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Beschlussvorlage (Anlage 8, Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Zusa BPL 164_0110.doc 21. Aug. 2013 Inhaltsübersicht 1. 1.1 Vorbemerkungen Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild Seite 2 2. Änderungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage Seite 4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Berücksichtigung der Umweltbelange Umweltbericht Verkehrsuntersuchung Geräuschimmissions-Untersuchung Gutachten über geotechnische Untersuchungen Staubprognose Ergebnis der Umweltprüfung Seite 6 4. 4.1 4.2 Beteiligung der Öffentlichkeit Vorbemerkungen Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den anonymisierten Eingaben 4.2.1 Städtebauliches Planerfordernis 4.2.2 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten 4.2.3 Richtigstellung der vorliegenden Planung 4.2.3.1 Verkehrsprognose 4.2.3.2 Schallprognose 4.2.3.3 Staubprognose 4.2.3.4 Sortiments- und Mengenentwicklung 4.2.3.5 Ortsbild 4.2.3.6 Schattenwurf 4.2.3.7 Brand- und Explosionsgefahr 4.2.3.8 Wasserschutz 4.2.3.9 Sonstige Umweltbelange 4.2.3.10 Grundstückswertentwicklung 4.2.3.11 Einfluss auf sonstige Sachgüter 4.2.3.11 Kritik an dem Bauleitplanverfahren 4.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Bezüge Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den nicht-anonymisierten Eingaben Zusammenfassung Seite 13 1.2 1.3 4.3 4.4 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 6. Planungsalternativen Seite 27 7. Planverwirklichung Seite 27 Seite 2 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 1. Vorbemerkungen Dem Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen die Planung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die städtebaulichen Ziele der vorliegenden Planung lassen sich wie folgt zusammen fassen: (1) Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg (2) Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation (3) Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild. 1.1 Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg Bei der Warenabteilung handelt es sich um einen genossenschaftlichen landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzhandel. Zu den Handelsprodukten zählen neben dem Getreide aus regionalem Anbau ferner folgende Artikel für den landwirtschaftlichen Bedarf: • • • • Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel Saatgut und Sämereien, Erden und Rindenmulch Brennstoffe sonstiger ländlicher Bedarf der Hofbewirtschaftung (z.B. Abdeckfolien, Zaunmaterialien, Berufsbekleidung u.ä.). Die mit Abstand größte Umschlagmenge stellt das Getreide aus regionalem Anbau dar. Die Umschlagmengen schwanken witterungsbedingt. Ebenso der Anteil des so genannten Streckengeschäftes mit Direktabverkauf vom Feld. Für den Bestandsbetrieb besteht baurechtlich keine Beschränkung für den Getreideumschlag. Der vorliegende Bebauungsplan sieht erstmalig die Einführung einer Mengenbeschränkung auf 20.000 t für den Getreideumschlag vor. Die gewählte Größenordnung orientiert sich an dem bisher maximal erreichten Betriebsumschlag aus dem Jahr 2009, der seinerzeit einschließlich Streckengeschäft bei über 19.000 t lag. Aufgrund der Konkurrenzsituation im regionalen Landhandelsgeschäft und der rückläufigen Entwicklung landwirtschaftlicher Flächen wird betriebswirtschaftlich auch unter Berücksichtigung möglicher höherer Ernteerträge die Mengenschwelle 20.000 t als absolute Obergrenze eingeschätzt und würde voraussetzen, dass der bisher über die Strecke abgewickelte Handel zukünftig ebenfalls über den Standort umgeschlagen würde. Die textlich festgesetzte Beschränkung der Silokapazitäten auf 16.000 t macht deutlich, dass die vorliegende Planung langfristig nicht auf die Ausschöpfung der festgesetzten 20.000 t ausgerichtet ist. Auch bezüglich der übrigen Handelsgüter sieht die vorliegende Planung keine Sortimentänderung oder -erweiterung gegenüber der Bestandssituation vor. Die vorliegende Planung Seite 3 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage steht auch nicht im Widerspruch zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt. Durch die vorliegende Planung werden die Handelsmengen inhaltlich und mengenmäßig beschränkt. 1.2 Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation Die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG besteht seit Anfang der 1960er Jahre am Kehler Weg. Nachbarrechtliche Beschwerden, die eine "Unzumutbarkeit" hätten vermuten lassen können, liegen aus der Zeit vor Einleitung der aktuellen Bauleitplanung nicht vor. Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde, deren Siedlungsstruktur auch heute noch einen überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat. So auch der Bereich westlich von Gymnich. Dieser wird im gültigen Regionalplan als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" dargestellt. Hierdurch wird die regionalplanerische Bedeutung dieses Agrarbereiches als Standort zahlreicher Aussiedlerbetriebe, die intensive Veredelungswirtschaft betreiben, hervorgehoben. Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" vor. Damit dient der Betrieb der für den ländlichen Raum geplanten Funktion. Vor diesem Hintergrund hat auch die Landesplanungsbehörde aus regionalplanerischer Sicht ihre Zustimmung zu der vorliegenden Bauleitplanung erteilt. Die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG besteht seit über 50 Jahren am Kehler Weg. Das heute vorhandene Straßen- und Wegenetz wurde auf der Basis einer Flurbereinigung in den 1970er Jahren angelegt. Die Warenabteilung stand seinerzeit "außerhalb". Die Wohnbebauung ist mit der Zeit an die Warenabteilung herangerückt. Dadurch haben die Eigentümer eine durch ihren Standort vorbelastete Grundstückssituation in Kauf genommen, um ihre Wohnhäuser zu realisieren. Der Grundbesitz am Kehler Weg ist durch die vorhandene Anlage geprägt. Diese historisch geprägte Außenwirkung haben sich die Eigentümer und Anwohner am Kehler Weg anrechnen zu lassen. Hieraus resultiert ein gegenseitiges Rücksichtnahmegebot. Unabhängig von dieser baulichen Entwicklung wurden seitens der RaiBa bereits in den vergangenen Jahren Veränderungen vorgenommen, die auch zu einer Verbesserung der Situation für die Anwohner geführt haben. Hierzu zählt u.a. die Errichtung des Verladesilos im Jahr 2010. Hierdurch konnte der nordöstlichste Anlagenbereich der Bestandsanlage entlastet und im Wesentlichen auf die Getreideannahme beschränkt werden. Hierdurch wurden auch die Schall- und Staubemissionen für die Nachbarschaft reduziert. Ferner wurde am Standort Kehler Weg die Dienstleistung "Saatgutreinigung" aufgegeben. Beide Maßnahmen führten bei den Anwohnern zu merklichen Verbesserungen. Die betriebs-logistische Zielsetzung der vorliegenden Planung liegt nunmehr in der Vermeidung von Umlagerungsprozessen durch Konzentration der Lagerkapazitäten an einem Standort. Ferner können wesentliche Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche verlagert werden. Die vorliegende Planung sieht somit keine Neuansiedlung eines Silo- und Handelsbetriebes vor, vielmehr eine auf einer Umstrukturierung basierende flächenmäßige Erweiterung einer vorhandenen Betriebsstätte. Daher steht eine freie Standortwahl nicht zur Dis- Seite 4 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage kussion. Zielsetzung ist vielmehr, auf der Basis des gegenseitigen Rücksichtnahmegebotes die Gemengelage-Situation zu verbessern. Hierzu dient die vorliegende Bauleitplanung. Die Wahl der Erweiterungsfläche auf der zur Wohnbebauung abgewandten Seite der Bestandsanlage entspricht somit dem schützenswerten Belang eines genehmigten Betriebes, an seinem Standort zu verbleiben und diesen angemessen umzustrukturieren. Die RaiBa hat sich im Rahmen eines bebauungsplanbegleitenden Städtebaulichen Vertrages zur entsprechenden Reduzierung ihrer Bestandsrechte bereit erklärt. Durch die Möglichkeiten, die die vorliegende Bauleitplanung zur Verbesserung der Gemengelage-Situation bietet, verdichtet sich die damit verbundene Chance zu einem städtebaulichen Planerfordernis. 