaikanlagen Brand- und Explosionsgefahr zugehörige Wertungszeilen 79.38, 108.15 117.54 114.9, 114.22 115.14, 116.14, 124.1 117.46, 117.51 79.38 Seite 12 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Nr. 1 2 3 4 5 6 Stichworte aus Eingaben Brandgefahr Steigende Brand- und Explosionsgefahr durch die großen Lagermengen Fehlender Sicherheitsabstand Bildung von nitrosen Gasen (durch brennenden Dünger) Fotovoltaikanlage auf südlicher Halle Fehlen eines Explosionsschutzdokumentes zugehörige Wertungszeilen 80.7 bis 80.9 EB8, 79.32 bis 79.36, 82.6, 114.23, 115.17, 115.18, 117.71 80.10 112.7, 113.7, 117.81 79.35 117.7 Wasserschutz Nr. 1 2 3 Stichworte aus Eingaben Brunnenbohrungen tonnenweise Lagerung von Gift und Dünger fehlendes Löschwasserauffangbecken zugehörige Wertungszeilen 79.40 79.41 108.8 Sonstige Umweltbelange Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Stichworte aus Eingaben Schädliche Umwelteinwirkungen Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche Grundsätze keine vollständige Sachverhaltsermittlung (u.a. zu Licht und Gerüche) Geruchsbelastung mehr Verkehr produziere mehr Abgase - es reiche mit der schlechten Luft gesundheitliche Beeinträchtigung der Anwohner Pilzbefall Schimmelsporen und Pestizide Schutzabstände der vorhandenen Mobilfunktechnik auf dem Siloturm Widerspruch zu den Zielen "Naturpark Rheinland" Brunnenbohrungen Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten schädliche Umwelteinwirkungen, die Gesundheit, Leben und /oder bestehende Sachgüter (Wertminderung des Eigenheims) gefährden fehlende detaillierte Messmethoden zugehörige Wertungszeilen 93.2 114.5 115.8, 115.16, 116,8, 116.17, 117.3, 117.11, 117.14 115.8, 116.8 82.4 93.9, 105.19, 117.36 93.9 117.13 93.10 101.19 79.40, 79.41 117.45, 117.50 105.19 93.12 Grundstückswertentwicklung Nr. 1 2 Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen erhebliche Wertminderung 5.3, 112.6, 113.6 sinkende bzw. deutliche Beeinträchtigung der 79.6, 79.43, 114.8 Seite 13 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 3 4 Wohnqualität Sorge der Tochter bez. Wertverfall der Immobi- 80.5 lie ihrer Eltern der Wertverlust werde von Immobilienmaklern 108.16, 117.35 auf mindestens 25 % geschätzt Einfluss auf sonstige Sachgüter Nr. 1 2 3 Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen Gefährdung der Anna Kapelle 106.3, 106.12, 114.10 Gefährdung der an die Anna Kapelle angren- 106.3 zenden Hallen Entwicklung von Schloss Gymnich 82.5 4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.) Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stichworte aus Eingaben es wurde eine überarbeitete und weiter wesentlich vergrößerte Vorhabenplanung offengelegt "Fehlerkorrektur" und "Irreführung" durch Textänderungen zur Offenlage Missachtung immissionsschutzrechtlicher Grundsätze nicht begutachtet: Verschattung, u.U. Windgeräusche, Ortsbild Infragestellung der Mengenkontrolle Inkonsequenz und Fehlerhaftigkeit der Planungsgrundlagen Abrundungssatzung Neustraße (u.a. Abstand und Geschossigkeit) zugehörige Wertungszeilen 114.1 114.20 114.5 108.15 105.3 114.25 115.1, 115.13, 117.18, 117.19, 117.21, 117.25, 117.31, 117.42, 117.44 Bebauungsplan Vorpforte 117.32 Gebietsklärung über Bebauungsplan Wohnge- 117.21 biete Kehler Weg / Neustraße Aufforderung an Bürgermeister zur Einfluss- 96.12 nahme auf Wertung Aufforderung, die Belange der Anwohner über EB12 die der RaiBa zu stellen 4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Bezüge Nr. 1 2 4 Stichworte aus Eingaben Beratungsleistungen der RaiBa im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen am Kehler Weg Nicht-Einhaltung von Festsetzungen (z.B. Schließung der Tore an der neuen Annahme) unnötiges Laufen lassen von Motoren - Ordnungswidrigkeit nach § 11 a Landesimmissionsschutzgesetz zugehörige Wertungszeilen 79.2 79.16, 79.29, 108.14 79.7, 80.3 Seite 14 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz (fehlende ausreichende Überwachung durch die Behörde) Sorge der Tochter, dass Mutter vom Fahrrad fällt Kritik an der Bestandsanlage Bestandsanlage nicht genehmigt eingeschränkter Bestandsschutz Mengenbeschränkungen für die Bestandsanlage Mengenentwicklung seit 1965 / Kapazitätssteigerungen nachbarschaftliche Beschwerden 108.11 80.4 81.3 117.5 117.17 105.2, 108.1, 108.3 bis 108.5 114.12 108.2, 114.11, 114.13, 115.2, 116.2 Genehmigungspflicht nach BImSchG 105.1, 105.6, 108.3 bis 108.5, 115.7, 117.6, 117.78, 117.91 Aufforderung zur sofortigen Stilllegung der Be- 108.5 standsanlage behördliche Auflagen seien durch die RaiBa 108.6 nicht umgesetzt worden (Ausgleichspflanzung für die südliche Halle) völlig unklare Brand-, Explosions- und Arbeits- 108.7 schutzmaßnahmen kein Explosionsschutzdokument 117.7 allgemeine bauordnungsrechtliche Fragen zur 106.6 Bestandsanlage Versagung der Genehmigung eines Keramikla- 5.1 dens am östlichen Kehler Weg Zurückführung der nicht dem Stand der Technik 117.98 entsprechenden Altanlage auf den baurechtlich genehmigten Umfang sinkende Steuereinnahmen 117.33 Bezüge auf zum Teil alte Planungsstände 114.20, 114.27 bis 114.34, 115.16, 116.17 bis 116.19 Neben der allgemeinen Frage "Was wird wie geplant (105.5 bis 105.14 sowie 106.8 bis 106.11) wird auch ausdrücklich die Ablehnung gegenüber der vorliegenden Planung erklärt (105.20, 112.1, 113.1). Darüber hinaus wird seitens der Bürgerinitiative folgender Forderungskatalog in die Abwägung eingestellt (114.26): 1. 