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Beschlussvorlage (Anlage 5, Begründung (Stand erneute Offenlage))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 16:30
Aktualisiert
29.08.13, 16:30

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Warenabteilung am Kehler Weg - Begründung Begr_BPL_0334.doc Stand 24. August 2013 Änderungen Stand erneute eingeschränkte Offenlage Inhaltsübersicht 1. Räumlich-strukturelle Situation 2. Anlass und Ziele der Planung 3. Bestandssituation 4. Städtebauliches Konzept einschließlich Änderungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage 5. Planungsrecht 6. Planfestsetzungen 7. Kennzeichnung 8. Hinweise 9. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen 10. Standort- und Planungsalternativen 11. Planverwirklichung 12. Umweltbericht einschließlich artenschutzrechtliche Vorprüfung (separat) 13. Bebauungsplan - Grundlagen 14. Flächenbilanz 15. Zusammenfassung der Änderungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage Seite 2 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 1. Räumlich-strukturelle Situation Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde, deren Siedlungsstruktur auch heute noch einen überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat. Die landwirtschaftlichen Betriebe befinden sich zum Teil noch innerhalb der Ortslagen. In den letzten Jahren wurden eine Reihe von Aussiedlerhöfen schwerpunktmäßig in den Bereichen südlich Kerpen und westlich Gymnich errichtet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164 "Bebauungsplan Nr. 164 ErftstadtGymnich, Kehler Weg, erstreckt sich im Nordwesten des Stadtgebietes von Erftstadt westlich der Gemarkung Gymnich, Flur 16, Flurstücke 74 und 73 (tlw.)1. Er umfasst eine Fläche von rd. 17.300 m². Auf einer Fläche von rd. 4.300 m² besteht hier heute bereits ein Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dieser Bezugs- und Absatzhandel von regional angebautem Getreide und sonstigen Produkten des ländlichen Bedarfs wird durch die Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) genossenschaftlich betrieben. Die satzungsgemäße Zielsetzung der Genossenschaftsbank liegt dabei historisch insbesondere im gemeinschaftlichen Verkauf des regional angebauten Getreides, dem gemeinschaftlichen Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel sowie im Handel mit sonstigen Waren. Westlich des Bestandsbetriebes ist auf rd. 11.000 m² eine Erweiterung der Betriebsfläche geplant. Dieser Bereich wird heute als Pferdekoppel genutzt. Der Betrieb besteht seit Anfang der 1960er Jahren an diesem Standort. Durch die 1976 abgeschlossene Flurbereinigung wurde das heutige Straßen- und Wirtschaftswegenetz gebildet, über das auch die Warenabteilung erschlossen wird. Seit dieser Zeit hat sich östlich des Betriebsgeländes Wohnbebauung entwickelt. Hierdurch ist eine Gemengelage entstanden. 2. Anlass und Ziele der Planung Die Raiffeisenbank Gymnich eG bedient sich zur Lagerung des regional angebauten Getreides sowie der Handelsprodukte externer Läger. Zur Verbesserung der Betriebslogistik und Reduzierung der Fahrverkehre sollen diese externen Lagerstätten schrittweise aufgegeben und am Standort Kehler Weg auf der Erweiterungsfläche zusammen gefasst werden. Die städtebaulichen Ziele der vorliegenden Planung lassen sich wie folgt zusammen fassen: • • • 1 Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf Schall- und Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild. Redaktionelle Ergänzung Seite 3 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 3. Bestandssituation 3.1 Genossenschaftlicher landwirtschaftlicher Bezugs- und Absatzhandel Der genossenschaftliche landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzhandel stellt neben dem Bankgeschäft satzungsgemäß das zweite wesentliche Tätigkeitsfeld der Raiffeisenbank Gymnich eG dar. Zu den Handelsprodukten der Genossenschaftsbank zählen neben dem Getreide aus regionalem Anbau ferner folgende Artikel für den landwirtschaftlichen Bedarf: • • • • Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel Saatgut und Sämereien, Erden und Rindenmulch Brennstoffe sonstiger ländlicher Bedarf der Hofbewirtschaftung (z.B. Abdeckfolien, Zaunmaterialien, Berufsbekleidung u.ä.). Dabei werden z.B. Brennstoffe im Wesentlichen als so genannte Streckengeschäfte ohne Zwischenlagerung am Kehler Weg abgewickelt. Zu den Dienstleistungen des Fachbetriebes zählen die Getreidebearbeitung zur Qualitätssteigerung (Trocknung) sowie Wiegungen landwirtschaftlicher Transportfahrzeuge für Dritte unabhängig von der Ernte. 3.2 Betriebseinrichtungen Bestand Die Bestandsanlage am Kehler Weg gliedert sich in folgende Betriebseinheiten: Quelle: AGRAVIS / RaiBa 2012 Seite 4 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 3.3 Schüttgutkapazitäten des Bestandsbetriebes (Getreide- und Dünger) Das wesentlichste Handelsprodukt der Raiffeisenbank Gymnich eG stellt das regional angebaute Getreide dar. Die Ernte erfolgt einmal im Jahr im Sommer und kann sich witterungsabhängig von Juni bis in den Oktober verteilen. Dabei wurde von den im Einzugsbereich des Standortes befindlichen Ackerflächen jährlich rd. 15.300 t pro Jahr am Standort Kehler Weg umgeschlagen. Das Getreide wird durch die Landwirte als Schüttgut angeliefert. Die Annahme am Kehler Weg erfolgt nach Vollwiegung der Transportfahrzeuge auf der Waage Nr. 11 an der Getreideannahme Nr. 4. Das Korn gelangt von hier aus direkt in den Siloturm (Nr. 6). Je nach weiterer Lagerplanung zur Separierung des Getreides im Siloturm nach Sorten und Qualitäten einschließlich Feuchtigkeitsgehalt bestehen im Weiteren verschiedene Möglichkeiten: 1. 2. 3. 4. 5. Einlagerung im Siloturm in verschiedenen Silozellen Transport in Verladesilo Nr. 9 über Trogkettenförderer Nr. 3 Transport in Rundsilos Nr. 13 über Trogkettenförderer Nrn. 3 und 2 hintere Verladung auf Lkw über Trogkettenförderer Nr. 3 und Fallrohr Nr. 16 vordere Verladung auf Lkw direkt aus Siloturm über Fallrohr Nr. 17. Es gibt zwei Container für den Ausputz des Getreides. Ein kleiner wird über den Trogkettenförderer Nr. 5 automatisch beschickt. Ein größerer Container befindet sich im Bereich der Flüssigdüngertanks, in den der Ausputz bei Bedarf umgefüllt wird. Die Auslagerung des Getreides aus den Rundsilos Nr. 13 erfolgt über den unteren Trogkettenförderer Nr. 2 a auf den Elevator Nr. 1: 1. zur Verladung auf Lkws, 2. in das Verladesilo oder 3. in den Siloturm. Zur Separierung des angelieferten Getreides nach Sorten und Qualität einschließlich Feuchtigkeitsgehalt bestehen neben den Silos auch Lagerkapazität für Schüttgüter in der mit der Nr. 7 bezifferten Amazonenhalle. Die Beschickung dieser Halle mit Getreide aus dem Siloturm Nr. 6 erfolgt über den Trogkettenförderer Nr. 3 weiter über Fallrohr Nr. 18 in die Amazonenhalle. Innerhalb der Halle bestehen für die Unterverteilung fest installierte Förderbänder. Zur direkten Beschickung der Amazonenhalle erfolgt die Abladung über einen Sumpf (Nr. 15) auf einen Innenelevator und die innen liegenden Förderbänder. Auch der Dünger wird zum Teil als Schüttgut gehandelt und in dieser Form in der Amazonenhalle zum Abverkauf vorgehalten. Daneben wird Flüssigdünger in Tanks mit einem Fassungsvermögen von rd. 120 t gelagert. Seite 5 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Die Anlieferung dieser Ware erfolgt durch Lkws und Kleintransporter. Für die Umlagerungsprozesse werden Gabelstapler genutzt. 3.4 Lagerkapazitäten des Bestandsbetriebes Die Lagerkapazitäten des Bestandsbetriebes für Schütt- und Stückgüter befinden sich • • am Standort Kehler Weg und in externen Lägern. 3.4.1 Standort der RaiBa am2 Kehler Weg Bisher wurden folgende Kapazitäten für die Getreidelagerung der RaiBa genutzt: Nr. 6 Nr. 7 Nr. 9 Nr. 13 Siloturm Amazonenhalle Verladesilo 5 Stahlblechsilos gesamt rd. 500 t rd. 1.300 t rd. 130 t rd. 1.250 t rd. 3.180 t Die ca. 600 m² große Halle Nr. 8 wurde zusätzlich angemietet. Diese wird als Lager für Saatgut, Futter- und Düngemittel in Form von Stückgut genutzt. Ferner befindet sich hierin der Container für Pflanzenschutzmittel. Darüber hinaus befindet sich neben dem rd. 20 m² großen Verkaufsraum im Hallenbereich Nr. 10 das so genannte Palettenlager mit einer Fläche von rd. 150 m². Güter wie Pfähle, Mulche und Erden werden auch im Außenbereich gelagert. Diese Fläche beträgt rd. 200 m². Die Hälfte davon befindet sich unter einem Schleppdach zwischen den Hallen 7 und 8. 3.4.2 Externe Läger Da die lokalen Kapazitäten für Getreide und Stückgüter am Standort Kehler Weg nicht ausreichen, wird Getreide extern gelagert. Nur etwa 25 % des Getreideumsatzes können bislang vor Ort vorgehalten werden (einschließlich der Halle südlich des Betriebsgeländes der RaiBa)3. Die Lagerkapazität in den angemieteten Hallen besteht für Getreide in einer Größenordnung von rd. 12.150 t sowie für Sackware bis zu 900 m². 3.5 Problemstellung der Bestandssituation Am Standort Kehler Weg kommt es im Wesentlichen zu folgenden Fahrbewegungen: 2 3 Klarstellende Ergänzung Klarstellende Ergänzung Seite 6 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage • • • • An- und Abverkauf der benannten Handelsgüter einschließlich Getreide aus regionalem Anbau Kundenverkehr zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z.B. Wiegungen) Personalfahrten sowie Müllentsorgung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung "Getreidetrocknung" entstehen keine zusätzlichen Verkehre, da diese Umschlagmenge bereits im An- und Abverkauf (siehe erster Punkt) mit erfasst wird. Hinzu kam bisher der Frachtaufwand für die Saatgutreinigung mit Umlagerung in der Amazonenhalle. Diese durch eine externe Firma am Standort Kehler Weg durchgeführte Dienstleistung ist mittlerweile eingestellt worden. Durch die Lagerung in externen Lägern entstehen über den eigentlichen Annahme- und Abverkauf-Vorgang hinaus zusätzliche Fahrten in erheblichem Umfang. Für das Jahr 2010 werden die Getreide-Fuhren auf insgesamt rd. 4.500 geschätzt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: a) Annahme 1. Wiegung des beladenen Fahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) 2. Entladung (Nr. 4) 3. Wiegung des leeren Fahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) b) Zwischenlagerung am Standort Kehler Weg (Nr. 6, 7, 9 oder 13) c) Umlagerung in externe Hallen 1. Wiegung des leeren Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) 2. Beladung (Nr. 9, 16 oder 17) 3. Wiegung des beladenen Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) 4. Transport in externe Lagerhalle d) Rückholung zum Abverkauf (Direktvermarktung) 1. Wiegung des leeren Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) 2. Fahrt zur externen Lagerhalle 3. Beladung 4. Wiegung des beladenen Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11). e) Abverkauf 