Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
12.09.13, 15:05
Aktualisiert
12.09.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 419/2013
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 10.09.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
23.09.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
11.09.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Genehmigungsverfahren Haushalt 2013/14
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Hat eine Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 GO NRW aufzustellen, so bedarf
dies der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (§ 76 Abs. 2 GO). Die Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Mit Schreiben v. 18.07.2013 wurde dem Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde die
Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept 2013/14 zur Prüfung und Genehmigung
zur Verfügung gestellt.
In einer Zwischennachricht vom 22.08.2013 (s. Anlage) wurde mitgeteilt, dass eine etwaige
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes nur unter Erteilung von Auflagen beabsichtigt
sei und gleichzeitig die Möglichkeit zur Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
gegeben.
Das Anhörungsrecht wurde dergestalt wahrgenommen, dass mit Schreiben v. 23.08.2013 (s.
Anlage) die beabsichtigten Auflagen grundsätzlich akzeptiert, jedoch gleichzeitig um
Fristverlängerung der dort bestimmten Termine zur Erfüllung dieser Auflagen gebeten wurde.
Eine bisher letzte tel. Nachfrage v. 10.09.2013 hat ergeben, dass die Prüfung immer noch
andauert und die Entscheidung abzuwarten ist.
Sollte die Genehmigungsverfügung noch vor Sitzungsbeginn eingehen, wird diese unmittelbar zur
Verfügung gestellt.
(Erner)
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