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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2013 - Eigenbetrieb Straßen -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2013
- Eigenbetrieb Straßen -) Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2013
- Eigenbetrieb Straßen -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 341/2013 Az.: 20 50-21 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 29.07.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 11.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 12.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2013 - Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2013 ff Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Straßen stimmt der Umschuldung des Darlehen Nr. 6013011022 bei der KSK Köln zum 30.12.2013 zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 2.186.000€€ wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber: ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs: 100 % Zinssatz: bis zu maximal 5 % (Höchstzinssatz) Tilgung: 1 v.H. vom Ursprungskapital (2.500.000€) Zinsfestschreibung: möglichst langfristig (Restlaufzeit) Begründung: Das Darlehen wurde 2003 zur Finanzierung der laufenden Investitionen des Eigenbetriebes aufgenommen. Der Zinssatz wurde für eine Laufzeit von 10 Jahren bis zum 30.12.2013 auf 4,48 v.H. festgelegt. Die jährliche Annuität beträgt 137.000€ zahlbar in vierteljährlichen Raten. Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist vorsorglich ein Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich. Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (22 Jahre) angepasst werden, ein Betrag in Höhe von 782,43€ wäre als Sondertilgung zu leisten. (Erner) -2-