1. Wiegung des leeren Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11) 2. Beladung 3. Wiegung des beladenen Transportfahrzeuges am Kehler Weg (Nr. 11). Die Fahrten zu c) und d), die durch die Umlagerung an andere Standorte entstehen, sowie der Abverkauf e) verteilen sich mit saisonalen Spitzen über das ganze Jahr. Hierbei unberücksichtigt bleibt das so genannte Getreide-Streckengeschäft mit direkten Transportwegen vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Abnehmer. Hierdurch fallen keine Fahr- und Lagertätigkeiten am Betriebsgelände der Warenabteilung am Kehler Weg an. Dieser Umsatz machte 2010 beispielsweise rd. 4.000 t aus. Seite 7 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Das Getreide wird zu rd. 95 % mit Traktorengespannen mit Längen von ca. 18 m incl. Traktor und einer höchstzulässigen Breite von 2,55 m einschließlich evtl. schrägstehender Seitenwände des Anhängers angeliefert, vereinzelt auch mittels Lkw. Im Verhältnis zu dem Verkehrsaufkommen während der Erntezeit ist der Anlieferungs-, Kunden-, Personal- und Entsorgungsverkehr im übrigen Jahr verhältnismäßig gering und ohne wesentliche saisonale Spitzen (siehe Näheres hierzu in Kapitel 6.4 Erschließung). Der Zeitpunkt der Ernte der einzelnen Getreidesorten ist im Wesentlichen abhängig von den Witterungsverhältnissen während des Reifeprozesses. Daher kann sich die Ernte der einzelnen Getreidesorten in der Zeit von Juni bis Oktober überschneiden. Dabei liegt der zeitliche Schwerpunkt in der Gersten- und Weizenernte. Daher ist auch die Annahme des Getreides am Standort Kehler Weg und die damit verbundene Verkehrsbelastung im zeitlichen Ablauf naturgemäß witterungsabhängig und entsprechend nicht absolut planbar. 4. Städtebauliches Konzept 4.1 Anlagenplanung Zur Reduzierung des hohen Fracht- und Prozessaufwandes sollen die externen Lagerkapazitäten schrittweise unmittelbar an der Bestandsanlage am Kehler Weg zusammengefasst werden. Hierzu bedarf es der Erweiterung des Betriebsgeländes, die im westlichen Anschluss an den Bestand vorgesehen ist. Die Verlagerung der Lagerkapazitäten an den Kehler Weg soll aufgrund der noch bestehenden Mietverhältnisse in mehreren Schritten vollzogen werden. Durch die Neuplanung wird die Lagerung am Standort konzentriert und die Abfertigung durch eine moderne neue Annahme sowie Separierung beschleunigt und vereinfacht. Dadurch entfallen zukünftig die Prozessstufen 3.5 c) "Umlagerung in externe Hallen" und d) "Rückholung zum Abverkauf", so dass sich die erforderlichen LKW-Getreide-Fuhren halbieren. Sackware soll zukünftig im Wesentlichen im Bereich der Erweiterungsfläche untergebracht werden. Die südlich der Bestandsanlage gelegene angemietete Halle Nr. 8 soll dann zukünftig auch von Westen mit Sackware oder Getreide beschickt werden können. Die Beschikkung der mit Nr. 7 bezeichneten so genannten Amazonenhalle mit Schüttgütern (Getreide oder Dünger) erfolgt im Wesentlichen über einen Sumpf und innen liegende Förderbänder von den Transportfahrzeugen oder einem Fallrohr aus. In Einzelfällen können zur Abladung Förderbänder zum Einsatz kommen. Für den Abtransport werden Gabelstapler mit Schaufelaufsatz genutzt. Bei den letzten beiden Prozessen stehen die Transportfahrzeuge vor der Amazonenhalle. Seite 8 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Die Planung stellt sich wie folgt dar (Stand Offenlage)4: Quelle: AGRAVIS / RaiBa 2012 Durch die Farbgebung rot / ocker wird die Umsetzung in zwei Bauabschnitte unterschieden. Im rot dargestellten 1. Bauabschnitt sollen mindestens 2 der Silos errichtet werden. Die Planung umfasst den Neubau folgender Betriebseinrichtungen: 1. Einfahrtsbereich 2. Aufstellfläche Transportfahrzeuge 3. Waage 4. Hoffläche / Wartezone Transportfahrzeuge während der Erntezeit 5. Getreideannahme (Einfahrt von Westen) 6. Trogkettenförderer (Verbindung Annahme-Getreidesilos Nr. 8) 7. Elevator zur Einlagerung 8. bis zu 9 Getreidesilos 9. Trogkettenförderer oberhalb der Getreidesilos 10. Trogkettenförderer unterhalb der Getreidesilos 11. Rückführung 4 Textanpassung an den aktuellen Verfahrensstand Seite 9 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 12. Verladesilo 13. Förderweg Getreideannahme Nr. 5 zu den Bestandssilos in der östlichen Betriebsfläche 14. extern angemietete Halle 15. Lagerhallen 16. Versickerungsbecken. Die geplanten Silos haben eine lichte Höhe von rd. 25 m. Den höchsten Punkt nimmt der Elevatorkopf mit rd. 28,5 m lichte Höhe ein. Die Annahme kommt auf rd. 20 m, das Verladesilo auf rd. 14 m und die Firste der Lagerhallen auf rd. 9,5 m. Die auf der Erweiterungsfläche vorgesehenen Lagerkapazitäten stellen sich wie folgt dar: Nr. 8 Nr. 12 Getreidesilos (bis zu 9 á rd. 1.500 to) Verladesilo Nr. 15 Lagerhallen (maximal zweimal 600 m²) Außenlagerflächen rd. 13.500 t rd. 60 t rd. 13.560 t rd. 1.200 m² rd. 300 m² Die im Endausbau am Standort Kehler Weg vorgesehenen Lagerkapazitäten stellen sich wie folgt dar: Silokapazitäten Bestand Silokapazitäten Neubau Lagerkapazitäten Hallen Bestand Lagerkapazitäten Hallen Neubau Außenlagerkapazitäten Bestand Außenlagerkapazitäten Neubaubereich rd. 3.200 t rd. 13.560 t rd. 16.760 t rd. 770 m² rd. 1.200 m² rd. 1970 m² rd. 100 m² rd. 300 m² rd. 400 m² Dabei sollen die Außenflächen im Bestandsbereich zukünftig halbiert werden. Die Lagerfläche beschränkt sich dabei auf einen Bereich unterhalb des Schleppdaches südlich der Amazonenhalle. Die Anlieferung für die südliche Lagerhalle im Bestandsbereich erfolgt über Lkws und Förderbänder. Zukünftig kann die Halle zusätzlich von Westen aus beschickt werden. 4.2 Getreideannahme Die Annahme der Hauptgetreidemengen (Gerste und Weizen) soll zukünftig im Neubaubereich erfolgen. Dieser Betriebsprozess stellt sich wie folgt dar: Seite 10 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 1. Die das Getreide anliefernden Transportfahrzeuge, bei denen es sich i.d.R. um TraktorGespanne mit einer Länge von rd. 18 m handelt, fahren von Norden auf die Waage Nr. 3. Der Wiegeprozess dauert etwa 3 Minuten. Zwischen Waage und Einfahrtsbereich verbleibt auch unter Nutzung des angrenzenden Bestandsgeländes nebeneinander die Abstellmöglichkeit für weitere Fahrzeuggespanne. Die Ausfahrt von bereits abgefertigten Fahrzeugen bleibt dabei gewährleistet. 2. Während und nach Verlassen der Waage erfolgt die Verprobung. Dabei befinden sich die Transportfahrzeuge im Hofbereich Nr. 4. Hier besteht die Aufstellmöglichkeit von mindestens 8 Transportfahrzeugen hinter- bzw. nebeneinander. 3. Die Einfahrt in die Annahme Nr. 5 erfolgt von Westen. Die Annahmeleistung der Anlage beträgt bis zu 150 t pro Stunde. Der Annahmeprozess dauert etwa 5 Minuten. 4. Die Leerwiegung des Transportfahrzeuges erfolgt ebenfalls wieder auf der Waage Nr. 3. Die Organisation der Wiegeprozesse für den ankommenden und abfahrenden Verkehr erfolgt mittels Einweisung durch das Anlagenpersonal. 5. Die Förderung des Getreides von der Annahme Nr. 5 in die Rundsilos Nr. 8 erfolgt über Trogkettenförderer Nr. 6 und Elevator Nr. 7. Belastungsprognose im Neubaubereich an den Erntetagen Die Haupternte der Getreidesorten Gerste und Weizen erfolgte in den letzten Jahren witterungsabhängig über einen Zeitraum von 3 Wochen im Sommer (jeweils 10 bis 15 Tage Gerste und Weizen). Dabei ist - als Maximalansatz gemäß Verkehrsgutachten -5 an repräsentativen Tagen mit bis zu 200 Traktorgespannen zu rechnen. Aufgrund der auch bei trockener Witterung vorherrschenden morgendlichen Feuchtigkeit wird mit den Feldarbeiten in der Regel erst zwischen 10:00 und 11:00 Uhr morgens begonnen. Der Erntetag kann daher bis in die Nachtstunden hinein andauern. Pro Stunde können dabei zwischen 10 und 12 Transportfahrzeuge abgefertigt werden. Belastungsprognose im Bestandsbereich an den Erntetagen An der vorhandenen Getreideerfassung am Kehler Weg sollen zukünftig nur noch die regionalen Sonderkulturen wie z.B. Mais, Raps, Roggen, Hafer und Qualitätsweizen angenommen und gelagert sowie feuchte Ware separiert werden. Die Haupternte auch dieser Getreidesorten erfolgte in den letzten Jahren witterungsabhängig über einen Zeitraum von rd. 3 Wochen im Sommer. In dieser Zeit gab es rd. 10 repräsentative Erntetage. Die Anzahl der Transportfahrzeuge betrug dabei bis zu 24 pro Tag. 4.3 Sonstige Produkte / Lagerkapazitäten Durch den Neubaubereich wird das im Zusammenhang mit Anlieferung, Abverkauf, Personal und Entsorgung entstehende Verkehrsaufkommen außerhalb der Erntezeit weiter entzerrt. 4.4 5 Erschließung / Ver- und Entsorgung klarstellende Ergänzung Seite 11 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Die verkehrstechnische Erschließung des Betriebsgeländes erfolgt über das bestehende Straßen- und Wirtschaftswegenetz. Im Übrigen werden die für die Bestandsanlage bestehenden Versorgungseinrichtungen z.B. für Strom und Wasser genutzt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den vorhandenen städtischen Schmutzwasserkanal. Das im Bereich der Erweiterungsfläche auf versiegelte Flächen anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort versickert werden. 4.5 Zusammenfassung Mit der vorliegenden Planung sind folgende Vorteile verbunden: • Möglichkeit der Zusammenlegung der Standorte "Warenannahme" und "Lagerung" Wegfall von Umlagerungsprozessen • Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse nach Westen einschließlich Beschickungsmöglichkeit der südlichen Bestandshalle von Westen • Reduzierung von Umlagerungsprozessen am Standort Kehler Weg • Verkürzung der Annahmeprozesse / Beschleunigung der Abfertigung • Schaffung von Getreideseparierungsmöglichkeiten • Eingrünung der Erweiterungsfläche nach Norden, Westen und Süden. Die aufgezählten Aspekte tragen bei zur: • Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation • Qualitätssteigerung durch Separierung des Getreides • Umweltverbesserung durch Reduzierung des Verkehrs- und Staubaufkommens. 