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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
12.09.13, 15:05
Aktualisiert
12.09.13, 15:05
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung Stadtverwaltung' E . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 ·50374 Erftstadt Rhein-Erft-Kreis Der Landrat z. Hd. Herrn Güntzel Willy-Brandt-Platz 1 R~I~l'_r Bürgerme Lt4' /lp,( J ~~. 50126 Bergheim -.2" Dienststelle Telefax 02235/409-124 Ansprechpartner/-in T elefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Allg. Finanzdienst Holzdamm 10 Herr Froitzheim 02235/409-121 -20-20/3- Meine Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre Ihr Schreiben vom 22.08.2013 Datum 23.08.2013 2013 und 2014 Sehr geehrter Herr Güntzel, 0: die mir in g. Schreiben eingeräumte Möglichkeit zur Anhörung gem. 28 VwVfG NRW nehme ich dergestalt wahr, dass ich die beabsichtige Auflage grundsätzlich akzeptiere, aufgrund nachfolgender Ausführungen jedoch um Fristverlängerung des in der Auflage bestimmten Termins bitte. Zunächst aber teile ich Ihnen mit, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 bereits im Dezember 2013 dem Rat zur Feststellung vorgelegt wird. Unmittelbar anschließend erhalten Sie selbstverständlich die Feststellungsmitteilung, so dass diesbezüglich die Terminauflage (01.10.2014) weit unterschritten wird. ~. Die Arbeiten am Jahresabschluss noch an. für das Haushaltsjahr 2012 allerdings dauern derzeit . Hinsichtlich der in der Auflage genannten Frist bitte ich Sie, Folgendes zu berücksichtigen: In der Stadt Erftstadt ist die Stelle des Kämmerers seit dem 01.07.2013 nicht besetzt, was zu Verzögerungen in den Arbeitsabläufen innerhalb der Kämmerei führt. Mit der Nachbesetzung wird auch erst im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen sein. Daneben bitte ich Sie, die Kommunalwahl im Mai 2014 zu berücksichtigen. Erst nach der sich hieraus ergebenden Neustrukturierung der politischen Gremien können die neuen Sitzungsterminierungen u.a. für Flnanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Rat elfolgen. Hiernach kann dann erst wieder der Besuchszeiten: Rechts-und OrdnungsamtI Hotzdamm10 E.-Liblar: montags' freitags von 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.00 - 18.00 Uhr Bauordnungsamll RathausE.-Liblar: montags von 08.00- 12.00Uhr und von 14.00- 16.00Uhr donnerstags von 08.00- 12.00Uhr und von 14.00- 17.00Uhr Volkshochschule Carl-Schurz-Straße23: montagsbis freitags von 09.00 -12.00 Uhr donnerstagsauch von 14.00- 16.00Uhr Bürgerbüro Bonner Str. 32 E.-Lechenich montags von 07.15 - 12.00Uhr dienstags von 08.00 - 12.00Uhr millwochs von 08.00 - 12.00Uhr donnerstags von 08.00 - 12.00Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr freitags von 08.00 - 12.00Uhr 1. Samstag/Monat 09.00 Uhr - 11.00Uhr Rentenabt. Amt für Jugend Familie und Soziales I Rathaus E.-Liblar jeweils nach Vereinbarung: montags,dienstags,freitags von 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Kontender Stadtkasse: KreissparkasseKöln VR-Bank Rhein-ErfteG nur nach Vereinbarung Busverbindungen: 191000100 (BLZ 370 502 99) 1000001011(BLZ 371 61289) Linien 920, 979, 990 RathausLiblar HaltestelleLiblar EKZ Bürgerbüro HaltestelleLe. Markt -2 - für die Erstellung von Jahresabschlüssen erforderliche ordnungsgemäße Verfahrensablauf nach den einschlägigen Bestimmungen der GO NRW vorangetrieben werden. Vor diesen Hintergründen wäre es zur Einhaltung der in der Auflage bestimmten Frist sehr hilfreich, wenn Sie diese - alleine bezogen auf die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 - auf den 31. Dezember 2014 verlängern würden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne - auch telefonisch - jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Fristverlängerung Jahresabschlüsse.doc