2. 3. 4. 5. eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten die Beantwortung aller offenen Fragen kein Neubau am aktuellen Standort, der einfach zu nah an der Wohnbebauung ist die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen am bestehenden Standort die Planungsverfahren i. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 8 sowie ii. Bebauungsplan Nr. 164, jeweils betreffend Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nicht weiter zu verfolgen. Seite 15 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung 4.3 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den nicht anonymisierten Eingaben Die Eingaben der Ortsbauernschaft Gymnich, des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. sowie der RaiBa liegen nicht anonymisiert vor (siehe Wertungen). Die Einsender betonen in ihren Eingaben die Bedeutung des Standortes für die regionale Landwirtschaft und sprechen sich für die vorliegende Planung aus. Ergänzend wurde zur Offenlage eine Unterschriftenliste über 565 Projektbefürworter des Bauleitplanverfahrens eingereicht. Diese wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. 4.4 Zusammenfassung Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des BauGB durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die vorliegende Planung ist dazu geeignet, • eine bestehende städtebauliche Konfliktsituation erstmalig baurechtlich zu regeln und • die für den Standort relevanten Belastungen bezüglich Verkehr, Staub und Lärm erheblich zu reduzieren. Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG Bestandsrecht. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa vertraglich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit. Hierdurch werden für die nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen wesentlich unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank im Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie den vorstehenden Ausführungen im Einzelnen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der vorliegenden Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger negativ betroffen. Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr Getreide jedes Jahr über die Warenabteilung vermarkten und am Standort Kehler Weg ihren landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur rd. 565 Unterschriften von Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen. Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre mit einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten nicht zu befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung der Ortsbauernschaft empfindlich auf die ortsansässigen Betriebe auswirken. Seite 16 (16) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund wird der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht gefolgt. 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 statt. Es wurden keine flächennutzungsplan-relevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren. Folgenden Anregungen wurde durch Aufnahme entsprechender Hinweise in die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefolgt: • • • Lage des Plangebietes innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim Auswirkungen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen Lage des Plangebietes innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz des Militärflugplatzes Nörvenich. Im Rahmen der vom 24.09. bis 23.10.2012 erfolgten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden seitens der Träger öffentlicher Belange ebenfalls keine flächennutzungsplanrelevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren planungsrechtlich nicht planungs- und abwägungsrelevant. 6. Planungsalternativen Der Verzicht auf die vorliegende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre ein Verzicht auf die städtebaulich gebotene Verbesserung der Gemengelage. Planungsalternativen zum Erreichen dieses städtebaulichen Zieles liegen nicht vor. 7. Planverwirklichung Die Umsetzung der im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes definierten Städtebaulichen Zielsetzungen bedingt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 in Verbindung mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, in dem sich die RaiBa zur Reduzierung ihrer Bestandsrechte verpflichtet. Aufgrund der gegebenen Eigentumsstrukturen sind zur Umsetzung der geplanten Sondergebiete keine bodenordnerischen Maßnahmen erforderlich.