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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte Erftstadt-Lechenich-Süd und das städt. Montessori-Kinderhaus Erftstadt-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
11.09.13, 11:14
Aktualisiert
11.09.13, 11:14
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte
Erftstadt-Lechenich-Süd  und das städt. Montessori-Kinderhaus Erftstadt-Dirmerzheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 344/2013 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 31.07.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 23.09.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte Erftstadt-Lechenich-Süd und das städt. Montessori-Kinderhaus ErftstadtDirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Personalkostenbudget enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Fachkraft/Ergänzungskraftstunden wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Lechenich-Süd 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin integrative Gruppe S 8 TVSuE ) 39 Ergänzungskraftstunden ( Kinderpflegerin integrative Gruppe S4 TVSuE) Dirmerzheim 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin Gruppe S 6 TVSuE ) Begründung: Den ursprünglichen Stelleninhaberinnen der Kindertagesstätte Lechenich-Süd wurde die vakante Leitung und vakante stellvertretende Leitung der Einrichtung übertragen, so dass nun in Folge Nachbesetzungen erforderlich werden. Die Stelleninhaberin der Kindertagesstätte Dirmerzheim hat aus privaten Gründen das Arbeitsverhältnis gekündigt. Um den Betrieb der Einrichtungen sicher zu stellen sind die Nachbesetzungen unabweisbar. (Erner)