4.6 Änderungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage Quelle: AGRAVIS / RaiBa 2013 Seite 12 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Aufgrund der im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Anregungen wurde der Bebauungsplan Nr. 164 nach der Offenlage nochmals geändert. Hierzu zählt im Wesentlichen die Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt (siehe auch Kapitel 10 und 15).6 5. Planungsrecht 5.1 Regionalplan Das Plangebiet ist im gültigen Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, überlagert von der Freiraumfunktion "Bereich für den Schutz des Grundwassers und Gewässerschutz (BGG)" dargestellt. Für die Ortslage von Gymnich östlich des Plangebietes (ungefähr ab Mitte Kehler Weg) enthält der gültige Regionalplan die Darstellung Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB). Westlich des Plangebietes wird der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich durch die Darstellung "Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" überlagert. Hierdurch wird die regionalplanerische Bedeutung dieses Agrarbereiches als Standort zahlreicher Aussiedlerbetriebe, die intensive Veredelungswirtschaft betreiben, hervorgehoben. Das Plangebiet liegt außerhalb der Lärmschutzzone C des Militärflughafens in Kerpen, aber noch innerhalb des weiteren Bauschutzbereiches gemäß § 10 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich hat die planungsrechtliche Sicherung eines Fachbetriebes für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit unmittelbarem Bezug zur Bodennutzung im Außenbereich zum Ziel, deren Betriebsflächenerweiterung am Standort Kehler Weg der Konfliktbewältigung der bestehenden Gemengelage dient. Der Geltungsbereich liegt mit unter 1,2 ha unter der regionalplanerischen Darstellungsfähigkeit, die i.d.R. bei einer Größenordnung von 10 ha beginnt. Die vorliegende Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung i.S. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst. 5.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt enthält für das Plangebiet die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft". Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend den damit verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" geändert werden. Ferner enthält der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt den Hinweis auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Schutzgebietes zur Grund- und Quellwassergewinnung. 6 Ergänzung zur Erneuten eingeschränkten Offenlage Seite 13 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt wird die Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz des Regierungspräsidiums Köln (Bezirksplanungsbehörde) erforderlich. Diese liegt mit Datum vom 05.03.2013 vor.7 5.3 Landschaftsplan Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 164 Erftstadt-Gymnich liegt innerhalb des Landschaftsplanes 4 "Zülpicher Börde" des Rhein-Erft-Kreises. Schutzfestsetzungen bestehen nicht. Als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme 5.1.51/14 ist die Hofeingrünung mit Bäumen und Sträuchern der potentiellen natürlichen Vegetation festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich berücksichtigt die Entwicklungen des Landschaftsplanes 4. 5.4 Flurbereinigung Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 164 Erftstadt-Gymnich liegt innerhalb des Verfahrensgebietes der seit dem 30. April 1976 rechtskräftigen Flurbereinigung. 5.5 Abrundungssatzung Neustraße Rd. 200 m nördlich der Bestandsanlage beginnt das Satzungsgebiet der seit dem 03. Dezember 2002 rechtskräftigen Abrundungssatzung Neustraße (Allgemeines Wohngebiet). 7 Textaktualisierung Seite 14 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 5.6 Denkmal Im Kreuzungsbereich Verbindungsweg Kehler Weg - Kohlstraße befindet sich eine als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt eingetragene Kapelle. Ferner wird das an der Bestandsanlage vorhandene Wegekreuz als Denkmal in der Denkmalliste geführt.8 6. Planfestsetzungen 6.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 1 BauNVO) 6.1.1 Sondergebiet Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, liegt in der Überplanung des bestehenden Fachbetriebes "Warenabteilung" der Raiffeisenbank Gymnich eG am Kehler Weg sowie in der Erweiterung dieses Betriebsgeländes um einen bisher unbeplanten Bereich. Entsprechend dieses der Landwirtschaft dienenden Bezugsund Absatzhandels von regional angebautem Getreide und sonstigen Produkten des landwirtschaftlichen Bedarfes erfolgt eine Festsetzung als Sondergebiet i.S. § 11 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse". Der Fachbetrieb soll zukünftig über den Bestandbereich SO1 hinaus auch auf der Erweiterungsfläche SO2 a) b) c) Gebäude und Einrichtungen errichten dürfen, die der Lagerung von Getreide aus dem regionalen Anbau und dem Handel mit Produkten des landwirtschaftlichen Bedarfs dienen, Handel mit Getreide, Saatgut und Futtermittel gemäß Nr. 46.21, Düngemittel gemäß Nr. 47.76.1 und Pflanzenschutzmittel gemäß Nr. 46.75.0 des landwirtschaftlichen Bedarfs der Klassifikation der Wirtschaftszweige [Statistisches Bundesamt, WZ 2008] betreiben sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Getreide aus dem regionalen Anbau, z.B. Wiegevorgänge oder Getreidetrocknung, ausüben dürfen. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass in der überbaubaren Grundstücksfläche SO2.3 nur Siloanlagen errichtet werden dürfen. Hierdurch wird vermieden, dass alternativ zu Silos auch bauliche Anlagen mit geschlossenen Umfassungswänden errichtet werden können. Letzteres wäre aus Gründen des Landschaftsbildes unerwünscht. 6.1.2 Sortimentsbeschränkung Die unter 6.1.1 b) neben Getreide benannten Handelsprodukte nehmen rd. 87,5 % der Hallen- und Außenlagerkapazitäten ein. Auf den verbleibenden Flächen werden untergeordnete 8 Ergänzung Seite 15 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Randsortimente vorgehalten. Hierbei handelt es sich zu rd. 6,5 % um Erden und Rindenmulch [aus 47.76.1 WZ 2008], die im Wesentlichen im Außenbereich gelagert werden. Dieser Klassifikation der Wirtschaftszweige [Statistisches Bundesamt, WZ 2008] sind auch Sämereien zuzuordnen, die als Tütchen-Ware auf Verkaufsständern angeboten werden und einen entsprechend geringen Platzbedarf einnehmen. Darüber hinaus soll der Waren- und Absatzhandel auch weiterhin folgende untergeordnete Bedarfe abdecken: a) b) c) Bau- und Heimwerkerbedarf wie bspw. Gerätestiele, Sensen, Äxte und Pflanzenschutzspritzen einschließlich Zubehör aus 47.52 WZ 2008 sowie Arbeitsbekleidung und -schuhe aus 47.71 und 47.72 WZ 2008, zoologischer Bedarf wie bspw. Vogeltränken, Futterrinnen, Nistzellen und Mausefallen aus 47.76.2 WZ 2008. Sonstige Sortimente sind ausnahmsweise zulässig, sofern die Lagerfläche dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet ist und im betrieblichen Zusammenhang unterhalten wird. Zu den sonstigen Sortimenten zu c) zählen z.B. Produkte wie Silofolien, Siloschutzgitter, Feldvlies, Vogelschutznetze, Bindegarn z.B. für Rundballen u.ä. Ferner zählen hierzu die nicht über das Streckengeschäft abgewickelten festen Brennstoffe wie Brikett- oder Holzgebinde. Zur absoluten Beschränkung dieser Handelsprodukte werden die maximal zulässigen Lagerflächen - bezogen auf die reinen Lagergrundflächen ohne Rangierbereiche für Gabelstapler o.ä. - wie folgt festgesetzt: Sämereien, Erden und Rindenmulch: bis zu 150 m² Hallen- oder Außenlagerfläche. Handelsprodukte zu a) bis c): jeweils bis zu 50 m² Hallen- oder Außenlagerflächen. Zusätzlich ist ein Verkaufs- und Kassenraum in der bestehenden Größenordnung von bis zu 20 m² Verkaufsfläche zulässig. Mit diesen Lagerflächenbeschränkungen wird der Erhalt des bestehenden Verkaufssortimentes erfasst. Eine Sortimentserweiterung oder Erweiterung der Lagerflächen zur Umsatzerhöhung im Betriebsbereich des Handels mit sonstigen Bedarfen des landwirtschaftlichen Bedarfs ist nicht vorgesehen. Die Sortimentsbeschränkung erfolgt entsprechend des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erftstadt, Februar 2011 unter Bezugnahme auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige [Statistisches Bundesamt, WZ 2008]. Die in dem Konzept für das Stadtgebiet abgeleitete "Erftstädter Liste" dient als Checkliste für die Prüfung von Ansiedlungsvorhaben. Eine entsprechende Prüfung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, hat erbracht, dass durch die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Handelssortimentes die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Erftstadt nicht beeinträchtigt wird, Seite 16 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage • • da nahversorgungsrelevante Sortimente nicht zugelassen werden und einzelne betroffene zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente nur sehr untergeordnet zulässig sind. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Handelsfunktion am westlichen Siedlungsrand von Erftstadt-Gymnich ist daher nicht gegeben, zumal der Fachbetrieb "Warenabteilung" lagekonform mit seinem Sortiment insgesamt auf die Bedarfe der regionalen landwirtschaftlichen Betriebe ausgerichtet ist. 6.1.3 Lagerkapazitäten Mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die externen Lagerkapazitäten für Schütt- und Stückgüter an dem Standort Kehler Weg zu konzentrieren. Hierzu bedarf es der Erweiterungsfläche SO2, die auf der Basis des vorliegenden Bebauungsplanes somit erstmalig baulich genutzt werden soll. Sie erstreckt sich westlich des bestehenden Betriebes und damit auf der der Ortsrandlage abgewandten Seite. Mit der Konzentration der Lagerkapazitäten am Standort Kehler Weg wird nicht die betriebswirtschaftliche Zielsetzung der Erhöhung des Getreideumsatzes verfolgt. Aufgrund der nicht beliebig vermehrbaren Getreideernten und der tendenziell rückläufigen landwirtschaftlichen Flächen wird auch für die weiteren Betriebsjahre mit einem im Wesentlichen gleichbleibenden Getreideumschlag gerechnet. Durch folgende teilflächenbezogene Festsetzung der Lagerkapazitäten in Kombination mit den im Weiteren festgesetzten Schallauflagen (siehe 6.4) wird die Hauptbetriebstätigkeit zukünftig entsprechend auf die Erweiterungsfläche verlagert: SO1: bis zu 2.000 t Lagerkapazität in Silos und 1.600 m² Lagerkapazität in Hallen und auf Außenflächen SO2: bis zu 14.000 t Lagerkapazität in Silos und 1.500 m² in Lagerkapazitäten in Halle und auf Außenflächen. In den innerhalb der Teilfläche SO1 vorhandenen Hallen kann bei Bedarf ganz bzw. teilweise ebenfalls Getreide gelagert werden. Dies kann aus Separierungsgründen oder in guten Erntejahren erforderlich werden. Ferner schwankt das so genannte Getreide-Streckengeschäft jährlich. 2010 betrug diese Größenordnung rd. 4.000 t. Unter Berücksichtigung dieser Schwankungen wird der Getreideumschlag des Standortes Kehler Weg auf eine Größenordnung von 20.000 t beschränkt. Durch diese Beschränkung wird gewährleistet, dass der Standort über das regionale Getreidevorkommen hinaus nicht als Umschlagplatz von nicht-regionalen Vorkommen genutzt werden kann. Unabhängig davon verbleibt dem Fachbetrieb ein Spielraum, auch ernte- und wirtschaftsbedingte Spitzen mit aufnehmen zu können. 6.2 Maß der baulichen Nutzung / Überbaubare Grundstücksfläche Seite 17 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 164 ErftstadtGymnich, Kehler Weg, im Wesentlichen über die Festsetzung der maximalen Grundflächenzahlen (GRZ) und die maximalen absoluten Höhen der baulichen Anlagen mit Bezug auf das amtliche Höhensystem "Normalhöhennull" (NHN) bestimmt. Dabei liegt die GRZ sowohl in der Teilfläche SO1 als auch in SO2 bei maximal 0,6 und unterschreitet damit die in § 17 Abs. 1 BauNVO mit 0,8 angegebene Obergrenze für sonstige Sondergebiete. Diese Obergrenze gilt auch für Gewerbe- und Industriegebiete. Der Versiegelungsgrad sollte gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO 80 % des Baugrundstückes nicht überschreiten. Aufgrund der innerhalb der Teilfläche SO2 vorgesehenen Begrünung und Versickerungsfläche wird dieser Orientierungswert in SO2 eingehalten. Das Bestandsgrundstück SO1 ist dagegen fast vollständig betrieblich genutzt und versiegelt. Dieser Zustand wird durch eine entsprechende Festsetzung berücksichtigt. Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens sind hierdurch nicht zu erwarten, da sich das Sondergebiet nach Norden, Westen und Süden in eine im Übrigen nicht baulich genutzte Fläche einfügt. Zudem würde ein Entsiegelungsgebot einen Eingriff in die ausgeübte Bestandsnutzung darstellen und wäre damit unverhältnismäßig. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich bezogen auf die Erweiterungsfläche SO2 um eine Angebotsplanung. In der Teilfläche SO1 wird die Bestandsbebauung planungsrechtlich erfasst. Die Bereiche der geplanten bzw. bestehenden Bebauung werden dabei durch Baugrenzen festgesetzt. Die herausragendsten Bauteile der Warenabteilung stellt in SO2 der Elevatorkopf der Siloanlage dar. In SO1 ist dies der Siloturm, auf dem sich eine Mobilfunkanlage befindet. Durch die gewählten Höhenfestsetzungen wird in beiden Teilflächen die mögliche Lage dieser Anlagen a) b) innerhalb der Teilfläche SO1 auf die Bestandsbereiche und innerhalb der Teilfläche SO2 auf die südliche Betriebsfläche beschränkt. Aus logistischen Gründen sind in SO2 das Verladesilo und die Getreideannahme unmittelbar nördlich der Silos anzuordnen. Diese Anordnung stellt das Ergebnis zahlreicher Planungsvarianten dar. Damit ist auch eine Höhenstaffelung von Norden nach Süden verbunden, durch die die Landschaftsbild-Wirkung als verträglichste Lösung der zahlreichen geprüften Planungsvarianten gesehen wird. Hierzu werden auch die Eingrünung der Erweiterungsfläche sowie eine unaufdringliche Farbgebung und Materialwahl der hervorragenden Anlagen beitragen. Insgesamt stellen sich die bestehenden und geplanten Höhenverhältnisse wie folgt dar: Seite 18 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage SO1:Bestand SO2:Planung Bezugshöhe Gelände SO1.1 rd. 90,7 m über NHN festgesetzte relative Höhe Maximalhöhe Hauptbaukörper (Plan) 107,5 m über NHN rd. 16,8 m SO1.2 rd. 90,7 m über NHN 108,0 m über NHN rd. 17,3 m rd. 4,7 m SO1.3 rd. 90,7 m über NHN 113,4 m über NHN rd. 22,7 m rd. 4,0 m * SO1.4 rd. 90,7 m über NHN 95,8 m über NHN rd. 5,1 m --- SO1.5 rd. 90,7 m über NHN 100,3 m über NHN rd. 9,6 m --- SO1.6 rd. 90,7 m über NHN ohne Angabe SO1.7 rd. 90,7 m über NHN 98,8 m über NHN rd. 8,1 m --- SO1.8 rd. 90,6 m über NHN 99,2 m über NHN rd. 8,6 m --- SO2.1 rd. 90,5 m über NHN 100,0 m über NHN rd. 9,5 m --- SO2.2 rd. 90,5 m über NHN 110,6 m über NHN rd. 20,1 m --- SO2.3 rd. 90,5 m über NHN 115,7 m über NHN rd. 25,2 m rd. 3,5 m --- mögliche Aufbauten (Text) rd. 4,7 m --- * vorhandene Mobilfunkantenne Dabei stellt "NHN" (Normalhöhennull) das geodätische Bezugshöhensystem dar. Durch die gewählten Höhenfestsetzungen wird auch gewährleistet, dass die durch die Bestandsanlage bereits vorhandene Schattenwirkung für die Ortsrandslage Gymnich nicht wesentlich verändert wird. Bei der Errichtung von baulichen Anlagen sind grundsätzlich die landesrechtlichen Abstandflächen-Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese bemessen sich im vorliegenden Fall gemäß § 6 Abs. 5 Landesbauordnung (BauO NRW) 3. Spiegelstrich für Gewerbegebiete. Diese werden aufgrund der aus Logistikgründen geringen Abständen zwischen den einzelnen Baukörpern zum Teil unterschritten. Dies betrifft die Lage zwischen den Siloanlagen und die Abstände Siloanlage - Verladesilo sowie Verladesilo - Annahme. Mit der Gestattung der Unterschreitung dieser nach innen gerichteten Abstandflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB sind keine Brandschutz-Einschränkungen verbunden, zumal das Verladesilo unterfahrbar ist. Darüber hinaus dienen die Abstandflächenregelungen im Wesentlichen aus wohnhygienischen Gründen dem Schutz des gesunden Wohnens. Diese Schutzfunktion wird durch die gewählte Festsetzung hier nicht betroffen. Durch die Lage der überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Teilfläche SO2 wird mit der vorliegenden Planungsvariante auch die rückwärtige Andienungsmöglichkeit der südlichen Halle in SO1 geschaffen. 6.3 Nebenanlagen Außerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen, dem Grünstreifen sowie der Versickerungsfläche sind Stellplätze und untergeordnete Nebenanlagen, die dem Betrieb dienen, zulässig. Zu diesen untergeordneten Nebenanlagen zählen z.B. die Wiege- und Fördereinrichtungen sowie der Versorgung des Betriebes z.B. mit Elektrizität dienende Anlagen (Trafo). Seite 19 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 6.4 Erschließung Der Fachbetrieb "Warenabteilung" der Genossenschaftsbank wird über das vorhandene öffentliche Straßen- und Wirtschaftswegenetz erschlossen. Dieses ist als Ergebnis einer Flurbereinigung in den 1970er Jahren entstanden. 6.4.1 Festsetzungen im Bebauungsplan Das unmittelbar an das Betriebsgelände grenzende Straßen- und Wegenetz wird im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Der Bereich bestehender bzw. geplanter Einfahrtsbereiche auf das Betriebsgelände wird über die festgesetzte Straßenbegrenzungslinie erfasst. Einfahrten westlich der geplanten Zufahrt in SO2 schließen sich zudem aufgrund der Festsetzung des 10-m-Grünstreifens aus. 6.4.2 Verkehrsgutachten Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind Aussagen zu der gesicherten Erschließung zu treffen. Hierfür wurde eine Verkehrsuntersuchung zu dem Bebauungsplan Nr. 164 durch das Ingenieurbüro VSU GmbH, Herzogenrath, durchgeführt. Der Gutachter kommt darin zu folgenden Ergebnissen: Verkehrsaufkommen im Jahresdurchschnitt Die Fahrbewegungen am Standort Kehler Weg stehen im Zusammenhang mit • • • • dem An- und Abverkauf der Handelsgüter einschließlich Getreide, Kundenverkehr zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Wiegungen), Personalfahrten sowie sonstigen Fahrten wie etwa zur Müllentsorgung. Da im Bestand die lokalen Lagerkapazitäten nicht ausreichen, bestehen externe Lagermöglichkeiten. Hierdurch entsteht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Umlagerungsprozesse. Auf der Basis der Umschlagmengen des Jahres 2010 wurde geschätzt, dass der Standort jährlich ein Ziel- und Quellverkehrsaufkommen in einer Größenordnung von insgesamt ca. 61.000 Fahrten einschließlich der Umlagerungsprozesse aufweist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Umlagerungsprozess vier Fahrten i.S. der Betrachtung des Verkehrsgutachtens verursacht: sowohl die Auslagerung als auch die Rückholung des Getreides sowie der sonstigen Lagergüter verursachen jeweils eine Hin- und Rückfahrt. Während einige Fahrtzwecke regel- und gleichmäßig auf das Jahr verteilt sind, sind für andere Fahrtzwecke, wie etwa die Getreideanlieferung, aber auch die Umlagerung von Getreide an andere Lagerstandorte, Zeiten erhöhten Aufkommens festzustellen. Der Abverkauf verteilt sich ebenfalls über das Jahr. Die Prozesse weisen somit zwar zeitliche Spitzen auf, diese sind nach Einschätzung des Verkehrsgutachters jedoch aus verkehrstechnischer Sicht unkritisch. Seite 20 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Ausgehend von 6 Betriebstagen in der Woche ergibt sich für das durchschnittliche Verkehrsaufkommen im Bestand eine Größenordnung von ca. 120 bis ca. 280 Fahrten am Tag. Bezogen auf eine Spitzenstunde von ca. 10 % des durchschnittlichen täglichen Verkehrs ergeben sich ca. 12 bis 28 Fahrten pro Spitzenstunde (entspricht 6 bis 14 Fahrzeugen, die an- und abfahren). Bei dieser geringen Fahrtenhäufigkeit ist nach Einschätzung des Gutachters die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßensystems gegeben. Zum Vergleich hat der Gutachter angegeben, dass für einen typischen SB-Markt pro Tag mit etwa 3.500 Fahrten, für einen Baumarkt mit etwa 2.600 Fahrten pro Tag zu rechnen ist. Das hier erzeugte Verkehrsaufkommen ist also um den Faktor 10 bis 30 geringer.9 Durch die Reduzierung der Fahrten zu externen Lagerstandorten wird sich entsprechend der Prognose des Verkehrsgutachtens die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge auf ca. 11 bis 26 Fahrten reduzieren (entspricht 6 bis 13 Fahrzeugen, die an- und abfahren). Diese Reduzierung des Jahresverkehrs wird sich daher im durchschnittlichen Verkehrsgeschehen nur unwesentlich auswirken, da bereits im Ausgangszustand die Verkehrssituation sehr leistungsfähig ist.10 Verkehrsaufkommen während der Erntezeit Neben der Abschätzung der Gesamtentwicklung des Standortes hinsichtlich des Verkehrs wird eine Betrachtung des Spitzenverkehrsaufkommens benötigt, um verkehrsgeometrische Überlegungen und Leistungsfähigkeitsberechnungen vornehmen zu können. Da das größte Verkehrsaufkommen bei der Anlieferung zur Erntezeit auftritt, ist diese Situation im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen und die hierdurch verursachten Verkehrszustände planerisch maßgeblich. Die Leistungsfähigkeitsberechnung stützt sich daher auf das Spitzenverkehrsaufkommen zur Erntezeit, da gerade in dieser Situation die Verkehrsanlage das Verkehrsaufkommen bewältigen muss. Die Ernte kann sich je nach witterungsabhängigem Reifegrad des Getreides über einen Zeitraum von mehreren Monaten von Juni bis in den Oktober erstrecken. Durchschnittlich dauert die Gersten- und Weizenernte jeweils 10 bis 15 Tage, die Ernte der Sonderkulturen ca. 10 Tage im Jahr. Da die Vorgänge erheblich vom Wetter abhängen, können diese sowohl zeitlich stark verteilt als auch zeitlich konzentriert ablaufen. Die der Verkehrsanalyse zugrunde liegende Verkehrserhebung fand daher am 02. August 2011, einem Erntetag statt. Der Zähltag war nach Einschätzung des Verkehrsgutachters günstig, da an diesem Tag mehrere Sorten angeliefert wurden und damit von einem seltenen Ereignis hoher Verkehrsmengen gesprochen werden kann. Insgesamt wurden 254 PkwEinheiten über sieben Stunden erhoben. Größere Fahrzeuge wie Traktoren und Lkws wurden dabei mit mehreren „Pkw-Einheiten“ (PkwE) berechnet, um deren Bedeutung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Straßen- und Wegenetzes zu berücksichtigen. Lkw- und 9 10 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 3 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 14 unten Seite 21 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Lastzüge werden mit 1,5 PkwE, Traktoren mit Anhängern mit 2,0 PkwE, Pkw und Krafträder jeweils mit 1 Pkw-Einheit bewertet.11 Prognose für die Bestandsanlage Die besondere Verkehrssituation von Tagen der Getreideernte wurde detailliert untersucht. Der Verkehrsablauf im Bereich der heutigen Anlage funktionierte auch am Tag der Verkehrserhebung weitgehend störungsfrei. Es bildeten sich im Süden entlang des Verbindungsweges zur Kohlstraße nahezu ohne Unterbrechung Warteschlangen, die mehrere Züge umfassten. 