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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
05.09.13, 15:05
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 370/2013 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 14.08.2013 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 18.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 27.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan mit einem 9.950.200,00 € 9.950.200,00 € Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2.731.200,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.731.200,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2014 ist beigefügt. Erftstadt -Betriebszweig Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2014 nunmehr auf der Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Auflösung vor. Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2012. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 50.000 Euro veranschlagt. Diese Beträge dienen vorwiegend der Deckung der Ausgaben für die beiden derzeit anhängigen Klagen gegen den Erftverband. Dabei handelt es sich um die Kosten aus der Berufungsbeschwerde gegen die Übertragung der Anlagen größer 500 EW und die Klage gegen den Bescheid für die erhöhte Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen. Die Konsequenzen aus einer Übertragung der Anlagen auf den Erftverband für den Fall, dass die Berufungsbeschwerde abgewiesen wird sind hinlänglich beschrieben und bekannt. In der Hauptsache kommt es zu einem Vermögensverlust, welcher infolge des Wegfalls des Anlagevermögens wiederum den Haushalt der Stadt treffen wird. (Reduzierung der Verzinsung des Anlagevermögens um rd. 200.000 Euro) Sollte die Klage gegen den Bescheid aus der erhöhten Abwasserabgabe abgewiesen werden, wären die damit einhergehenden Kosten in Höhe von rd. 1,5 Mio Euro über die Entgelte zu decken. Hierzu wurden jedoch bereits in 2011 und 2012 entsprechende Rücklagen gebildet. -2- Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2014 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich. Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2014 Abwasser Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2014 Abwasser Anlage 3 - Stellenplan (Erner) -3-