1.3 Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild. Die aktuelle Flächenbilanz des Bebauungsplanes stellt sich wie folgt dar: Teilfläche SO1 (Bestand) Teilfläche SO2 (Erweiterung) Verkehrsfläche Gesamtfläche BPL Nr. 164 rd. 4.270 m² rd. 10.980 m² rd. 2.020 m² rd. 17.270 m² Die Flächeninanspruchnahme ergibt sich über die betrieblichen Bedarfe. Durch die erstmalig geplante Eingrünung zur Freien Landschaft und Versickerung der Niederschlagswässer werden die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild minimiert. Hierfür dienen über 3.600 m². 2. Planänderung zur erneuten eingeschränkten Offenlage Aufgrund der im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Anregungen wurde der Bebauungsplan Nr. 164 nach der Offenlage nochmals geändert: 1. Durch die Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt wurde auch die Lage der Versickerungsfläche sowie der angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen lagemäßig angepasst (siehe Abb. 1 und 2). Die Planzeichnung wurde ferner um eine umlaufende Bemaßung ergänzt, so dass die Dimensionen der Flächen ablesbar werden. Die Zeichenerklärung wurde unter "sonstigen Signaturen" zudem um die zu sichernde Ausbaubreite der Wirtschaftswege ergänzt. Seite 5 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Abb. 1: Planungsstand Offenlage Abb. 2: Planungsstand erneute eingeschränkte Offenlage Seite 6 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 2. Die Schallfestsetzungen basieren auf Emissionskontingenten. Der ergänzende Hinweis auf die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) ist dabei entbehrlich und wurde - auch wenn der Verweis seitens der Fachämter nicht beanstandet wurde - aus den textlichen Festsetzungen gestrichen, zumal dieser im Unterschied zu den Emissionskontingenten nicht normiert ist. 3. Die Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen 4.1 enthalten den Bezug auf die Immissionsaufpunkte IP01 bis IP03. Die Legende der Planzeichnung wurde um einen Übersichtsplan zur Lage dieser Aufpunkte ergänzt. 4. Auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde soll die Auslichtung der Sträucher innerhalb des Grünstreifens während der ersten 10 Jahre nur für Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig sein und auf die Pflegemaßnahmen "auf den Stock setzen" verzichtet werden. Die textliche Festsetzung 6.1 wurde entsprechend geändert. Ferner wurden redaktionelle Korrekturen zur Pflanzliste vorgenommen. 5. Das nördlich der Bestandsanlage befindliche "Wegekreuz" wird als Denkmal in der Denkmalliste geführt. Die Planzeichnung wurde um diese Information nachrichtlich ergänzt. 6. Der Umweltbericht wurde um die vorstehend benannten Änderungen entsprechend ergänzt. Aufgrund der Planänderung ergibt sich ein etwas höherer externer Ausgleichsflächenbedarf. Die textliche Festsetzung 6.3 wurde entsprechend geändert. 7. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, hat darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Gymnich 5" liegt (siehe Hinweis Nr. 1). Diese Information wurde um folgenden Hinweis auf mögliche Folgen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen ergänzt: "Der Bereich des Plangebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden." 8. Ferner wurden die Rechtsgrundlagen bezogen auf die Planungsinhalte der erneuten eingeschränkten Offenlage aktualisiert. 3. Berücksichtigung der Umweltbelange Dem Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa liegen folgende Gutachten zugrunde: • • • Umweltbericht, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung LAB, Mai 2012, einschließlich Ergänzung zur erneuten eingeschränkten Offenlage Stand Juli 2013 Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012 Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN 45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012 Seite 7 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage • Gutachten über 31.03.2012. geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting, 3.1 Umweltbericht, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung LAB, Mai 2012 Der Umweltbericht des Büros für Landschafts- und Freiraumplanung Leser, Albert, Bielefeld, Stand Mai 2012, enthält die Ergebnisse der Umweltprüfung einschließlich artenschutzrechtlicher Vorprüfung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Die Gutachtenergänzung Stand Juli 2013 berücksichtigt die Bebauungsplanteiländerung und -ergänzungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage. Mit der Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen lässt sich der geplante Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen und vollständig kompensieren. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung kann festgehalten werden, dass ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für alle rechtlich relevanten Arten ausgeschlossen werden kann. Hierzu dient auch der im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen zum Artenschutz aufgenommene Hinweis Nr. 7. 3.2 Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012 Da die lokalen Lagermöglichkeiten am Standort Kehler Weg flächenmäßig beschränkt sind, nutzt die Warenabteilung seit Jahrzehnten externe Lagerkapazitäten. Hierdurch entsteht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Wiege- und Umlagerungsprozesse. Auf der Basis der repräsentativen Umschlagmengen des Jahres 2010 wurde berechnet, dass der Standort jährlich ein Ziel- und Quellverkehrsaufkommen in einer Größenordnung von insgesamt ca. 61.000 Fahrten einschließlich der Umlagerungsprozesse aufwies. Diese setzen sich aus • • • • • Getreidefuhren (An- und Abverkauf) Anlieferung und Abverkauf von Dünger und sonstigen Gütern Dienstleistungen (Lohnwiegungen) Containerdienst (Müllentsorgung) und Personalfahrten (4 Personen mit Pkw) zusammen. Dabei nimmt der Abverkauf sonstiger Güter mit 44.000 Fahrten1 den größten Anteil ein. Dieser erfolgt i.d.R. mittels Pkw, Krad oder nicht-motorisiert. Durch den Wegfall der mittels Lkw durchgeführter Umlagerungsfahrten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung mit einer maximalen Getreideumschlagmenge von 20.000 t ist das durchschnittliche Fahrtenaufkommen im Jahr gemäß Verkehrsgutachten am Standort Kehler Weg in einer Größenordnung von unter 60.000 Fahrten im Jahr einzuschätzen. Mit der Planung ist somit nach der vorliegenden Prognose eine Verringerung des Zielund Quellverkehrs der Warenabteilung verbunden. Daher wird von fachgutachterlicher Seite aus erwartet, dass das Verkehrsgeschehen am Standort auch zukünftig störungsfrei ablaufen wird. 1 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Umlagerungsprozess vier Fahrten i.S. der Betrachtung des Verkehrsgutachtens verursacht: sowohl die Auslagerung als auch die Rückholung des Getreides sowie der sonstigen Lagergüter verursachen jeweils eine Hin- und Rückfahrt. Seite 8 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 3.3 Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN 45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012 Auf der Basis der Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN 45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012, erfolgte die Festsetzung der Schallkontingente. Ergänzend wurde im Vorgriff auf das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren das Prognosegutachten "Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-ImmissionsBerechnungen