Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
12.09.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 152/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.07.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
20.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
05.09.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
11.09.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
20.11.2013
vorberatend
Betrifft:
Anregung bzgl. Rückbau eines Blumenbeetes am Jakob-Giesen-Platz
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Markierung von zwei Längsparkplätzen (Kosten: ca. 200,00 Euro) und die Anpassung des
Pflanzbeetes sind in diesem Jahr keine Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorgesehen. Für den
Wirtschaftsplan 2014 sind hierfür ca. 2000,00 € einzuplanen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Beurteilung der Verkehrssituation auf dem Jakob-Giesen-Platz in Höhe des
Feuerwehrgerätehauses hat am 17.07.2013 mit dem Antragsteller, der Ortsbürgermeisterin und
einem Vertreter der Fraktionen ein Ortstermin stattgefunden. Hierbei bekräftigt der Antragsteller
noch einmal seinen Wunsch, das vorhandene Pflanzbeet in Höhe des Posteinwurfkastens parallel
zur Fahrbahn zurückzubauen um eine durchgehende fußläufige Verbindung zu erhalten. Für die
Kraftfahrzeuge sollen dann zwischen dem Pflanzbeet und der Bushaltestelle vier Parkplätze
markiert werden. In Höhe der öffentlichen Telefonanlage müsste dann die Zuwegung durch eine
Sperrkreuzmarkierung freigehalten werden. Die Kosten für den Rückbau des Pflanzbeetes und die
Ausführung der Markierung würden bei ca. 2.000,00 Euro liegen.
Bei einer Realisierung des Lösungsvorschlages besteht jedoch die Gefahr, dass Kraftfahrzeuge
die senkrecht zur Fahrbahn einparken sich entsprechend den Erfahrungen der Verwaltung
überwiegend nicht an die vorgegebene Markierung halten. Diese Fahrzeuge werden dann mit
ihrem Heck den neuen Gehweg teilweise versperren. Um dies zu unterbinden ist ein erhöhter
Kontrollaufwand errforderlich.
In ihrer Stellungnahme meiner Gartenbauabteilung zum beantragten Rückbau des Pflanzbeetes
wird die dort vorgeschlagene Anlegung eines Gehweges mit einem Platten- oder Pflasterbelag im
Bereich der Linde als sehr problematisch beurteilt.
Es ist absehbar, dass der Baum an dieser noch unversiegelten Fläche den Boden bereits sehr
stark durchwurzelt hat. Durch eine Ausschachtung und Pflasterung würde hier das vorhandene
Wurzelwerk sehr geschädigt. Auch ist der Abstand des Gehweges zum Baumstamm nach einem
Umbau entsprechend geringer.
Bedingt durch das weitere Wurzelwachstum wird die Linde im Laufe der Zeit den neuen
Plattenbelag an unterschiedlichen Stellen häufiger bzw. stärker anheben als dies bei dem
derzeitigen Fußweg der Fall ist. Eine Wurzelsperre, so wie sie bei einer Neuanpflanzung
vorgesehen werden könnte, ist hier nicht mehr durchführbar. Somit stellt der Baum bei der
beantragten Änderung für die Fußgänger eine größere Stolpergefahr dar welcher der Eigenbetrieb
zukünftig durch einen erhöhten Unterhaltungsaufwand begegnen muss.
Entsprechend den aufgezeigten Gründen kann der Eigenbetrieb Straßen den Antrag nicht
befürworten. Ich halte eine Sanierung des Gehweges und der Parkplätze unter Beibehaltung der
bisherigen Flächenaufteilung für sinnvoller.
(Erner)
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