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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Rückbau eines Blumenbeetes am Jakob-Giesen-Platz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
12.09.13, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 152/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.07.2013 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 20.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 05.09.2013 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 11.09.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 20.11.2013 vorberatend Betrifft: Anregung bzgl. Rückbau eines Blumenbeetes am Jakob-Giesen-Platz Finanzielle Auswirkungen: Für die Markierung von zwei Längsparkplätzen (Kosten: ca. 200,00 Euro) und die Anpassung des Pflanzbeetes sind in diesem Jahr keine Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorgesehen. Für den Wirtschaftsplan 2014 sind hierfür ca. 2000,00 € einzuplanen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Beurteilung der Verkehrssituation auf dem Jakob-Giesen-Platz in Höhe des Feuerwehrgerätehauses hat am 17.07.2013 mit dem Antragsteller, der Ortsbürgermeisterin und einem Vertreter der Fraktionen ein Ortstermin stattgefunden. Hierbei bekräftigt der Antragsteller noch einmal seinen Wunsch, das vorhandene Pflanzbeet in Höhe des Posteinwurfkastens parallel zur Fahrbahn zurückzubauen um eine durchgehende fußläufige Verbindung zu erhalten. Für die Kraftfahrzeuge sollen dann zwischen dem Pflanzbeet und der Bushaltestelle vier Parkplätze markiert werden. In Höhe der öffentlichen Telefonanlage müsste dann die Zuwegung durch eine Sperrkreuzmarkierung freigehalten werden. Die Kosten für den Rückbau des Pflanzbeetes und die Ausführung der Markierung würden bei ca. 2.000,00 Euro liegen. Bei einer Realisierung des Lösungsvorschlages besteht jedoch die Gefahr, dass Kraftfahrzeuge die senkrecht zur Fahrbahn einparken sich entsprechend den Erfahrungen der Verwaltung überwiegend nicht an die vorgegebene Markierung halten. Diese Fahrzeuge werden dann mit ihrem Heck den neuen Gehweg teilweise versperren. Um dies zu unterbinden ist ein erhöhter Kontrollaufwand errforderlich. In ihrer Stellungnahme meiner Gartenbauabteilung zum beantragten Rückbau des Pflanzbeetes wird die dort vorgeschlagene Anlegung eines Gehweges mit einem Platten- oder Pflasterbelag im Bereich der Linde als sehr problematisch beurteilt. Es ist absehbar, dass der Baum an dieser noch unversiegelten Fläche den Boden bereits sehr stark durchwurzelt hat. Durch eine Ausschachtung und Pflasterung würde hier das vorhandene Wurzelwerk sehr geschädigt. Auch ist der Abstand des Gehweges zum Baumstamm nach einem Umbau entsprechend geringer. Bedingt durch das weitere Wurzelwachstum wird die Linde im Laufe der Zeit den neuen Plattenbelag an unterschiedlichen Stellen häufiger bzw. stärker anheben als dies bei dem derzeitigen Fußweg der Fall ist. Eine Wurzelsperre, so wie sie bei einer Neuanpflanzung vorgesehen werden könnte, ist hier nicht mehr durchführbar. Somit stellt der Baum bei der beantragten Änderung für die Fußgänger eine größere Stolpergefahr dar welcher der Eigenbetrieb zukünftig durch einen erhöhten Unterhaltungsaufwand begegnen muss. Entsprechend den aufgezeigten Gründen kann der Eigenbetrieb Straßen den Antrag nicht befürworten. Ich halte eine Sanierung des Gehweges und der Parkplätze unter Beibehaltung der bisherigen Flächenaufteilung für sinnvoller. (Erner) -2-