nach TA Lärm" durch die ITAB erstellt (Stand 03.09.2012). Hierin findet auch die in der Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012, enthaltene Verkehrsprognose Berücksichtigung. Dem Gutachten liegen Schallmessungen der ITAB GmbH, Dortmund, an einem Haupterntetag Anfang August 2011 zugrunde. Diese ergaben am nächstgelegenen Wohnhaus bis zu 70 dB(A). Durch die vorliegende Planung können die Immissionen verursachenden Betriebsaktivitäten an der Bestandsanlage stark reduziert werden. Der Bebauungsplan erfasst diese Einschränkung über die Festsetzung von Emissions- und Immissionskontingenten. Hierüber wird bereits an der nächstgelegenen Wohnbebauung ein Lärmgrenzwert von 60 dB(A) eingehalten. Die Orientierung an den Grenzwerten eines Misch- bzw. Dorfgebietes ist für den vorliegenden Fall sachgerecht. Die Wohnbebauung am Kehler Weg kann für sich nicht den Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes beanspruchen. Denn diese Wohnbebauung, die sich - historisch gesehen - später im Einwirkungsbereich des Betriebes der Genossenschaftsbank angesiedelt hat - unterliegt einer qualifizierten Rücksichtnahmepflicht. Denn nach der Rechtsprechung besteht in Gemengelagen eine gesteigerte Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. So wenig die störungsempfindliche Nutzung verlangen kann, so gestellt zu werden, als befände sich in der Nachbarschaft keine störende Nutzung, so wenig schutzwürdig ist andererseits das Interesse des Betreibers der emittierenden Anlage, so gestellt zu werden, als sei die störungsempfindliche Nutzung in der Nachbarschaft nicht vorhanden. Der Ausgleich der Interessenlage ist regelmäßig dadurch zu finden, dass ein Mittelwert zwischen den für die immissionsschutzrechtliche Bewertung einschlägigen Richtwerten gefunden wird. Dieser ist nicht nur rechnerisch durch arithmetische Mittelung zu bilden. Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall unter wertender Berücksichtigung namentlich der Ortsüblichkeit und aller Umstände des Einzelfalls ein Zwischenwert zu ermitteln. Für den vorliegenden Sachverhalt könnte der Betrieb der Genossenschaftsbank die Werte eines Gewerbegebietes und die Wohnbebauung am Kehler Weg die Werte eines Allgemeinen Wohngebietes beanspruchen. Es liegt daher nahe, lärmschutzrechtlich die "Zwischenkategorie", also die Grenzwerte eines Misch- bzw. Dorfgebietes zu wählen. Dies entspricht zum einen dem insgesamt hier gegebenen dörflichen Charakter der Ortslage ErftstadtGymnich. Zum anderen muss eingestellt werden, dass die gewerbliche Nutzung zeitlich früher aufgenommen wurde, die zeitlich später herangerückte Wohnnutzung somit dessen Existenz und damit auch dessen Immissionsverhalten in Kauf genommen hat. Andererseits hat auch der Betrieb akzeptiert, dass in seiner unmittelbaren Umgebung diese Wohnnutzung Seite 9 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage entstand. Somit ist es geboten, dann aber auch ausreichend, durch den Bebauungsplan die entsprechenden Festsetzungen zu treffen, die die Einhaltung dieser Grenzwerte sicherstellen. Dies gilt dann sowohl für die Tages-, wie auch für die Nachtwerte; denn die dem Betrieb erteilte Genehmigung enthält hinsichtlich der Betriebszeiten keine Einschränkungen. Zur Einhaltung der benannten Schallfestsetzung ist die Warenabteilung in ihren Bestandsrechten insbesondere wie folgt eingeschränkt bzw. mit Auflagen belegt: • • • • • generell kein Nachtbetrieb für die Bestandsanlage, auch nicht während der Ernte Beschränkung der Getreideannahme auf Sonderkulturen2 und nasse Ware (rd. 10 % der jährlichen Gesamtumschlagmenge) Verlegung der Leerwiegung der Erntefahrzeuge sowie der Wiegung der Lkws in den neuen Grundstücksbereich Einbau einer schnell schließenden Tür im Maschinenraum Verlagerung der mobilen Lüftungsanlage für die so genannte Amazonenhalle nach Westen auf die der Wohnbebauung abgewandten Seite. Die RaiBa hat sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu einer entsprechenden Einschränkung Ihrer Bestandsrechte bereit erklärt. Hierüber können die Schallwerte bereits am nächstgelegenen Wohnhaus um mindestens 10 dB(A) reduziert werden. In der Mitte des Kehler Weges können darüber Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete erreicht werden. Organisatorische Maßnahmen wie bspw. die Verwendung geräuscharmer Werkzeuge sind als Einfluss auf die Höhe des Beurteilungspegels im Verhältnis zu den Fahrzeug- und übrigen Verladegeräuschen - zwar zu vernachlässigen, tragen aber nach Einschätzung des Schallgutachters zur Reduzierung einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen beim Verladevorgang bei. Daher beabsichtigt die RaiBa aus nachbarschaftlichen Gründen an der Bestandsanlage der Empfehlung des Gutachters zu folgen und so weit wie möglich auf die Verwendung metallener Werkzeuge zu verzichten. Weiter gehende aktive Schallschutzmaßnahmen z.B. in Form von Schallschutzwänden an der Bestandsanlage sind zur Umsetzung der benannten Grenzwerte nicht erforderlich. Unabhängig davon müssten Lärmschutzwände mit signifikanter Lärmminderungswirkung nach Einschätzung des Gutachters im Bereich der Anlieferung und Waagen mit einer Höhe von ca. 5 m und einer Länge von ca. 15 m vorgesehen werden und beidseitig hoch schallabsorbierend ausgeführt werden. In Verlängerung hierzu wäre eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von ca. 4 m auf einer Länge von ca. 25 m erforderlich, um den vorderen Bereich des Betriebshofes ebenfalls noch abzuschirmen. Die Forderung zur Errichtung von Schallschutzwänden dieser Größenordnungen wäre unverhältnismäßig und zudem städtebaulich unerwünscht. Die wesentliche Reduzierung der Betriebsaktivitäten an der Bestandsanlage wird durch eine Verlagerung der Hauptannahme und -lagerung in die Erweiterungsfläche ermöglicht. Auch für die Erweiterungsfläche gilt außerhalb der Erntezeit grundsätzlich Tagbetrieb. Die Öffnungszeiten der bestehenden Warenabteilung sind aktuell montags bis freitags von 08:00 2 siehe Begründung S. 10 Seite 10 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Hauptandienung findet von Montag bis Freitag statt. Ausschließlich während der naturgemäß wetterabhängigen Ernte kann es in seltenen Fällen zu Getreideanlieferungen während der so genannten Nachtzeit ab 22:00 Uhr kommen. Eine Auswertung der Ernteereignisse der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die Nachtaktivitäten dann im Wesentlichen auf einen Zeitraum von 22:00 bis 24:00 Uhr beschränken. Nächtliche Ernteeinsätze als so genannte Seltene Ereignisse erscheinen als zumutbare Lärmimmissionen, da • • • • • sie witterungsbedingt unvermeidbar sind, diese bereits heute im Bestandsrecht verankert sind und an der Bestandsanlage mit erheblich höherer Immissionsbelastung für die Anwohner ausgeübt werden, die Genossenschaftsbank mit Rechtskraft des Bebauungsplanes verbindlich auf Nachtbetrieb an der Bestandsanlage verzichtet, die Emissionen durch die neue Anlagenkonzeption und Annahmegeschwindigkeiten gegenüber dem heutigen Stand erheblich reduziert werden und die Bestandsanlage für die Erweiterungsfläche eine abschirmende Lärmschutzfunktion hat und die bereits am nächstgelegenen Wohnhaus ankommenden Immissionen auch unter Berücksichtigung der Entfernung gegenüber der Bestandssituation verhältnismäßig gering sind. Wie dem Verkehrsgutachten entnommen werden kann, kam es während der Verkehrszählung, an einem Haupterntetage, zu einer Aufreihung von bis zu 13 Fahrzeugen auf dem Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße. Durch die Verlagerung der Hauptannahme auf die Erweiterungsfläche wird es in Zukunft nicht mehr zu entsprechenden Wartezeiten an der Bestandsanlage kommen. Hierzu trägt zusätzlich die Verlagerung der