12 Mit der vorliegenden Planung wird das Ziel verfolgt, die Betriebsabläufe wesentlich zu verbessern. Hierzu zählt die Konzentrierung der Annahme und Lagerung der Hauptgetreidesorten im Neubaubereich. An der bisherigen Annahmestelle können somit zukünftig Sonderkulturen und feuchte Ware separiert angenommen und gelagert werden. Die Annahme reduziert sich am Bestand dadurch auf ca. 10 % des bisherigen Fahrtenaufkommens. Zur Vereinfachung des Verkehrsflusses wird die Voll-Wiegung an diesem Standort, die anschließende Leerwiegung jedoch an der neu zu bauenden Waage auf dem westlichen Betriebsgelände erfolgen. Hierdurch entfällt die Wendefahrt an der bisherigen Annahmestelle. Durch die erhebliche Mengenreduzierung an der Bestandsanlage hat diese mit einer durchschnittlichen Tagesbelastung von ca. 50 Annahmevorgängen keine Verkehrsbedeutung mehr und kann bei Fragen zur Leistungsfähigkeitsberechnung im Weiteren unberücksichtigt bleiben, weil auch die Verkehrsmengen für diesen Fahrtzweck auf dem Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße sehr gering sind.13 Ferner kann bei den erwarteten ca. 50 Fahrten am repräsentativen Anliefertag für Sonderkulturen nach Einschätzung des Verkehrsgutachters mit sehr hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass keine Wartezeiten mehr entstehen und somit keine Wartepositionen im Straßenraum notwendig werden. 14 Prognose für den geplanten Anlagenteil Die Lagerkapazitäten für Getreide sind derzeit einschließlich aller extern angemieteten Hallen mit ca. 15.300 t anzusetzen. Der Bebauungsplan setzt zur möglichen Berücksichtigung besonders guter Ernten sowie der Streckengeschäfte eine Obergrenze der Lagerkapazitäten von 20.000 t fest. Daher ist auch bei einer insgesamt reduzierten Gesamtverkehrsmenge nicht auszuschließen, dass die mögliche Kapazitätserweiterung durch den zeitlichen Zusammenfall der Ernte verschiedener Getreidesorten auf die verkehrlich hoch belasteten Erntevorgänge an wenigen Tagen Auswirkungen haben wird. Zur Sicherheit wird daher durch den Verkehrsgutachter für die Prognose abgeschätzt, dass die mögliche Kapazitätserweiterung direkte Auswirkungen auf die Tages- und Spitzenverkehre haben wird. Somit werden die erfassten Verkehrsmengen für die Getreideanlieferung um das Steigerungsmaß der Lagerfläche von ca. 25 % erhöht. Dagegen werden die Lkw-Fahrten, die derzeit für die Umlagerung in externe Lagerflächen benötigt werden, in Zukunft entfallen, so dass Lkw11 12 13 14 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 5 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 24 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 16 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 20 Seite 22 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Getreidefuhren zur Umlagerung um 50 % reduziert werden. Der Endzustand soll im Jahr 2018 erreicht werden, so dass der Prognosehorizont das Jahr 2018 ist. Nach der vorliegenden Verkehrsprognose sind für die einzelnen Streckenabschnitte an Spitzen-Liefertagen folgende Verkehrsmengen am Tag zu erwarten: Prognose Tagesverkehr Lkw/Lz Traktorgespanne Pkw Krad Summe Anteil Verbindungsweg zum Siedlerweg 24 109 72 4 209 30,6 % Verbindungsweg zur Neustraße 4 30 87 2 123 18,0 % Kehler Weg 2 12 89 2 105 15,4 % Verbindungsweg zur Kohlstraße 22 107 113 4 246 36,0 % 52 258 361 12 683 Quelle: Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 16 Für die zukünftige Annahmestelle wird sowohl mit einer Verdoppelung der Förderleistung als auch mit einer weiteren Beschleunigung durch den Wegfall der Separierungsbedarfe geplant. Es wird somit erwartet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Schlangenbildung um ca. 60 % reduziert wird. Für einen Tag mit sehr hohem Verkehrsaufkommen prognostiziert der Gutachter für die Spitzenzeit im Endausbau ca. 6 auf die Abfertigung wartende Fahrzeuge. Dies entspricht etwa einer Schlangen-Länge von ca. 60 bis 70 m. Da das neue Grundstück entlang des Verbindungsweges Kehler Weg / Siedlerweg über 100 m lang ist, können angemessene Warteflächen auf dem neuen Grundstücksteil im Hof nachgewiesen werden. Die Verkehrsfläche muss daher für die Aufstellung wartender Fahrzeuge nicht in Anspruch genommen werden.15 Straßengeometrie16 Während der Kehler Weg als Straße ausgebaut ist, sind die Verbindungswege als Wirtschaftsweg gestaltet. Diese Wirtschaftswege dienen in erster Linie der Bewirtschaftung der Felder, werden aber auch von Fußgänger- und Radverkehr zu Freizeitzwecken genutzt. Die an den Hauptknoten angrenzenden Wege und Straßen weisen in ihrem derzeitigen Ausbauzustand unterschiedliche Breiten auf. Um die Leistungsfähigkeit des Systems zu sichern, schlägt der Verkehrsgutachter Folgendes vor: 1. Kehler Weg im Osten: Die Straße wird mit einer ausgebauten Fahrbahn von ca. 5,5 m Breite an den Knotenpunkt geführt. Wegen des geringen Aufkommens mit Lkw kann als maßgeblicher Begegnungsfall Pkw / Lkw angegeben werden. Die vorhandene Breite ist für diesen Begegnungsfall nach der aktuellen RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) noch akzeptabel. Dort wird für den eingeschränkten Bewegungsspielraum eine erforderliche Breite von 5,0 m angegeben. Für den normalen Begegnungsfall werden 5,55 m für erforderlich gehalten. Hier sind somit keine baulichen Maßnahmen erforderlich. 15 16 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 21 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 21 Seite 23 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 2. Verbindungsweg in Richtung Neustraße: Der Weg ist mit ca. 3,1 m asphaltierter Breite für einen Begegnungsfall nicht ausreichend. Es wird jedoch vorgeschlagen, die Breite beizubehalten. Zum einen besteht mit dem Kehler Weg in Richtung Osten eine Alternativroute zur Neustraße, zum anderen wird der Wartezeitverlust an der untersuchten Kreuzung mit ca. 100 sec. geschätzt. Dieser entsteht, wenn an der Kreuzung ein Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug, das den Verbindungsweg in Gegenrichtung benutzt, warten muss. Bei der angegebenen Qualitätsstufe und den erwarteten Verkehrsmengen von 26 Pkw-Einheiten in der Spitzenstunde ist die zusätzliche Wartezeit ohne Weiteres ohne Leistungseinbußen zu bewältigen. 3. Verbindungsweg Kehler Weg / Kohlstraße in Richtung Süden: Hier sollte auf einer Länge von ca. 50 m eine Fahrbahnbreite von 6,5 m gesichert werden, um das aneinander Vorbeifahren sowie das anschließende Einscheren in die schmale Trasse zu gewährleisten. Das Maß ergibt sich dadurch, dass im Extremfall zwei Fahrzeuge aus Süden auf den Knoten zufahren wollen, während ein Fahrzeug aus Norden in den Weg einbiegt. Sind alle drei Fahrzeuge Traktoren mit zwei Anhängern, ergibt sich ein Maß aus 3*18,35 m = 55,05 m. Da jedoch der vorbeifahrende Traktor direkt nach der Vorbeifahrt an den zwei anderen Traktoren in die schmalere Spur einbiegt, wird nicht das volle Längenmaß benötigt. Um die Fahrer nicht zu höchster Fahrpräzision zu zwingen, ist ein großzügiges Maß von 50 m Länge anzusetzen. Im weiteren Verlauf des Weges in Richtung Süden sind an geeigneten Stellen Ausweichstellen zu sichern. Hierzu bieten sich die Einmündungen der Feldwege an. 4. Verbindungsweg Kehler Weg / Siedlerweg: Dieser übernimmt gemäß der Neuplanung die Hauptzufahrtsfunktion. Die vorgeschlagene Breite von 6,5 m ist dabei bis 50 m westlich der Zufahrt zu sichern. Das Maß ergibt sich analog zur Länge am Verbindungsweg zur Kohlstraße. Die Planung des Vorhabens muss darüber hinaus sicher stellen, dass bei einer Zufahrt von Westen in die neue Anlage die Flächen für das Abbiegen auf dem Privatgrundstück gewährleistet werden. Das Flurstück für den Feldweg ist derzeit hierfür nicht ausreichend breit. Darüber hinaus sind ebenfalls im weiteren Wegeverlauf an geeigneten Stellen Ausweichstellen zu sichern. Hierzu bieten sich die Einmündungen der Feldwege an. 5. Die Eckausrundungen im Knotenpunktbereich Kehler Weg / Verbindungswege sollen nicht zu knapp dimensioniert werden. Vorgeschlagen wird mindestens 10 m für die Ausrundung zwischen dem Verbindungsweg zum Siedlerweg und dem Verbindungsweg zur Kohlstraße südlichem Kehler Weg. Den Vorschlägen 3 und 4 des Verkehrsgutachters zur Ausbauerweiterung der Verbindungswege jeweils auf einer Länge von 50 m wird gefolgt. Der Empfehlung zur Eckausrundung (Punkt 5) wird planungsrechtlich durch eine entsprechende Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie gefolgt. Ausbautechnisch bestehen hier keine Änderungsbedarfe, da auch bisher bereits das Betriebsgelände für entsprechende Fahrten mit genutzt wird. Gleiches gilt für die Ausweichstellen in den Einmündungsbereichen der Feldwege (siehe Punkte 3 und 4). Hier ist - unabhängig von diesem Bauleitplanver- Seite 24 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage fahren - darauf zu achten, dass sich die bisher nicht kritisierte Bestandssituation zukünftig im Hinblick auf die möglichen Fahrradien und Sichtverhältnisse nicht verschlechtert. Insgesamt handelt es sich bei diesen Vorschlägen nicht um Maßnahmen, die innerhalb des Bebauungsplanes regelbar sind. Verkehrslenkung17 Die gemessenen Verkehrsstärken weisen nach, dass der Zufluss und auch der Abfluss des Standortes in der Hauptsache sowohl über den Verbindungsweg zum Siedlerweg als auch über denjenigen zur Kohlstraße verlaufen. Auch ohne weitere Verkehrsregelung kann erwartet werden, dass der Zufluss über den Verbindungsweg zum Siedlerweg nach Realisierung der Maßnahme zunehmen wird, da die Hauptzufahrt sich dort befinden wird. Bei einer Gleichverteilung der Verkehre auf die beiden Wege sind in der Spitzenstunde jeweils ca. 50 bis 60 Fahrten auf den Wegen zu erwarten (insgesamt Hin- und Rückverkehr). Es wären dann 25 bis 30 Begegnungsfälle auf der Strecke abzuwickeln. Dies ist ohne Weiteres mit den neu geschaffenen Ausweichbereichen zu bewältigen bzw. wird bereits heute bewältigt. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen in anderer Weise so verteilt, dass einer der beiden Verbindungswege zu stark genutzt wird, so dass unerwünschte Wirkungen entstehen, stehen der Verkehrstechnik verschiedene Instrumente zur Verfügung. Bei zu starker Beanspruchung der Nachtzeit könnte ein Nachtfahrverbot im Sinne einer verkehrslenkenden Maßnahme am Kehler Weg zum Schutz von Anliegern erlassen werden. Sollten die Begegnungsfälle zu Schwierigkeiten führen, könnte etwa eine Einbahnregelung vorgenommen werden. Diese wird jedoch nicht empfohlen, weil dies zu höheren Geschwindigkeiten und zu erhöhtem Wegeaufwand (Umwegfahrten) führt. Für diesen Fall wird eine Verdichtung der Ausweich- und Begegnungsstellen als Maßnahme empfohlen. Auch diese Regelungen sind nicht Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes, zumal sich der Bedarf für entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen aus Immissionsgründen nicht darstellt. Zusammenfassung: Das vorliegende Verkehrsgutachten bestätigt, dass auch unter Berücksichtigung geringer jahreszeitlicher Schwankungen das zukünftige Verkehrsgeschehen störungsfrei ablaufen wird, da sich bezogen auf eine angenommene Spitzenstunde ca. 11 bis 26 Fahrten (also 6 bis 13 Fahrzeuge, die an- und abfahren) ergeben. Auf der Basis der Prognose des Spitzenverkehrs an Getreideanlieferungstagen kommt der Gutachter ferner zu dem Ergebnis, dass der Knoten Verbindungsweg Siedlerweg - Kehler Weg - Kohlstraße auch in Zukunft mit hoher Qualität leistungsfähig sein wird. Weitere Auswirkungen auf den Verkehrsablauf im Umfeld werden nicht erwartet. Zudem wird die wegfal- 17 Verkehrsgutachten VSU GmbH, 15.05.2012, S. 22 Seite 25 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage lende Warteschlage auf dem Verbindungsweg zur Kohlstraße den Verkehrsablauf erheblich erleichtern. Den Anregungen des Gutachters zu der Ausbauerweiterung der Verbindungswege parallel zum Betriebsgelände auf einer Länge von jeweils 50 m wird gefolgt. Die empfohlenen Ausbaubereiche befinden sich innerhalb der Eigentumsgrenzen der Verbindungswege. Neben der Stadt und der Raiffeisenbank sind daher keine weiteren Eigentümer von dieser Festsetzung betroffen. Der Nachweis der gesicherten Erschließung sowie der Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes ist damit geführt. 6.4 Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen 6.4.1 Schall Schallmessung Die betriebsbedingten Geräuschemissionen des Fachbetriebes "Warenabteilung" werden im Wesentlichen durch die Fahrverkehre und die Anlagentechnik verursacht. Da das größte Verkehrsaufkommen und die intensivste Inanspruchnahme der Betriebstechnik bei der Anlieferung zur Erntezeit auftritt, wurde diese Situation für eine Schallmessung der Bestandsbelastung zugrunde gelegt. Die messtechnische Untersuchung fand - wie auch die Verkehrserhebung - ebenfalls am 02. August 2011 bei Volllastbetrieb statt. Auf der Basis der messtechnischen Untersuchung ergab sich am nächstgelegenen Wohnhaus östlich des Betriebes am Kehler Weg 17 am Tag ein Beurteilungspegel von 70 dB(A). Der Beurteilungspegel setzt sich im Wesentlichen18 zusammen aus den Geräuschimmissionen • • • • • • • der Trecker mit Anfahrt der Waage und entsprechendem Stellplatzwechsel, Fahrbewegung zur Entladung, Entladevorgang mit Geräuschspitzen durch Hammerschläge (ent- und verriegeln der Klappen an den Anhängern), einem kurzen Schlagen der Klappe, einem Kippvorgang (über die hydraulische oder die treckereigene Kippvorrichtung), Kratzen der Schaufel auf dem Boden sowie die geöffnete Tür zum Silo-Maschinenraum. Im Anschluss erfolgt die Vorbeifahrt am Wohnhaus zurück zur Waage und die Abfahrt des Treckers. Zusätzlich findet Lkw-Fahrverkehr zur Waage im Nahbereich des Wohnhauses statt (Abverkäufe und Umlagerungsprozesse). Planungsrechtliche Bewertung 18 klarstellende Ergänzung Seite 26 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Der Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, sieht die Überplanung des bestehenden Fachbetriebes "Warenabteilung" vor. Dieser besteht seit Anfang der 1960er Jahre. In der Folgezeit ist die Wohnbebauung am Kehler Weg an den Fachbetrieb heran gerückt. Bei der planungsrechtlichen Beurteilung ist somit in Bezug auf beide Nutzungen von einem rechtmäßigen Bestand auszugehen. Dieses Nebeneinander wird städtebaulich als Gemengelage bezeichnet. Die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass die gegenwärtigen Betriebsabläufe zu einer planungsrechtlich beachtlichen Lärmbelastung innerhalb der Gemengelage führen. Die aktuelle Planung sieht eine Verbesserung dieser Situation vor. Dabei ist für den vorliegenden Fall die Orientierung an den Grenzwerten eines Misch- bzw. Dorfgebietes im Sinne eines Mittelwertes zwischen den Werten eines Gewerbegebietes und den Werten eines Allgemeinen Wohngebietes sachgerecht. In dem Gebiet der Abrundungssatzung "Neustraße in Erftstadt-Gymnich" mit der Gebietsfestsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) in einem Abstand von 200 m ist die Errichtung einer Wohnbebauung möglich. Gemäß DIN 18005 'Schallschutz im Städtebau' sind die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Gesamtimmissionswerte LGI zu beachten: Dorfgebiet (MD)/ Mischgebiet (MI) tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) tags nachts 60 dB(A) 50 dB(A) / bzw. 45 dB(A) 55 dB(A) 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) Bei den zwei angegebenen Werten für den Nachtzeitraum ist der höhere Wert für Verkehrsgeräusche zu beachten und der niedrige Wert für Gewerbelärm. Eine Vorbelastung im Sinne der TA Lärm durch weitere Gewerbebetriebe liegt nicht vor. Aktuelle Planung Der Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, sieht die Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse in den Erweiterungsbereich SO2 westlich der Bestandsanlage vor. Damit werden auch verkehrsintensive Aktivitäten, die etwa an Haupt-Erntetagen stattfinden, in den vom Kehler Weg abgewandten Bereich verlegt. Gleichzeitig werden in SO1 auch Wendefahrten und Rangiervorgänge deutlich reduziert. Konkret wurde für den Bestandsbetrieb im Wesentlichen berücksichtigt:19 − Die Beschränkung auf maximal 24 Wiegungen pro Tag (durchschnittlicher Maximalwert). − Der Verzicht von Getreideannahmen und Wiegungen in der Nacht. 19 Klarstellende fachliche Ergänzung Seite 27 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Maßgebend für den Beurteilungspegel sind ferner die Geräuschspitzen. Diese entstehen durch die Hammerschläge zum Ent- und Verriegeln der Klappen an den Anhängern. Des Weiteren entstehen Geräuschspitzen durch das Verwenden einer Metallschaufel beim Verladevorgang. Hier können durch organisatorische Maßnahmen diese Geräuschspitzen deutlich reduziert werden (z.B. durch Verwenden einer Holzschaufel, eines Holz-/ Gummihammer etc.). Des Weiteren sind die Türen zum Silo-Maschinenraum zwischen den Entladevorgängen zu schließen. Über die benannten Schallschutzmaßnahmen können die Emissionen so weit reduziert werden, dass für die Erweiterungsfläche ein für die geplanten Betriebsprozesse erforderliches Emissionskontingent verbleibt.20 Durch die vorliegende Planung einschließlich der vorgesehenen Änderungen in den Betriebsabläufen können die Schallimmissionen so stark reduziert werden, dass die angestrebten Richtwerte für Mischgebiete gemäß TA-Lärm eingehalten werden können. Immissionsschutzfestsetzungen Zur Einhaltung der Tages- und Nachtimmissionsrichtwerte der TA-Lärm für Mischgebiete werden im Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, gemäß den Untersuchungen und Berechnungen der Geräusch-Immissionsuntersuchung des Gutachterbüros ITAB mit Datum vom 21. Mai 2012 für die Teilflächen TF01 (entspricht SO1) und TF2 (entspricht SO2) folgende Emissionskontingente LEX bzw. Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP)21 festgesetzt: IFSP in dB(A)/m2 in dB(A) Teilfläche TF01 LEK,tags 06:00 – 22:00 Uhr 64 LEK,nachts 22:00 – 06:00 Uhr 49 ZuläsTF02 64 49 sig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten. Geräuschimmissions-Kontingente: Unter Zugrundelegung der Emissionskontingente bzw. zulässigen IFSP ergeben sich an den berücksichtigten Immissions-Aufpunkten in der Nachbarschaft folgende Immissionskontingente nach DIN 45691 für den Tageszeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr: Geräuschimmissions-Kontingente im Tageszeitraum 20 21 Klarstellende fachliche Ergänzung Klarstellende fachliche Textreduzierung Seite 28 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage IP01 Kehler Weg IP02 Kehler Weg IP031) Neustraße LIK,ij in dB(A) LIK,ij in dB(A) LIK,ij in dB(A) TF01 58,3 54,8 44,2 TF02 55,0 53,6 47,8 Gesamtkontingent 60,0 57,2 49,2 Immissionsort Teilfläche Für den Nachtzeitraum sind entsprechend um 15 dB geringere Werte zu berücksichtigen. Die Differenz setzt sich zusammen aus den unterschiedlichen Richtwerten im Tages- und Nachtzeitraum (ΔL = 15 dB). Geräuschimmissions-Kontingente im Nachtzeitraum IP01 Kehler Weg LIK,ij in dB(A) IP02 Kehler Weg LIK,ij in dB(A) IP031) Neustraße LIK,ij in dB(A) TF01 43,3 39,8 29,2 TF02 40,0 38,6 32,8 Gesamtkontingent 45,0 42,2 34,2 Immissionsort Teilfläche Für den Immissionsort IP03 gilt ein um 6 dB erhöhtes Immissionskontingent (1). Dabei definieren sich die Immissionsaufpunkte jeweils in einer Höhe von 4,5 m über Gelände wie folgt: IP01: Kehler Weg 17 (westliches Wohnhaus), 0,5 m vor Südfassade IP02: Kehler Weg 20, 0,5 vor Westfassade IP03: am südlichen Rand der überbaubaren Fläche der Abrundungssatzung Neustraße in einem Abstand ≥ 200 m zum festgesetzten Sondergebiet dieses Bebauungsplanes Nr. 164. Durch die Festsetzung der für die beiden Teilflächen TF01 (entspricht SO1) und TF02 (entspricht SO2) festgesetzten Immissionskontingente LIK,i wird gewährleistet, dass die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" bzw. die Geräuschimmissions-Richtwerte nach TA Lärm an den nächstgelegenen Wohnhäusern sichergestellt werden. Dabei wurden die Emissionskontingente unter Berücksichtigung der Abstandsverhältnisse festgesetzt. Die Hoffläche in SO2 soll in Pflaster ausgeführt werden. Aus Schallschutzgründen ist dieser Belag ohne Fase auszuführen. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Geräusche der konkreten Planung bzw. des bestehenden Betriebes auf den jeweiligen Teilflächen an kei- Seite 29 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage nem der angegebenen Immissionsorte die festgesetzten Immissionskontingente LIK überschreiten. 6.4.2 Staubbelastung Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde. Die Siedlungsstruktur ist auch heute noch überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Insbesondere die westliche Ortsrandlage von Gymnich wurde in den letzten Jahren als Standort für Aussiedlerbetriebe gewählt. Der Außenbereich hat sich hier in einer Form verfestigt, dass dieser Siedlungsraum im Regionalplan als "Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" dargestellt ist. Diese Entwicklung hat dazu beitragen, die Bedeutung der Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG am Standort Kehler Weg für die regionale Landwirtschaft zu verfestigen. Die Erftstädter Ortslage Gymnich ist eingebettet in diesen Siedlungsraum. Die Ernte auf den umliegend bestellten Feldern erfolgt jedes Jahr im Zeitraum von Juni bis Oktober. Dabei ist die Einfuhr der verschiedenen Getreidesorten stark witterungsabhängig. Dadurch kann es in einzelnen Jahren durch den zeitlichen Zusammenfall der Erntefähigkeit einzelner Sorten zu punktuell erhöhten Ernteaktivitäten kommen. In dieser Zeit ist auch die Belastung des Umfeldes durch Staubaufkommen erhöht. Die Warenabteilung der Genossenschaftsbank besteht seit den 1960er Jahren an diesem Standort. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Kehler Weg mit Wohngebäuden verdichtet. Die unmittelbare Nähe zum Außenbereich bedingt eine entsprechende Vorbelastung der Wohnnutzung. Diese wurde durch die ursprünglichen Bauherren bewusst in Kauf genommen. Mittlerweile erfolgten zahlreiche Eigentumswechsel. Dabei haben auch die jeweils neuen Eigentümer die Vorbelastung dieses Standortes grundsätzlich mitzutragen. Die Staubentwicklung ist naturgemäß in der Erntezeit am höchsten. An Erntetagen wurde bisher an der Bestandsanlage am Kehler Weg der in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Ziffer 7.35 benannte Tageshöchstwert für den Umschlag an offenen oder unvollständig geschlossenen Anlagen von 400 t überschritten. An diesen Tagen ist mit einer Annahmeleistung von 1.500 bis 2.000 t täglich zu rechnen. Zusätzlich wurde für Getreideannahmestellen der Jahresumschlag von Schüttgütern mit als Beurteilungskriterium in die 4. BImSchV aufgenommen, um die saisonalen Spitzen über das gesamte Jahr betrachtet im Sinne von seltenen Ereignissen zu erfassen. Diese Jahresumschlagsgrenze liegt nach Ziffer 7.35 4. BImSchV bei 25.000 t. Diese Größenordnung für Schüttgüter wie Getreide und Dünger wurde weder in der Vergangenheit an der Bestandsanlage umgeschlagen noch ist ein Umschlag in dieser Größenordnung vorgesehen. Der Fachbetrieb erreicht mit seiner Schüttgutmenge damit nicht die nach Bundesimmissionsschutzrecht vorgegebene emissionsrelevante Überwachungsschwelle durch die Immissionsschutzbehörden. Unabhängig davon sieht der vorliegende Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich eine erhebliche Verbesserung der Bestandssituation vor. Die Annahme an der bestehenden Silo- Seite 30 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage anlage wird um rd. 90 % reduziert. Durch folgende Planungsansätze wird sich die Staubbelastung über das gesamte Jahr betrachtet erheblich verbessern: 1. Die Hauptannahme erfolgt zukünftig auf der der Ortsrandlage abgewandten Erweiterungsfläche innerhalb einer vollständig geschlossenen Anlage. 2. An der Bestandsanlage werden zukünftig aus Separierungsgründen ausschließlich Sonderkulturen und feuchte Ware angenommen. 3. Die Umlagerungsprozesse zur Auslagerung in externe Läger fallen zukünftig weg. 4. Die Fahr- und Rangierprozesse am Standort können durch eine Verbesserung der Betriebslogistik erheblich reduziert werden. Die vorliegende Bauleitplanung ist dazu geeignet, die standortbedingt bestehende Staubbelastung für die in unmittelbarer Nachbarschaft am Außenbereich bestehende Wohnbebauung erheblich zu verbessern. Im Endausbau wird nur noch ein geringer Anteil der Umschlagmenge am Standort Kehler Weg als Schüttgut i.S. Ziffer 7.35 der 4. BImSchV einzustufen sein. Die nach Immissionsschutzrecht vorgegebene Beurteilungsschwelle wird damit weit unterschritten. 6.5 Gestaltungsfestsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) Aufgrund der hervorrangenden Größenordnung der geplanten Siloanlage ist aus landschaftsbildprägenden Gründen eine dezente Farbgestaltung gewünscht. Hierzu trägt die Vorgabe einer Ausführung in Zinkoptik bei. Die gleiche Zielsetzung wird mit der Einschränkung von Werbeanlagen verfolgt. Diese sollen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zu einer Höhe von 10 m zulässig sein. 6.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 a und b BauGB i.V.m. § 1 a BauGB) Der Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, sieht folgende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vor (siehe auch Umweltbericht als Kapitel 12 dieser Begründung): 6.6.1 Bepflanzung Grünstreifen Die in der Planzeichnung festgesetzte Maßnahmenfläche ist mit einer frei wachsenden Hekke mit heimischen Gehölzen gemäß der festgesetzten Pflanzliste zu bepflanzen. Insgesamt sind 52 Hochstämme oder Stammbüsche der Sortierung 16/18 (20 Stück) und 14/16 (32 Stück) zu pflanzen. Von den im Maßnahmenplan dargestellten Standorten kann geringfügig abgewichen werden. Die übrige Fläche ist mit drei- bis viertriebigen Sträuchern in der Sortierung 100/150 zu bepflanzen. Es sind ausschließlich heimische Gehölze zu verwenden. Auf 2 m2 ist eine Pflanze zu setzen. Bei den Pflanzarbeiten sind die Bestimmungen der DIN 18916 zu berücksichtigen. Für die Gehölze ist eine Fertigstellungspflege von einem Jahr sowie eine Entwicklungspflege von 2 Jahren zu gewährleisten. In den ersten drei Pflegejahren ist eine Mahd zwischen Seite 31 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage den Pflanzstellen erforderlich (im Rahmen der Pflegegänge), um ein Überwachsen der Jungpflanzen durch Wildwuchs zu verhindern. Ausfallende Gehölze sind zu ersetzen, abgestorbene von der Fläche zu entfernen. Ein Auslichten der Sträucher während der ersten 10 Jahre ist nur für Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig. Auf die Pflegemaßnahme "auf den Stock setzen" ist zu verzichten. In den folgenden Jahren beschränkt sich die Pflege auf ein Auslichten der Sträucher. Bei Realisierung in mehreren Bauabschnitten Bei zukünftigen Ausbaumaßnahmen (Realisierung weiterer Bauabschnitte)22 sind die angepflanzten Gehölze einschließlich ihrer Kronen- und Wurzelbereiche entsprechend der ZTV-Baumpflege, der DIN 18920 und der RAS LP-4 zu schützen. Diese Maßnahmen sind in die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Gewerke zu übernehmen. Die ausführenden Firmen sind vor Beginn der Bautätigkeiten auf die entsprechenden Schutzmaßnahmen hinzuweisen. 6.6.2 Versickerung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG NRW) Das auf den Dachflächen der Gebäude und den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser innerhalb SO2 ist gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) dem geplanten Versickerungsbecken zuzuführen. Das Becken ist in Erdbauweise zu errichten. Nach Abschluss der Bodenarbeiten erhalten die Böschungsflächen und die Sohle des Beckens eine Ansaat mit Landschaftsrasen für Feuchtlagen. Die Funktion der Anlagen ist dauerhaft sicher zu stellen. Die Unterhaltungsflächen sind mit Schotterrasen zu befestigen. 6.6.3 Externer Ausgleich Die Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden. Daher werden die laut Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation der Eingriffe notwendigen 3.051 m² 23 gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB auf einem Teilstück der Ökokontofläche "Friesheimer Busch Nordost" der Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 124 tlw.24) festgesetzt. Die hiermit belegte Fläche ist dem Eingriff durch die "Erweiterung des Getreidelagers RaiBa" im Ökokonto zuzuordnen. 7. Kennzeichnung In den Bebauungsplan wurde folgende Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu den Baugrundverhältnissen aufgenommen: RWE Power AG weist darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L 5106 für das Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. 8. Hinweise Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen wurden folgende Hinweise u.a. der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan aufgenommen: 8.1 22 Grundwasser Textanpassung aufgrund Anregung zur Offenlage Anpassung der Ausgleichsbilanz Stand Erneute eingeschränkte Offenlage (alt: 2.919 m²). 24 Flurstücksfortschreibung (alt: Flurstück 122) 23 Seite 32 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW (im Folgenden "BezReg Arnsberg"), weist darauf hin, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Gymnich 5" liegt. Diese Information wird um den Hinweis auf mögliche Folgen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen ergänzt:25 "Der Bereich des Plangebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden." 8.2 Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW - Verhalten und Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern - wird hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 8.3 Kampfmittelräumdienst Die Auswertung des Plangebietes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf war möglich. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). Vor Baubeginn hat eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Erftstadt zu erfolgen. 8.4 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. 8.5 Bodenschutz Aufgrund der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen. 8.6 25 Flugsicherung Hinweis-Ergänzung nach Offenlage Seite 33 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG des Militärflugplatzes Nörvenich. 8.7 Artenschutzrechtliche Maßnahmen Zur Berücksichtigung der Artenschutzrechtlichen Belange sind zum Schutz von Bodenbrütern folgende Maßnahmenalternativen vor Baubeginn in SO2 festgelegt worden (siehe separaten Umweltbericht als Kapitel 12 dieser Begründung): a) b) c) 9. Errichtung des Getreidelagers außerhalb der Brutzeiten (von Anfang Juli bis Mitte März des darauf folgenden Jahres). Baufeldräumung der betroffenen Flächen außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können. Eine Überprüfung der Bauflächen vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der Arten ermittelt, kann mit dem Bau begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf die Zeit nach der Brutzeit der Arten verschoben werden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29. März 2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, beschlossen. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 01. Februar 2012 in Form einer Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 25. Juli bis 24. August 2011 statt. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 23.10.2012. Die Eingaben bestätigten das Vorhandensein einer Gemengelage. Es wurden keine Anregungen vorgetragen, die dazu geeignet waren, das grundsätzliche Planungsziel der Verbesserung dieser städtebaulichen Situation in Frage zu stellen. Aufgrund der Eingaben hat sich die RaiBa nach der Offenlagen nochmals mit den zukünftigen Betriebsprozessen auf der Erweiterungsfläche auseinander gesetzt. Die Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt kann hierzu beitragen. Daher wurde die Planung nach der Offenlage nochmals geändert (siehe auch Kapitel 4.6, 10 und 15).26 10. Standort- und Planungsalternativen Die Raiffeisenbank Gymnich eG beschäftigt sich seit langer Zeit mit der Verbesserung der Betriebs- und Prozessabläufe ihrer Warenabteilung am Kehler Weg. Insbesondere die räumliche Trennung von Annahme und dem Großteil der Lagerkapazitäten stellt sich zunehmend problematisch und aufwendig dar. Darüber hinaus haben sich die langen Wartezeiten für den Landwirt zu einem Wettbewerbsnachteil für die Genossenschaft herausgestellt. Dies ist u.a. mit der reduzierten Verladegeschwindigkeit bei notwendig werdenden Separierungsprozessen zu begründen. Auch die Grundgeschwindigkeit der Bestandanlage erfüllt nicht die heutigen Anforderungen. 