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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Ermittlung von Folgekosten für die geplante Bebauung und Beschluss über die zu realisierende Variante)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
05.09.13, 06:34
Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Ermittlung von Folgekosten für die geplante Bebauung und Beschluss über die zu realisierende Variante) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Ermittlung von Folgekosten für die geplante Bebauung und Beschluss über die zu realisierende Variante)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 31.05.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 19.09.2013 vorberatend Betrifft: 27.06.2013 Bahnhof Erftstadt - Ermittlung von Folgekosten für die geplante Bebauung und Beschluss über die zu realisierende Variante Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Nutzung des am Bahnhof geplanten Fahrradparkhauses wird gebührenpflichtig. Die Bewirtschaftung, Überwachung und Reinigung soll dem Pächter des Kiosks übertragen werden. 2. Von den vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfen wird die Variante ….. realisiert. Begründung: Die städtischen Gremien haben in seiner Sitzung am 09.04.2013 im Zusammenhang mit der Vorlage V 148/2013 Beschlüsse über das Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes und die dort geplante Bebauung gefasst. Hinsichtlich der geplanten Bebauung wurde die Verwaltung gebeten, auf der Grundlage der vom Büro HJP erstellten Entwürfe die Folgekosten zu ermitteln und einen Vorschlag für die Realisierung zu erarbeiten. Die Planungsgesellschaft Verkehr, Köln, hat im Vorfeld der Planungen für eine Fahrradabstellanlage eine Nutzerbefragung durchgeführt. Von den Nutzern wurde dabei vorrangig geäußert, Fahrräder vandalismus- und diebstahlsicher abstellen zu können. Die vorgelegte Planung zum Bau eines Fahrradparkhauses berücksichtigt diese Wünsche der Nutzer. Die Anlage muss dazu überwacht werden (Videoanlage mit Aufzeichnung und Aufschaltung). Eine Zugangskontrolle ist erforderlich. Insbesondere die Zugangskontrolle verursacht laufende Kosten. Die Vorteile durch die neue Anlage rechtfertigen es, die entstehenden Kosten in Form einer geringen Gebühr von den Nutzern der Anlage zu erheben. Es bietet sich an, die Überwachung und Bewirtschaftung der Anlage dem jeweiligen Pächter des am Bahnhof geplanten Kiosks zu übertragen. Dieser ist regelmäßig vor Ort, kann somit die Anlage überwachen und erhält eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit. Für die vom Büro HJP entwickelten Varianten habe ich die sich aus dem Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb sich ergebenden Folgekosten ermittelt. Dabei bin ich für den Kiosk von einer Pacht von 7,- €/m² und für die Wohnungen von einer Miete von 7,5 €/m² ausgegangen. Für die sog. Kinderwohnungen habe ich eine Miete von 5,5 €/m² zugrunde gelegt. Aufgrund von Gesprächen meiner Fachverwaltung mit Interessenten, die in Erftstadt eine Großtagespflege betreiben wollen, ist mir bekannt, dass diese Einrichtungen keine höhere Mietbelastung tragen können. Variante 1 Diese Variante umfasst lediglich den Bau eines Kiosks und einer Toilettenanlage. Die Folgekosten in Höhe von 14.867,- € pro Jahr werden von den Aufwendungen für die Reinigung und Unterhaltung der Toilettenanlage dominiert. Um die Sauberkeit der Anlage und damit die Akzeptanz durch die Nutzer zu gewährleisten, muss die Anlage täglich zweimal gereinigt werden. Variante 2 Neben dem Kiosk sind eine Kinderwohnung im Erdgeschoss mit 51 m² und eine Wohnung im Obergeschoss mit 103 m² geplant. Die Folgekosten erhöhen sich auf 19.701 € pro Jahr. Die Wohnung im Obergeschoss ist hinsichtlich des Zuschnitts und der Lage von hoher Qualität. Da der Mieter dann aber quasi allein am Bahnhof wohnt, wird die Attraktivität wieder eingeschränkt. Variante 3 Die Kinderwohnung im Erdgeschoss hat eine Größe von 113 m² und wäre somit auch für eine Großtagespflege geeignet. Im Obergeschoss würden zwei Wohnungen entstehen. Die Folgekosten erhöhen sich auf 22.509,- € pro Jahr. Aus städtebaulichen Gründen ist die Variante mit der größten Nutzfläche zu bevorzugen. Sofern kein Betreiber für eine Großtagespflege gefunden werden kann, könnten im Erdgeschoss auch ein oder zwei Wohnungen errichtet werden. Dadurch würden sich die Folgekosten verringern. Die dann angebotene Anzahl von Wohnungen würde die Vermietbarkeit erleichtern. Bei steigenden Mieten würden die Folgekosten weiter reduziert. Der Zuschussantrag für die Baumaßnahmen am Bahnhof Erftstadt kann unabhängig von der Entscheidung über eine der drei Varianten gestellt werden. Die Umsetzung der Hochbaumaßnahmen muss im Jahr 2014 beginnen. Daher sollten im Wirtschaftsplan 2014 entsprechende Mittel bereitgestellt werden. (Erner) -2-