Leerwiegungen auf die Erweiterungsfläche bei, durch die auch wesentliche Rangiervorgänge im Kreuzungsbereich zukünftig vermieden werden können. Für die Erweiterungsfläche wird es auf der Basis der jahrzehntelangen Erfahrungen mit Ernteabwicklungen ebenfalls nicht zu einer Inanspruchnahme des Verbindungsweges Kehler Weg / Siedlerweg kommen. Hierzu trägt zum einen die Erhöhung der Annahme-Leistung von bisher rd. 80 t/Std. auf rd. 150 t/Std. zum anderen auch der Verzicht auf eine Separierung in Haupt- und Sonderkulturen bei. Für die Erntefahrzeuge, die dennoch vor Waage oder Annahme kurzzeitig warten müssen, besteht auf dem Betriebsgründstück ausreichend Stauraum. Der Verkehrsgutachter geht davon aus, dass sich durch die Verlagerung der Hauptzufahrt die Zufahrt weitergehend von Westen über den Siedlerweg erfolgen wird. Für die Nachtzeiten ist vorgesehen, die Abfahrt vom Betriebsgelände durch entsprechende Beschilderung generell nur nach Westen zuzulassen. Auch durch diese verkehrslenkenden Maßnahmen wird es nachts zu einer wesentlichen Reduzierung der Beeinträchtigungen für die östlich gelegene Wohnbebauung kommen. Die vorbenannten Maßnahmen wurden im Rahmen der vorliegenden Schallgutachten berücksichtigt und lassen sich im Betrieb bestätigen (Monitoring). Eine weitergehende Planänderung zur erneuten eingeschränkten Offenlage mit einer Westeinfahrt und Errichtung einer weiteren neuen Waage auf der Erweiterungsfläche wird zu Seite 11 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage einer weitergehenden Beschleunigung der Betriebsabläufe führen. Die räumliche Trennung von Ein- und Ausfahrt trägt zudem zur Haupterntezeit zu einer weitergehenden Verbesserung des Verkehrsflusses auf dem Verbindungsweg Kehler Weg / Siedlerweg bei. 3.4 Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting, 31.03.2012 Das Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting, 31.03.2012, bestätigt die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. Entsprechend wurde eine Versickerungsfläche im Bebauungsplan festgesetzt. 3.5 Staubprognose Durch die Beschleunigungsnovelle 2007 wurde die 4. BImSchV Ziffer 7.35 die Genehmigungsschwelle nach BImSchG für Getreideannahmen wie folgt formuliert: "Offene oder unvollständig geschlossene Anlagen zur Erfassung von Getreide, Ölsaaten oder Hülsenfrüchten, soweit 400 t oder mehr je Tag bewegt werden können und 25000 t oder mehr je Kalenderjahr umgeschlagen werden." Mit der Gesetzesänderung wurde die Jahres-TonnagenBegrenzung mit in das Gesetz aufgenommen. Durch diese Zusatzbedingung entfiel ab 2008 auch für die RaiBa die Emissionserklärungspflicht gemäß 11. BImSchV. Bis zu dieser Gesetzesänderung 2007 oblag dem Staatlichen Umweltamt / dem Rhein-ErftKreis die Betriebsüberwachung gemäß 11. BImSchV. Im Rahmen dieser Überwachung wurde die Anlage immissionsschutzrechtlich nicht beanstandet. Seit Wegfall der Emissionserklärungspflicht hat sich der Zustand der Bestandsanlage auch im Hinblick auf die Staubsituation wesentlich verbessert: Durch den Bau des Verladesilos 2010 kann heute auf die Nutzung des Verladerohres oberhalb der Getreideannahme auf der der Wohnbebauung zugewandten Seite vollständig verzichtet werden. Ferner wurde die Dienstleitung "Saatgutreinigung" eingestellt. Die vorliegende Planung ist dazu geeignet, die Staubsituation weitergehend zu verbessern: Durch die Verlagerung der Annahme der Hauptgetreidesorten Weizen und Gerste in den Bereich der Erweiterungsfläche kann die Annahme an der Bestandsannahme auf Sonderkulturen3, d.h. Mais, Raps, Roggen, Hafer und Qualitätsweizen sowie nasse Ware beschränkt werden. Dies bedeutet eine elementare Reduzierung auf rd. 10 % der bisherigen Annahme. Ferner entfallen zukünftig die Umlagerungsprozesse zur Auslagerung in externe Läger sowie ein erheblicher Anteil der Fahr- und Rangierprozesse unmittelbar an der Bestandsanlage. Diese Beschränkungen ergeben sich als Folge der schalltechnischen Kontingentierung für die Bestandsanlage und unterliegen dem Monitoring. Vor diesem Hintergrund bedarf es im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens keiner weitergehenden Staubbetrachtung, da durch die vorliegende Planung kein Konflikt entsteht, dem fachgutachterlich nachgegangen werden müsste, da die Staubentwicklung des Betriebes erheblich reduziert und nicht erhöht wird. Unabhängig davon liegt für die Warenabteilung als sicherheitsüberwachter Betrieb auch eine qualitative Beurteilung der Gesamtstäube vor. Hierbei werden unterschieden: 3 siehe auch Begründung zum Bebauungsplan Stand erneute eingeschränkte Offenlage S. 10 Seite 12 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage • • die (Fein-)Staubkonzentration als mögliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Staubdeposition bezüglich des Staubniederschlages zum Schutz vor erheblichen Belästigungen. Als sicherheitsüberwachter Betrieb liegt für die Warenabteilung eine Gefährdungsbeurteilung vor. Danach kommt der Sicherheitsfachbetrieb, die RWZ Rhein-Main, zu dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird, da die Grenzwerte deutlich unterschritten werden. 3.6 Ergebnis der Umweltprüfung Entsprechend der ausgeübten und geplanten Nutzung erfolgt eine Festsetzung als Sondergebiet i.S.v. § 11 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse". Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Teilfläche 1 (Bestandsbereich) und der Teilfläche 2 (Erweiterungsbereich). Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen über die Festsetzung der maximalen Grundflächenzahlen (GRZ) und die maximalen absoluten Höhen der baulichen Anlagen über NHN bestimmt. Die Erschließung erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz. Das Plangebiet wird geprägt durch die bereits vorhandene Betriebsstätte im Osten sowie landwirtschaftliche Flächen im Norden, Westen und Süden. Die vorhandene Betriebsstätte ist bis auf kleine Teilflächen komplett versiegelt. Unversiegelte Flächen befinden sich im Bereich der südlichen Lagerhalle. Im nördlichen Teil der Fläche stockt eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit geringem bis mittlerem Baumholz. Die zu bebauenden Flächen werden derzeit ausschließlich als Pferdekoppel genutzt. Der gesamte Landschaftsraum bietet potentielle Brutmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Kiebitz, Feldlerche usw. Aktuell sind innerhalb des Raumes Vorkommen von der Grauammer bekannt (Fundortkataster des LANUV, Kartierung von 2007). Die Art wurde im Rahmen der Begehung im Umfeld des Standortes beobachtet. Aufgrund der intensiven Beweidung der zu bebauenden Flächen ist eine Brut von bodenbewohnenden Arten innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich, sie kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es besteht deshalb die Gefahr, dass während der Bauzeit einzelne Individuen verletzt oder getötet werden können. Das gilt insbesondere für Nestlinge in den wenigen Tagen, in denen sie nicht ausweichen können. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind Maßnahmen zur Bauzeitenregelung vorgesehen worden (siehe Hinweis Nr. 7). Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten anderer planungsrelevanter Tierarten sind nicht betroffen, ebenso sind erhebliche Störungen im Sinne von § 44 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BNatschG ausgeschlossen. Bei Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Bodenbrütern werden die Verbotstatbestände von § 44 Abs. 1 BNatSchG durch das Vorhaben nicht erfüllt. Aufgrund der geringen Reliefierung und der fehlenden Ausstattung mit gliedernden und belebenden Vegetationsstrukturen ist der Standort weithin einsehbar. Als sichtverschattende Elemente kommen lediglich die vereinzelten Gehölzstrukturen sowie die land- Seite 13 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage wirtschaftlichen Gebäude in Frage. Um eine möglichst landschaftsverträgliche Lösung zu gewährleisten, wurden im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes verschiedene Varianten geprüft. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Betriebsablauf und der erforderlichen Kapazitäten wurde eine Lösung entwickelt, bei der die Auswirkungen auf den Landschaftsraum durch die Anordnung der Silos so weit wie möglich vermindert wurden. Zur landschaftsgerechten Einbindung der geplanten Anlagen wird eine 10 m breite Abpflanzung mit einheimischen Gehölzen vorgesehen. Im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde - unter Berücksichtigung des Planungsstandes zur erneuten eingeschränkten Offenlage - ein verbleibender Kompensationsbedarf von 12.202 Biotopwertpunkten, der außerhalb des Plangebiets auf einer Ökokontofläche der Stadt Erftstadt umgesetzt werden soll. Zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" bzw. die Geräuschimmissions-Richtwerte nach TA Lärm an den nächstgelegenen Wohnhäusern wurden für die beiden Teilflächen TF01 (entspricht SO1) und TF02 (entspricht SO2) Immissionskontingente festgesetzt. Die Lärmbelastung wird durch diese Festlegungen im Vergleich zur aktuellen Situation gesenkt. Die Festsetzung zusätzlicher Maßnahmen zum Lärmschutz ist nicht erforderlich. Auch in Bezug auf die Staubentwicklung wird sich im Vergleich zur Bestandsituation durch die geplante Erweiterung eine erhebliche Verbesserung ergeben. Die Annahme an der bestehenden Siloanlage wird um rd. 90 % reduziert. Die nach Immissionsschutzrecht vorgegebene Beurteilungsschwelle wird damit weit unterschritten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sowie Kultur- und Sachgüter sind auch unter Berücksichtigung des in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt geführten Wegekreuzes nicht zu erwarten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei Realisierung des Bebauungsplanes unter Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung / Verringerung und zur Kompensation keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter verbleiben werden. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit 4.1 Vorbemerkungen Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29.03.2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, beschlossen. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01.02.2012 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die wesentlichen Planungsinhalte vorgestellt und den Anwesenden Gelegenheit zu Fragestellungen gegeben. Die Wortbeiträge wurden in einer Niederschrift festgehalten. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen um allgemeine Fragestellungen zur Planung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung be- Seite 14 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage antwortet wurden. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren. Als schriftliche Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen vier Eingaben vor. Diese wurden seitens der Bürger zur Offenlage nochmals mit eingereicht und in diesem Rahmen gewertet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.09. bis 23.10.2012 durchgeführt. In diesem Rahmen haben rd. 150 Bürger Anregungen gegen die vorliegende Planung vorgetragen. Davon haben 123 Bürger ein Einheitsschreiben verwendet. 8 Bürger haben dieses Standard-Schreiben um persönliche Kommentare ergänzt. Zudem liegen 19 individuelle Schreiben vor. Hierzu zählt als Eingabe Nr. 114 auch ein Schreiben der so genannten Bürgerinitiative, das von 20 Bürgern unterschrieben wurde, von denen 17 zum Teil mehrere weitere Eingaben eingereicht haben. Die Aussage der Bürgerinitiative, sie werde von 250 Bürgern unterstützt (siehe Eingabe Nr. 114), lässt sich als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bestätigen. Die zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Unterschriftenlisten wurden im Zusammenhang mit der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingeholt. Da sich der Informationsstand der Bürger und die Planung zur Offenlage wesentlich geändert haben, ist eine Übertragbarkeit nicht möglich. Daher bezieht sich im Folgenden die Bezeichnung "Bürgerinitiative" nur auf die Eingabe Nr. 114 zur Offenlage. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Behandlung der Bürgereingaben in für die Öffentlichkeit anonymisierter Form. Demgegenüber liegen folgende, die Planung befürwortende Eingaben vor    4.2 der RLV - Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-ErftKreis e.V., die Ortsbauernschaft Gymnich sowie von rd. 565 Befürwortern, die sich in entsprechende Unterschriftenlisten der RaiBa eingetragen haben. Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den anonymisierten Eingaben Zu den Eingaben der Öffentlichkeit liegt eine detaillierte Wertung vor. Die vorgetragenen Anregungen lassen sich im Wesentlichen wie folgt gliedern: 1. 2. 3. 4. Städtebauliches Planerfordernis Anregungen zu Planinhalten Richtigstellung der vorliegenden Planung Sonstige Aspekte, die nicht die Ebene der Bauleitplanung berühren. 4.2.1 Städtebauliches Planerfordernis Seite 15 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Das städtebauliche Planerfordernis bzw. die städtebauliche Planungsgrundlage wird durch folgende Aspekte in Frage gestellt: Nr. 1 Stichworte aus Eingaben Notwendigkeit 2 Lage des Plangebietes (Siedlungsflächenentwicklung) 3 4 Verfestigung der städtebaulichen Entwicklung Auseinandersetzung mit Alternativstandorten 5 6 7 Siedlerweg als Alternativstandort Brennpunkt / Konfliktpotenzial keine Verbesserung für die Anwohner / Verschlechterung (der Wohnqualität) 8 9 Verbesserungsgebot Zumutbarkeitsgrenze 10 11 Ortsfrieden Regresspflicht der Stadt Erftstadt ("Veranlasserprinzip") Gebietserhaltungsanspruch / Trennungsgrundsatz Ziele der Stadtentwicklung von Erftstadt Entwicklung (der Wohnbebauung) im Westen von Gymnich Entwicklung von Schloss Gymnich Schaffung eines Gewerbe-/Industriegebietes Einstufung als "Industriebetrieb" Neuplanung, keine Erweiterung Entwicklungsmöglichkeit der RaiBa Beurteilung der Gemengelage 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Planungsrechtliche Einstufung Kehler Weg und Neustraße Entwicklung des Standortes "Etikettenschwindel" Beteiligung der RaiBa an der Entstehung der Gemengelage Betroffenheit der Anwohner an der Kerpener Straße Beurteilung der Eingaben: zugehörige Wertungszeilen 81.4, 105.15, 108.2, 117.17, 117.38, 117.39 79.44, 82.8, 112.1, 112.8, 113.1, 113.8, 114.18, 114.19, 114.26, 115.1, 116.1, 117.42 79.5, 79.45 69.13, 79.44, 80.13, 81.5, 108.18, 114.26, 114.31, 115.3, 116.3 117.38 81.5, 108.19, 114.32 79.42, 93.5, 114.17, 117.1, 117.40 EB2, 79,6, 79.14, 79.43, 79.45, 79.46, 80.5, 80.12, 101.2, 101.20, 105.15, 114.8,117.9, 117.10, 117.45, 117.96 93.6, 117.16 EB1, EB12, 93,13, 101.1, 108.9, 114.1, 117.1, 117.15 114.6 93.5 117.25 117.26 79.39, 117.30 82.5 79.48, 117.41 79.45, 117.2, 117.9 117.2, 117.23 117.39 EB1, 79.1, 79.6, 79.15, 80.10, 93.13, 117.4, 117.21 117.18 bis 117.21, 117.86 79.3, 79.4 93.4 117.8 82.9 Seite 16 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.2 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stichworte aus Eingaben Anordnung der Aufbauten Anordnung der hohen Aufbauten (Silotürme, Verladesilo, Getreideannahme) Ausrichtung der Getreideannahme Standort der mobilen Silokühlung Plazierung der Einfahrt in nächstmöglicher Nähe zum Wohngebiet Anordnung der Waage(n) Lage der Abstellflächen und Rangierflächen für Traktorgespanne auf dem Betriebshof Anordnung der Hallen und der Flächen zur Entladung von Lkws mittels Gabelstapler Anordnung der Versickerungsfläche Verbindung der Altanlage mit der Neuanlage