Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
05.09.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 370/2013
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 14.08.2013
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
18.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
27.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan mit einem
9.950.200,00 €
9.950.200,00 €
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2.731.200,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
2.731.200,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die
Wirtschaftsplanung
nebst
Anlagen
der
Stadtwerke
Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2014 ist beigefügt.
Erftstadt
-Betriebszweig
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der
zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2014 nunmehr auf der
Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Auflösung vor.
Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses
2012. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der
Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für
die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird
zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag
wirksam vorbeugt.
Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und
die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für
Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 50.000 Euro veranschlagt. Diese Beträge
dienen vorwiegend der Deckung der Ausgaben für die beiden derzeit anhängigen Klagen gegen
den Erftverband. Dabei handelt es sich um die Kosten aus der Berufungsbeschwerde gegen die
Übertragung der Anlagen größer 500 EW und die Klage gegen den Bescheid für die erhöhte
Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen.
Die Konsequenzen aus einer Übertragung der Anlagen auf den Erftverband für den Fall, dass die
Berufungsbeschwerde abgewiesen wird sind hinlänglich beschrieben und bekannt. In der
Hauptsache kommt es zu einem Vermögensverlust, welcher infolge des Wegfalls des
Anlagevermögens wiederum den Haushalt der Stadt treffen wird. (Reduzierung der Verzinsung
des Anlagevermögens um rd. 200.000 Euro)
Sollte die Klage gegen den Bescheid aus der erhöhten Abwasserabgabe abgewiesen werden,
wären die damit einhergehenden Kosten in Höhe von rd. 1,5 Mio Euro über die Entgelte zu
decken. Hierzu wurden jedoch bereits in 2011 und 2012 entsprechende Rücklagen gebildet.
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Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht
in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten
bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese
Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag
von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“
beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die
verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen
sichergestellt!
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche
Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung
vorgesehenen städtischen Flächen.
Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw.
Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2014 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich.
Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2014 Abwasser
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2014 Abwasser
Anlage 3 - Stellenplan
(Erner)
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