Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
05.09.13, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2013
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 31.05.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.09.2013
vorberatend
Betrifft:
27.06.2013
Bahnhof Erftstadt - Ermittlung von Folgekosten für die geplante Bebauung und
Beschluss über die zu realisierende Variante
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Nutzung des am Bahnhof geplanten Fahrradparkhauses wird gebührenpflichtig. Die
Bewirtschaftung, Überwachung und Reinigung soll dem Pächter des Kiosks übertragen
werden.
2.
Von den vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfen wird
die Variante ….. realisiert.
Begründung:
Die städtischen Gremien haben in seiner Sitzung am 09.04.2013 im Zusammenhang mit der
Vorlage V 148/2013 Beschlüsse über das Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes und die
dort geplante Bebauung gefasst. Hinsichtlich der geplanten Bebauung wurde die Verwaltung
gebeten, auf der Grundlage der vom Büro HJP erstellten Entwürfe die Folgekosten zu ermitteln
und einen Vorschlag für die Realisierung zu erarbeiten.
Die Planungsgesellschaft Verkehr, Köln, hat im Vorfeld der Planungen für eine
Fahrradabstellanlage eine Nutzerbefragung durchgeführt. Von den Nutzern wurde dabei vorrangig
geäußert, Fahrräder vandalismus- und diebstahlsicher abstellen zu können. Die vorgelegte
Planung zum Bau eines Fahrradparkhauses berücksichtigt diese Wünsche der Nutzer. Die Anlage
muss dazu überwacht werden (Videoanlage mit Aufzeichnung und Aufschaltung). Eine
Zugangskontrolle ist erforderlich. Insbesondere die Zugangskontrolle verursacht laufende Kosten.
Die Vorteile durch die neue Anlage rechtfertigen es, die entstehenden Kosten in Form einer
geringen Gebühr von den Nutzern der Anlage zu erheben. Es bietet sich an, die Überwachung
und Bewirtschaftung der Anlage dem jeweiligen Pächter des am Bahnhof geplanten Kiosks zu
übertragen. Dieser ist regelmäßig vor Ort, kann somit die Anlage überwachen und erhält eine
zusätzliche Einnahmemöglichkeit.
Für die vom Büro HJP entwickelten Varianten habe ich die sich aus dem Bau, der Unterhaltung
und dem Betrieb sich ergebenden Folgekosten ermittelt. Dabei bin ich für den Kiosk von einer
Pacht von 7,- €/m² und für die Wohnungen von einer Miete von 7,5 €/m² ausgegangen. Für die
sog. Kinderwohnungen habe ich eine Miete von 5,5 €/m² zugrunde gelegt. Aufgrund von
Gesprächen meiner Fachverwaltung mit Interessenten, die in Erftstadt eine Großtagespflege
betreiben wollen, ist mir bekannt, dass diese Einrichtungen keine höhere Mietbelastung tragen
können.
Variante 1
Diese Variante umfasst lediglich den Bau eines Kiosks und einer Toilettenanlage. Die Folgekosten
in Höhe von 14.867,- € pro Jahr werden von den Aufwendungen für die Reinigung und
Unterhaltung der Toilettenanlage dominiert. Um die Sauberkeit der Anlage und damit die
Akzeptanz durch die Nutzer zu gewährleisten, muss die Anlage täglich zweimal gereinigt werden.
Variante 2
Neben dem Kiosk sind eine Kinderwohnung im Erdgeschoss mit 51 m² und eine Wohnung im
Obergeschoss mit 103 m² geplant. Die Folgekosten erhöhen sich auf 19.701 € pro Jahr. Die
Wohnung im Obergeschoss ist hinsichtlich des Zuschnitts und der Lage von hoher Qualität. Da
der Mieter dann aber quasi allein am Bahnhof wohnt, wird die Attraktivität wieder eingeschränkt.
Variante 3
Die Kinderwohnung im Erdgeschoss hat eine Größe von 113 m² und wäre somit auch für eine
Großtagespflege geeignet. Im Obergeschoss würden zwei Wohnungen entstehen. Die
Folgekosten erhöhen sich auf 22.509,- € pro Jahr. Aus städtebaulichen Gründen ist die Variante
mit der größten Nutzfläche zu bevorzugen. Sofern kein Betreiber für eine Großtagespflege
gefunden werden kann, könnten im Erdgeschoss auch ein oder zwei Wohnungen errichtet
werden. Dadurch würden sich die Folgekosten verringern. Die dann angebotene Anzahl von
Wohnungen würde die Vermietbarkeit erleichtern. Bei steigenden Mieten würden die Folgekosten
weiter reduziert.
Der Zuschussantrag für die Baumaßnahmen am Bahnhof Erftstadt kann unabhängig von der
Entscheidung über eine der drei Varianten gestellt werden. Die Umsetzung der
Hochbaumaßnahmen muss im Jahr 2014 beginnen. Daher sollten im Wirtschaftsplan 2014
entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
(Erner)
-2-