über Trogkettenförderer Eingrünung zur Seite des Wohngebietes Anordnung der Aufbauten der Bestandsanlage zugehörige Wertungszeilen 117.52, 117.53 117.53 bis 117.57 117.58, 117.59 117.60 117.61 117.62 117.63 117.64 117.65 117.66 117.67 117.68 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3 Richtigstellung der vorliegenden Planung 4.2.3.1 Verkehrsprognose Zahlreiche Eingaben basieren auf der falschen Annahme, dass mit der vorliegenden Planung ein steigendes Verkehrsaufkommen verbunden sei. Diese fehlerhaften Schlussfolgerungen laufen damit ins Leere, so z.B. folgende Befürchtungen: • • • • erhöhte Straßenabnutzung, steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterung und Instandhaltung, Gefahr für Leib und Leben, die betroffenen Verkehrsflächen würden sich zukünftig wegen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nicht mehr für die Einbindung ins Naherholungsweg- und Radwegenetz eignen. Zudem entspricht die Einschätzung, dass dem vorhandenen Straßen- und Wegenetz westlich von Gymnich eine besondere Bedeutung als Naherholungs- und Radwege zukommt, nicht der städtischen Zielsetzung: Erftstadt liegt - wie oben ausgeführt - im ländlichen Raum. Entsprechend entstand das heute vorhandene Straßen- und Wegenetz im Rahmen der Flurbereinigung in den 1970er Jahren unter Berücksichtigung der seinerzeit bereits vorhandenen Warenabteilung am Kehler Weg in erster Linie mit der Zielsetzung, dem ländlichen Seite 17 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Raum zu dienen. Bei der Warenabteilung der RaiBa am Kehler Weg handelt es sich um einen Bestandsbetrieb mit Rechtsanspruch auf Nutzung des vorhandenen Straßen- und Wegenetzes durch den Andienungsverkehr, der sich durch die vorliegende Planung nicht erhöhen wird. Die Einschätzung, dass es sich bei den Feldlagen westlich von Gymnich um einen Freibereich handelt, in dem die Freizeitnutzung Vorrang vor der Landwirtschaft hat, ist daher unrichtig. Dies ist nach außen hin nicht zuletzt auch an der Beschilderung der Wirtschaftswege erkennbar, die motorisierten Verkehr auf "Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr" beschränkt. Dies schließt die Freizeitnutzung der Wirtschaftswege nicht aus. Hierdurch müssen alle Verkehrsteilnehmer aber eine besondere gegenseitige Rücksichtnahme an den Tag legen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Informationsblatt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. "Freizeit und Landwirtschaft - ein Dialog - Machen wir´s gemeinsam - Toleranz hilft weiter" verwiesen. Auch die Einschätzung einiger Bürger zur allgemeinen innerörtlichen Verkehrssituation lässt sich fachgutachterlich nicht bestätigen. Vielmehr lässt sich die Sachlage wie folgt zusammen fassen: die Fahrzeugarten, die mit dem Ziel- und Quellverkehr der RaiBa verbunden sind, entsprechen dem Andienungsverkehr zahlreicher Betriebe und Höfe im näheren Umfeld der nicht-RaiBa-bezogene Ziel- und Quellverkehr ist mehr als doppelt so groß als der der RaiBa das innerörtliche Verkehrsnetz ist für diese Fahrverkehre nach Art und Menge ausgelegt insgesamt ist das innerörtliche Verkehrsaufkommen als gering einzustufen es ist auch zukünftig von einem störungsfreien Ablauf des Verkehrsgeschehens im Umfeld der Warenabteilung auszugehen. • • • • • Auch bezüglich des Wirtschaftswegenetzes sind vor Einleitung der vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Beschwerden im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit bekannt geworden, zumal das Wirtschaftswegenetz zwischen Kohlstraße, Kehler Weg bis hin zur Neustraße (Nr. 5515) dem üblichen Ausbaustandard in Erftstadt entspricht. Für keinen Einsender ergibt sich somit über die vorliegende Planung eine direkte oder indirekte negative Betroffenheit. Nr. 1 2 3 4 5 6 Stichworte aus Eingaben fehlerhafte Verkehrsprognose zugehörige Wertungszeilen EB4, 79.8, 79.20 bis 79.26, 80.3, 80.4, 82.1, 82.2, 82.3, 101.03, 114.14, 114.30, 115.5, 116.5, 117.75, 117.76, 117.77 nicht repräsentative Verkehrserhebung 101.4 unzureichende Verkehrserhebung - z.B. ohne 101.4 bis 101.12 Berücksichtigung des Spielplatzes an der Schützenstraße Reduzierung von 4.000 Fahrten "mache den 79.25 Kohl nicht fett" Großteil Schwerlastverkehr (der RaiBa) 79.8, 79.21 planungsbedingte verkehrliche Konsequenzen 101.3, 108.10, 115.4, 115.6, 116.4, 116.6 Seite 18 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Steigerung der Unfallgefahr 69.11, 79.21, 79.22, 79.24, 80.4, 101.10, 108.10 speziell Gefährdung von Kindern durch inner- EB7 örtlichen Schwerlastverkehrs Gefahr für neuen Spielplatz am Schützenhaus 79.24, 101.7 an der Neustraße schon heute äußerste Bedenken hinsichtlich 101.6 der Gefährdung in der Schützenstraße als eine der Hauptstraßen in Gymnich fehlende Verkehrsberuhigende und Verkehrs- 101.5, 101.12 lenkenden Maßnahmen in der Schützenstraße Verkehrsbelastung Kohlstraße 106.10 Fehlender Fußgängerschutz auf der Kohlstraße 106.13 Verkehrsbelastung Kerpener Straße 82.1 Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße nicht 106.2 für Lkws geeignet Forderung Verbindungsweg Kehler Weg / Kohl- 106.14 straße tlw. als Einbahnstraße Zerstörung eines wohnungsnahen Frischluftge- 79.23 bietes Aufweitung der Wirtschaftswege 114.15, 115.6, 116.6 Straßenabnutzung EB5, 79.26, 108.17 Steigende Anliegerkosten durch Straßenerwei- EB6, 79.26, 106.4, 106,5, 108.17, terung und Instandhaltung 114.32, 115.17, 115.20, 117.34 freizeitorientierter Nutzungsanspruch an das 5.8, 79.22 vorhandene Wirtschaftswegenetz Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.2 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Schallprognose Stichworte aus Eingaben Zunahme der Lärmimmissionen zugehörige Wertungszeilen EB9, 79.7 bis 79.19, 79.46, 80.6, 82.7, 114.24, 117.56, 117.70 Lärmmessung an einem Tag sei Blendung 117.3, 117.97 Emissionskontingente können Lärmimmissio- 115.9 bis 115.12, 116.9 bis 116.12 nen nicht sachgerecht abfangen Emissionskontingente für den Bestand hätten 115.12, 116.12 keine Verbindlichkeit fehlende Berechnung der Immissionswerte für 117.90 den Bestandsbereich gesundheitsschädliche Ausweitung der Be- 117.83, 117.84 triebszeiten / Ausweitung der Betriebszeiten der Getreideannahme im Neubaubereich bis weit in die Nachtstunden Verlängerung der Lärmbelastung bis weit in die 117.79, 117.80 Seite 19 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Nachtstunden hinein Überschreitung der Lärmimmissionsrichtwerte im Nachtbetrieb Betrieb der Lüftungs- und Kühlungsanlagen rund um die Uhr Überschreitung der Anzahl zulässiger Tage Seltener Ereignisse (Bestandsanlage) Infragestellung der Einhaltung der Richtwerte Infragestellung der Schallbeurteilung (durch gutachterliche Stellungnahme) zu geringer Abstand zur Wohnbebauung fehlende Lärmschutzeinrichtungen / Schallschutzmauer für die Bestandsanlage konkrete Schallschutzmaßnahmen im Bestandsbetrieb seien erforderlich, jedoch nicht festgesetzt und nicht durchführbar Leerwiegung der Erntefahrzeuge im neuen Grundstücksbereich sei nicht durchsetzbar Verwendung geräuscharmer Werkzeuge sei nicht praktikabel Beschränkung der Nettolaufzeit der Dieselgabelstapler auf 2 Std. pro Tag sei nicht plausibel durch Verkehr ausgelöster Schall offene Tore bei der neuen Annahme Ausrichtung der Tore an der neuen Annahme Lage der Schallquellen Höhe der Lärmquellen Windgeräusche 117.88 117.85 115.11, 116.11, 117.89 93.7, 106.1 114.28, 116.10, 116.20 81.9 79.12, 105.16 117.92 117.93 117.94 117.95 79.7 79.16, 79.29, 108.14 117.58 117.87 117.48 79.19, 108.15, 117.47, 117.55 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.3 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Staubprognose Stichworte aus Eingaben fehlende Staubprognose / fehlende Messdaten zur