26 Textanpassung an Verfahrensstand Seite 34 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Standortalternativen Die Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren am Kehler Weg und hat als Bezugsund Absatzhandel für landwirtschaftliche Produkte eine regionale Bedeutung in der Landwirtschaft. Sie befindet sich in günstiger Lage zu den landwirtschaftlichen Feldern der Genossenschaftsmitglieder und sonstigen Lieferanten. Dies wird auch durch die Nutzer entsprechend bestätigt, da die regionalen Landwirte zu diesem Standort eine optimale Anbindung haben. Die Schließung der Warenabteilung am Kehler Weg und Verlagerung an einen alternativen Standort schließt sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus. Zudem stellen die bestehenden baulichen Einrichtungen am Kehler Weg eine optimale Ergänzung zur Neuplanung dar, da sie durch kleine Lagereinheiten die separierte Lagerung verschiedener Getreidesorten erlaubt. Dies trägt auch zur Qualitätssteigerung des Getreides bei. Planungsalternativen In der Konsequenz entschieden sich die Gremien der Bank für die Zentralisierung der Lagerung in Verbindung mit dem Erwerb einer angrenzenden Weidefläche von zunächst rd. 8.220 m². Seit Beginn des Jahres 2011 ist die Raiffeisenbank nunmehr mit der Optimierung der Planung auf der Erweiterungsfläche befasst. Der dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 22. September 2011 vorgestellte Vorentwurf sieht im Wesentlichen die zentrierte Anordnung der Getreiderundsilos in der Grundstücksmitte vor. Westlich der Silos sollte in dieser Variante das Annahmegebäude angeordnet sein. Die Anordnung macht eine Wendefahrt für den Lieferanten entbehrlich. Eine Lagerhalle ist unmittelbar an den Bestand angrenzend geplant. AGRAVIS - Vorentwurf zur Sitzung am 22. September 2011 Seite 35 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage In der Detailbetrachtung erwies sich der Vorentwurf (Stand 22. September 2011) in folgenden Punkten als unzureichend: 1. fehlende Anbindungsmöglichkeit der Bestandssilos über die neue Fördertechnik 2. enge Zufahrt im Bereich der Bestandsanlage 3. die nördliche Lage der neuen Silos trägt zu einer geringfügigen Verschlechterung der bereits durch die Bestandsanlage verursachten Verschattung für die Bebauung am Kehler Weg bei 4. unzureichende Grünstreifen im Norden und Süden (Soll: 10 m) 5. fehlende Fläche für ein Versickerungsbecken. Zur Bürgerversammlung am 01. Februar 2012 wurde daher folgender Vorentwurf zur Diskussion gestellt: AGRAVIS - Vorentwurf zur Bürgerversammlung Die wesentlichen Kritikpunkte an diese Variante lassen sich wie folgt zusammen fassen: Seite 36 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 1. 2. 3. 4. durch Aufreihung der Getreidesilos massive Wirkung auf das Landschaftsbild unzureichende Wartebereiche innerhalb der Erweiterungsfläche Grünzone unter 10 m fehlende Fläche für ein Versickerungsbecken. Durch Nachverhandlung mit dem Eigentümer des Weidelandes ergab sich nach der Bürgerversammlung die Möglichkeit, eine zusätzliche Fläche im südlichen Anschluss von rd. 2.919 m2 zu erwerben. Hierdurch können die Anlagenteile entsprechend entzerrt und die Betriebsabläufe weiter optimiert werden. Die Planung Stand Offenlage27 weist gegenüber den bisherigen Varianten folgende Vorteile auf: 1. zentrierte Anordnung der Silos 2. Anordnung der hohen Betriebsteile im Süden der Erweiterungsfläche 3. ausreichende Wartezonen im Hofbereich der Erweiterungsfläche 4. Umsetzung eines 10-m-Grünstreifens 5. Integration eines Versickerungsbeckens 6. Möglichkeit der Beschickung der angemieteten Lagerhalle von Westen. Abb. Planung Stand Offenlage28 27 28 Textanpassung an Verfahrensstand Textanpassung an Verfahrensstand Seite 37 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Ferner besteht durch diesen Planungsstand die Möglichkeit, im Falle einer zukünftigen Erneuerung der Amazonenhalle bautechnisch eine zusätzliche Westerschließung vorzusehen. Aufgrund der im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Anregungen wurde der Bebauungsplan Nr. 164 nach der Offenlage nochmals geändert. Hierzu zählt im Wesentlichen die Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt (siehe auch Kapitel 4 und 15):29 Quelle: AGRAVIS / RaiBa 2013 Abb. Planung Stand Erneute eingeschränkte Offenlage Mit der Neueinplanung einer zusätzlichen Westzufahrt ist auch die Einrichtung einer zweiten Waage verbunden. Hierdurch kann der Betriebsablauf insbesondere an Tagen hoher Annahmekapazitäten, d.h. während der Erntetage, weitergehend optimiert werden. Durch die Umfahrt können Rangierprozesse und Wartezeiten an den Waagen vermieden werden. Dies wirkt sich positiv auf die Annahmezeiten und die Emissionen der Anlieferungsfahrzeuge aus. Nullvariante Über den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, besteht die Möglichkeit, die über die vergangenen 50 Jahre entstandene Gemengelage-Situation zu entschärfen. Damit trägt die Angebotsplanung nicht nur zur planungsrechtlichen Sicherung des Fachbetriebes innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches bei. Die Raiffeisenbank Gymnich eG erklärt sich im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme durch Verlagerung wesentlicher Betriebsaktivitäten in den Neubaubereich in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmen zur Einschränkung ihrer Bestandsrechte an der bestehenden Anlage auf ein wohnverträgliches unmittelbares Nebeneinander bereit. Ein vollständiger Verzicht auf 29 Ergänzung entsprechend Verfahrensstand Seite 38 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage betriebliche Aktivitäten an der Bestandsanlage wäre unverhältnismäßig und für die Genossenschaftsbank nicht tragfähig. Der Verzicht auf die vorliegende Angebotsplanung würde einen Verzicht auf die angebotene Konfliktlösung für die bestehende Gemengelage darstellen. 11. Planverwirklichung Die RaiBa hat sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages u.a. zur Reduzierung ihrer Bestandsrechte auf das im Bebauungsplan festgesetzte Maß bereit erklärt.30 Bodenordnende Maßnahmen werden nicht erforderlich. 12. Umweltbericht einschließlich artenschutzrechtliche Vorprüfung [Separat] 13. Bebauungsplan - Grundlagen Dem Bebauungsplan liegen folgende Gutachten zugrunde: • • • • 14. Verkehrsgutachten, VSU GmbH, Stand 15. Mai 2012 Schalltechnische Untersuchung, ITAB GmbH, Stand 21. Mai 2012 Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting GmbH, 31. März 2012 Umweltbericht einschließlich Artenschutzrechtliche Vorprüfung, LAB GbR, Stand (siehe separater Bericht / Kapitel 12 dieser Begründung) einschließlich Ergänzung Stand Juli 201331. Flächenbilanz Teilfläche SO1 (Bestand) Teilfläche SO2 (Erweiterung) Verkehrsfläche Gesamtfläche BPL Nr. 164 15. rd. 4.270 m² rd. 10.980 m² rd. 2.020 m² rd. 17.270 m² Zusammenfassung der Änderungen zur erneuten eingeschränkten Offenlage32 Aufgrund der im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Anregungen wurde der Bebauungsplan Nr. 164 nach der Offenlage nochmals geändert: 30 Ergänzung entsprechend Verfahrensstand Ergänzung entsprechend Verfahrensstand 32 Ergänzung entsprechend Verfahrensstand 31 Seite 39 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Abb. 1: Planungsstand Offenlage Abb. 2: Planungsstand erneute eingeschränkte Offenlage 1. Durch die Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt wurde auch die Lage der Versickerungsfläche sowie der angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen lagemäßig angepasst (siehe Abb. 1 und 2). Die Planzeichnung wurde ferner um eine umlaufende Bemaßung ergänzt, so dass die Dimensionen der Flächen ablesbar werden. Die Zeichenerklärung wurde unter "sonstigen Signaturen" zudem um die zu sichernde Ausbaubreite der Wirtschaftswege ergänzt. 2. Die Schallfestsetzungen basieren auf Emissionskontingenten. Der ergänzende Hinweis auf die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) ist dabei entbehrlich und wurde - auch wenn der Verweis seitens der Fachämter nicht bean- Seite 40 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage 3. 4. 5. 6. 7. 8. standet wurde - aus den textlichen Festsetzungen gestrichen, zumal dieser im Unterschied zu den Emissionskontingenten nicht normiert ist. Die Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen 4.1 enthalten den Bezug auf die Immissionsaufpunkte IP01 bis IP03. Die Legende der Planzeichnung wurde um einen Übersichtsplan zur Lage dieser Aufpunkte ergänzt. Auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde soll die Auslichtung der Sträucher innerhalb des Grünstreifens während der ersten 10 Jahre nur für Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig sein und auf die Pflegemaßnahmen "auf den Stock setzen" verzichtet werden. Die textliche Festsetzung 6.1 wurde entsprechend geändert. Ferner wurden redaktionelle Korrekturen zur Pflanzliste vorgenommen. Das nördlich der Bestandsanlage befindliche "Wegekreuz" wird als Denkmal in der Denkmalliste geführt. Die Planzeichnung wurde um diese Information nachrichtlich ergänzt. Der Umweltbericht wurde um die vorstehend benannten Änderungen entsprechend ergänzt. Aufgrund der Planänderung ergibt sich ein etwas höherer externer Ausgleichsflächenbedarf. Die textliche Festsetzung 6.3 wurde entsprechend geändert. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, hat darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Gymnich 5" liegt (siehe Hinweis Nr. 1). Diese Information wurde um folgenden Hinweis auf mögliche Folgen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen ergänzt: "Der Bereich des Plangebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden." Ferner wurden die Rechtsgrundlagen bezogen auf die Planungsinhalte der erneuten eingeschränkten Offenlage aktualisiert. ------------------------------------------------------ Seite 41 (41) BPL Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg Begründung Stand erneute eingeschränkte Offenlage Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, erfolgte am xxx. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01.02.2012 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 25. Juli bis 24. August 2011 statt. Der Bebauungsplan, hat mit dieser Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 23.10.2012 öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den _________________ Der Bürgermeister i.A. Wirtz (Stadtbaudirektor) Der Bebauungsplan, hat mit dieser Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom _________ bis einschließlich __________ erneut eingeschränkt öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den _________________ Der Bürgermeister i.A. Wirtz (Stadtbaudirektor)