Staubentwicklung falsche Darstellung der Situation an der Bestandsanlage erhöhte Staubimmissionen durch die Nähe zum Wohngebiet Frage nach der Einhaltung der Richtwerte der TA Luft Anforderungen an Bestandsanlage Forderung nach einer Staubabsaugung mit entsprechender Filterung am bestehenden Silo nicht geschlossene Tore an der Annahme zugehörige Wertungszeilen 114.21, 115.7, 116.7, 117.12 EB10, 79.27 bis 79.31, 80.11 117.57 93.8, 106.1 79.30 108.8 79.16, 79.29, 80.11, 108.14 Seite 20 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 8 9 Ausrichtung der Tore 117.59 Vergleich mit Standort Rommerskirchen, Dür- 81.4, 93.12, 108.14, 117.38, scheven u.a. 117.47, 117.55 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.4 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Sortiments- und Mengenentwicklung Stichworte aus Eingaben Mengenentwicklung Bestand und Planung / Beurteilung nach BImSchG zugehörige Wertungszeilen 81.4, 105.1, 105.2, 105.5 bis 105.13, 105,17, 108.1, 114.16, 117.4, 117.6, 117.78 massive Vergrößerung EB2, 79.5, 79.8, 79.12, 114.2, 117.41 Sortimentsvergrößerung / negative Auswirkun- 108.10, 117.82 gen der Ausweitung des Sortiments Schaffung eines großflächigen Einzelhandels- 117.28 betriebes Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit 101.13 bis 101.18, 115.17, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der 115.19, 117.27 Stadt Erftstadt zusätzlicher Handel mit Baumarktartikeln u.ä. 79.11 am Bestand mehr Taubenfutter 79.44 Nutzung der Waage vorne 79.17, 79.18 negative Auswirkungen der Erhöhung der La- 117.69, 117.81 gerkapazitäten für Getreide am Standort negative Auswirkungen der Erhöhung der Um- 117.72, 117.73, 117.74 schlagmengen am Standort Kehler Weg Erhöhung der Verkehrsmenge 117.75 Reduzierung der Annahme im Altbestand auf 117.91 10 % der bisherigen Annahmemenge falsch fehlende Wirtschaftlichkeit - daher 3. Bauab- 105.5, 105.14, 105.18, 108.12, schnitt vorprogrammiert 108.13, 114.16 vorne sei nur noch nasse Ware vorgesehen 79.4 Zufahrt sei nur noch vom Siedlerweg vorgese- 79.9 hen im Neubau zukünftig tonnenweise Lagerung 79.41, 112.7, 113.7 von Gift und Dünger Bauern aus Aachen und Langerwehe 81.4 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.5 Ortsbild Seite 21 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Nr. 1 3 Stichworte aus Eingaben Verschandelung / Beeinträchtigung des Ortsbildes Gymnichs Potthässlicher Anblick, potthässliche / unschöne Klötze Eingriff in das Landschaftsbild 4 5 6 7 8 9 Änderung Umweltbericht erforderlich kein Einfügen Industrielle Bauart der Aufbauten Geschossigkeit Abrundungssatzung Neustraße Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten Ungünstige Anordnung der hohen Aufbauten 2 zugehörige Wertungszeilen EB3, 79.37, 80.2, 80.5, 114,7, 117.49 79.47, 80.2 EB12, 93.12, 114.7, 115.13, 116.13, 117.29, 117.43 105.4 117.24, 117.29, 117.31 117.43 114.32 117.45, 117.50 117.53 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.6 Nr. 1 2 3 4 5 6 Schattenwurf Stichworte aus Eingaben Verschattungen Vergrößerung der Verschattung erhebliche Schattungswirkungen bis zur kleinen Haagstraße Verschattung eines konkreten Grundstücks am Kehler Weg Verschattung der Häuser und Gärten des angrenzenden Wohngebietes Einschränkung von Fotovoltaikanlagen zugehörige Wertungszeilen 79.38, 108.15 117.54 114.9, 114.22 115.14, 116.14, 124.1 117.46, 117.51 79.38 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.7 Nr. 1 2 3 4 5 6 Brand- und Explosionsgefahr Stichworte aus Eingaben Brandgefahr Steigende Brand- und Explosionsgefahr durch die großen Lagermengen Fehlender Sicherheitsabstand Bildung von nitrosen Gasen (durch brennenden Dünger) Fotovoltaikanlage auf südlicher Halle Fehlen eines Explosionsschutzdokumentes Beurteilung der Eingaben: zugehörige Wertungszeilen 80.7 bis 80.9 EB8, 79.32 bis 79.36, 82.6, 114.23, 115.17, 115.18, 117.71 80.10 112.7, 113.7, 117.81 79.35 117.7 Seite 22 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.8 Nr. 1 3 2 4 Wasserschutz Stichworte aus Eingaben Lage innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A Brunnenbohrungen tonnenweise Lagerung von Gift und Dünger fehlendes Löschwasserauffangbecken zugehörige Wertungszeilen 89.3, 93.11, 117.37 79.40, 79.41 79.41 108.8 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.9 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Sonstige Umweltbelange Stichworte aus Eingaben Schädliche Umwelteinwirkungen Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche Grundsätze keine vollständige Sachverhaltsermittlung (u.a. zu Licht und Gerüche) Geruchsbelastung mehr Verkehr produziere mehr Abgase - es reiche mit der schlechten Luft gesundheitliche Beeinträchtigung der Anwohner Pilzbefall Schimmelsporen und Pestizide Schutzabstände der vorhandenen Mobilfunktechnik auf dem Siloturm Widerspruch zu den Zielen "Naturpark Rheinland" Brunnenbohrungen Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten schädliche Umwelteinwirkungen, die Gesundheit, Leben und/oder bestehende Sachgüter (Wertminderung des Eigenheims) gefährden fehlende detaillierte Messmethoden zugehörige Wertungszeilen 93.2 114.5 115.8, 115.16, 116,8, 116.17, 117.3, 117.11, 117.14 115.8, 116.8 82.4 93.9, 105.19, 117.36 93.9 117.13 93.10 101.19 79.40, 79.41 117.45, 117.50 105.19 93.12 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.10 Grundstückswertentwicklung Nr. Stichworte aus Eingaben zugehörige Wertungszeilen Seite 23 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 1 2 3 4 erhebliche Wertminderung sinkende bzw. deutliche Beeinträchtigung der Wohnqualität Sorge der Tochter bez. Wertverfall der Immobilie ihrer Eltern der Wertverlust werde von Immobilienmaklern auf mindestens 25 % geschätzt 5.3, 112.6, 113.6 79.6, 79.43, 114.8 80.5 108.16, 117.35 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.11 Einfluss auf sonstige Sachgüter Nr. 1 2 3 Stichworte aus Eingaben starke Gefährdung von liebgewonnenen Baudenkmälern Gefährdung der Anna Kapelle Gefährdung der an die Anna Kapelle angrenzenden Hallen zugehörige Wertungszeilen 114.10, 114.34 106.3, 106.12, 114.10 106.3 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.3.11 Kritik an dem Bauleitplanverfahren Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stichworte aus Eingaben Kritik am Ablauf des Bauleitplanverfahrens es wurde eine überarbeitete und weiter wesentlich vergrößerte Vorhabenplanung offengelegt "Fehlerkorrektur" und "Irreführung" durch Textänderungen zur Offenlage fehlende Auseinandersetzung mit Eingaben Missachtung immissionsschutzrechtlicher Grundsätze keine vollständige Sachverhaltsermittlung (u.a. Licht und Gerüche) nicht begutachtet: Verschattung, u.U. Windgeräusche, Ortsbild Änderungsbedürftigkeit des Umweltberichtes aufgrund Darstellung der Gebietsvorbelastung durch Staub Kritik an einzelnen Formulierungen und Beurteilungen im Umweltbericht Vorwegnahme einer Abwägung durch den Umweltbericht Infragestellung der Mengenkontrolle Inkonsequenz und Fehlerhaftigkeit der Pla- zugehörige Wertungszeilen EB11 114.1 114.20 106.7, 114.3, 114.4 114.5 115.8, 115.16, 116.8, 116.17, 117.3, 117.11, 117.14 108.15 105.4 93.12 93.1 105.3 114.25 Seite 24 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 13 14 15 16 17 18 nungsgrundlagen Nicht-Einhaltung des Abstandserlasses 93.3, 114.19, 114.32, 115.1, 116.1, 117.19, 117.22 Abrundungssatzung Neustraße (u.a. Abstand 115.1, 115.13, 117.18, 117.19, und Geschossigkeit) 117.21, 117.25, 117.31, 117.42, 117.44 Bebauungsplan Vorpforte 117.32 Gebietsklärung über Bebauungsplan Wohnge- 117.21 biete Kehler Weg / Neustraße Aufforderung an Bürgermeister zur Einfluss- 96.12 nahme auf Wertung Aufforderung, die Belange der Anwohner über EB12 die der RaiBa zu stellen Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. 4.2.4 Nr. 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Nicht bebauungsplanrelevante Bezüge Stichworte aus Eingaben Beratungsleistungen der RaiBa im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen am Kehler Weg Nicht-Einhaltung von Festsetzungen (z.B. Schließung der Tore an der neuen Annahme) unnötiges Laufen lassen von Motoren - Ordnungswidrigkeit nach § 11 a Landesimmissionsschutzgesetz Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz (fehlende ausreichende Überwachung durch die Behörde) Sorge der Tochter, dass Mutter vom Fahrrad fällt Kritik an der Bestandsanlage Bestandsanlage nicht genehmigt eingeschränkter Bestandsschutz Mengenbeschränkungen für die Bestandsanlage Mengenentwicklung seit 1965 / Kapazitätssteigerungen nachbarschaftliche Beschwerden zugehörige Wertungszeilen 79.2 79.16, 79.29, 108.14 79.7, 80.3 108.11 80.4 81.3 117.5 117.17 105.2, 108.1, 108.3 bis 108.5 114.12 108.2, 114.11, 114.13, 115.2, 116.2 Genehmigungspflicht nach BImSchG 105.1, 105.6, 108.3 bis 108.5, 115.7, 117.6, 117.78, 117.91 Aufforderung zur sofortigen Stilllegung der Be- 108.5 standsanlage behördliche Auflagen seien durch die RaiBa 108.6 nicht umgesetzt worden (Ausgleichspflanzung für die südliche Halle) völlig unklare Brand-, Explosions- und Arbeits- 108.7 Seite 25 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 17 18 19 20 21 22 schutzmaßnahmen kein Explosionsschutzdokument allgemeine bauordnungsrechtliche Fragen zur Bestandsanlage Versagung der Genehmigung eines Keramikladens am östlichen Kehler Weg Zurückführung der nicht dem Stand der Technik entsprechenden Altanlage auf den baurechtlich genehmigten Umfang sinkende Steuereinnahmen Bezüge auf zum Teil alte Planungsstände 117.7 106.6 5.1 117.98 117.33 114.20, 114.27 bis 114.34, 115.16, 116.17 bis 116.19 Beurteilung der Eingaben: Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens. Neben der allgemeinen Frage "Was wird wie geplant (105.5 bis 105.14 sowie 106.8 bis 106.11) wird auch ausdrücklich die Ablehnung gegenüber der vorliegenden Planung erklärt (105.20, 112.1, 113.1). Darüber hinaus wird seitens der Bürgerinitiative folgender Forderungskatalog in die Abwägung eingestellt (114.26): 1. 2. 3. 4. 5. 4.3 eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten die Beantwortung aller offenen Fragen kein Neubau am aktuellen Standort, der einfach zu nah an der Wohnbebauung ist die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen am bestehenden Standort die Planungsverfahren i. Flächennutzungsplan-Änderung Nr.08 sowie ii. Bebauungsplan Nr. 164, jeweils betreffend Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nicht weiter zu verfolgen. Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den nicht-anonymisierten Eingaben Die Eingaben der Ortsbauernschaft Gymnich, des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. sowie der RaiBa liegen nichtanonymisiert vor (siehe Wertungen). Die Einsender betonen in ihren Eingaben die Bedeutung des Standortes für die regionale Landwirtschaft und sprechen sich für die vorliegende Planung aus. Ergänzend wurde zur Offenlage eine Unterschriftenliste über 565 Projektbefürworter des Bauleitplanverfahrens eingereicht. 4.4 Zusammenfassung Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des BauGB durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Seite 26 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die vorliegende Planung ist dazu geeignet, • eine bestehende städtebauliche Konfliktsituation erstmalig baurechtlich zu regeln und • die für den Standort relevanten Belastungen bezüglich Verkehr, Staub und Lärm erheblich zu reduzieren. Ferner trägt die geplante Eingrünung zu einer erstmaligen ökologischen Einbindung des Standortes bei. Diese kommt auch der Freizeitnutzung des ländlichen Raumes zugute. Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG Bestandsrecht. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa vertraglich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit. Hierdurch werden für die nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen wesentlich unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank im Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie den vorstehenden Ausführungen im Einzelnen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der vorliegenden Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger negativ betroffen. Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr Getreide jedes Jahr über die Warenabteilung vermarkten und am Standort Kehler Weg ihren landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur rd. 565 Unterschriften von Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen. Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre mit einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten nicht zu befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung der Ortsbauernschaft empfindlich auf die ortsansässigen Betriebe auswirken. Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund wird der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht gefolgt. Unabhängig davon, dass bereits zur Offenlage eine ausgewogene Planung zugrunde lag, hat sich die RaiBa bereit erklärt, diese noch weiter gehend zu optimieren (siehe Planänderung zur erneuten eingeschränkten Offenlage Kapitel 2). 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 (27) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Zusammenfassende Erklärung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 statt. Es wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren. Im Rahmen der vom 24.09. bis 23.10.2012 erfolgten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden seitens der Träger öffentlicher Belange ebenfalls keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Den Anregungen folgender Träger wurde durch Aufnahme in den Bebauungsplan gefolgt:  Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) - siehe in Wertungstabelle TÖB 4 (Hinweis Nr. 3)  Wehrbereichsverwaltung West - siehe in Wertungstabelle TÖB 7  Rhein-Erft-Kreis - siehe in Wertungstabelle TÖB 8 o Natur und Landschaftspflege - siehe in Wertungstabelle TÖB 8.1 o Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz - siehe TÖB 8.8 (Hinweis Nr. 4), in Wertungstabelle TÖB 8.9, TÖB 8.10 (Hinweis Nr. 5) und TÖB 8.11  Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - siehe in Wertungstabelle TÖB 9  LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - siehe in Wertungstabelle TÖB 11.1 (Hinweis Nr. 2)  Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW - siehe in Wertungstabelle TÖB 14.1 (Hinweis Nr. 1)  RWE Power Aktiengesellschaft - in Wertungstabelle TÖB 14.1 (Kennzeichnung). Folgenden Anregungen wurde teilweise gefolgt:  Rhein-Erft-Kreis - siehe in Wertungstabelle TÖB 8 o Natur und Landschaftspflege - siehe in Wertungstabelle TÖB 8.2 o Immissionsschutz - siehe in Wertungstabelle TÖB 8.3 - 8.7. Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 164 nicht planungs- und abwägungsrelevant. 6. Planungsalternativen Auf die Entwicklung der Planungsalternativen wird in der Begründung Kapitel 10 näher eingegangen. 7. Planverwirklichung Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedingt die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die Anpassungsbestätigung der Bezirksregierung Köln 05.03.2013 liegt vor. Die RaiBa hat sich zur Verbesserung der vorhandenen Gemengelage-Situation im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages, insbesondere zur Reduzierung ihrer Bestandsrechte auf das im Bebauungsplan festgesetzte Immissionsniveau, verpflichtet. Aufgrund der gegebenen Eigentumsstrukturen sind zur Umsetzung der geplanten Sondergebiete keine bodenordnerischen Maßnahmen erforderlich.